Willkommen in der Schweiz, liebe Raser
Wer hier rasen will sollte
mal lesen und folgendes bedenken was in dem Text nicht wiedergegeben wird:
-Gilt auch für Ausländer, nur mit milderen Strafen
-Der Führerschein wird gelöscht, nach der Sperre von 1-10 Jahren darf man ihn nach MPU neu machen
-Die Sperrzeit beginnt erst nach Ablauf der Bewährungsstrafe zu laufen
-Wird man während der Bewährung am Steuer erwischt kann der Richter die Bewährung sofort wiederrufen und noch ggf. eine Strafe dran gehängt
-Baut man am Steuer in dieser Zeit einen Unfall oder rast wieder (natürlich ohne FS), gehts sofort ins Gefängnis
-Das Fahrzeug ist für immer weg, LEasingfahrzeuge werden meist rückabgewickelt, es entstehen Gebühren und Kosten im 5stelligen Bereich
-Gerichtskosten im 5stelligen Bereich
-Baut man einen Unfall mit Toten kann der Richter eine Mordanklage anstreben, da der Vorsatz ja gegeben ist
-Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, haftet der Halter
-Die neuen Blitzer erwischen auch Motorradfahrer von vorne und hinten
-Es wird mehrmals unsichtbar auf mehreren Kilometern geblitzt, somit ist der Vorsatz noch besser belegbar
-Man ist vorbestraft
-Im Wiederholungsfall lange Haftstrafe und lebenslange Führerscheinsperre
-Bei Ausländern wird der FS eingezogen und mit entsprechender Bemerkung an die jeweilige Behörde gesendet
-Ausländer können auch bis zu 5 Tage in U-Haft verbringen
-D und F treiben die Strafen im Land ein.
So, wer will noch rasen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
Wer hier rasen will solltemal lesen und folgendes bedenken was in dem Text nicht wiedergegeben wird:
-Gilt auch für Ausländer, nur mit milderen Strafen
-Der Führerschein wird gelöscht, nach der Sperre von 1-10 Jahren darf man ihn nach MPU neu machen
-Die Sperrzeit beginnt erst nach Ablauf der Bewährungsstrafe zu laufen
-Wird man während der Bewährung am Steuer erwischt kann der Richter die Bewährung sofort wiederrufen und noch ggf. eine Strafe dran gehängt
-Baut man am Steuer in dieser Zeit einen Unfall oder rast wieder (natürlich ohne FS), gehts sofort ins Gefängnis
-Das Fahrzeug ist für immer weg, LEasingfahrzeuge werden meist rückabgewickelt, es entstehen Gebühren und Kosten im 5stelligen Bereich
-Gerichtskosten im 5stelligen Bereich
-Baut man einen Unfall mit Toten kann der Richter eine Mordanklage anstreben, da der Vorsatz ja gegeben ist
-Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, haftet der Halter
-Die neuen Blitzer erwischen auch Motorradfahrer von vorne und hinten
-Es wird mehrmals unsichtbar auf mehreren Kilometern geblitzt, somit ist der Vorsatz noch besser belegbar
-Man ist vorbestraft
-Im Wiederholungsfall lange Haftstrafe und lebenslange Führerscheinsperre-Bei Ausländern wird der FS eingezogen und mit entsprechender Bemerkung an die jeweilige Behörde gesendet
-Ausländer können auch bis zu 5 Tage in U-Haft verbringen
-D und F treiben die Strafen im Land ein.So, wer will noch rasen?
Tja die Schweizer Behörden haben einen Knall.
Ist bekannt.
Nur was ist rasen?
Ich hoffe nicht schon 140km/h???
279 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von wazzup
Also fassen wir nochmal zusammen:Die Schweiz hat nicht nur eine komische Sprache, komische angewohnheiten und drakonische Strafen für den kleinsten fliegenschiss, sie sind dazu auch nicht in der Lage gescheite Autobahnen zu bauen und versuchen das ganze mit noch mehr Überwachung und Gängelung der Autofahrer zu kompensieren. Toll.
Warum vor Unterführungen oder Tunneln immer das Tempo gedrosselt wird konnte ich ohnehin noch nie nachvollziehen, die Fahrbahn wird dadurch nicht enger oder anspruchsvoller. Man erlebt es immer wieder, Unlimitiert oder Limit von 120/130 und dann kommt ne etwas breitere Eisenbahnbrücke und sofort ist 80, selten mal 100. Direkt danach oft wieder die erhöhung des Limits. Was soll so ein schwachsinn? Die Antwort ist klar: Gucken ob sich der Autofahrer dran hält und sinnfrei abbremst oder ob er rollen lässt und abkassiert werden kann.
