Winterreifen- "Kaufdrama" S60 R
guten tag zusammen,
ich bin langsam echt am zweifeln über die kompetenz der reifenhändler. dabei möchte ich einfach nur einen satz winterreifen für meinen S60 R haben. mittlerweile war ich bei drei unterschiedlichen händlern und obwohl ich sage was ich für ein auto habe und die verkäufer nachschauen, empfiehlt mir jeder was anderes. der erste wollte mir 205/55 R16 verkaufen, der nächste sagte mir dann auf einmal stahlfelge geht auf keinen fall "ab 190 kW nur noch alufelgen". dann war ich heute beim dritten, zwar total unfreundlich aber wieder mit neuen infos. jetzt heißt es auf einmal ich muss mindestens 225/45 R17 fahren !
jetzt bin ich doch langsam verwirrt und bräuchte mal eure hilfe was ich denn nun fahren darf ?!
im handbuch steht nur was von 205/55 R16 und im neuen fahrzeugschein steht nur noch eine reifengröße...
wäre wirklich nett wenn mir mal eben schnell jemand weiterhelfen könnte !
vielen dank im voraus
gruß Till
18 Antworten
Zitat:
ich werde es jetzt aber so machen, dass ich einfach nur den reifen wechsel und keinen neuen komplettsatz räder kaufe
Das ist in Deinem Fall tatsächlich empfehlenswert. Für die "R"-Modelle sind nämlich ausschließlich die "R"-Felgen zulässig (Pegasus). Andere Felgen sind von Volvo nicht freigegeben.
Wenn Du trotzdem eine andere Felge fahren willst (die dann per Einzelabnahme eingetragen werden muß), wirst Du vermulich bei 18 Zoll mit der Suche anfangen müssen (eine normale 17Zoll Volvo-Alufelge schleift beim R jedenfalls permanent am Bremssattel).
Hi Clive,
ich widerspreche ungern gerade dir... 😉 Aber die oben verlinkten Autec-Felgen sind in der ABE ausdrücklich auch für den R zugelassen und freigegeben.
Oder heißt "Gutachten" und ABE, dass ich die noch eintragen lassen muss? Ich denke nicht...?
Schönen Gruß
Jürgen
Wenn ein Felgenhersteller eine ABE oder ein Mustergutachten erstellt, dann erübrigt sich natürlich die Einzelabnahme. Ich wollte insbesondere darauf hinaus, das Volvo nicht mal eigene Alufelgen (außer den Pegasus) für den R freigibt (umgekehrt sind die Pegasus auch nicht für andere Typen außer dem R freigegeben. Wenn eine ABE erteilt wird, entfällt eine Eintragung. Das vorliegende ist ein Teilegutachten. Es bescheinigt die technische Unbedenklichkeit, es muß aber trotzdem eine Anbauabnahme durch einen Prüfer erfolgen, was man früher als Eintragung bezeichnete. Heutzutage wird in der Regel nur noch eine Abnahmebescheinigung ausgestellt, eine Korrektur der Fahrzeugpapiere erübrigt sich in den meisten Fällen.
In jedem Fall wird die Gefährdungshaftung für die Räder vom Fahrzeughersteller auf den Radhersteller bzw. den für das Gutachten verantwortlichen Prüfer übertragen.
Abgesehen davon: hier gibt es bestimmt genug Leute, die sich bezüglich StVZO oder Zubehöranbieter besser auskennen als ich. Im Laufe der Jahre wird man auch ein wenig betriebsblind 😉 .
Die R-Modelle stellen hier einen Sonderfall dar, und ich kann nur sagen: ein R-Bremssattel, dessen schöner Lack von einer falschen Felge zerschraddelt wurde, ist kein schöner Anblick.
... bei den Felgen für den V50, die ich bestellt hatte, war dann zu dem Teilegutachten auch die ABE mit dabei bei der Lieferung. Aber sowas kann man ja nachfragen.
Übrigens: Ich finde die Methode "Reifenwechsel" auch besser beim R - da gehört die Originalfelge drauf! 😉
Gruß
Jürgen