Winterräder für GT?
Wir bekommen unseren 216d GT Anfang November! Kann jemand schon eine Aussage zu den benötigten Winterrädern machen? Ist die Bereifung die gleiche wie vom AT?
Beste Antwort im Thema
Also mit 210 km/h Reifen kann ich gut leben. "Leben" ist da wohl sowieso das Stichwort....wenn wir uns dauerhaft >210 begeben. ....und nen kurzen Sprint auf 240 werden sie aushalten (was sicherlich auch keine echten 240 sein werden). Aber darum geht's ja gar nicht, hier Bilder:
107 Antworten
@Schmidt32: Wenn du Pech hast klebt dir die Werkstatt beim V-Index ein "Max. 240km/h" an die Scheibe. Hat der BMW-Service bei meinem 318d gemacht ... vmax 210 ...
"210" hab ich im Golf auch kleben (vmax 195 🙂)
Zitat:
@Speedophot schrieb am 30. September 2017 um 14:45:39 Uhr:
@Schmidt32: Wenn du Pech hast klebt dir die Werkstatt beim V-Index ein "Max. 240km/h" an die Scheibe. Hat der BMW-Service bei meinem 318d gemacht ... vmax 210 ...
Die Werkstatt nimmt den "Aufkleber" für die zulässige V-max der Reifen 😛
Zitat:
@touaresch schrieb am 30. September 2017 um 18:11:14 Uhr:
Die Werkstatt nimmt den "Aufkleber" für die zulässige V-max der Reifen 😛
Könnte sie sich aber auch sparen. Bei der Auslieferung klebt BMW ja auch keine Sticker ins Auto die sagen, dass die Reifen schneller können als das Auto. 😛
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Die Aufkleber sind Vorschrift, wenn man bei M+S-Reifen einen Geschwindigkeitsindex nimmt, der geringer ist als in den Papieren eingetragen. Also beispielsweise Winterreifen mit Kennzeichnung H (210) statt eingetragenen W (270) nimmt.
Bei Sommerreifen darf man den Geschwindigkeitsindenx nicht unterschreiten.
Wie schnell das Auto wirklich fahren kann, ist absolut unerheblich. Es kommt auf die Zulassungspapiere an.
Das stimmt...
Da man ja eine Geschwindigkeit im BC einstellen kann, bei deren Überschreitung es zu einem Warnhinweis kommt, sind die Aufkleber nicht mehr notwendig. Wurde mir so zumindest im Autohaus erklärt.
Zitat:
@radiriddick schrieb am 3. Oktober 2017 um 09:36:17 Uhr:
Da man ja eine Geschwindigkeit im BC einstellen kann, bei deren Überschreitung es zu einem Warnhinweis kommt, sind die Aufkleber nicht mehr notwendig. Wurde mir so zumindest im Autohaus erklärt.
Hallo,
dann lies mal im folgenden Link unter Bordcomputer!
Dein Autohaus hat Dir schlichtweg etwas falsches eingeflüstert!
Zitat:
@radiriddick schrieb am 3. Oktober 2017 um 09:36:17 Uhr:
Da man ja eine Geschwindigkeit im BC einstellen kann, bei deren Überschreitung es zu einem Warnhinweis kommt, sind die Aufkleber nicht mehr notwendig. Wurde mir so zumindest im Autohaus erklärt.
So ist es durch die Änderung/Ergänzung des § 36 (5) 1. b) StVZO ab 01.06.2017
"(5) Bei Verwendung von Reifen im Sinne des Absatzes 4 oder Geländereifen für den gewerblichen Einsatz mit der Kennzeichnung „POR", deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, ist die Anforderung des Absatzes 1 Satz 1 hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit erfüllt, wenn
1.
die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit
a)
für die Dauer der Verwendung der Reifen an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber oder
b)
durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit,
im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird und
2.
diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird."
Zitat:
@Safran258 schrieb am 3. Oktober 2017 um 10:04:07 Uhr:
Zitat:
@radiriddick schrieb am 3. Oktober 2017 um 09:36:17 Uhr:
Da man ja eine Geschwindigkeit im BC einstellen kann, bei deren Überschreitung es zu einem Warnhinweis kommt, sind die Aufkleber nicht mehr notwendig. Wurde mir so zumindest im Autohaus erklärt.
Hallo,
dann lies mal im folgenden Link unter Bordcomputer!
Dein Autohaus hat Dir schlichtweg etwas falsches eingeflüstert!