Das hat seinen Sinn:
Die Rückhalteeinrichtungen z.b. an Brücken können nur bis zu gewissen Geschwindigkeiten funktionieren, alles was schneller ist kracht durch.
Im Tunnel its es ebenso. Da ist keine Freifläche sondern eine Wand, dort ist die Gefahr bei einem Unfall grösser, vor allem dadurch dass die Teile ggf. an den Tunnelwänden abprallen und "Unschuldige" treffen, wobei ein Autofahrer nach Gesetz ja nie unschuldig ist.
Das hat nicht mit Abkassieren sondern mit Physik zu tun. Rast jemand mit 200 über so eine Brücke, durchschlägt er bei einem Unfall die Leitplanken als wäre es Papier. Wohlmöglich liegt er danach darunter auf den Schienen oder den Häusern, was zu erheblichen Folgeschäden führt und Unschuldige trifft.
Zudem kommem Komponenten wie plötzliche Seitenwinde, frühere Eisbildung, Dehnungsfugen usw. auch noch hinzu.
Und das ist in allen Ländern so.
Wir hacken jetzt hier auf die Schweiz herum, allerdings ist hier in Deustchland auch vieles scheinheilig.
Auf der einen Seite gibt der Bußgeldkatalog hier bis 21 Km/h zu schnell nicht viel her, fährt man aber einen Passanten in der Stadt um und hatte statt erlaubte 50 Km/h "nur" 55 Km/h, heißt es vor Gericht sie sind zu schnell gefahren und bekommt die Härte des Gesetzes voll ab.
Genauso 0,5 Promille sind erlaubt, aber wehe es passiert ein Unfall dann heißt es man war alkoholisiert am Steuer - Mitschuld.
Noch besser man donnert mit seinem Porsche 911 auf der Autobahn mit 270 Km/h fährt in dann schrottreif bei einem Unfall, kommt die Versicherung daher: wissen Sie in Deutschland haben wir eine Richtgeschwindigkeit von 130 Km/h auf der Autobahn, auch wenn kein Tempolomit vorhanden war.
Dann heißt es Mitverantwortung an den Schaden.
Daher finde ich manchen Bußgeldkataloge in anderen Ländern nicht zwingend schlechter, dort soll man gar nicht auf die Idee kommen alkoholisiert oder zu schnell unterwegs zu sein.
Außerdem muss man auch sagen, die Schweizer verdienen mehr und stecken 100 CHF schneller weg als wir hier.
Gruß
Man lese mal seine deutschen Versicherungsbedingungen und Leasingbestimmungen durch.
Dort gibt es IMMER eine Klausel was bei Unfällen jenseits der Richtgeschwindigkeit passiert, ebenso kann auch in D die Leasingfirma den Vertrag kündigen wenn Straftaten mit dem Auto begangen wurden oder der "Lenker sich als ungeeignet zum Führen eines Fahrzeuges zeigt".
Fakt ist: Der Autofahrer ist immer und überall der Dumme wenn was passiert. In vielen Ländern wird aber präventiv vorgegangen, in D eher nicht. Es weiss kaum jemand dass beim überschreiten der Richtgeschwindigkeit IMMER eine Teilschuld gibt.
Da war ja mal ein Mercedes-Testfahrer der einen tödlichen Unfall "verursacht" hat weil er eine Schleicherin "erschreckt" hat. Der hat auch eine Mitschuld bekommen,.
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
Es weiss kaum jemand dass beim überschreiten der Richtgeschwindigkeit IMMER eine Teilschuld gibt.
Hallo
Gibt es bei uns auch nicht.
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Zitat:
Original geschrieben von Fischmanni
HalloZitat:
Original geschrieben von martinde001
Es weiss kaum jemand dass beim überschreiten der Richtgeschwindigkeit IMMER eine Teilschuld gibt.Gibt es bei uns auch nicht.
Das sehen die Richter aber anders, ebenso die Versicherungen.
Bitte, lehn dich nicht zu weit aus dem Fenster... 🙄
Du stehst gerade auf ziemlich ziemlich dünnen Eis.
