Winterreifen - Bericht bei SAT 1 - Die Fakten
Moin,
heute morgen wurde im Frühstücksfernseh von SAT 1 endlich mal genau gesagt, was Sache ist.
Da die TV Anstalten solche Berichte vorher von der Rechtsabteilung checken lassen, kann man davon ausgehen, dass der Bericht den Tatsachen entspricht.
1) Ein Gesetz für eine Winterreifenpflicht wird es nicht geben. Der Gesetzestext der STVO wird nur etwas abgeändert und im neuen Text heisst es dann, dass das Fahrzeug der Witterung entsprechend ausgestattet sein muss. Man ist also nicht verpflichtet WR aufzuziehen.
2) Die 7-Grad Grenze!
Alle Reifentests der letzen Jahre habe ergeben, dass bis zu einer Temperatur von +1 Grad der SR dem WR auf normaler Fahrbahn überlegen ist. Das traf sowohl für Traktion und Bremsverhalten zu. Die 7-Gradgrenze ist, laut Aussage, nur ein Anhaltswert der Reifenhersteller. Da WR ja einen grösseren Abrieb haben als SR, sind natürlich die Hersteller daran interessiert das die WR möglichst früh aufgezogen werden. Ein Schelm wer hier böses denkt 😁
3) Versicherung zahlt nicht
Die Versicherung zahlt bei TK auf jeden Fall den Schaden der Gegenpartei. Bei VK kann es zum Vorwurf der groben Fahrlässigkeit kommen.
4) M+S Siegel auf dem Reifen
Das hat heute nichts mehr zu bedeuten. Einige japanische Hersteller drucken sogar M+S auf ihre Sommerreifen. Man muss also noch beim Kauf darauf achten, dass es wirklich ein Ganzjahresreifen oder ein Winterreifen ist.
5) Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es nur in Schweden und Finnland.
Viele Grüsse
Jil
30 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MKC
Hi,
BadFP : du hast Recht 🙂Aber das ist nicht Sinn dieses Threads...!
Markus...
ja, es is nicht sinn des thread´s...
aber is es sinn des thread´s den leuten etwas zu erzählen, was eigentlich garnicht stimmt??? wollte das eigentlich nur richtig stellen...