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Wildunfall bei Probefahrt

Themenstarteram 16. Juni 2009 um 13:00

Hallo zusammen,

hatte gestern einen Wildunfall während einer Probefahrt. Genauer gesagt war es eigentlich ein Leihwagen, da ich meinen Wagen zur Reparatur abgegeben hatte. Nun musste ich, um den Wagen zu bekommen, unterschreiben, dass ich mich mit 1500€ selbst beteilige, wenn es zu einem Vollkaskoschaden kommt.

Meine Frage ist nun, ob ein Wildunfall von der Vollkaskoversicherung oder evtl. doch von der Teilkaskoversicherung bezahlt wird und ich somit vielleicht nicht belangt werden kann. Das sieht momentan nämlich nach einer sehr teuren Probefahrt aus ;) Oder gibt es sonst noch irgendwelche Möglichkeiten?

Es wurde zum Glück niemand verletzt.

Vielen Dank für eure Infos schon mal vorab!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Schallschmied

Zitat:

Original geschrieben von sqeez3r

Es wurde zum Glück niemand verletzt.

Na das Wild doch wohl schon, oder!??

Ein Wildschaden ist immer Sache der Teilkasko und eine Vollkasko-Versicherung beinhaltet immer eine Teilkasko... So viel is mal sicher!

....

Trotzdem drücke ich Dir die Daumen, das es glimpflich ausgeht.

Ein Wildschaden ist dann ein versicherter TK-Wildschaden, wenn das Wild unmittelbar vor dem Zusammenprall in Bewegung war. Fährt jemand gegen einen Kadaver oder stehendes Tier, ist das kein versicherter TK-Wildschaden (VK schon).

 

Und jetzt könnte es wieder spannend werden - für den Händler.

Praxis ist, dass Vorführer als Unfallersatzwagen "kostenlos" den Werkstattkunden zur Verfügung gestellt werden. Die werden dann bei Haftplichtschäden der gegnerischen Versicherung als Mietwagen voll in Rechnung gestellt. Das ist nicht legal!

Legale Unfallersatzwagen müssen als Selbstfahrvermietfahrzeuge zugelassen und versichert werden, das sind sie aber sehr oft eben gerade nicht, man will (muss) schlicht Kosten sparen. Ich kenne Fälle wo das Autohäusern sehr teuer zu stehen kam.

Mit der sogenannten Handel-Handwerkpolice versichern Autohäuser ihre Risiken, in dieser sind auch die Selbstbehalte pro Kfz-Schadenfall vereinbart. Absolut üblich sind da SB von VK/TK 1000/1000, 1500/1500 u. a. 2000/2000 €.

Dass ein AH einen SB VK/TK 1500/0 vereinbart hat, halte ich für sehr unwahrscheinlich, allein schon wegen des deutlichen Mehrbeitrages, der dann fällig ist. Diese Policen sind eh schon recht teuer und unbeliebt bei AH und Versicherern.

Der TE kann aber sein AH "nerven" mit Fragen, wo ist das Fzg. versichert und wie, durfte ich damit, wie vertraglich vereinbart (Unfallersatzwagen) überhaupt fahren. Kann sein, dass dem Händler dann was Kostenloses einfällt.

 

17 weitere Antworten
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17 Antworten
am 16. Juni 2009 um 13:09

Moin,

ein Wildschaden ist ein Fall für die Teilkasko. Allerdings würde ich in Deinem Fall doch noch mal sehr genau die Bedingungen für den Leihwagen / Vorführwagen lesen. Sollte da wirklich stehen das Du nur in einem Vollkasko Fall, was ich eher nicht glaube, ein SB von 1500 € tragen musst solltest Du fein raus sein...

Gruss

Marcus

Themenstarteram 16. Juni 2009 um 13:12

Wie es nun mal leider so ist, liest man nicht einen riesigen Vertrag komplett durch. Der Verkäufer sagte jedenfalls, dass "der Wagen Vollkasko-versichert ist mit 1500€ Selbstbeteiligung". Kann es sein, dass die Selbstbeteiligung also auch für Teilkasko gilt?

hallo

eigendlich müste die teikasko dafür aufkommen und nicht die vollkasko!

bei mir war das auch so das die teilkasko reichte muste nur beweisen das es auch ein wildschaden war. dieses konte ich aber weil ich die polizei rief! diese hatte dann bestätigt das es sich um ein wildschaden handelte.

am 16. Juni 2009 um 13:19

Möglich ist es schon, dass die SB von 1.500 EUR jeweils für Teil -und Vollkasko gilt, aber üblich wäre es nicht.

