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Winterreifenpflicht -> Zum Freuen oder Aufregen

Themenstarteram 14. Juli 2010 um 14:17

Hi,

http://auto.t-online.de/.../index

hab ich grad gefunden, was meint ihr dazu?

Gruß

Beste Antwort im Thema
am 14. Juli 2010 um 16:35

wer hier keine ahnung hat sind einige user ;)

im gesetz heißt es "angepasste reifen". wenn dort nicht steht, welche das sind, dann ist das nicht das problem der autofahrer. klar hat das wenig mit gesundem menschenverstand zu tun, aber um den geht es hier nicht! ein gesetz muss etwas regeln und zwar allgemein. tut es das nicht, kann man es im zweifelsfall auch nicht gegen jemanden verwenden. so einfach!

 

Eine allgemeine winterreifenpflicht ist ein totaler quatsch. was soll damit erreicht werden? das ich in einem milden winter als wenig fahrer oder fahrer von mehreren autos gezwungen bin, der autoindustrie, den werkstätten usw geld in den rachen zu schmeißen, indem ich alle autos ausrüsten muss und im zweifelsfall alle 6 jahre neue reifen kaufen muss, wbwohl die vielleicht gerade mal ein paar tausend kilometer gelaufen haben :rolleyes: doch wohl eher nicht.

Man kann es nicht begründen, warum es pflicht sein soll, in 95% der fälle mit DEN SCHLECHTEREN REIFEN unterwegs zu sein... denn winterreifen fahren überall und zu jeder zeit schlechter als sommerreifen - außer eben bei schnee...und der liegt bis auf anfang diesen jahres selten bei uns.

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Ich Finde das Urteil gut, denn entweder man macht eine klare Reglung mit Winterreifen vn Datum bis Datum oder man lässts. Alle anderen schwammigen Formulierungen sind Humbug.

Wobei ich es allerdings nicht begrüßen würde zu Winterreifen gezwungen zu werden.

Zitat:

Sie entspreche nicht dem Bestimmtheitsgebot, heißt es in der Urteilsverkündung. Für den Bürger sei nicht klar erkennbar, welche Reifen als "ungeeignete Bereifung bei winterlichen Wetterverhältnissen" anzusehen seien (OLG Oldenburg, Az. 2 SsRs 220/09).

Sind die ein bisschen doof? Die laufen doch auch nicht im Bikini und ind er Badehose rum bei Schnee und Eis, also kann man ja wohl erwarten das sie wissen wann man Winterreifen zu fahren hat. Absolute Vollhonks da im Gericht :mad: Da wird Dummheit und absolute Dreistigkeit auch noch belohnt, unfassbar.

winterreifen sind doch klar erkennbar,...wenn nicht am profil,dann an dem symbol auf der reifenflanke.

und wer bei glätte an einem unfall beteiligt ist und dabei auf sommerreifen unterwegs war,der sollte meiner meinung nach voll und ganz dafür zahlen,da gibt es keine schuldfrage mehr, und wenn er mit 5 kmh irgendwo gegen schlittert.

wer sich keine winterreifen leisten kann/will, der hat halt pech und soll bus oder bahn fahren.

wer immernoch der meinung ist,reifen ist reifen,... siehe oben!

wer zu früh gewechselt hat und vom nochmaligen schnee überrascht wird,...bzw vom frühen wintereinbruch,.. pech!

ich fahre winterreifen von mitte oktober bis ca anfang april,... je nach temperaturen usw....

Hier hat der urteilende Richter mal wieder mit ganzer Fachkompetenz geglänzt. Ich wär dafür das solche Urteile in Zukunft nur noch nach der Einholung von Expertenmeinung gesprochen werden dürfen.

Würde mich nicht wundern, wenn der Richter selbst so ein Vollidiot ist, der sich mit Sommerreifen auf Schnee traut und dann am lautesten brüllt, wenn er stecken bleibt, weil nichts geräumt ist.

So ein Urteil kann auch nur aus Norddeutschland kommen, ein Richter in BaWü oder Bayern hätte niemals so geurteilt.

Ich finde, nun ist der Gesetgeber gefordert: Allgemeine Winterreifenpflicht vom 1. November bis 31. März.

Winterreifen sind eben nicht klar erkennbar.

Da der Gesetzgeber WR nicht definiert. Z.B. durch Schneeflockensymbol oder M+S..

Die Vollhonks sitzen meiner Meinung nach nicht bei dem Gericht sondern eher in unserer Regierung.

Es müssten ganz klare Regelungern her, die vorschreiben was ein Winterreifen ist, wie er gekennzeichnet ist und in welchem Zeitraum er auf Fahrzeugen montiert sein soll (z.B. November bis März). Außerdem welche Profiltiefe mindestens erforderlich sein soll.

