Winterreifen - Italien: Wird das wirklich bestraft?
Moin zusammen,
meine bessere Hälfte hat heute unser Auto gegen den Gartenzaun gesetzt, sodass es für Kurztrip nächste Woche an den Gardasee leider nicht fahrbereit sein wird.
Jetzt hab ich nur das Winterauto zur Verfügung (Eingetragen H Reifen, T Reifen sind droben). De jure darf ich damit in Italien ja nicht fahren - ich habe aber keine Chance so kurzfristig entsprechende Sommerreifen zu bekommen (in München.. falls jemand einen Tipp hat, woher ich bis Dienstag die Reifen aufgezogen bekomme gerne her damit..)
Wird diese Strafe in Italien wirklich umgesetzt (sprich ist das eine genutzte Touristenabzocke oder ist das einfach eine Regelung die zwar vorhanden ist, aber ohne Unfall zumindest nicht aktiv kontrolliert wird?)
Weiter als wie nach Südtirol hab ich es noch nie geschafft und zumindest damals hat es niemanden auch nur ansatzweise interessiert.
Falls doch: wie hoch sind die erwartbaren Strafen?
Danke und viele Grüße
54 Antworten
In der Zeit, in der hier noch diskutiert wird, haben andere schon die richtige Bereifung gekauft oder wenigstens bestellt und fahren am Dienstag ganz entspannt in den Urlaub. Mit einer konkreten Anfrage per eMail erreiche ich schnell jede Menge Händler und Betriebe. Das sollte in einem Ballungsraum wie München doch wirklich kein Problem darstellen.
Zitat:
@ackerpower schrieb am 9. Juni 2022 um 23:35:51 Uhr:
Mit einem Foto des verunfallten Fahrzeugs sowie einem Preisangebot und einer konkreten Terminvereinbarung könnte man selbst im Fall einer Kontrolle noch auf Gnade hoffen, falls man erwischt wird.
Nein, einfach nein.
Lieber ein anderes Auto leihen oder was auch immer, aber nicht das versuchen.
In München keine Chance gehabt, frühester Termin bei wirklich allen ~20. - habe es jetzt mit 50km Fahrstrecke aber dennoch geschafft Reifen aufzutreiben.
Das ursprünglich geplante Auto hat leider was größeres abbekommen, das ist def. nicht im Lauf der nächsten Woche fit (auch Gutachter etc pp.. für die Versicherung).
So ne unnötige Scheiße, die einfach kein Mensch braucht :-/ - Hätte alternativ jetzt noch nen 3 Zylinder 60ps Polo gehabt, der macht aber glaub ich über den Brenner nicht ganz soviel Spaß 🙂
Zitat:
@Harig58 schrieb am 10. Juni 2022 um 10:12:12 Uhr:
In der Zeit, in der hier noch diskutiert wird, haben andere schon die richtige Bereifung gekauft oder wenigstens bestellt und fahren am Dienstag ganz entspannt in den Urlaub. Mit einer konkreten Anfrage per eMail erreiche ich schnell jede Menge Händler und Betriebe. Das sollte in einem Ballungsraum wie München doch wirklich kein Problem darstellen.
Der Großteil der Diskussion spielte sich gestern am späten Abend statt. Da ist nicht mehr viel mit bestellen. Der TE muss Lieferzeiten berücksichtigen und einen Montagepartner finden, der ihm einen freien Termin anbietet.
Unser TE war ja auch nicht untätig, sondern hat sich parallel gekümmert. Die Zeit dazwischen hat er halt genutzt um weitere Optionen in Erwägung zu ziehen und sich Rat zu holen. Das ist doch ok. Und glücklicherweise war sein Engagement ja letztlich auch erfolgreich. Von daher: Einen schönen Urlaub an "ItalienFahrer"! 🙂
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Kennt jemand eigendlich den Hintergrund dieser in meinen Augen unsinnigen Regelung ?
Denn z.B. hat es ja gestern in den Alpen geschneit zum anderen kann man in I ja mit Winterreifen das ganze Jahr fahren wenn sie eben der Geschwindigkeit des Fahrzeugs übertreffen also z.B. Reifen bis 210 , Fahrzeug Vmax 195. EDIT: Also den verlangten Geschwindigkeitsindex haben
Oder ist das ein Lex Pirelli ? um den Umsatz anzukurbeln
Zitat:
@StrichAchtundSo schrieb am 10. Juni 2022 um 11:19:31 Uhr:
Denn z.B. hat es ja gestern in den Alpen geschneit zum anderen kann man in I ja mit Winterreifen das ganze Jahr fahren wenn sie eben der Geschwindigkeit des Fahrzeugs übertreffen also z.B. Reifen bis 210 , Fahrzeug Vmax 195.