Du musst doch eine Kopie des unterzeichneten Vertrages haben.

am 16. Juni 2009 um 13:20

Moin,

lies Dir wirklich den Vertrag genau durch. Da sollte genau drin stehen was auf Dich zukommt...

Wie das Fahrzeug versichert ist kann Dir nur den Händler sagen, normalerweise ist in einer VK eine TK mit enthalten...

Gruss

Marcus

Themenstarteram 16. Juni 2009 um 13:24

Ok, das sind schon mal Informationen, die mir weiterhelfen. Leider habe ich den Vertrag nicht hier und hatte auch keine Kopie bekommen. Ich werd die Sache dann mal mit denen vor Ort anschauen.

Danke für eure Beiträge!

am 16. Juni 2009 um 13:47

Zitat:

Original geschrieben von sqeez3r

Es wurde zum Glück niemand verletzt.

Na das Wild doch wohl schon, oder!??

Ein Wildschaden ist immer Sache der Teilkasko und eine Vollkasko-Versicherung beinhaltet immer eine Teilkasko... So viel is mal sicher!

Wie es nun genau mit den 1.500,- aussieht, kann dir wohl nur der Vertrag bzw. der Händler sagen, allerdings bezieht sich die Selbstbeteiligung bei vielen Vermietern ( dazu zählen ja auch die meisten Werkstattersatzwagen und Vorführer ) auf Kasko-Schäden allgemein; somit ist es egal ob es ein Teil- oder Vollkaskoschaden ist.

Trotzdem drücke ich Dir die Daumen, das es glimpflich ausgeht.

Themenstarteram 16. Juni 2009 um 14:00

Naja, das Reh wurde im eigentlichen Sinne ja auch nicht verletzt, sondern war sofort tot. Besser so, als dass es sich noch hätte quälen müssen.

Ja, da hilft wirklich nur noch ein Blick in die Unterlagen beim Händler. Gut ist es aber immer, schon ein paar Informationen vorher einzuholen. Danke dafür!

am 17. Juni 2009 um 12:38

Gib mal bescheid wenn bzw. wie es gelaufen ist und wie hoch der Schaden am Fahrzeug bewertet wurde.

Themenstarteram 17. Juni 2009 um 13:03

Zitat:

Original geschrieben von Schallschmied

Gib mal bescheid wenn bzw. wie es gelaufen ist und wie hoch der Schaden am Fahrzeug bewertet wurde.

Jo, kann ich machen.

Zitat:

Original geschrieben von Schallschmied

Zitat:

Original geschrieben von sqeez3r

Es wurde zum Glück niemand verletzt.

Na das Wild doch wohl schon, oder!??

Ein Wildschaden ist immer Sache der Teilkasko und eine Vollkasko-Versicherung beinhaltet immer eine Teilkasko... So viel is mal sicher!

....

Trotzdem drücke ich Dir die Daumen, das es glimpflich ausgeht.

Ein Wildschaden ist dann ein versicherter TK-Wildschaden, wenn das Wild unmittelbar vor dem Zusammenprall in Bewegung war. Fährt jemand gegen einen Kadaver oder stehendes Tier, ist das kein versicherter TK-Wildschaden (VK schon).

 

Und jetzt könnte es wieder spannend werden - für den Händler.

Praxis ist, dass Vorführer als Unfallersatzwagen "kostenlos" den Werkstattkunden zur Verfügung gestellt werden. Die werden dann bei Haftplichtschäden der gegnerischen Versicherung als Mietwagen voll in Rechnung gestellt. Das ist nicht legal!

Legale Unfallersatzwagen müssen als Selbstfahrvermietfahrzeuge zugelassen und versichert werden, das sind sie aber sehr oft eben gerade nicht, man will (muss) schlicht Kosten sparen. Ich kenne Fälle wo das Autohäusern sehr teuer zu stehen kam.

Mit der sogenannten Handel-Handwerkpolice versichern Autohäuser ihre Risiken, in dieser sind auch die Selbstbehalte pro Kfz-Schadenfall vereinbart. Absolut üblich sind da SB von VK/TK 1000/1000, 1500/1500 u. a. 2000/2000 €.