Man sollte immer die aktuellen Vorschriften lesen und nicht Flyer, die vor 2 Jahren letztmals bearbeitt wurden:-)
Bevor ich dafür ein neues Thema aufmache, dachte ich mir, ich hänge mich hier dran (mit einer hoffentlich nicht all zu blöden Frage) :
In bälde kommt mein 218i GT, allerdings mit Sommerreifen. Der hat die Standard-Felgen drauf, also die V-Speiche 471. Das Thema Winterräder (also inkl. Felgen etc.) scheint, wenn man hier und in den anderen AT/GT-Foren etwas mitliest, bei diesem Fahrzeug ja etwas komplizierte zu sein, als normal 😛
=> Kann ich auf die 471ger auch (die Schneeketten-kompatiblen) 195/65R16er Winterreifen aufziehen? Auf der BMW-Seite wird der 195ger ja nur mit der 474er Felge angeboten. Zerkratzt oder so wird die ja nicht, von Schneeketten? Bei meinen bisherigen Autos hatte ich für'n Winter immer Stahlfelgen, da war's mir einigermaßen wurscht.
(Damit könnte ich dann das Thema Felgen auf Sommer oder nächsten Winter verschieben, wenn mehr Zeit und auch Fzg-Brief/Schein da sind wegen was jetzt genau an Felgen zugelassen ist und was nicht)
Den GT kannst du meines Wissens nicht mit Stahlfelgen fahren 🙁
Zitat:
@qaqaqe schrieb am 13. Oktober 2017 um 17:17:46 Uhr:
Bevor ich dafür ein neues Thema aufmache, dachte ich mir, ich hänge mich hier dran (mit einer hoffentlich nicht all zu blöden Frage) :
In bälde kommt mein 218i GT, allerdings mit Sommerreifen. Der hat die Standard-Felgen drauf, also die V-Speiche 471. Das Thema Winterräder (also inkl. Felgen etc.) scheint, wenn man hier und in den anderen AT/GT-Foren etwas mitliest, bei diesem Fahrzeug ja etwas komplizierte zu sein, als normal 😛
=> Kann ich auf die 471ger auch (die Schneeketten-kompatiblen) 195/65R16er Winterreifen aufziehen? Auf der BMW-Seite wird der 195ger ja nur mit der 474er Felge angeboten. Zerkratzt oder so wird die ja nicht, von Schneeketten? Bei meinen bisherigen Autos hatte ich für'n Winter immer Stahlfelgen, da war's mir einigermaßen wurscht.
(Damit könnte ich dann das Thema Felgen auf Sommer oder nächsten Winter verschieben, wenn mehr Zeit und auch Fzg-Brief/Schein da sind wegen was jetzt genau an Felgen zugelassen ist und was nicht)
Hallo,
für Deinen Fahrzeugtyp F2GT
hat BMW für 195/65R16 mit Schneekettenfreigabe nur Felgen in 7x16 mit Einpresstiefe (ET) 47
typgeprüft und zugelassen.
Die V-Speiche 471 hat ET 52;
da wird die Schneekette wahrscheinlich innen im Radhaus schleifen 😕
>außerdem ist eine "TÜV/DEKRA-Einzelabnahme" erforderlich 🙁
Ich habe bei BMW auch nix für Schneeketten für den GT gefunden. Es werden auf http://www.bmw.de/.../komplettraeder.html nur 17 und 18 Zoll Winter-Kompletträder für den GT angeboten. Für das Stichwort Schneeketten gibt es keinen passenden Link.
@buggeliger
Doch, da gibt's schon 16" (Die Doppelspeiche 474, wie gesagt), siehe Anhang. Oder die 17" Y-Speiche 489. (Das Stahlfelgen nicht zugelassen sein sollen, hab ich auch schon gelesen)
Laut diesem Konfigurator aber angeblich sogar die 18" Doppelspeiche 361 mit 225ger-Reifen (was meinen bisherigen Infos aber fern jeder Realität ist 😉 ). Und noch eine 17" 483M - allerdings auch mit mMn falscher Reifengröße.
@touaresch
Danke für deine Infos, va. der Hinweis auf die Einpresstiefe... Damit sind auch schon wieder ein ganzer Haufen "nicht-BMW-Felgen" weggefallen. Wie genau muss man das eigentlich nehmen? Also wenn ich jetzt statt ET47 ET48 oder ET45 nehmen würde... bräuchte dann auch eine gesonderte Zulassung, oder?
Achja, wo hast du die ET bei den BMW-Felgen gesehen? Ich sehe da auf deren Seite nur die normale Felgendimension (7Jx16)