Wildunfall mit Ausweichen / Versicherung

Guten Morgen liebe Motor Talk community 🙂

Ich habe mal eine Frage!

Ich hatte am Samstag Morgen, es muss so zwischen 6 und 7 Uhr gewesen sein (es war also noch dunkel) in einem Waldstück einem Reh ausweichen müssen, dabei bin ich gegen die Leitplanke auf Seite der Gegenfahrbahn geknallt.
Gott sei Dank kam nach wenigen Minuten bereits ein Herr mit einem Geländewagen welcher mit da wegziehen konnte und in eine Seitenstraße des Waldes ziehen, der Herr hat sich dann aber auch verflüchtigt.

Das linke vordere Rad ist ab und so wie ich, die Polizei und der Abschleppmann das beurteilen können, handelt es sich hierbei um einen Totalschaden.

Nun ist es so das es natürlich keine Zeugen gab und ich das Wild ja auch nicht getroffen habe.

Heißt das jetzt, dass die Versicherung (Habe Teil und Vollkasko) da nichts zahlt und ich auf den Kosten sitzen bleibe?!

Ich fahre einen Dacia und habe ungefähr die Hälfte des Autos bereits abbezahlt.

Ich hatte nie irgendeinen Unfall und habe immer brav meine Versicherungsbeiträge bezahlt, doch wenn ich Online lese das man das Wild unbedingt angefahren haben muss damit die Versicherung da auch zahlt, dreht es mir ehrlich gesagt etwas den Magen um! Ich bin finanziell momentan nicht unbedingt in der besten Situation.

Vielleicht kann mir hier ja jemand die Angst nehmen oder hat schon mal eine ähnliche Situation gehabt ?

Freundliche Grüße
Euer Styler.

71 Antworten

@Styler1992

Wenn es per Teilkasko abgerechnet wird, ist es ja gut. Wenn die Vollkasko das übernimmt, würdest du ja in der SF-Klasse hochgestuft. Dann kann der Versicherungsbeitrag empfindlich steigen, je nach aktueller einstufung. Gleiches gilt für die Haftpflicht (Thema Leitplanke).

Zitat:

@RalfCux schrieb am 14. Februar 2023 um 11:37:23 Uhr:


@Styler1992

Wenn es per Teilkasko abgerechnet wird, ist es ja gut. Wenn die Vollkasko das übernimmt, würdest du ja in der SF-Klasse hochgestuft. Dann kann der Versicherungsbeitrag empfindlich steigen, je nach aktueller einstufung. Gleiches gilt für die Haftpflicht (Thema Leitplanke).

Bis jetzt ist immer nur von der Teilkasko die Rede.
Der Gutachter schaut sich das Fahrzeug heute Mittag an, dann weiss ich ob es nun offiziell ein Totalschaden ist oder nicht.

@Styler1992

Halte ich fuer Unsinn das man da irgendwas beweisen muss.

Es passieren viele viele Wildunfaelle im Jahr, davon auch einige mit Ausweichen, ohne jegliche Spuren oder Zeugen.

Wenn du es sowieso alles besser weißt, warum fragst du dann hier?

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 14. Februar 2023 um 11:42:35 Uhr:


@Styler1992

Halte ich fuer Unsinn das man da irgendwas beweisen muss.

Es passieren viele viele Wildunfaelle im Jahr, davon auch einige mit Ausweichen, ohne jegliche Spuren oder Zeugen.

Wenn du es sowieso alles besser weißt, warum fragst du dann hier?

Habe ich nie gesagt! Nur habe ich das so noch nie gehört, geschweige denn musste ich irgendwas beweisen wie sich ja nun jetzt herausgestellt hat.

Es ist also nicht korrekt das man grundsätzlich beweisen muss das man einen Wildunfall hatte. Die Aussage und der Schaden am KfZ reichen da offenbar meistens aus. Erst Recht wenn der Fahrer vorher noch nicht auffällig geworden ist und der Vorfall in einem Wald passierte und nicht in der Berliner Innenstadt, wo Wild ja ganz klar Mangelware ist.

Daher, reine Panikmache.