Was hier wieder für ein Nonsens geschrieben wird: ich bin 2006 mit etwa 250 mit meinem 997 abgeschmiert und was tat die Versicherung? Sie zahlte mir sogar den Neuwagen, da der Wagen noch kein Jahr alt war.
Ich bin allerdings auch nicht "Ruck-Zuck, Ihr Diener" und fahre auch keine Rasenmäher kaputt. Ich geh einfach einem erlernten Beruf nach und bin kein Gaukler, kein Lumpensammler und erst recht kein Denunziant.
Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
Bitte, lehn dich nicht zu weit aus dem Fenster... 🙄
Du stehst gerade auf ziemlich ziemlich dünnen Eis.
Hä?
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
Hä?Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
Bitte, lehn dich nicht zu weit aus dem Fenster... 🙄
Du stehst gerade auf ziemlich ziemlich dünnen Eis.
1. nicht "immer"
und 2. auch unter 130km/h gilt die Betriebsgefahr
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
Hallo
Was steht denn da? Bei MT fällt mir auf das viele eine blühende Phantasie haben.
So wie ich das sehe steht da von einer generellen Mithaftung mal eben gar nix!
Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
1. nicht "immer"Zitat:
Original geschrieben von martinde001
Hä?
und 2. auch unter 130km/h gilt die Betriebsgefahr
Es geht um die ERHOEHTE Betriebsgefahr bei mehr als Richtgeschwindigkeit. Und Versicherungen können (und tun dies auch) dann ihre Leistungen reduzieren. Zudem, wie andere Urteile zeigen, muss man sich bei einem Unfall mit Körperverletzung oder Toten dann entsprechend fahrlässigkeit unterstellen lassen.
Aber das gibts auch überall, nur andere Länder kommunizieren das deutlicher.
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
Es weiss kaum jemand dass beim überschreiten der Richtgeschwindigkeit IMMER eine Teilschuld gibt.
beim ueberschreiten der richtgeschwindigkeit wird eine erhoehte betriebsgefahr angenommen, aus der eine anteilige haftung resultieren kann, niemals aber ein teilschuld.
Zitat:
Da war ja mal ein Mercedes-Testfahrer der einen tödlichen Unfall "verursacht" hat weil er eine Schleicherin "erschreckt" hat. Der hat auch eine Mitschuld bekommen,.
nach zeugenaussagen hat der testfahrer den gesetzlich vorgeschriebenen sicherheitsabstand massiv unterschritten. ein derartiger verstoss gegen geltende verkehrsregeln ist selbstverstaendlich geeignet eine mitschuld zu begruenden.
Jetzt packt doch bitte nicht den Mercedes Testfahrer auf den Tisch, der war nachweislich unschuldig, hat er in Interviews auch immer wieder gesagt. Eine Schuld konnte ihm nie nachgewiesen werden, die Zeugenaussagen waren widersprüchlich. Die Frau konnte ihren Kleinwagen einfach nicht unter kontrolle halten, die Schuld dafür einem Mann im schnellen Auto zu geben ist einfach, aber trotzdem falsch. Sie allein hat Mist gebaut, sonst keiner. Das dadurch sie und ihr Kind ums Leben kamen ist zwar tragisch, aber nicht die Schuld des Testfahrers.
Durch dieses Fehlurteil wurde quasi seine Existenz zerstört. Moderne Hexenjagd eben 🙁
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
Es geht um die ERHOEHTE Betriebsgefahr bei mehr als Richtgeschwindigkeit. Und Versicherungen können (und tun dies auch) dann ihre Leistungen reduzieren. Zudem, wie andere Urteile zeigen, muss man sich bei einem Unfall mit Körperverletzung oder Toten dann entsprechend fahrlässigkeit unterstellen lassen.Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
1. nicht "immer"
und 2. auch unter 130km/h gilt die BetriebsgefahrAber das gibts auch überall, nur andere Länder kommunizieren das deutlicher.
Höhere Geschwindigkeit erhöht immer die Betriebsgefahr und zu hohe Geschwindigkeit hat immer etwas fahrlässiges. Völlig unerheblich der Richtgeschwindigkeit.
Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
Höhere Geschwindigkeit erhöht immer die Betriebsgefahr und zu hohe Geschwindigkeit hat immer etwas fahrlässiges.
Entschuldige das Wortspiel:
Lässig hohe Geschwindigkeiten fahren.