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Winterreifenpflicht auch bei PKW Anhänger???

Hallo zusammen,

wie ist das eigentlich, auf dem Auto gilt ja ab sofort die Wi-Reifen Pflicht!
Und wie sieht es bei den PKW Anhängern aus?? Ich hab einen gebremsten Doppelachsanhänger (Pritsche) .... darf ich mit dem (der hat Sommerreifen drauf) dann z. b. überhaupt noch jetzt fahren?? z.B. um Holz zu holen, etc. ??

Oder gilt das Gesetz ausschliesslich für KFZ - also Fahrzeuge mit Motor?
Weiss das jemand?

Danke und Grüsse
Jürgen

Beste Antwort im Thema

Dass Die Winterreifen-Verordnung nur Kraftfahrzeuge (keine Anhänger) betrifft, dürfte sich nach neun Jahren herumgesprochen haben.

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Hab in den Ställen, wo ich bisher gearbeitet hab, noch bei keinem gesehen, dass die auf ihre Pferdehängr Winterreifen gezogen hätten. Allerdings stehen die Hänger zu 99% auch die gesamte kalte Jahreszeit und werden eigendlich nur angehängt, wenn das Pferd ungeplanterweise transportiert werden muss.

Chefin hat auf dem Hänger, der wirklich regelmässig gewegt wird, GJR aufziehen lassen. Ist allerdings auch ein Schlachtschiff. Für 4 ausgewachsene Pferde zugelassen und man braucht ein Fahrzeug mit 3t Anhängelast, um den ziehen zu dürfen. Bei uns ists ein Patrol GR und der muss schon ackern, wenn im Hänger mal 3 Tiere sind. Da will ich nicht wissen, was in Kurven mit SR passieren könnte.

Ich habe das ganze Jahr über Winterreifen an meinem Pferdeanhänger montiert, aber nicht weil es sinn macht sondern weil ich sie einfach da hatte. Bei einem ungebremsten Anhänger würden Winterreifen wohl auch keinen Sinn ergeben , bei einem gebremsten wohl eher.Ich habe aber auch das glück das mein Range Rover bei einem 2To. Anhänger gerade mal bei etwas über der hälfte seiner möglichkeiten liegt.

Zitat:

Ich kenne aber diese kleinen Anhänger wie den Deinen. Sicher hat Pneumant da was im Angebot?

Soo klein ist der nicht, 750 kg zul. Gesamtgewicht (hatte dank Fliesen / Hausbau auch schon mal ein bischen mehr 🙄 ). So'n Schubkarrenrad ist doch tatsächlich für 400 kg (LI 76) zugelassen. Das sie das aushalten, konnte ich wie gesagt schon über 200 km ausprobieren.

Ist halt der typische Obi-Anhänger für kleines Geld, so ne Art Dacia 😛 der Anhänger. Bin mittlerweile aber von der Qualität - vor allem in Relation zum Preis - mehr als Überzeugt. Ist ja sogar "made in Germany".

Die Reifen sind übrigens von "Kings Tire" (China, was sonst), und bedürfen einen Druck von 4,25 bar. Angangs hatte ich Schiß, ob die Dinger wirklich halten, aber mittlerweile ist das Teil 3.000 km ohne Probs gelaufen.

... Schlüsselanhänger... ts, ts, kreativ, aber etwas zu groß dafür.😮

Zitat:

Original geschrieben von deville73


Ich habe schon so manchen Anhänger gefahren, aber keiner hatte Reifen kleiner 14"...

Gerade Autotrailer haben doch meist irgendwelche 10" Reifen drauf, auf jeden Fall ganz kleine, weil die unter dem Chassis liegen. Würde mich wundern, wenn es dafür überhaupt Winterreifen gibt und die Anhänger haben ja im Winter Hochkonjunktur. Hier bei uns fahren die Autohändler damit ihre Kunden abschleppen, bei einem Unfall oder einer Panne...

Hallole ... 

Wenn , die Großen LKW - Anhänger keine WR brauchen ... dann brauch wohl auch keine für meinen kleinen ungebremsten 0,75  T Anhängsel 😉

Letzten Winter hatte ich den innerorts max. ca. 10 km bewegt ... 

Selbst bei meinem " Edel - Böckmann " sind in Serie auch so " China - Böller " von Maxxis drauf .
www.boeckmann.com/konfigurator_pkw.php?modartnr=1065393

Maxxis - Trailer Maxx CR 966 - 155 R 13  84 N
www.maxxis.de/Seite_MiHe/trailer/Trailerindex.html

Traglast 84 = bis  max. 500 kg pro Rad ... da könnt ich ja glatt mal fast  ne 1 Tonne laden 😉
Speedindex N = bis 140 km/h  ... da müßt ich glatt mal auf eine franz. Autobahn 😉

= damit werden doch so manche Mindestanforderungen ganz schön getoppt 🙂

Gruß
Hermy

Touran-anhaenger-schneefraese-home-31-januar-2010-009x

§ 2 Abs. 3a StVO – neu
(Quelle: BR-Drucksache 699/10 (Beschluss) vom 26.11.2010)
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein
Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die […]*1 beschriebenen
Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).

Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX StVZO […]
dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern
der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind.

Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge in der Land- oder Forstwirtschaft sowie für
Einsatzfahrzeuge […]*2, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+SReifen
verfügbar sind.

Kurz-Zusammenfassung:
· Grundforderung nach M+S-Reifen, auch i.V.m. Zusatzkennz. (Piktogrammen)
· Kfz Klasse M1 (d.h. bis 9 Sitze) u. N1 (d.h. bis 3,5t zGM) an allen Achsen M+S
· Kfz Klasse M2, M3 (d.h. KOM) sowie N2, N3 an den Antriebsachsen M+S
· Einsatzfahrzeuge (Polizei usw.) keine M+S-Pflicht, wenn nicht verfügbar
· lof Nutz-Kfz generell keine M+S-Pflicht (lof-Bereifung sowieso grobstollig)
· Anhänger generell keine M+S-Pflicht

*1) [ in Anhang II Nr. 2.2 der RL 92/23/EWG … zuletzt geändert durch die
RL 2005/11/EG … ]
*2) [ der in § 35 Abs. 1 StVO genannten Organisationen ]; diese sind:
Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Polizei,
Zolldienst

CHRIS

Dass gerade die Einsatzfahrzeuge, die doch so besonders auf gutes Durchkommen angewiesen sind, wieder mal direkt von der Pflicht zur Ausrüstung mit Winterreifen ausgenommen wurden, spricht Bände.
Langsam habe ich den Verdacht, dass mit Parallelwelten auch die Welten von Politik und Bürger gemeint sind.

Neue Lage.

Nach ganz frischen Informationen müssen Anhänger anscheinend doch mit Winterreifen ausgerüstet werden.

Der Grund ist, dass sie in angehängtem Zustand eine Einheit mit dem Kraftfahrzeug bilden, somit als Kraftfahrzeug gelten und aus diesem Grunde der Winterreifenpflicht unterliegen.

Bin mal gespannt, welche Spitzfindigkeiten sich in dem Gesetz noch so verstecken.

Woher hast Du diese Information ?
Der ADAC hat mir letzte Woche schriftlich per mail bestätigt, dass ein
PKW-Anhänger nicht als Kraftfahrzeug gilt und somit aus der Winter-
reifenpflicht herausfällt....
.
Bitte nenne einen Nachweis für diese Info !!

Danke.

Hallole ...

... dann ist wohl die KFZ - Steuer für einen Anhänger auch unnütz = Abzocke 🙄 😕 

Gruß
Hermy

Hier der Text aus der mail vom ADAC:

Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Neuregelung erfasst keine Anhänger, da nur Kraftfahrzeuge betroffen sind. Dennoch ist zu empfehlen, diese mit M+S-Reifen zu versehen, wenn Fahrten im Winter geplant sind.

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

XXXX
Juristische Zentrale
ADAC e.V.,

....

Also, die sollten es doch wissen, oder nicht 😕😕

Zitat:

Original geschrieben von Astra-Tom


Woher hast Du diese Information ?
Der ADAC hat mir letzte Woche schriftlich per mail bestätigt, dass ein
PKW-Anhänger nicht als Kraftfahrzeug gilt und somit aus der Winter-
reifenpflicht herausfällt....
.
Bitte nenne einen Nachweis für diese Info !!

Danke.

Von einem mir persönlich bekannten Beteiligten der Rennleitung. 😰

Er hat mir mitgeteilt, dass sie die Weisung haben danach zu schauen.

Sollte das eine Fehlinformation sein? Na ja, im Moment geht ja wirklich Alles durcheinander in dem Zusammenhang.

Wenn Dir definitiv Gegensätzliches vorliegt, teile dies doch bitte auch mit. Letztlich will sich ja niemand unnötig verpunkten.
EDIT
Habe das Schreiben des ADAC an Dich soeben gelesen.
Hoffentlich gibt das nicht wieder viel Juristerei im Ernstfall.

Da ist die einzige logische Konsequenz wohl beim nächsten Kauf der Anhängerreifen Goodride, Fate, Sunny oder andere mit M+S - Kennzeichnung zu kaufen um nicht mit Winterreifen bei 40° den überladenen Wohnwagen durch Spanien zu prügeln.

Ach ja, gibt es eigentlich schon bei Ebay oder anderen dubiosen Anbietern M+S - Metallstempel, mit denen man im erhitzten Zustand seinen Reifen zu M+S befördern kann? Oder ist das jetzt Urkundenfälschung :P

Einbrennen der Markierung ist ja nicht.
Bisher waren alle erhaben die ich gesehen habe.

Da müssteste eher was dran kleistern als einbrennen.

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