Winterräder für Cabrio ...

BMW 2er F23 (Cabrio)

Moin,

ich habe da mal ein paar Fragen an diejenigen, die sich bereits entschieden haben oder mit dem Coupé aus dem vergangenen Winter bereits Erfahrungen sammeln konnten. Ich bin auf der Suche nach Winterrädern, die einigermaßen gut aussehen (ist mir klar, das sieht jeder anders), es stellt sich natürlich auch die Frage nach dem Format. Im Sommer fahre ich auf meinem 220d Cabrio (Handschalter) die 18" 461M in Ferricgrey mit Mischbereifung 225/40 und 245/35.

Meine Fragen an Euch:
- Würdet Ihr auch für den Winter die Mischbreifung empfehlen oder v/h das gleiche Format (und dann 205, 215 oder 225)?
- 17" oder 18"?
- Bei RDC im Sommersatz muss dieses selbstverständlich auch im Wintersatz verbaut sein oder?
- Hautsächlich bin ich mit dem Auto im hamburger Innenstadtverkehr unterwegs. Wenn nicht dort, dann längere (200-500km) Autobahnstrecken zum Eltern-/Schwiegerelternbesuch.
- Wichtig ist mir eine besonders gute Nasshaftung (da hab ich bei meinen bisherigen Recherchen "B" als beste Klassifikation gesehen), heißt das auch automatisch, dass die Haftung auf Schnee/-matsch auch gut ist? Dass damit gleichzeitig ein höherer Spritverbrauch und größere Geräuschentwicklung verbunden sind, ist mir klar, die Sicherheit geht mir aber vor.

Könnt Ihr mir weiterhelfen?

Gruß,
Christian

63 Antworten

sorry,,,

Zitat:

@halifax schrieb am 5. November 2017 um 09:45:38 Uhr:



Zitat:

@touaresch schrieb am 05. Nov. 2017 um 09:27:06 Uhr:


Für Dein Cabrio 220D sind nur Räder ab 18 Zoll zugelassen.??

Steht wo?

Der TE soll mal auf das Reifenfülldruckschild im Türausschnitt schauen, daran kann er sich gut orientieren.

Welche Rial Felgen genau sind es (Styling und ET)?

Ist zwar schon etwas her und die Räder sind mittlerweile auch montiert aber es ist eine RIAL Davon 7,5x17 ET47.

Ich habe einen 220i. Als Winterräder habe ich Alutec Raptr 7,5x18 ET45 und mit 225/40 Conti TS850P. Ich wollte an meinem schönen Auto die Optik nicht völlig ruinieren :-D Habe sie seit gut einem Monat dran. Fährt sich fabelhaft. Wesentlich ruhiger als meine Mischbereifung mit Runflat. Felge gilt als Ersatzfelge und ist in der Größe auch in der EU-Bescheinigung und in der Größentabelle von BMW freigegeben. Keine Umbauten notwendig.

http://www.alutec.de/portfolios/raptr-polar-silber/

P1050017a

Schaut schick aus, passt sehr gut zum Coupe.

Ähnliche Themen

Hab die Alutec Drive in Polarsilber in 8x18 ET43 mit 225/40R18 mit Pirelli Sottozero als RFT jetzt den 2.Winter drauf. Bin sehr zufrieden damit, waren allerdings eintragungspflichtig.

220i-mit-wr

Nur Eintrag, oder auch Umbauten?

Zitat:

@gustelschorsch schrieb am 2. Dezember 2017 um 00:02:50 Uhr:


Hab die Alutec Drive in Polarsilber in 8x18 ET43 mit 225/40R18 mit Pirelli Sottozero als RFT jetzt den 2.Winter drauf. Bin sehr zufrieden damit, waren allerdings eintragungspflichtig.

Zitat:

@Silberpfeil401 schrieb am 2. Dezember 2017 um 17:40:39 Uhr:


Nur Eintrag, oder auch Umbauten?

Zitat:

@Silberpfeil401 schrieb am 2. Dezember 2017 um 17:40:39 Uhr:



Zitat:

@gustelschorsch schrieb am 2. Dezember 2017 um 00:02:50 Uhr:


Hab die Alutec Drive in Polarsilber in 8x18 ET43 mit 225/40R18 mit Pirelli Sottozero als RFT jetzt den 2.Winter drauf. Bin sehr zufrieden damit, waren allerdings eintragungspflichtig.

Keine Umbauten, habe sogar mit dem Händler rumdiskutiert weil er meinte ich müsste sie gar nicht eintragen lassen, wäre eine ABE, ich hab das aber anders gesehen und sie eintragen lassen, sicher ist sicher. Wurde auch direkt beim Reifendienst gemacht, die haben einmal die Woche die DEKRA im Haus. Sofortige Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich, erst bei Halterwechsel.

