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Wildunfall Leihwagen und co.

VW Polo 6 (AW)
Themenstarteram 29. März 2024 um 2:00

Gute Nacht ins Forum,

erstmal Entschuldigung ins Forum für die unchristliche Zeit auf den Karfreitag.

Ich hatte gerade einen Wildunfall, natürlich Polizei gerufen usw. Förster auch um 1 Uhr nachts angerückt.

Nun zu meiner Frage: Der Schaden liegt bestimmt bei mehreren Tsd Euro, kann ich da eine Wertminderung bei der Versicherung geltend machen?

Versichert in Vollkasko bei der WGV.

Und habe Ich Anspruch auf einen Leihwagen in der Reparaturzeit?

VG

Dito

Schaden 1
Schaden 2
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4 Antworten

Hallo Dito,

2 x ja so pauschal!

Aber besser du schaust nochmal in deine Versicherungsunterlagen, die sollten dir erschöpfend darüber Auskunft geben.

Freundlicher Gruß

Da du nicht der Geschädigte von einem Unfall mit einer anderen Person bist und dessen Haftpflichtversicherung greift, hast du keinen Anspruch auf einen Ersatzwagen. Manche Werkstätten stellen aber bei Kasko Reparaturen gratis ein Leihwagen zur Verfügung, weil da großzügig abgerechnet wird.

 

Kann natürlich sein, dass deine Versicherung das freiwillig mit anbietet, ist aber eher unwahrscheinlich.

Ich hatte ein mal einen selbstverschuldeten Unfall bei dem mir meine Versicherung einen Leihwagen von Europcar hingestellt hat. Es hängt von der Versicherung ab und welche Optionen gewählt sind.

Normalerweise kannst Du dir die Werkstatt selbst aussuchen, in der Dein Wagen repariert wird (wenn keine Werkstattbindung vereinbart wurde). Manchmal haben die Versicherungen aber Werkstätten unter Vertrag genommen die einige Goodies anbieten, wenn Du dein Auto bei denen reparieren lässt (bspw. längere Garantie auf die Reparatur oder auch sogar einen kostenlosen Leihwagen). Also frag mal Deine Versicherung danach.

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