Winterreifen - Bericht bei SAT 1 - Die Fakten

Opel Vectra A

Moin,
heute morgen wurde im Frühstücksfernseh von SAT 1 endlich mal genau gesagt, was Sache ist.
Da die TV Anstalten solche Berichte vorher von der Rechtsabteilung checken lassen, kann man davon ausgehen, dass der Bericht den Tatsachen entspricht.

1) Ein Gesetz für eine Winterreifenpflicht wird es nicht geben. Der Gesetzestext der STVO wird nur etwas abgeändert und im neuen Text heisst es dann, dass das Fahrzeug der Witterung entsprechend ausgestattet sein muss. Man ist also nicht verpflichtet WR aufzuziehen.

2) Die 7-Grad Grenze!
Alle Reifentests der letzen Jahre habe ergeben, dass bis zu einer Temperatur von +1 Grad der SR dem WR auf normaler Fahrbahn überlegen ist. Das traf sowohl für Traktion und Bremsverhalten zu. Die 7-Gradgrenze ist, laut Aussage, nur ein Anhaltswert der Reifenhersteller. Da WR ja einen grösseren Abrieb haben als SR, sind natürlich die Hersteller daran interessiert das die WR möglichst früh aufgezogen werden. Ein Schelm wer hier böses denkt 😁

3) Versicherung zahlt nicht
Die Versicherung zahlt bei TK auf jeden Fall den Schaden der Gegenpartei. Bei VK kann es zum Vorwurf der groben Fahrlässigkeit kommen.

4) M+S Siegel auf dem Reifen
Das hat heute nichts mehr zu bedeuten. Einige japanische Hersteller drucken sogar M+S auf ihre Sommerreifen. Man muss also noch beim Kauf darauf achten, dass es wirklich ein Ganzjahresreifen oder ein Winterreifen ist.

5) Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es nur in Schweden und Finnland.

Viele Grüsse
Jil

30 Antworten

Hi,
Ich schiebe mal hoch!

Wer hat RTL Stern TV 07.12.2005 🙂 gesehen?
Da gings um die Thematik, haben die 7 Grad Celsius Regel ausgehebelt... der Winterreifen war nämlich bei 7°C und trockener oder auch nasser Fahrbahn schlechter und der Sommerreifen besser 🙂

Haben dort auch die Versicherungsthematik auf den Tisch geholt...
Grob Fahrlässig ist es eben nur in Sonderfällen, zum Beispiel ich habe alte SR und draußen ist dick Eis auf der Straße!
Ist allerdings nur für Kasko interessant...

Wer dazu noch was Lektüre will: hier

Der ausführliche Artikel ist noch nicht Online 🙂

Markus...

@intelinsider

Was soll das denn bitte?

Zitat:

Wer trinkt sollte nicht fahren!, und die die das immer noch nicht gelernt haben sollten ihren Lappen mal wieder abgeben leider gibt es immer und immer wieder diese Typen.

Teilweise nimmt man den Alc. unbewusst zu sich.Durch Mahlzeiten wie z.B Soßen ,Eis,Eisbecher,Pralinen,Schokolade,Mundwasser,Zahnpasta,Medikamente,teilw Marzipan,

Jetzt soll ich also meinen Lappen abgeben weil ich mit alc Angehalten wurde der durchs Zähneputzen entstanden ist oder wie?

oder weil ich gerade Magentropfen genommen habe oder Weintrauben gegessen habe?

also 0,3 Promille ist da schon gut, sonnst muss ich ab dato wohl auf die Hygiene verzichten.

oder nach der odol Mundspülung Stundenlang nicht mehr Fahren.

Und unter 25 jahrige dürften gar keinen Alcohol zu kaufen bekommen.

außerdem ging es hier um Winterreifen.
und ich finde es unverantwortlich ohne zu fahren.
Den Leuten müsste man den lappen nehmen.

