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Wildunfall, bin leider falsch vor gegangen HILFE!!

Themenstarteram 29. Januar 2008 um 19:49

Also vor einer guten woche hatte ich mit meinem einen Wildunfall, der schaden beläuft sich auf etwa 3000€. Ich habe Teilkasko, die das eig. bezahlt. Aus Unwissenheit habe ich den Unfall aber nicht dem ortsspezifischen Förster (meistens Jäger, wie mir mitgeteilt wurde) mitgeteilt. Das Reh hat Die Flucht ergriffen (da hab ich gestaunt). Gestern habe ich mit einem Arbeitskollegen diskutiert und der ist felsenfest davon überzeugt dass ich eine Bescheinigung wom Förster brauche über den fund des toten tieres.

Könnt ihr mir einen Rat dazu geben??

Der Versicherung habe ich es noch nicht gemeldet.

helft mir bitte!!

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31 Antworten
Themenstarteram 31. Januar 2008 um 7:53

Ich glaub auf hilfe brauch ich hier nicht mehr warten, hört auf euch lustig zu machen!

Zitat:

Original geschrieben von dimon88

Ich glaub auf hilfe brauch ich hier nicht mehr warten, hört auf euch lustig zu machen!

hmm, nicht persönlich nehmen, dein Fall ist doch eigentlich geklärt, oder?

 

Der rest sind halt geschichten von Gutachtern die halt schon einiges erlebt haben. Ich find die "Tierbezeichnungen" genial ;)

 

grüße

Steini

 

 

Themenstarteram 1. Februar 2008 um 11:19

Ja stimmt eigentlich, das mit den fantasienamen gefällt mir auch.

@dimon88 war wirklich nicht auf dich bezogen, wir wollten uns nicht über dich Lustig machen sorry..:(

Hallo dimon88,

 

kann mich Dellenzähler nur anschließen: es ging nicht gegen Dich. Aber die tägliche Arbeit zeigt einfach, dass Wildschäden und Marderbiss beliebte Risiken sind, um dem Versicherer etwas "unterzujubeln", daher wird da halt öfter mal genauer hingeschaut.

Aber -wie gesagt- es hat nichts mit Deinem Fall zu tun.

 

Viel Erfolg bei der Abwicklung

 

hafi

Themenstarteram 2. Februar 2008 um 9:44

ja stimmt eigentlich. also ich konnte nachweisen dass ich einen wildunfall hatte. Auto steht ab Montag in der Werkstatt.

IST JA NOCHMAL GUT GEGANGEN. Beim nächsten mal (hoffentlich nicht), lieber gleich die grünen anrufen.

Danke für eure Hilfe :)

prima.. schön dass das ganze noch gut für dich ausgegangen ist.. :)

**schubs

Anhängliche Frage hätte ich mal -

MUSS man eigentlich Teilkasko versichert sein um einen reinen Wildufall erstattet zu bekommen ?? - reicht nicht die Versicherung des Revierpächters ?

**thx

Zitat:

MUSS man eigentlich Teilkasko versichert sein um einen reinen Wildufall erstattet zu bekommen ?? - reicht nicht die Versicherung des Revierpächters ?

Die wäre???

Seine Betriebshaftpflicht (Jagdhaftpflicht)???

Die zahlt nur wenn er auf der Jagd ist und dein Auto erwischt...

Aber doch nicht für Wild... Genauso könnte man von dir verlangen, sein Gebiet zu umfahren..

 

Hinweis am Rande: Man braucht für manche "Wildunfälle" sogar eine Vollkasko..

Nämlich dann, wenn das Tier schon auf der Straße liegt und man nicht mehr ausweischen kann..

am 11. Februar 2008 um 19:53

Zitat:

Original geschrieben von PizzaService

**schubs

 

Anhängliche Frage hätte ich mal -

 

MUSS man eigentlich Teilkasko versichert sein um einen reinen Wildufall erstattet zu bekommen ?? - reicht nicht die Versicherung des Revierpächters ?

 

**thx

Nein, für Verkehrsunfälle haftet der Jagdpächter nicht.

 

Ganz abwegig ist diese Frage aber gar nicht. Schließlich gibt es gemäß § 29 BJagdG) eine verschuldensunabhängige Haftung der Jagdgenossenschaft für Wildschäden, die etwa auf Feldern passieren (Saatumbruch, Pflanzenverbiß u.ä.). Aber wie gesagt, dass gilt nicht für Verkehrsunfälle.

am 12. Februar 2008 um 15:57

Zitat:

Original geschrieben von mavFG

 

Hinweis am Rande: Man braucht für manche "Wildunfälle" sogar eine Vollkasko..

Nämlich dann, wenn das Tier schon auf der Straße liegt und man nicht mehr ausweischen kann..

Das ist eine falsche Aussage.

 

Es spielt keine Rolle, ob das Wildschwein, das vom fahrenden PKW erfasst wird, kurz zuvor in selbstmörderischer Absicht die Straße überqueren wollte oder bereits tot auf dem Straßenpflaster lag.

