Winterräder nur bis 210km/h zugelassen ...

Mercedes GLC X253

... davon stand aber nix in meiner Preisliste und der Verkäufer hats auch nicht erwähnt.

Ist das normal, gibts auch andere? Es handelt sich um 18-Zöller und ist es nicht so, dass nur die Reifen zu schlapp sind um schneller fahren zu dürfen?

Beste Antwort im Thema

Dein Glc hat eine Höchstgeschwindigkeit beim 250er von 222km/h dein reifen ist zugelassen bis 210km/h.
Musst du denn im winter bis zum anschlag fahren. wenn dem so ist musst du V reifen kaufen die gibt es auch
für den glc oder einfach nur bis 210km/h fahren. haben wir hier im forum nichts anderes zu diskutieren als solche
banalen anfragen. stellt doch bitte sinnvollere fragen

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Zitat:

@BerQ5 [url=https://www.motor-talk.de/.../winterraeder-nur-bis-210km-h-zugelassen-

Wer also mit seinem Auto im Winter in Italien unterwegs ist und Winterreifen aufgezogen hat, deren Geschwindigkeitskennzeichnung nicht der für sein Fahrzeug bestimmten Höchstgeschwindigkeit entspricht, muss neben einem hohen Bußgeld (zwischen 419 und 1682 Euro) auch damit rechnen, dass sein Auto an Ort und Stelle stillgelegt und/oder beschlagnahmt wird.

Nee stimmt nicht ganz - die Aussage gilt nur für die Sommermonate; genauer gesagt vom 16.Mai bis 14. Oktober.

Danke, war wie gesagt nur gegoogelt, mittlerweile braucht man wohl schon einen Rechtsanwalt auf dem Beifahrersitz ;-)

Gruß an alle

Zitat:

@ZSaleh schrieb am 20. Juni 2018 um 11:53:57 Uhr:


Mir wurde der Aufkleber auf der Windschutzscheibe innen oben links in die Ecke geklebt. Die M&S max Einstellung im BC alleine reicht angeblich dem Gesetzgeber nicht. Die max Geschwindigkeit muss immer lesbar im Sichtfeld des Fahrers sein so die Erklärung bei der Werksabholung mit M&S.
Gruß Zuli

Ab 1.Juni 2017 reicht auch die Einstellung im BC da die StVZO §36 (5) entsprechend ergänzt wurde:

(5) Bei Verwendung von Reifen im Sinne des Absatzes 4 oder Geländereifen für den gewerblichen Einsatz mit der Kennzeichnung „POR", deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, ist die Anforderung des Absatzes 1 Satz 1 hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit erfüllt, wenn

1.die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit

a)für die Dauer der Verwendung der Reifen an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber oder

b)durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit,

im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird und

2.diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird."

Ok vielen Dank für die vielen Antworten hoffe die Mitarbeiter im Werk Bremen wissen das auch und kleben keinen AUFKLEBER wenn ich das Fahrzeug dort abhole.

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....und wie immer kann man nur auf alle Beschwerden die gleiche Antwort geben:
Bei den anderen Herstellern ist es auch nicht anders. Wer glaubt, BMW oder Audi würden freiwillig V oder W- Winterräder aufziehen, der täuscht sich. Fast jeder X3, X5, etc. hat erstmal ab Werk Winterreifen bis 210km/h drauf.

Kein Grund wieder allen Unmut auf Daimler zu schieben...

Wer hat sich beschwert, alles lesen.

Da ich meinen in Dez. 2015 abgeholt hatte, war es völlig legitim den Aufkleber hinzupappen. Heute dann wohl nicht mehr notwendig. Gruß Zuli

War da nicht noch was mit Italien. Muss man dort nicht in jedem Fall zwingend Reifen aufgezogen haben, welche für Fahrzeug vMax zugelassen sind, also auch im Winter ?

Zitat:

@hoellol1 schrieb am 20. Juni 2018 um 22:39:19 Uhr:


War da nicht noch was mit Italien. Muss man dort nicht in jedem Fall zwingend Reifen aufgezogen haben, welche für Fahrzeug vMax zugelassen sind, also auch im Winter ?

...in Italien dürfen in den Sommermonaten also außerhalb der Zeit der Winterreifenpflicht (die Winterreifenpflicht besteht in Italien je nach Provinz unterschiedlich lang) mit keinen Winterreifen gefahren werden, welche nicht für Fahrzeug- Vmax zugelassen sind. Im Winter dürfen solche Reifen gefahren werden, aber auch mit gut sichtbaren Hinweiskleber....

DANKE ! Alles klar - wusste doch da gelten besondere Bestimmungen.

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