Will meinen "Neuen" A4 Limo Ende Mai haben wann bestellen?

Audi A4 B6/8E

Kann mi r jemand sagen wann ich in etwas bestellen muss um meinen A4 dann pünktlich mitte/Ende Mai abzuholen?

12 Antworten

Du kannst bei der Bestellung angeben, wann Du Dein Auto haben möchtest.

Bestell ihn jetzt und vereibare Abholung im Mai! Geht ohne Probleme!

Gruß Scoty81

Aber wenn ich jetzt bestelle, dann laufe ich ja gefahr preissenkungen oder akttionen zu verpassen oder änderungen an der ausstattung etc. ich will eigentlich so bis frühjahr warten.

Preissenkungen??? 😁 😁 😁

Habe selten so gelacht! Es gibt keine Preissenkungen! Sollte es Ausstattungsänderungen geben, so kannst du sie immer noch nachbestellen! Werden Ausstattungen geändert, z.B: Technikpaket würde auf einmal Xenon beinhalten (Beispiel!!!) so würdest du diese Änderungen eh bekommen, da wenn einmal die Produktion dahingehend geändert wird alle Autos gleich gefertigt werden! Egal wann bestellt!

Gruß Scoty81

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Bis es günstige Ausstattungspakete gibt mußt du bestimmt noch 2 Jahre warten, wenn das Modell bald ausläuft wird es immer (indirekt) billiger.

Grüße FR2

schau dir doch mal die wartezeit an??
warum sollte audi den preis nach unten ändern? Der a4 verkauft sich doch super.

Zu den Lieferzeiten mal meine aktuelle Version:

Hab mir meinen neuen A4 nun entgültig bestellt. Es soll ein 2.0 TDi mit Multitronic werden.

Der Kaufvertrag (verbindliche Bestellung) wurde beim Händler am 2.12.2004 unterschrieben. In diesem Vertrag heißt es unten unter Lieferzeit/Liefertermin: Liefertermin Kunde: Monat 02.2005 unverbindlich. So weit so gut. Dass sich bei diesem unverbindlichen Termin mal ein paar Wochen mehr bis zur Auslieferung ergenen können, konnte ich mir schon vorstellen.

Am 4.12.2004 habe ich meinen alten 3er BMW einer Bekannten unseres Sohnes zum Verkauf angeboten. Mein alter BMW ist recht gut in Schuss, so dass ich dieses Altfahrzeug auch vertraglich verkauft habe. Das Fahrzeug wird nicht gleich benötigt, so dass wir Lieferung Mitte Februar vereinbart haben. Da dachte ich noch, dass das ja gut hinhaut. Ein paar Wochen ohne Fahrzeug ist für mich kein Problem.

Jetzt aber der Hammer. Am 10.12.2004 bekam ich vin meinem Händler die Auftragsbestätigung für mien Neufahrzeug. Alles so weit in Ordnung, bis ich zum Punkt Liefertermin komme. Ihr werdet es nicht glauben. Liefertermin soll Mai (kein Druckfehler) sein, auch unverbindlich. Ich hab natürlich gleich beim Freundlichen angerufen. Der erklärte mir dann, dass er das selber nicht gewusst hätte, er aber nach einer Rückfrage erfahren hätte, dass das wohl an der Multitronic liegt. Er will sich noch mit seinem Gebietsleiter in Verbindung setzten um evtl. hier noch etwas zu erreichen.

Für mich ist das schon fast argliste Täuschung. Ich gehe davon aus, dass das mit der Lieferzeit in etwa hinkommt, verkaufe mein Altfahrzeug und stehe nun da wie ein ................

Das nächst ist die 4-monatige Preisgarantie. Kommt es zwischenzeitlich zu einer Anhebung, bist du mit dabei. Aufgrund der hohen Rohstoff/Stahlpreise ist eine Anhebung hier jederzeit auch kurzfristig möglich.

