Winterreifenpflicht auch bei PKW Anhänger???
Hallo zusammen,
wie ist das eigentlich, auf dem Auto gilt ja ab sofort die Wi-Reifen Pflicht!
Und wie sieht es bei den PKW Anhängern aus?? Ich hab einen gebremsten Doppelachsanhänger (Pritsche) .... darf ich mit dem (der hat Sommerreifen drauf) dann z. b. überhaupt noch jetzt fahren?? z.B. um Holz zu holen, etc. ??
Oder gilt das Gesetz ausschliesslich für KFZ - also Fahrzeuge mit Motor?
Weiss das jemand?
Danke und Grüsse
Jürgen
Beste Antwort im Thema
Dass Die Winterreifen-Verordnung nur Kraftfahrzeuge (keine Anhänger) betrifft, dürfte sich nach neun Jahren herumgesprochen haben.
58 Antworten
. . . bei den lkw über 3,5 tonnen scheint es mittlerweile auch auf der lenkachse pflicht zu sein . . .
Berlin. Die neuen Vorschriften zur Ausrüstung von Lkw mit Winterreifen sind am 1. Juni 2017 in Kraft getreten. Darauf weist der DSLV in seinem aktuellen Rundschreiben hin. Demnach sind spätestens ab dem 1. Juli 2020 neben den Antriebsachsen auch die vorderen Lenkachsen bei Lkw ab 3,5 Tonnen bei winterlichen Witterungsverhältnissen mit Winterreifen auszustatten. Normale M+S-Reifen werden noch bis zum 30. September 2024 als Winterreifen anerkannt. Voraussetzung ist jedoch, dass diese bis zum Jahresende 2017 produziert wurden. Als Winterreifen gelten ab dem 1. Oktober 2024 künftig nur noch Reifen, die mit dem Alpine-Symbol gekennzeichnet sind, betont der DSLV.
evtl. findet ja jemand den "aktuellen" gesetzestext . . . ?
. . . gummihoeker scheint sich hierdrauf zu beziehen . . .
https://www.warum-winterreifen.de/.../...slage-winterreifenpflicht.php
. . . falls es allerdings zu einem unfall kommt . . .
. . . dann werden sich richter und gutachter , in der regel, schnell einig . . .
. . . was deine "mitschuld" betrifft . . .
daher, freiwillig, winterreifen bzw ganzjahresreifen, auf pkw-anhängern im winter . . .!
. . . soweit ich das überschauen kann . . . haben die reifenhändler, hier eine eigene "fehlerhafte" auslegung des gesetzestextes verbreitet . . .
( warum nur, sie könnten doch mehr reifen verkaufen . . . ? )
hier findet man den gesetzestext von 06/2017 . . .
ich möchte nicht "pingelig" sein . . .
evtl. lässt sich dieser widerspruch ja aufklären . . .?
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https://www.buzer.de/gesetz/10526/v205679-2017-06-01.htmZitat:
@dogomeicar schrieb am 1. März 2019 um 19:25:30 Uhr:
. . . soweit ich das überschauen kann . . . haben die reifenhändler, hier eine eigene "fehlerhafte" auslegung des gesetzestextes verbreitet . . .( warum nur, sie könnten doch mehr reifen verkaufen . . . ? )
hier findet man den gesetzestext von 06/2017 . . .
ich möchte nicht "pingelig" sein . . .
evtl. lässt sich dieser widerspruch ja aufklären . . .?
Zitat:
@QuattroRosso schrieb am 3. Dezember 2010 um 18:57:08 Uhr:
Ist nicht immer von KRAFTfahrzeugen die Rede?😉
. . . kraftfahrzeuge und kraftfahrzeuganhänger . . .
Zitat:
@dogomeicar schrieb am 1. März 2019 um 17:26:38 Uhr:
. . . es scheint wohl überall zu gelten . . .. . . bei lkw über 3,5 tonnen . . . nur auf der antriebsachse . . .
Wie bereits erwähnt, ist die Winterreifenpflicht immer geltendes Gesetz, wenn die Witterungsbedingungen den in der StVO genannten Umständen entsprechen – das gilt so für alle Kraftfahrzeuge, aber auch ähnliche Konstruktionen. Dazu zählen unter anderem:
PKW
LKW
Anhänger
Für einige dieser Fahrzeugarten werden im Folgenden die Besonderheiten in Bezug auf die Winterreifenpflicht aufgeführt.Einspurige Fahrzeuge wie Motorräder unterliegen der Winterreifenpflicht seit der Neuregelung im Jahre 2017 nicht mehr.
Winterreifen als Pflicht: PKW, LKW und andere Kraftfahrzeugarten sind davon betroffen.
Winterreifen als Pflicht: PKW, LKW und andere Kraftfahrzeugarten sind davon betroffen.
