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Winterräder für Cabrio ...
Moin,
ich habe da mal ein paar Fragen an diejenigen, die sich bereits entschieden haben oder mit dem Coupé aus dem vergangenen Winter bereits Erfahrungen sammeln konnten. Ich bin auf der Suche nach Winterrädern, die einigermaßen gut aussehen (ist mir klar, das sieht jeder anders), es stellt sich natürlich auch die Frage nach dem Format. Im Sommer fahre ich auf meinem 220d Cabrio (Handschalter) die 18" 461M in Ferricgrey mit Mischbereifung 225/40 und 245/35.
Meine Fragen an Euch:
- Würdet Ihr auch für den Winter die Mischbreifung empfehlen oder v/h das gleiche Format (und dann 205, 215 oder 225)?
- 17" oder 18"?
- Bei RDC im Sommersatz muss dieses selbstverständlich auch im Wintersatz verbaut sein oder?
- Hautsächlich bin ich mit dem Auto im hamburger Innenstadtverkehr unterwegs. Wenn nicht dort, dann längere (200-500km) Autobahnstrecken zum Eltern-/Schwiegerelternbesuch.
- Wichtig ist mir eine besonders gute Nasshaftung (da hab ich bei meinen bisherigen Recherchen "B" als beste Klassifikation gesehen), heißt das auch automatisch, dass die Haftung auf Schnee/-matsch auch gut ist? Dass damit gleichzeitig ein höherer Spritverbrauch und größere Geräuschentwicklung verbunden sind, ist mir klar, die Sicherheit geht mir aber vor.
Könnt Ihr mir weiterhelfen?
Gruß,
Christian
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63 Antworten
Wieder was gelernt:-)
Zitat:
@touaresch schrieb am 25. Juli 2022 um 19:19:44 Uhr:
Zitat:
@ChrisTT06 schrieb am 25. Juli 2022 um 17:01:03 Uhr:
Das Gutachten bzw. die ABE sagt ja nur, dass die Felgen grundsätzlich passen. Zur COC abweichende Breite oder Einpresstiefe musst du immer eintragen lassen, damit die Betriebsergebnis nicht erlischt. Korrigiert mich, wenns anders ist.
Zitat aus der ABE 51951:
"10. Bemerkungen:
Remarks:
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich"
https://www.gmpitalia.com/.../...ral-188-abe-51951-rev-01-estratto.pdf
Es gibt verschiede Bemerkungen.
Einmal die oben aufgeführte, da muss man quasi nichts machen.
Dann gibt es noch diese:
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Und die A01 unter Auflagen:
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen. Die man dann auch eintragen lassen muss.
Die Reifengröße 225/40 R18 ist in den Fahrzeugpapieren genannt. Darüber hinaus enthält die ABE, wie oben schon erwähnt unter Punkt 10. die Freistellung von der Eintragungspflicht.
Die Auflage A01 ist für meine Rad/Reifen Kombination nicht vorgeschrieben.
Ich entnehme der ABE und dem Gutachten demzufolge, dass die von mir gewünschte Kombination Eintragungsfrei ist.
… so isses! Sofern das restliche Fahrzeug (Fahrwerk, …) dem Serienzustand entspricht.