Das nur zu den Lieferzeiten. Wenn du einen Schalter bestellst, sollten die Lieferzeiten bei momentaner Bestellung bis ca. Ende Februar reichen.

Auf jeden Fall lieber etwas früher bestellen, als dann ewig warten müssen.

Für mich ist das ganze noch nicht gegessen. Werde mal die rechtliche Seite prüfen (im Vertrag 02, in der Auftragsbestätigung 05), mal hören ob hier was mit einem kostenlosen Leihwagen geht, evtl. auch von meinem Vertrag zurücktreten. Mal sehn.

Vielleicht kann mir ja jemand von euch einen guten Rat bzw. eine Einschätzung dazu abgeben. Bin um jeden Rat dankbar.

manfredo

ICh kann die Aussagen inetwa bestätigen! Habe gestern von meinem Händler die Abholpapiere bekommen da ich am Montag meinen neuen abholen darf! Er sagte nur, gut dass sie einen 2.5 TDI bestellt haben. Die Bestellungen mit den "alten" Motoren (2.0, 1,8T, 2.5 TDI) wurde fast alle um ca. 2-3 Wochen nach vorne gezogen! Sein sie froh, dass sie keinen 2.0 TDI bestellt haben. Hier liegt die Lieferzeit für den Avant bei Mitte März 05. Hätten sie dazu auch noch die Multitronik bestellt, so würde sich die Auslieferung auf Mitte Mai verzögern!

Na super! Da werden sich ja die Kunden freuen! Gut das ich meinen bekomme! 😁

Also ich würde den Wagen jetzt auch bestellen!

Gruß Scoty81

ist doch bekannt das es beim 2,0TDI die lieferzeit ca. 4 monate beträgt?
das hab ich jetzt schon öfters gelesen, und auch bei einem gespräch, das ich mit nem verkäufer hatte hat er das erwähnt.
was die preiserhöhung angeht bist du auf der sicheren seite.
ansprüche kannst du keine erheben.
als der a3 neu rauskam, also ganz neu, hat ein kollege von mir 9 monate warten müssen?

Bei meinem Fall gehts mir ja vor allem auch mal darum, dass ich im Vertrag unverbindlich Februar stehen habe, und 8 Tage später in der Bestätigung Mai stehen habe. Ich hätte ja zwischenzeitlich dann nie mein Fahrzeug verkauft.

Weiss jemand, ob der Eintrag im Vertrag wie bei mir 02.2005 manuell vom Verkäufer eingetragen wurde, oder ob das durch die Software automatisch geschieht.

Ist man bei einer Preiserhöhung jetzt auf der sicheren Seite oder nicht?
Ich dachte, wenn nach Bestellung 4 Monate vergangen sind, ist eine preiserhöhung auch zu bezahlen.

manfredo

Ich kann Scoty81 und den anderen nur beipflichten...

Lieber jetzt bestellen, als böse überrascht zu werden. Ändern kannst du deine Konfigurationen immer noch........

Am 6.11. hab ich bestellt da hieß es : 53 KW 2004
Gestern Auftragsbestätigung : 4 KW 2005

zu Manfredo2004 allerdings noch harmlos....

Preiserhöhungen zwischen abschluss des kaufvertrages und auslieferung des fahrzeuges sind dann nicht zugelassen, wenn der kaufvertrag keine entsprechende vereinbarung enthält.
befindet sich im vertrag hingegen eine formularmäßige preisanpassungsklausel, ist diese zwar grundsätzlich zulässig, voraussetzung ist jedoch, das eine vertraglich vorgesehene lieferfrist von mehr als 4 monaten vereinbart wurde. die 4 monatige frist beginnt mit vertragsabschluss und nicht schon mit unterzeichnung der bestellung.
zudem muss nach der rechtspechung des bgh die klausel die kriterien für eine preiserhöhung möglichst genau bezeichnen und dem käufer ab einem bestimmten erhöhungssatz (z.B. 5%) ein recht zum rücktritt vom vertrag einräumen.

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