 

Die Versicherungsbedinungen sagen lediglich aus, das sich das Fahrzeug in Bewegung befunden haben muss und nicht das Wild.

 

Umgekehrt wird ein Schuh daraus bzw. benötigt man eine Vollkaskoversicherung. Rennt ein kurzsichtiges (oder weitsichtiges ?) Wildschwein gegen ein abgestelltes Fahrzeug und hinterlässt dann einen mehr oder weniger großen Schaden, ist das über die Teilkaskoversicherung nicht mehr abgedeckt.

Zitat:

Das ist eine falsche Aussage.

Nicht wirklich:

Ich hab das Tier nicht angefahren, sonder überfahren, nachdem es 2min vorher von einem andern PKW "erlegt" wird.

Damit ist es lt. Proximus auch kein Zusammenstoß...

meine TK hat auch nicht gezahlt, sondern die VK.

Schaden war trotzdem hoch: 1500€

am 13. Februar 2008 um 17:17

Zitat:

Original geschrieben von mavFG

Zitat:

Das ist eine falsche Aussage.

Nicht wirklich:

 

Ich hab das Tier nicht angefahren, sonder überfahren, nachdem es 2min vorher von einem andern PKW "erlegt" wird.

 

Damit ist es lt. Proximus auch kein Zusammenstoß...

 

meine TK hat auch nicht gezahlt, sondern die VK.

Schaden war trotzdem hoch: 1500€

Ich kenne zwar "Proximus" nicht; an der Begriffsdefinition Zusammenstoß lässt sich die Ablehnung eines Kaskoversicherer nicht festmachen. Auch das Überfahren von Wild gilt als Zusammenstoß.

 

Einzig möglicher Anhaltspunkt den Schaden aus einer Teilkaskoversicherung abzulehnen, wäre der Umstand, das ein totes Wild zum unbeweglichen Hindernis geworden ist und die Wildgefahr damit endete. Aber bitte schön, welcher Sachbearbeiter weiss das schon :cool: kommt selten genug vor und bei uns im Hause werden solche Schäden trotzdem aus der Teilkasko reguliert, erst recht, wenn sogar eine Vollkasko bestand. Der geringe Unterschied in der SB und die Rückstufung machen nicht glücklich, aber ein zufriedener Versicherungsnehmer mehr, der dafür auch bereit ist, sich nicht beim Billigheimer zu versichern.

 

Und wenn ein anderer PKW das Wild 2 Minuten vorher erlegt und keine Absicherung der Unfallstelle vorgenommen hatte, würde ich ihn bzw. seinen KH-Versicherer möglicherweise in Regress nehmen.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

 

 

 

Aber bitte schön, welcher Sachbearbeiter weiss das schon :cool: kommt selten genug vor und bei uns im Hause werden solche Schäden trotzdem aus der Teilkasko reguliert, erst recht, wenn sogar eine Vollkasko bestand. Der geringe Unterschied in der SB und die Rückstufung machen nicht glücklich, aber ein zufriedener Versicherungsnehmer mehr, der dafür auch bereit ist, sich nicht beim Billigheimer zu versichern.

Lesen und guuut merken..  :D Die Fleischwurst vom Schlachter schmeckt ja auch besser als die von Aldi oder Lidl..

kostet aber halt auch nen Euro mehr....

 

Wie gut eine Versicherung ist zeigt sich in der Regel  und in der Praxis immer erst im Schadensfall.... ;)

 

 

Zitat:

Ich kenne zwar "Proximus" nicht; an der Begriffsdefinition Zusammenstoß lässt sich die Ablehnung eines Kaskoversicherer nicht festmachen. Auch das Überfahren von Wild gilt als Zusammenstoß.

Schade eigentlich, ohne jemanden Nahe treten zu wollen, aber Proximus ist das Standartbedingungswerk des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft und ist gleichzeitig Lehrmittel für "Kaufmann-frau für Versicherungen und Finanzen" sowie den/die Versicherungsfachmann-frau und gibt die Grundbedingungen der einzelnen Sparten wieder, an die jede Versicherung gebunden ist.

Das die Gesellschaften eh anderen Zusatzschutz haben (z.b. erweiterter Wildschaden..) steht ja nicht außer Frage.

Genauso wenig sollten hier Versicherer an den Pranger gestellt werden, da es zu jeder Gesellschaft 3-5 verschiedene Tarife gibt..

Zum damaligen Schadenstag war ich bei einer recht großen und namenshaften Gesellschaft die auch ihren Preis hatte..

Da die Frage aber allgemein gehalten wurde, ohne V-Gesellschaft und Tarif zu nennen, sollte man vielleicht auch nur von den Grundbedingungen ausgehen..

Wie gesagt, ohen jemanden Nahe treten zu wollen, ich kenn selbst die Praxis seit mehreren Jahren... und die ist manchmal weit vom Proximus entfernt... Trotzdem ist es der Basis-Schutz und grad im Bereich der Kfz verdienen die Gesellschaften nicht wirklich viel dran..

 

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