Als ich vor der Aufgabe stand, für meinen 2er Winterreifen zu kaufen, habe ich auch bei einigen Reifenhändlern Angebote eingeholt. Hatte mich dann mit den Gutachten befasst und festgestellt, welch geballte Inkompetenz bei den Händlern doch besteht. Hatte ausdrücklich nachgefragt, ob ich diese und jene Felge fahren dürfte. Die haben dann einen Konfigurator verwendet und meinten so nach dem Motto kein Problem. Im Gutachten der Felgenhersteller stand jedoch nix von kein Problem, sondern eine ganze Reihe von Karosseriearbeiten, die ich aber nicht durchführen lassen wollte. Und dann als ich wieder beim Händler war, gings so in die Richtung: naja, das entscheidet dann der Prüfer ob was gemacht werden muss. Also blieb mir nichts anderes übrig als mich noch intensiever mit dem Thema zu befassen. Hatte dann in die EU-Bescheinigung geschaut, welche Rad-Reifen-Kombinationen erlaubt sind. Dann war es recht einfach. Die Auswahl war dann aber auch begrenzt. Habe dann doch noch meine Felgen gefunden. Ich stelle mir vor, wenn Otto-Normalverbraucher sich ohne eigene Recherche von den Händlern beraten hätte lassen, hätte übelst ausgehen können.

Zitat:

@gustelschorsch schrieb am 2. Dezember 2017 um 19:14:15 Uhr:



Zitat:

@Silberpfeil401 schrieb am 2. Dezember 2017 um 17:40:39 Uhr:


Nur Eintrag, oder auch Umbauten?

Zitat:

@gustelschorsch schrieb am 2. Dezember 2017 um 19:14:15 Uhr:



Zitat:

@Silberpfeil401 schrieb am 2. Dezember 2017 um 17:40:39 Uhr:


Keine Umbauten, habe sogar mit dem Händler rumdiskutiert weil er meinte ich müsste sie gar nicht eintragen lassen, wäre eine ABE, ich hab das aber anders gesehen und sie eintragen lassen, sicher ist sicher. Wurde auch direkt beim Reifendienst gemacht, die haben einmal die Woche die DEKRA im Haus. Sofortige Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich, erst bei Halterwechsel.

Liebe Mitforisten, ich brauche jetzt auch mal eure Hilfe bei diesem Thema.
Ich recherchiere mir gerade den Wolf und werde bezüglich der Felgenbreite nicht schlau. Lt. Papieren sind für mein 220i Cabrio aus 2021 Winterreifen der Dimension 225/40 R18 92V M+S 7,5x18 ET45 zugelassen.
Einige Websites geben mir aber Felgen mit 8er Breite als "eintragungsfrei" für meinen F23 220i aus
z.B.
https://wheelscompany.com/.../P00042990099203_5%2F120.00?...

Kann ich diese Felgen problemlos mit 225/40 R18 Michelin Pilot Alpin 5 bestücken und verwenden?
Ich danke euch schon mal für die konkrete Hilfe.

Das kommt auf das jeweilige Gutachten/ABE an! Dort nachschauen und entsprechende einzuhaltende Auflagen prüfen.

Ich würde bei eBay oder werksräder24.de nach Originalrädern suchen. OK, ich finde aber grundsätzlich Zubehörfelgen an BMWs irgendwie nicht gut.

Zitat:

@PrinceDenmark schrieb am 25. Juli 2022 um 15:17:49 Uhr:


Ich würde bei eBay oder werksräder24.de nach Originalrädern suchen. OK, ich finde aber grundsätzlich Zubehörfelgen an BMWs irgendwie nicht gut.

Naja, mit den Originalrädern habe ich gleich mehrere Probleme. Entweder nur schreckliches Design in Kombination mit meinem Wunschreifen oder einigermaßen akzeptables Design, dann aber mit uralt Pirellis oder Hankooks. Dazu kommt mal locker 1/3 teurer und nur ROFs.

Zitat:

@halifax schrieb am 25. Juli 2022 um 14:51:28 Uhr:


Das kommt auf das jeweilige Gutachten/ABE an! Dort nachschauen und entsprechende einzuhaltende Auflagen prüfen.

Danke für die Hinweis auf das Gutachten! Wenn dort also mein Wagen aufgeführt ist, die Auflagen hieraus auch erfüllt werden, dann kann ich diese Felge ohne Eintragung verwenden und muss dann das Gutachten immer im Wagen haben, richtig?

Das Gutachten bzw. die ABE sagt ja nur, dass die Felgen grundsätzlich passen. Zur COC abweichende Breite oder Einpresstiefe musst du immer eintragen lassen, damit die Betriebsergebnis nicht erlischt. Korrigiert mich, wenns anders ist.
Die Abnahme kostet mittlerweile ca 70 Euro, ist seit ein paar Jahren aufgeschlagen, 2016 waren es noch 35.

Wegen den 70 Euro würde ich aber keine Kompromisse mit Originalfelgen, die mit nicht gefallen eingehen. Das gibt's im Zubehör deutlich schönere Felgen

Zitat:

@ChrisTT06 schrieb am 25. Juli 2022 um 17:01:03 Uhr:


Das Gutachten bzw. die ABE sagt ja nur, dass die Felgen grundsätzlich passen. Zur COC abweichende Breite oder Einpresstiefe musst du immer eintragen lassen, damit die Betriebsergebnis nicht erlischt. Korrigiert mich, wenns anders ist.

Zitat aus der ABE 51951:

"10. Bemerkungen:
Remarks:
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich"

https://www.gmpitalia.com/.../...ral-188-abe-51951-rev-01-estratto.pdf

Deine Antwort
Ähnliche Themen