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Weil du das noch nie gehört hast, bedeutet das noch lange nicht, dass hier Unsinn geschrieben wird.

Es gibt hier nämlich Leute, die kennen sich mit so etwas ganz sicher besser aus wie du.

Aber trotzdem viel Erfolg dir bei der Schadensregulierung.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 14. Februar 2023 um 11:48:13 Uhr:


Weil du das noch nie gehört hast, bedeutet das noch lange nicht, dass hier Unsinn geschrieben wird.

Es gibt hier nämlich Leute, die kennen sich mit so etwas ganz sicher besser auch wie du.

Aber trotzdem viel Erfolg dir bei der Schadensregulierung.

Zu sagen das der Versicherte den Schaden IMMER Beweisen muss ist aber Unsinn. Wäre es so, müsste ich auch etwas beweisen und die Anderen die über einen Wildunfall mit Ausweichen berichten auch, dass ist aber in einigen Fällen nicht der Fall gewesen.

Es gibt sicherlich Fälle wo man etwas beweisen muss, man kann es aber wie gesagt nicht pauschalisieren.

Ich stehe also dazu, die Pauschalisierung dessen ist Unsinnig und Panikmache. Damit wirst du wohl leben müssen, auch als " Experte " hat man nicht immer Recht oder drückt sich Präzise aus.

Danke! Werde ich haben.

..... bin mal gespannt wie es ausgeht! Wie der Schaden jetzt geführt hat hat noch nichts über die endgültige Abrechnung zu tun 🙄
hier mal etwas Lesestoff:
https://justus-verkehrsrecht.de/wildunfall-und-ausweichfaelle/

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 14. Februar 2023 um 11:54:07 Uhr:


..... bin mal gespannt wie es ausgeht! Wie der Schaden jetzt geführt hat hat noch nichts über die endgültige Abrechnung zu tun 🙄
hier mal etwas Lesestoff:
https://justus-verkehrsrecht.de/wildunfall-und-ausweichfaelle/

Habe ich gelesen.

"Vollkaskoversicherungen dagegen decken auch EIgenverschulden, so dass hier kein Nachweis des Wildschadens erforderlich ist."

"Der Bundesgerichtshof (Az. VI ZR 263/09) führte in dem Urteil aus, dass ein Schadenersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall auch dann bestehen kann, wenn es nicht zu einer Berührung der Fahrzeuge gekommen ist oder der Ausweichende diese Reaktion subjektiv für erforderlich halten musste."

Hier auch ein solcher Fall:

https://www.finanzfrage.net/.../...de---unfalltotalschaden---teilkasko

Siehe erste Antwort.

D.h es ist alles eine Frage der Versicherung bzw. welche Versicherung man dann für die Abrechnung aktiviert. Teil oder Voll. Ich habe BEIDE!

Ob ich nun 300 Euronen oder 150 Euronen Eigenanteil zahle, ist mir egal. Die Paar Pinunsen machen da auch keinen Unterschied mehr..

PS: Klar, ich werde euch auf dem Laufenden halten.

.... zu kurz gedacht! Viel wichtiger ist doch die Rückstufung, denn die wird evtl. ganz anderer Beträge Kosten!

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 14. Februar 2023 um 12:00:51 Uhr:


.... zu kurz gedacht! Viel wichtiger ist doch die Rückstufung die wird ganz anderer Beträge Kosten!

Wenn diese dann stattfindet. Ja. Aber eher Schwierig da ich eine Wild-Tierunfallbescheinigung der Polizei bereits vorgelegt habe.

Wenn es ein Standard-HUK-Tarif ist, enthält der ja
- Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit
- Absicherung bei Zusammenstoß mit Tieren aller Art, nicht nur Haarwild

Beide Vorteile kommen hier nicht zum Tragen, denn
- einem Reh auszuweichen, wäre nicht grob fahrlässig?
- es geht ja hier um Haarwild? Wenn auch nicht um einen Zusammenstoß damit...

Ist wahrscheinlich echt ein großer Vorteil, wenn die Polizisten auch ohne eindeutige Beweise einen Wildunfall bescheinigen. Hätten sie sich auch weigern können?

