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Windschutzscheibe Austausch

Mercedes CLK 208 Coupé

Hallo,

leider hat sich heute ein langer Riss über die gesamte Breite meiner Windschutzscheibe gebildet. Das Teil muß jetzt ersetzt werden. Ist mit Regensensor und automatisch abblendendem Rückspiegel.

Wo läßt man das am besten machen? Was kommt an Kosten auf mich zu?

Habe keine Teilkasko.

Vielleicht hat ja einer einen Geheimtip auf Lager?

 

MfG

andreas

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24 Antworten

So verboten kann das nicht sein, mit der erlassenen Selbstbeteiligung, sonst würden nicht so viele damit werben.

Hab den Wagen abgegeben, Versicherungsnummer, Leihwagen bekommen, am nächsten Tag abgeholt... kostet nichts! Wenn überhaupt hat die Werkstatt den Betrug begangen und nicht ich! War ja selbst überrascht, daß ich nichts zahlen musste.

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von BirgerS

So verboten kann das nicht sein, mit der erlassenen Selbstbeteiligung, sonst würden nicht so viele damit werben.

Wenn einer damit werben würde, dann hätte er nicht lange Freude daran. Da ist die Wettberebszentrale ganz scharf drauf. Eine Erstabmahnung kostet ca 1.500-2.500 Euro. Im Folgefall bis zu 250.000 Euro.

Zitat:

Original geschrieben von BirgerS

Wenn überhaupt hat die Werkstatt den Betrug begangen und nicht ich! War ja selbst überrascht, daß ich nichts zahlen musste.

Leider nicht.

Der Betrieb begeht nur Anstiftung zum Versicherungsbetrug.

Das Delikt selbst begeht der, welcher den Vertrag mit der Versicherung hat, nämlich der Kunde. Und der Kunde müsste den Rabatt der Versicherung melden.

 

Kann es aber zufällig sein, dass Du sowieso KEINE Selbstbeteiligung in der Teilkasko hast, dies Dir aber gar nicht bewußt ist?

Ich hab keine Ahnung...

Mein Wagen war da zur Inspektion und die haben mich darauf angesprochen, daß man meine Windschutzscheibe austauschen müsste. Die war doch ziemlich stark beschädigt, was mich aber nicht störte. Die meinten, damit würde ich nicht durch den TÜV kommen. Auf der Rechnung stand dann nur die Inspektion... Kein Wort von der Scheibe und von der Versicherung hab ich auch nie was diesbezüglich gehört. Absolut nichts! Ist jetzt auch schon lange her, war noch mein alter Opel Vectra (normale Scheibe mit Grünkeil und sonst nix).

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister

 

Wenn einer damit werben würde, dann hätte er nicht lange Freude daran. Da ist die Wettberebszentrale ganz scharf drauf. Eine Erstabmahnung kostet ca 1.500-2.500 Euro. Im Folgefall bis zu 250.000 Euro.

Carglas macht damit werbung "als kaskoversicherter zahlen sie bei uns nichts".

Meine mum ist leider mal zu dem verein hin gefahren da sie in ihren Vectra B einen steinschlag hatte, der verein wollte ihr (da sie nur haftpflicht hat) ne neue scheibe verkaufen für 890 ocken ?!?!?! (die scheibe ist für ne versicherungung um einiges billiger getauscht)

Zum glück war der preis ihr zu teuer und ich habe den gegen einen unkostenbeitrag von 10€ selber geharzt. (das harz ist echt nicht billig)

achja *sry für OT

Bei Carglass ist nur die Reparatur komplett kostenlos, der Austausch kostet die Selbstbeteiligung: http://www.carglass.de/index.php?id=21794

Aber vielleicht haben andere Werkstätten andere Vereinbarungen mit den versicherungen, so daß die die Scheibe ohne Selbstbeteiligung tauschen? Ich weiß nicht wie das sonst funktionieren soll... Von irgendwo her müssen ja die 150 Euro kommen.

Der Werkstatt tauscht die Scheibe und schickt die Rechnung zur Versicherung? Wer zahlt dann die 150 Euro Selbstbeteiligung? Die Versicherung wohl kaum... ich auch nicht. Also tut es die Werkstatt! Da frag ich mich, in wie weit das dann Versicherungsbetrug sein soll. An welcher Stelle wurde denn wie die Versicherung betrogen? Ich sehe das eher als Rabatt von der Werkstatt. Die scheinen wohl trotzdem noch genug zu verdienen. Und wenn die die 150 Euro einfach auf die Rechnung aufschlagen, würde das die Versicherung wohl auch merken.