Zitat:

Teilweise nimmt man den Alc. unbewusst zu sich.Durch Mahlzeiten wie z.B Soßen ,Eis,Eisbecher,Pralinen,Schokolade,Mundwasser,Zahnpasta,Medikamente,teilw Marzipan,

Da musst du schon stundenlang Zähne putzen und Weinsoße essen,damit das 0,1Promille gibt.

eben nicht.
nach einmal Mundspülung hatte ich direkt im Anschluß 6,64Promille und 20 min später noch 3,82promille.
nach 60 min noch immer 0,9 promille.
Zwar sind das keine blutalkoholwerte aber das erkläre erst mal nem Beamten wenn er dich anhält.
getestet wurde mit dem gerät der polizei zusammen mit einem Beamten.

gleiches mit einem medikament was ich vom Arzt bekommen habe.da war der drogentest positiv auch bei der blutanalyse.
erst nach attestierung des Arztes um welches Medikament es sich handelt und um Bestätigung des Labors das es sich um den Wirkstoff handle wurde das Verfahren eingestellt.

nach hustensaft liegst du auch schon bei 0,1promille.
was viele nicht wissen, auch mit vitamalz möglich obwohl alkoholfrei.ebenso Alkoholfreies Bier.
Weinsoße drückt auch döller als manche denken.
der wein wird ja nicht verkocht sondern erst zugegeben wenn der topf vom herd ist.Achja in manchen Kuchensorten auch.
Frag mal beim Bäcker die Verkäuferin wo welche Zutaten drinne sind.Antwort ist????? keine Ahnung oder darf ich nicht sagen Betriebsgeheimniss.
Kaffe und Kuchen am Sonntag fällt dann weg weil man müsste ja noch Fahren.

0,0 ist daher nen gefähliches Pflaster für autofahrer.

Ich war selbst fürn We meinen Lappen los wegen der Medikamenten geschichte.
Die mussten mich auch unbedingt Freitag abend anhalten.
Montags konnte ich es erst klären.

Ich weiß nicht ob man so eine Regelung gebrauchen kann.
Stell dir vor dein Arzt hat was aufgeschrieben und du wirst Freitag abend angehalten mitten aufn Dorf.

0,3 ist schon gut.
Vor allem weil bis dahin keine ausfallerscheinungen aus medizinischer sicht nachgewisen werden können.

gebt docht ehrlich mal zu.
Wie fühlt ihr euch nach 2 Mon Cherry?
anders?
Ist das ein grund danach 2 stunden nicht zu fahren?
oder nach dem essen noch nen eisbecher mit eierlikör.
geht dann alles nicht mehr.

ok 0,1promille würde ja schon als grenze genügen um es auszuschließen zumindestens fast.

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Zitat:

Original geschrieben von putschiknutsch


Was soll das denn bitte?
Teilweise nimmt man den Alc. unbewusst zu sich.Durch Mahlzeiten wie z.B Soßen ,Eis, Eisbecher, Pralinen, Schokolade, Mundwasser, Zahnpasta, Medikamente, teilw Marzipan, Jetzt soll ich also meinen Lappen abgeben weil ich mit alc Angehalten wurde der durchs Zähneputzen entstanden ist oder wie?
oder weil ich gerade Magentropfen genommen habe oder Weintrauben gegessen habe?
also 0,3 Promille ist da schon gut, sonnst muss ich ab dato wohl auf die Hygiene verzichten.
oder nach der odol Mundspülung Stundenlang nicht mehr Fahren.

Dies war nicht meine absicht ich meine die, die sich nen Sixpack reinhaun und dann noch meinen in Ihre Karre steigen zu muessen!.

dadrueber haben Sie unsere schlauen Politiker noch keinen Kopf gemacht wenn ueberhaupt wird das erst passieren nachdem Millionen von Geldern verschwendet wurden das nachzupruefen ob Herr XYZ seine Medikamente oder Alkohol einverlaibt hat.

mfg ii

ja aber nach nem sixer haste eh mehr wie 0,3promille.

nen vorschlag von mit wäre Probezeit 4jahre oder bis 25jahre.
die risikogruppe sind nähmlich 18-24 jahre alt.

Hi,
Probezeit und Alkohol Grenze finde ich i.O... allerdings sollte Vater Staat mal nen psychologisches Gutachten von Führerscheinbewerbern verlangen... wieviel Idioten fahren denn Auto? Wenn mich jemand abschiesst, der so Kamikaze gefahren ist, soll er hoffen, dass ich mich schneller unter Kontrolle bekomme wie er Luft anhalten kann! 😉

Ist doch zum Kotzen egal ob wegen Alk (über 0,3), WR (wenn nötig) oder zu dichtem Auffahren, alles unverantwortliche Aktionen...! Das sind einfach Menschen, die darum betteln den Lappen abzugeben!

Markus...

bei führerschinantrag MPU zur Pflicht wäre nicht schlecht.
dann wird gleich mal bissl aussortiert.

