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Wildunfall Teilkasko Schaden

Themenstarteram 21. Januar 2013 um 20:44

Hallo an alle, hoffe ich bin hier richtig:

 

Hatte eine Begegnung mit einem Damhirsch auf der Beifahrerseite meines VW Passat 3BG Variant, beschädigt wurden:

1.Tiefer Kratzer Scheinwerfer

2.leichte Schramme Stoßstange

3.Motorhaube hat gaaaanz leichten Knick über dem Scheinwerfer

4.Kotflügel Ei grosse Delle

5.Beide Türen Beifahrerseite jeweils eine Ei grosse Delle/Kratzer

6.Türgriff heraus gerissen

7.Beule / Kratzer wieder Ei gross hinterer Radlauf

 

So war bei VW : Brutto 6500,- Euro, alles Neuteile berechnet...

 

Dann kam die Firma Car Expert: Gutachten Restwert 2250,- Euro

Wiederbeschaffungswert 4900,- Euro

Reparaturkosten:2400,-Euro

 

 

Wie kommt so eine enorme Reparatur kosten Different zustande??

 

 

Hoffe mir kann jemand helfen

 

Versicherung ist übrigens Direct-Line.....

 

 

Danke für eure Antworten

Beste Antwort im Thema

Ja, aber wo ist denn jetzt das Problem?

Lass den Wagen nach Gutachter Vorgabe reparieren und gut ist.

Einige der Dellen sehen für mich so aus dass sie ein guter Dellendoktor ganz ohne Lackierarbeiten wieder instandsetzen kann. Da spürt dann noch nicht mal der Lackdichtemesser die ehemalige Delle auf ;)

Wenn du natürlich die $$ in den Augen hast, dann bist du hier eh falsch in diesem Forum.

Grüße

Steini

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Zitat:

Original geschrieben von Bonny24211

 

Wie kommt so eine enorme Reparatur kosten Different zustande??

Im Prinzip hast du dir die Frage doch schon selbst beantwortet:

Zitat:

Original geschrieben von Bonny24211

Brutto 6500,- Euro, alles Neuteile berechnet...

Ohne das Fahrzeug bzw. den Schaden gesehen zu haben ist es natürlich schwierig zu sagen, aber ich vermute mal ganz stark, dass da der VW-Händler recht "grosszügig" Neuteile aufgeschrieben hat, obwohl (zumindest der Beschreibung nach zu schliessen) einige Teile wohl wieder instandgesetzt werden können (leichte Schramme Stossstange, Delle im Kotflügel usw.).

Hieraus dürfte auch die Differenz resultieren.

Wenn du das Fahrzeug reparieren lassen willst, nimm das Gutachten und bringe es in die Werkstatt, die sollen nach dem Gutachten reparieren.

Dann hörst du ja, was die sagen - und ggf. nimmst du nochmals Rücksprache mit dem Gutachter.

Themenstarteram 21. Januar 2013 um 21:05

Bild 1

Themenstarteram 21. Januar 2013 um 21:06

.....

Themenstarteram 21. Januar 2013 um 21:07

Die Motorhaube und Scheinwerfer.....

Restwert = Wert des Fahrzeugs im JETZIGEN, beschädigten Zustand.

Wiederbeschaffungswert = Soviel kostet ein Fz. gleichen Modells auf dem Fz.-Markt.

Reparaturkosten = So viel kostet die Beseitigung der Beschädigungen nach festgelegten Werten.

Wenn das Fz. repariert wird, wird die 30% -Regelung angewendet, siehe dazu hier:

http://www.verbraucher-urteile.de/pageID_2535202.html

Im Übrigen siehe Beitrag von twelferider.

Themenstarteram 21. Januar 2013 um 21:09

Radlauf hinten

Themenstarteram 21. Januar 2013 um 21:10

Zitat:

Original geschrieben von josch47cgn

Restwert = Wert des Fahrzeugs im JETZIGEN, beschädigten Zustand.

Wiederbeschaffungswert = Soviel kostet ein Fz. gleichen Modells auf dem Fz.-Markt.

Reparaturkosten = So viel kostet die Beseitigung der Beschädigungen nach festgelegten Werten.

Wenn das Fz. repariert wird, wird die 30% -Regelung angewendet, siehe dazu hier:

http://www.verbraucher-urteile.de/pageID_2535202.html

Auch beim Kaskoschaden??

Will es gar nicht reparieren lassen, möchte fiktiv abrechnen....

Themenstarteram 21. Januar 2013 um 21:12

Naja ob VW nun "Großzügig gewesen ist oder der Gutachter von.FA Car Expert kleinlich, bzw. Weisungsgebunden" darüber will ich gar nicht streiten, nur wenn zwischen Kostenvoranschlag und Gutachten 4000,- Euro liegen wird mann doch ein wenig skeptisch.....

Bei fiktiver Abrechnung gilt die 30%-Regelung nicht und es wird auch keine MwSt. gezahlt.

Themenstarteram 21. Januar 2013 um 21:16

Ja richtig, aber die 4000,- Differenz bleiben trotzdem.....

Zitat:

Original geschrieben von josch47cgn

Wenn das Fz. repariert wird, wird die 30% -Regelung angewendet, siehe dazu hier:

http://www.verbraucher-urteile.de/pageID_2535202.html

1. Handelt es sich hier um einen Kaskoschaden!

Der ergoogelte Link betrifft aber das Haftpflichtrecht - eine ganz ganz andere Baustelle!

 

2. Wäre dieser Schaden nicht einmal im Haftpflichtrecht ein Fall für die sog. Opfergrenze, da die Reparaturkosten noch innerhalb des WBW liegen.

 

 

Themenstarteram 21. Januar 2013 um 21:17

Vielleicht hat ja jemand ähnliche Erfahrungen mit der Versicherung Direct Line in Verbindung mit Car Expert gemacht?!

Wenn ich mir die Fotos ansehe, dann sehe ich Schäden, welche problemlos instand zu setzen sind - den Scheinwerfer mal ausgenommen.

 

Wenn da eine VW-Werkstatt natürlich lauter Neuteile aufschreibt, dann ist für mich die Differenz damit recht schnell geklärt.

 

Ja, aber wo ist denn jetzt das Problem?

Lass den Wagen nach Gutachter Vorgabe reparieren und gut ist.

Einige der Dellen sehen für mich so aus dass sie ein guter Dellendoktor ganz ohne Lackierarbeiten wieder instandsetzen kann. Da spürt dann noch nicht mal der Lackdichtemesser die ehemalige Delle auf ;)

Wenn du natürlich die $$ in den Augen hast, dann bist du hier eh falsch in diesem Forum.

Grüße

Steini

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