Also wie ist das zu erklären???

Ich habe mal nachgesehen.

Der Austausch meiner Windschutzscheibe kostete 704,92 €

150,00 € SB - die Rechnung an die HUK betrug 554,92 €

Wer ohne Teilkasko fährt, sollte Wissen worauf er sich einlässt.

Sigi

Zitat:

Original geschrieben von BirgerS

Wer zahlt dann die 150 Euro Selbstbeteiligung? Die Versicherung wohl kaum... ich auch nicht. Also tut es die Werkstatt! Da frag ich mich, in wie weit das dann Versicherungsbetrug sein soll.

Die Begründung für den Versicherungsbetrug findest du hier:

http://dejure.org/.../rechtsprechung?...

 

Die Werkstatt zahlt also aus reiner Nächstenliebe die 150€ aus eigener Kasse? Naja. Interessant wird es, wenn auf der Rechnung für die Versicherung auf einmal noch ein Scheinwerfer auftaucht. So sind die 150€ schnell wieder drin.

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von BirgerS

Der Werkstatt tauscht die Scheibe und schickt die Rechnung zur Versicherung? Wer zahlt dann die 150 Euro Selbstbeteiligung? Die Versicherung wohl kaum... ich auch nicht. Also tut es die Werkstatt! Da frag ich mich, in wie weit das dann Versicherungsbetrug sein soll. An welcher Stelle wurde denn wie die Versicherung betrogen? Ich sehe das eher als Rabatt von der Werkstatt.

Also immer noch nicht die Urteile gelesen und verstanden.

 

Dann nochmals in Einfachform:

Die Versicherung ist verpflichtet den Schaden zu tragen, den dem Versicherungsnehmer TATSÄCHLICH entstanden ist.

Der TATSÄCHLICH entstandene Schaden ist der Schaden, den der VN hätte bezahlen müssen, wenn er keine Versicherung gehabt hätte, also den Rechnungsbetrag ABZÜGLICH aller Rabatte und Vergünstigungen.

Von dem TATSÄCHLICH entstandenen Schaden MUSS der Versicherungsnehmer die SB bezahlen.

 

Wenn jetzt eine Rechnung über 500,00 Euro eingereicht wird, dann wäre der entstandene Schaden auch 500,00 Euro wenn der Kunde 150,00 Euro Selbstbeteiligung bezahlt und die Versicherung für den Kunden 350,00 Euro übernimmt.

Bezahlt der Kunde KEINE SB, dann ist der TATSÄCHLICH entstandene Schaden um den Betrag niederer, den der Kunde nicht bezahlt, also in diesem Fall NUR 350,00.

Und dennoch wird der Versicherung ein Schaden (durch die gestellte Rechnung) in Höhe von 500,00 Euro gemeldet, da der Rabatt nicht angegeben wurde.

Es wird also ein Schaden gemeldet, der in dieser Höhe NICHT TATSÄCHLICH entstanden ist.

 

Zitat:

Original geschrieben von frestyle

Carglas macht damit werbung "als kaskoversicherter zahlen sie bei uns nichts".

Da sieht man es wieder.

Sobald die Worte "kostenlos", "umsonst", "Rabatt" oder "sie zahlen nichts" auftaucht schaltet bei viele plötzlich das Gehirn aus und der Rest der Botschaft wird ignoriert.

Es wird klar darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem "kostenfreien" Angebot um die Steinschlagreparatur handelt.

Es wird hier nicht damit geworben, dass dies beim Austausch der Fall wäre.

Im übrigen ist die "kostenlose Steinschlagreparatur", welche hier Carglass werbetechnisch ausschlachtet, KEIN Spezial-Service von Carglass, sondern von den Versicherungen und daher auch bei allen anderen Anbietern für den Kunden "kostenfrei".

 

Zitat:

Original geschrieben von Monochromatic

[Die Begründung für den Versicherungsbetrug findest du hier:

http://dejure.org/.../rechtsprechung?...

So ein Link nützt doch nichts, wie man sieht.

Ich habe oben die gängigen Urteile bereits schon verlinkt, sogar das Grundsatz-Urteil des BGH ist dort dabei.