Dann könnte die Polizei auch etwas (rechtssicheres) unternehmen.

Es braucht keine Regelung, da Winterreifen die Schneeflocke haben müssen erübrigt sich das doch...

das m&s symbol sagt garnichts aus,...das darf man so gesehen auf jeden sommerreifen drucken.

bei der eben genannten schneeflocke sieht das anders aus. bei genauerem hinschauen erkennt man es auch am profil.

Ich hab gar nicht vom M+S Symbol gesprochen :rolleyes: Die Schneeflocke kennzeichnet Winterreifen, insofern braucht man dafür keine neuen Regelungen. Wobei: man kann Winterreifen einfach signlaorange einfärben.

Zitat:

Es braucht keine Regelung, da Winterreifen die Schneeflocke haben müssen erübrigt sich das doch...

Wo ist das mit der Schneeflocke gesetzlich geregelt?

Zitat:

Original geschrieben von kamikaze schumi

Ich hab gar nicht vom M+S Symbol gesprochen

ja....wurde aber weiter oben erwähnt....

orangene reifen,auch mal was neues:D

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2

Zitat:

Es braucht keine Regelung, da Winterreifen die Schneeflocke haben müssen erübrigt sich das doch...

Wo ist das mit der Schneeflocke gesetzlich geregelt?

Zitat:

Die Kennzeichnung „M&S“ für Winterreifen ist in Deutschland vorgeschrieben, allerdings keine geschützte Kennzeichnung und kann daher auch auf nicht wintertauglichen Reifen angebracht werden, was teilweise auch geschieht. Die Reifenindustrie hat darauf reagiert und das Schneeflocken-Symbol eingeführt. Dieses Symbol wird von der amerikanischen Straßenbehörde NHTSA an Reifen vergeben, die in einem Test eine gewisse Mindesttraktion auf Schnee und Eis erreichen.

http://de.wikipedia.org/.../Winterreifen?...

Ein bisschen eigenen Grips anstrengen sollte der Staat voraussetzen dürfen. Wer einen Winterreifen nicht von einem Sommerreifen unterscheiden kann dürfte eigentlich nicht mal ein Auto führen dürfen.

am 14. Juli 2010 um 16:35

wer hier keine ahnung hat sind einige user ;)

im gesetz heißt es "angepasste reifen". wenn dort nicht steht, welche das sind, dann ist das nicht das problem der autofahrer. klar hat das wenig mit gesundem menschenverstand zu tun, aber um den geht es hier nicht! ein gesetz muss etwas regeln und zwar allgemein. tut es das nicht, kann man es im zweifelsfall auch nicht gegen jemanden verwenden. so einfach!

 

Eine allgemeine winterreifenpflicht ist ein totaler quatsch. was soll damit erreicht werden? das ich in einem milden winter als wenig fahrer oder fahrer von mehreren autos gezwungen bin, der autoindustrie, den werkstätten usw geld in den rachen zu schmeißen, indem ich alle autos ausrüsten muss und im zweifelsfall alle 6 jahre neue reifen kaufen muss, wbwohl die vielleicht gerade mal ein paar tausend kilometer gelaufen haben :rolleyes: doch wohl eher nicht.

Man kann es nicht begründen, warum es pflicht sein soll, in 95% der fälle mit DEN SCHLECHTEREN REIFEN unterwegs zu sein... denn winterreifen fahren überall und zu jeder zeit schlechter als sommerreifen - außer eben bei schnee...und der liegt bis auf anfang diesen jahres selten bei uns.

Also mein Winterreifen fährt sich bei tiefen Temperaturen deutlich besser als mein Sommerreifen. Wer kurz überlegt kommt von alleine drauf und weiß um die Auswirkungen. So viel zum Thema Verstand und angepasster Reifen auch wenn kein Schnee liegt.

also ich klink mich mal aus,...denn nun werden sich hier wieder dickköpfe melden,die ja immer gut mit den sommerschlappen unterwegs waren,...welche bei regen und 1,5 grad plus ausgezeichnet auf der strasse kleben usw.:rolleyes:

ein winterreifen ist nicht nur bei schnee sinnvoll sondern auch bei niedrigen temperaturen,für die sommerreifen enfach nicht ausgelegt sind.

 

wer sowieso selten fährt und deshalb nicht extra winterreifen kaufen will,der soll seine karre bei schnee und glätte einfach stehen lassen,oder eben auf allwetter-reifen zurückgreifen.

die leute,die meinen,das mit den winterreifen ist eh nur geldmacherrei,heulen sowieso am meisten,wenn es denn mal kracht.

und den schnee hab ich persöhnlich im letzten winter anders erlebt,...da kam auch kein strassendienst hinterher.

 

allzeit gute fahrt!

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