Wenns denn nur so wäre. Die eingetragene Höchstgeschwindigkeit spielt bei den Italienern keine Rolle, da kommts nur auf den eingetragenen Speed-Index in den Fahrzeugpapieren an. In meinem Fall müsste ich, bei eingetragener Höchstgeschwindigkeit von 180 km/h, da mindestens einen W-Reifen montieren.
Quelle:
https://www.oeamtc.at/.../...interreifen-in-den-sommermonaten-18309463
@TE schönen Urlaub!
Ja, ok , das hatte ich ungenau ausgedrückt, Es ging darum warum das man mit mit Winterreifen durchaus das ganze Jahr in I fahren darf , aber eben den passenden Speedindex haben muss
Das würde ich gar nicht schaffen, da ich noch keinen Winterreifen in meiner Dimension mit nötigem Speed-Index gefunden habe. Aber ich fahre auch nicht mit Winterreifen im Sommer.
Klar, es kann immer Gründe geben.
Vielen Dank - bin mal gespannt ob das "Wander-Winter-Auto" die 1000km durchhält. Mal vorsichtshalber ADAC Plus geklickt ( :
Zitat:
@ackerpower schrieb am 9. Juni 2022 um 23:35:51 Uhr:
So ganz mag ich dem Absolutheitsanspruch deiner Aburteilung des Kommentars von Timbow7777 nicht zustimmen.
Na ja, so ein "bisschen Zustimmung" ist doch auch nicht schlecht ... 😁
Wenn laut EU-Betriebserlaubnis Reifen des Geschwindigkeitsindex H vorgeschrieben sind, darfst du auch hier mit T nicht fahren wenn ich mich nicht schwer täusche.
Zur Thematik Italien: Ich bin dort mehrere Wochen im Jahr und Kontrollen sind dort so selten wie bei uns und selbst dann muss das erst mal auffallen. Probleme könnte es geben wenn du in einen Unfall verwickelt wirst könnte ich mir vorstellen.
Zitat:
@ampfer schrieb am 10. Juni 2022 um 22:03:29 Uhr:
Wenn laut EU-Betriebserlaubnis Reifen des Geschwindigkeitsindex H vorgeschrieben sind, darfst du auch hier mit T nicht fahren wenn ich mich nicht schwer täusche.
In Deutschland sagt der eingetragene Geschwindigkeitsindex erstmal nichts aus, hier kommt es wirklich auf die eingetragene bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit an (dasselbe gilt für die Traglast). Je nach Erstzulassung muss man eine Toleranz dazurechnen bei der Geschwindigkeit. Bei der Traglast hängt es auch von der eingetragenen Geschwindigkeit ab, ob man hier eine höhere benötigt. Hier nachzulesen:
https://www.gtue.de/fm/873/gtue-informativ_reifen.pdf
Zitat:
@ampfer schrieb am 10. Juni 2022 um 22:03:29 Uhr:
Wenn laut EU-Betriebserlaubnis Reifen des Geschwindigkeitsindex H vorgeschrieben sind, darfst du auch hier mit T nicht fahren wenn ich mich nicht schwer täusche....
In D können bei durch Im Fahrersichtfeld angebrachte Hinweise auf begrenzte Vmax, ganzjährig Winterreifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex gefahren werden . So verstehe ich StVo §36.2
Ja, richtig, hatte ich bei meinen ersten Fahrzeugen ja auch, diesen Aufkleber.
Danke für die Berichtigung.
Zitat:
@kine050683 schrieb am 10. Juni 2022 um 22:09:24 Uhr:
In Deutschland sagt der eingetragene Geschwindigkeitsindex erstmal nichts aus, hier kommt es wirklich auf die eingetragene bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit an (dasselbe gilt für die Traglast). Je nach Erstzulassung muss man eine Toleranz dazurechnen bei der Geschwindigkeit. Bei der Traglast hängt es auch von der eingetragenen Geschwindigkeit ab, ob man hier eine höhere benötigt. Hier nachzulesen:
https://www.gtue.de/fm/873/gtue-informativ_reifen.pdf
Danke für den Link, dann hatte mein Reifen-Händler vor 3 Jahren wirklicht recht, als er mir als Ersatz für die gealterten 155/80 R 12 S an meinem Oldie einen Reifen mit Geschwindigkeitsindex N (bis 140) verkaufte. bbH war 130 km/h, und laut dem Dokument muss man da dann auch bei älteren Fahrzeugen keine Toleranz nach der angegebenen Formel hinzu rechnen. In der Praxis waren die Reifen dann auch wirklich gut, auch die C-Kennzeichnung (Transporter) führte nicht zu ungebührlichem Fahrverhalten. Die nominell 44 PS durften sich also austoben :-)