Aber keiner macht sich auch nur die Mühe diese zu lesen, oder zu verstehen, sondern man fixiert sich darauf rechtzuhaben, weil man nicht möchte oder nicht versteht, dass es illegal ist.

Zitat:

Naja. Interessant wird es, wenn auf der Rechnung für die Versicherung auf einmal noch ein Scheinwerfer auftaucht. So sind die 150€ schnell wieder drin.

Wie gesagt hab ich keine Rechnung zu sehen bekommen!

Zu Deinem Link mit der Rechtsprechung: Da ist ausschließlich die Rede davon, was der Autoglaser nicht darf. Wo mach ich mich strafbar?

@Autoglasmeister: Gelesen und verstanden! Sollte die Versicherung aber nicht merken, daß die Rechnung höher ist als normal (um 150 Euro)? Und auch hier wieder die Frage: Wo habe ICH den den Betrug begangen?

Ich komm zur Inspektion, mir wird nahezu der Windschutzscheibenwechsel "aufgedrängt", mit den Worten er sei kostenlos (wo/wie hätte ich das vor Ort und Stelle auf Legalität prüfen sollen???) und anschließend bekomm ich weder von der Werkstatt noch von der Versicherung eine Rechnung darüber.

Also: Die Werkstatt freut es offensichtlich und die Versicherung scheint es nicht zu interessieren, sonst hätten die vielleicht mal nachgefragt. Und ja, ich freu mich 150 Euro gespart zu haben!

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von BirgerS

Wie gesagt hab ich keine Rechnung zu sehen bekommen!

Zu Deinem Link mit der Rechtsprechung: Da ist ausschließlich die Rede davon, was der Autoglaser nicht darf. Wo mach ich mich strafbar?

Auch in den anderen Urteilen geht es um die Betriebe, welche verurteilt werden.

Diese werden z.B verurteilt aufgrund

"unlauterem Wettberwerb durch Anstiftung zum Versicherungsbetrug"

Nun müsste eigentlich jedem schon von alleine bewusst werden, dass wenn der Betrieb zum Versicherungsbetrug Anstiftung begeht, derjenige der angestiftet wird und dies ist der Kunde, den Versicherungsbetrug begeht.

Und dies ist so, weil die Versicherung und der Kunde (Versicherungsnehmer) einen Vertrag miteinander haben.

Zitat:

Original geschrieben von BirgerS

@Autoglasmeister: Gelesen und verstanden! Sollte die Versicherung aber nicht merken, daß die Rechnung höher ist als normal (um 150 Euro)? Und auch hier wieder die Frage: Wo habe ICH den den Betrug begangen?

Es geht nicht darum, ob die Rechnung allgemein zu hoch wäre.

Es geht darum, dass der Versicherung ein anderer Schaden vorgetäuscht wird, als der TATSÄCHLICH entstandene Schaden.

Also, auch wenn die Rechnung in Höhe von 500,00 Euro korrekt ist, aber nur 350,00 Euro an Geldmittel an den Betrieb fliessen, ist der Schaden eben nicht 500,00 Euro sondern nur 350,00 Euro. Aber der Versicherung wird laut Rechnung mitgeteilt, dass der Schaden 500,00 Euro betragen würde.

Also, wenn der Betrieb nur 350,00 Euro einnehmen möchte, dann ist der TATSÄCHLICH entstandene Schaden auch nur 350,00 EURO, egal ob auf der Rechnung 500,00 Euro oder 800,00 Euro steht.

Und vom TATSÄCHLICH entstanden Schaden muss der VN die SB tragen und NICHT von der Summe, welche zufällig auf der Rechnung steht.

Und genau hier liegt der Betrug.

Wenn allerdings alles korrekt abläuft und der Kunde seine SB bezahlt, dann ist der Rechnungsbetrag (500,00 Euro) identisch mit dem TATSÄCHLICH entstandene Schaden (150,00 Euro vom Kunden + 350,00 Euro von der Versicherung).

 

Und auch hier wieder die gleiche Antwort:

Der Versicherungsnehmer (Kunde) ist der Vertragspartner der Versicherung.

Und daher muss der Kunde dafür Sorge tragen, dass alle Angaben gemacht werden und die gemachten Angaben (auch zur Schadenhöhe) den Tatsachen entsprechen. Und dazu zählt laut AKB der Versicherung auch die Mitteilung darüber, ob Rabatte gewährt wurden.

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