Zitat:

@motor_talking schrieb am 14. Februar 2023 um 12:23:33 Uhr:


Wenn es ein Standard-HUK-Tarif ist, enthält der ja
- Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit
- Absicherung bei Zusammenstoß mit Tieren aller Art, nicht nur Haarwild

Beide Vorteile kommen hier nicht zum Tragen, denn
- einem Reh auszuweichen, wäre nicht grob fahrlässig?
- es geht ja hier um Haarwild? Wenn auch nicht um einen Zusammenstoß damit...

Ist wahrscheinlich echt ein großer Vorteil, wenn die Polizisten auch ohne eindeutige Beweise einen Wildunfall bescheinigen. Hätten sie sich auch weigern können?

Die Polizei kennt die Gegend sehr gut, in dem Waldstück stehen unzählige Jagdhochstände und Rehe sind mir dort schon um die 20x über die Straße gelaufen. Ich denke das hat den Polizisten dann gereicht.
Die Sache wurde vor Ort mit den beiden Beamten Problemlos und schnell abgewickelt, dort wurde nichts hinterfragt oder dergleichen.
Man hat sich lediglich Fotos vom Schaden gemacht und auch der Leitplanke, dass wars. Ca. 4 Tage Später bekam ich dann den Wisch auf dem das mit dem Wildunfall mit Ausweichen stand und die genauen Informationen (wann wo wie usw.).

Die Dame von der Versicherung meinte auch das, dass schreiben der Polizei sehr sehr wichtig sei.

Ja, Haare hatte das Reh auch. Ein rasiertes Reh ist mir auch noch nicht begegnet 🙂)

Eine grobe Fahrlässigkeit liegt nicht vor, da ich den Gegenverkehr im Auge hatte und dieser nicht vorhanden war, dass Ausweichen war auf jeden Fall die richtige Entscheidung in dem Moment, ich wollte ja auch größeren Schaden und Schaden an mir selbst abwenden... leider hat mir die Leitplanke da einen Strich durch die Rechnung gemacht :x

Was, wenn dort an der Stelle mehrere Verkehrzeichen "Wildwechsel" stehen ...

Zitat:

@beachi schrieb am 8. Februar 2023 um 09:55:03 Uhr:


Es kann oft viel Zeit vergehen, bis die Eigentümer der Leitplanken ihre Forderungen geltend machen..

Üblicherweise geht das recht schnell. Der Streckenwart patroulliert täglich und stellt Schäden an den Schutzplanken fest (man sieht das draußen, wenn in rot oder gelb eine Nummer drangesprüht ist).

Je nachdem wie schnell der Subunternehmer wieder in der Gegend zum Reparieren ist, hat man auch die Schadenhöhe.

Es kann sinnvoll sein, den Schutzplankenschaden direkt bei der zuständigen Straßenmeisterei zu melden, falls es die Polizei nicht oder nicht schnell genug weiterleitet.

Zitat:

@jof schrieb am 15. Februar 2023 um 08:21:01 Uhr:



Zitat:

@beachi schrieb am 8. Februar 2023 um 09:55:03 Uhr:


Es kann oft viel Zeit vergehen, bis die Eigentümer der Leitplanken ihre Forderungen geltend machen..

Üblicherweise geht das recht schnell. Der Streckenwart patroulliert täglich und stellt Schäden an den Schutzplanken fest (man sieht das draußen, wenn in rot oder gelb eine Nummer drangesprüht ist).

Je nachdem wie schnell der Subunternehmer wieder in der Gegend zum Reparieren ist, hat man auch die Schadenhöhe.

Es kann sinnvoll sein, den Schutzplankenschaden direkt bei der zuständigen Straßenmeisterei zu melden, falls es die Polizei nicht oder nicht schnell genug weiterleitet.

Die Straßenmeisterei wurde von der Polizei bereits informiert, wie das so üblich ist. Der Fahrzeughalter muss das nicht tun, da es auch genügend Halter gäbe, die dann einfach gar nichts sagen würden und darauf hoffen würden, dass das im Sand verfällt.

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