Dass ein AH einen SB VK/TK 1500/0 vereinbart hat, halte ich für sehr unwahrscheinlich, allein schon wegen des deutlichen Mehrbeitrages, der dann fällig ist. Diese Policen sind eh schon recht teuer und unbeliebt bei AH und Versicherern.

Der TE kann aber sein AH "nerven" mit Fragen, wo ist das Fzg. versichert und wie, durfte ich damit, wie vertraglich vereinbart (Unfallersatzwagen) überhaupt fahren. Kann sein, dass dem Händler dann was Kostenloses einfällt.

 

Wie schon diverse Male genannt handelt es sich um einen Teilaskoschaden.

Damit die Versicherungen aber einen Wildunfall anerkennen benötigst Du eine Wildschadenbescheinigung ( wollen fast alle Versicherungen sehen trotz Gutachter haben )

Die Bescheinigung gibt es beim zustängien Revierförster.

Sie Kostet, je nach Sarnierungsbedarf des Haushaltsetats zwichen 0 und 60.- €

( ich habe schon mal eine kostenlos bekomen und musste auch schon mal 27.- € abdrücken)

Gibt es aber von der Versicherung zurück wenn diese die Wildschadenbescheinigung haben will.

Gruß

Hobaum

am 18. Juni 2009 um 15:56

Zitat:

Original geschrieben von Hobaum100

Wie schon diverse Male genannt handelt es sich um einen Teilaskoschaden.

Damit die Versicherungen aber einen Wildunfall anerkennen benötigst Du eine Wildschadenbescheinigung ( wollen fast alle Versicherungen sehen trotz Gutachter haben )

 

Die Bescheinigung gibt es beim zustängien Revierförster.

Sie Kostet, je nach Sarnierungsbedarf des Haushaltsetats zwichen 0 und 60.- €

( ich habe schon mal eine kostenlos bekomen und musste auch schon mal 27.- € abdrücken)

 

Gibt es aber von der Versicherung zurück wenn diese die Wildschadenbescheinigung haben will.

 

Gruß

Hobaum

Hat zwar nichts mit der Fragestellung des TE zu tun, soll aber mal zur Klarstellung dienen: Seit den umfangreichen Änderungen der Versicherungsbedingungen im Jahr 2008 verlangen nur noch wenige Versicherungen bei einem Wildschaden eine Meldung beim zuständigen Jagdpächter. 

 

Vielmehr wird verlangt, dass ein Entwendungs-, Brand- oder Wild-/Tierschaden, der die Summe X übersteigt, der zuständigen Polizei anzuzeigen ist.

 

Nachzulesen in den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) unter der Rubrik: "Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall".

 

 

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Zitat:

Original geschrieben von Hobaum100

Wie schon diverse Male genannt handelt es sich um einen Teilaskoschaden.

Damit die Versicherungen aber einen Wildunfall anerkennen benötigst Du eine Wildschadenbescheinigung ( wollen fast alle Versicherungen sehen trotz Gutachter haben )

Die Bescheinigung gibt es beim zustängien Revierförster.

Sie Kostet, je nach Sarnierungsbedarf des Haushaltsetats zwichen 0 und 60.- €

( ich habe schon mal eine kostenlos bekomen und musste auch schon mal 27.- € abdrücken)

Gibt es aber von der Versicherung zurück wenn diese die Wildschadenbescheinigung haben will.

Gruß

Hobaum

Hat zwar nichts mit der Fragestellung des TE zu tun, soll aber mal zur Klarstellung dienen: Seit den umfangreichen Änderungen der Versicherungsbedingungen im Jahr 2008 verlangen nur noch wenige Versicherungen bei einem Wildschaden eine Meldung beim zuständigen Jagdpächter. 

Vielmehr wird verlangt, dass ein Entwendungs-, Brand- oder Wild-/Tierschaden, der die Summe X übersteigt, der zuständigen Polizei anzuzeigen ist.

Nachzulesen in den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) unter der Rubrik: "Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall".

schön das zu hören.

letztes Jahr im Frühjahr musste ich noch unbedingt die Bescheinigung vorlegen.

Danke für den Hinweis

Gruß

Hobaum

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