Hi,
So ist es, aber MPU ist meines erachtens nur teuer, net so schwer!
Die sollten einfach diese Fahrer aussortieren, die mit ihrem Lappen nur Scheisse machen... und beim ersten Unfall, der halt wirklich reine Provokation war (zu dicht auffahren und dann rums) sollte es mal ne satte Geldstrafe geben, dazu sollten Nachbarn und Sonstige befragt werden, wie sie das Fahrverhalten einschätzen, die Person nochmal zum Psychologen...
Wenn dann halt rauskommt, dass es ein Raser ist, dann Lappen erstmal für 6 Jahre einbehalten... 🙂

Anbei: Wann muss man schon seinen Lappen vorzeigen? Das sollte sich auch ändern, einfach mehr Routinekontrollen!

Markus...

na also bei uns hier halten sie mich mindestens einmal die woche an.

manchmal öfter.

einen tag sogat 5mal am abend.

jetzt die letzten 3 wochen hab ich aber nichmal nen bullen gesehen.

bei uns stehen die recht häufig und meist an mehreren stellen gleichzeitig.
letzten sonntag sollen sie nach angaben eines Kumpels im abstand von 500m gleich 2mal gestanden haben in einer straße.
beide male sogar mit laser.

trotzdem finde ich fahren hier zuviele von den Knallkörpern durch die gegend.

da sollten sie mehr zivile videowagen einsetzen.
und vergehen in der Probezeit härter bestrafen.

Re: Winterreifen - Bericht bei SAT 1 - Die Fakten

Zitat:

Original geschrieben von JilMan


3) Versicherung zahlt nicht
Die Versicherung zahlt bei TK auf jeden Fall den Schaden der Gegenpartei. Bei VK kann es zum Vorwurf der groben Fahrlässigkeit kommen.
Viele Grüsse
Jil

Hier muß ich mal einen widerspruch einlegen!!!

Tk = Teilkasko umfast Schäden am eigenen Fahrzeug wie z.B. Wildunfälle, Brände & Glasbruch. Ersetzt aber nicht den Schaden am gegnerischen Fahrzeug, dafür ist allein die Haftpflicht zuständig. Daher ist auch eine Haftpflicht PFLICHT und eine Teil- bzw Vollkasko eine freiwillige Versicherung. Wobei eine VK immer eine TK mit einschließt!!!

Hi,
Hier mal ne kurze Zusammenfassung...:
HP: Schäden die man anrichtet!
TK: Schäden, die fremdverursacht sind, dazu zählt auch, die deformierung von Blech von einem anderem Auto, auch wenn man die Schuld trägt...
VK: Zahlt alle Schäden ohne grobe Fahrlässigkeit...

Eine VK schliesst die TK nicht ein, sondern erfordert genau diese, SB kann man trotzdem selbst wählen...
Die TK wird immer mit 100% berechnet... was sie für jeden erschwinglich macht... 🙂

Markus...

HP= Haftpflicht
Sie ersetzt Schäden an den anderen geschädigten Personen, Fahrzeugen oder Gegenständen die einem selbst nicht gehören.

TK= Teilkasko

Sie ersetzt Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, für die in der Regel niemand haftbar gemacht werden kann. Dies können beispielsweise Schäden durch Sturm, Hagel, Brand oder Marderbiss sein.
Außerdem werden Glasschäden ersetzt wie z.B Frotscheiben Scheinwerfer etc.
Ebenfalls Haarwildschäden.
Bei einem Unfall ohne obengenannte Einwirkung werden nur Glasschäden ersetzt.

VK = Vollkasko
Übernimmt alle Schäden am eigenen Fahrzeug.
Vorraussetzung jedoch ist das der schaden weder durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden ist.
Ebenso versichert sind Brand durch defekte Kabel etc.
Zusammenstoß mit Tieren jeglicher Art.

Bei einem Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs wird der Neupreis des Fahrzeugs ersetzt. Zusätzlich werden die Zulassungs- und Überführungskosten des Folgefahrzeuges erstattet.
Dies gilt für PKW in den ersten zwölf Monaten nach der Erstzulassung (bei Lieferwagen in den ersten sechs Monaten nach der Erstzulassung), wenn sich das Fahrzeug noch im Eigentum des ersten Käufers befindet, der es als Neufahrzeug unmittelbar vom Kraftfahrzeughändler oder Kraftfahrzeughersteller erworben hat

is ja schön das du jetzt hier den ganzen umfang der versicherungen postest...

aber wo steht denn das die TK den schaden der gegenpartei zahlt??? 😉 oder hast du dich einfach nur schlecht in dem ersten post ausgedrückt???

Hi,
BadFP : du hast Recht 🙂

Aber das ist nicht Sinn dieses Threads...!

Markus...

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