Unter oder über 3,5 Tonnen? Das gilt für LKWFür alle LKW, die im Gesamtgewicht unter 3,5 Tonnen liegen, gestaltet sich die Winterreifenpflicht identisch zu jener, der auch PKW unterliegen. Alle Achsen müssen in diesem Fall mit für LKW geeigneten Winterreifen ausgestattet werden. Anders sieht es aus, wenn das Schwergewicht von einem Kraftfahrzeug mit seinem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen liegt. Hier gilt die Winterreifenpflicht ausschließlich für die Antriebsachse und muss so auch eingehalten werden.
Was die Profiltiefe betrifft, ähneln die Lastkraftwagen wieder sehr den Personenkraftwagen. Der Gesetzgeber gibt sich auch hier mit 1,6 Millimetern zufrieden. Automobilexperten empfehlen jedoch durchaus eine Tiefe von sechs bis acht Millimetern. Ein tieferes Profil sorgt auch hier für mehr Haftung und bessere Fahreigenschaften auf winterlichen Straßen.
Zitat:
@dogomeicar schrieb am 1. März 2019 um 18:52:10 Uhr:
. . . gummihoeker scheint sich hierdrauf zu beziehen . . .https://www.warum-winterreifen.de/.../...slage-winterreifenpflicht.php
. . . falls es allerdings zu einem unfall kommt . . .
. . . dann werden sich richter und gutachter , in der regel, schnell einig . . .
. . . was deine "mitschuld" betrifft . . .
daher, freiwillig, winterreifen bzw ganzjahresreifen, auf pkw-anhängern im winter . . .!
(Quelle:
www.versicherung-und-verkehr.de)
Die Haftpflichtversicherung greift auch weiterhin dann, wenn
der Versicherungsnehmer mit Sommerreifen bei winterlichen
Temperaturen einen Unfall verursacht. Der Geschädigte wird
also bezahlt, ihn kann aber bei ebenfalls falscher Bereifung
unter Umständen eine Mitschuld treffen. Denn der Haftungs-
anteil der Unfallbeteiligten richtet sich danach, ob eine fal-
sche Bereifung die Ursache für den Unfall war. Auch der
Schutz der Vollkasko-Versicherung hat nichts mit der Bereifung zu tun:
Nur wer sich grob fahrlässig verhält, also gegen jede Vernunft ein hohes Risiko eingeht, muss mit einer reduzierten Leistung im Schadenfall rechnen. Allerdings verzichten viele Kfz-Versicherer ohnehin im Vertrag auf den Einwand wegen grober Fahrlässigkeit.
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 1. März 2019 um 20:28:46 Uhr:
Puuhhh, jetzt hast Du dich aber verbissen...😁😉
. . . ich hatte mir klarheit erhofft . . .
. . . das war wohl zuviel verlangt . . .
. . . mittlerweile finde ich es jedoch spannend wie ein kriminalroman . . .
solange es deppen gibt, die sich damit brüsten auf ihren karren uralt-reifen zu fahren - solange ist eine diskussion über winterreifen auf dem hänger ein witz.
Hallo zusammen,
hier mal was offizelleres:
https://www.bussgeldkatalog.org/winterreifenpflicht/
Winterreifen sind auf Anhängern nicht vorgeschrieben, nur auf Fahrzeugen.
Unabhängig von der Gesetzeslage und der persönlichen Fahrweise würde ich auf
dem Anhänger zumindest Ganzjahresreifen empfehlen.
Zitat:
@schumi1971 schrieb am 3. März 2019 um 08:08:14 Uhr:
Hallo zusammen,hier mal was offizelleres:
https://www.bussgeldkatalog.org/winterreifenpflicht/Winterreifen sind auf Anhängern nicht vorgeschrieben, nur auf Fahrzeugen.
Unabhängig von der Gesetzeslage und der persönlichen Fahrweise würde ich auf
dem Anhänger zumindest Ganzjahresreifen empfehlen.
. . . auf dem von dir zitierten link findet sich folgender text . . .
Vorschriften für die einzelnen Fahrzeugvarianten
Wie bereits erwähnt, ist die Winterreifenpflicht immer geltendes Gesetz, wenn die Witterungsbedingungen den in der StVO genannten Umständen entsprechen – das gilt so für alle Kraftfahrzeuge, aber auch ähnliche Konstruktionen. Dazu zählen unter anderem:
PKW
LKW
Anhänger
Für einige dieser Fahrzeugarten werden im Folgenden die Besonderheiten in Bezug auf die Winterreifenpflicht aufgeführt.
meines wissens nach gibt es keine winterreifenpflicht auf pkw-anhängern bis 3,5 t. ich hab auf all meinen hängern winterreifen und gerade im winter merkt man deutlich den vorteil. und runter fahren vielleicht 5% der privaten nutzer die anhängerreifen.