Wieviel Platz vor Garage nötig zum Ausparken
Hey,
wir ziehen demnächst um und haben eine Garage in einem recht engen Garagenhof. Auf einer Seite sind Garagen und gegenüber Stellplätze. Ich habe es ehrlich gesagt noch nicht ausgemessen wie groß der Abstand ist.
Mich würde mal interessieren wieviel Platz man in etwa bräuchte um einen X1 (F48) (ca. 4,43m lang) einzuparken und auszuparken. Also wieviel Platz bräuchte man um ohne rangieren rauszukommen und wieviel als minimum (mit rangieren dann).
Gibt es da ne grobe Angabe?
Hab noch keine Schlüssel daher konnte ich es noch nicht selbst testen.
Danke euch schon mal 😉
Beste Antwort im Thema
Smart Fortwo wäre optimal, den fährst du vorwärts rein, wendest in der Garage und vorwärts wieder raus.
152 Antworten
Zitat:
@ktown schrieb am 08. Sept. 2023 um 06:55:28 Uhr:
Man sollte letztlich mit einem Fachanwalt dagegen vorgehen und das frühzeitig.
Meine Rede 🙄
Noch kann man das ganze evtl. schon im Planungsstadium abwenden.
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 8. September 2023 um 08:32:22 Uhr:
Zitat:
@ktown schrieb am 08. Sept. 2023 um 06:55:28 Uhr:
Man sollte letztlich mit einem Fachanwalt dagegen vorgehen und das frühzeitig.Meine Rede 🙄
Noch kann man das ganze evtl. schon im Planungsstadium abwenden.
Danke, da sind wir dran!
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 7. September 2023 um 23:52:38 Uhr:
Die Diagonale ist 4,89 m und die der geplante Platz hinter der Garageneinfahrt 5 m und das macht keine 30 cm, sondern nur 11 cm.Es ist irrelevant, was in irgendwelchen Bauvorschriften steht, denn die Breite der Garageneinfahrt des TE ist 2,02 m und kann aufgrund der Statik und Denkmalschutz nicht geändert werden.
Bei 2,02 m und somit nicht einmal 10 cm Abstand zu jeder Seite kann man nur mit minimalen Lenkradeinschlag aus der Garage fahren und so optimistisch wie du, dass dies bei dem geringen Platz nach hinten noch zumutbar funktioniert, wäre ich da nicht.
....
Die Fahrbahnbreite (2,02) ist schon wieder eine ganz andere Baustelle als die Stellplatzbreite 🙄
Aber auch hier gilt: das Auto ist entscheidend. Wenn dein Panzerkreuzer mehr Platz braucht, ist das dein Bier. Da können irgendwelche Vorschriften noch so alt, überholt, indiskutabel sein. Wenn der Wagen und/oder die Fahrkünste des Fahrers nicht ausreichen, sein Bier. Dadurch werden die Abstände auch nicht größer.
Du kannst ja mal versuchen mit einem 18 Tonner durch die 2,02m zu fahren. Dann wird es vielleicht mit der Statik danach etwas eng 😎
Zitat:
@JoergFB schrieb am 8. September 2023 um 11:49:50 Uhr:
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 7. September 2023 um 23:52:38 Uhr:
Bei 2,02 m und somit nicht einmal 10 cm Abstand zu jeder Seite kann man nur mit minimalen Lenkradeinschlag aus der Garage fahrenDie Fahrbahnbreite (2,02) ist schon wieder eine ganz andere Baustelle als die Stellplatzbreite 🙄
Aber auch hier gilt: das Auto ist entscheidend. Wenn dein Panzerkreuzer mehr Platz braucht, ist das dein Bier.
Da muss ich leider aus eigener Erfahrung widersprechen. Bei der Breite der Ausfahrt darfst du ab ca. Golf-Größe gar nicht mehr das Lenkrad einschlagen. Die Mauer (also das enge Stück der Einfahrt) ist ca. 0,6m lang. Da bist du ja nach länge halt schnell dran. Und bei vielen Garagen haste ja irgendwo ne Wand - also kann man eigentlich erst außerhalb einschlagen.
Unsere Stellplätze sind übrigens für Fahrzeuge bis ca. 6,5m Länge ausgelegt... also müssen die auch zukünftig wieder rauskommen. Kann ja nicht sein, dass man zukünftig keinen "langen Familien-VAN" mehr fahren kann.
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Zitat:
@JoergFB schrieb am 8. September 2023 um 11:49:50 Uhr:
Aber auch hier gilt: das Auto ist entscheidend. Wenn dein Panzerkreuzer mehr Platz braucht, ist das dein Bier.
Wenn ich meinen Vermieter aiffordern würde das garagentor zu vebreitern weil ich mir einen hummer gekauft habe würde der sicher mit Schnappabtmung auf dem Boden liegen und mir nach der Wiederbelebung die Preisliste vom Fiat 500 zuschicken 🙂
Zitat:
Du kannst ja mal versuchen mit einem 18 Tonner durch die 2,02m zu fahren. Dann wird es vielleicht mit der Statik danach etwas eng 😎
Ich habe mal einen durch eine Hofeinfahrt (Hausunterführung) Rückwärst - und ohne Hilfestellung rangieren sehen ... ich wäre nichtmal mit einem Wohnwagen Vorwärts auf die Idee zu kommen. ... ich war so demütig.
Die Lösung ist so simpel wie logisch. Wer eine kleine Garage hat, muss eben auch ein kleines Auto fahren.
Du meinst, man muss sich ein Auto kaufen, dass in die Garage passt. Ja das ist richtig und hat der TE doch auch gemacht, denn zur Zeit nutzt er ja auch die Garage.
Gruß
Uwe
PS
Klick mich 😁
Hat ja auch keiner behauptet, dass bei der aktuellen Situation ein Problem gibt.
Hast du den Thread gelesen, worum es frankenmatze geht?
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 9. September 2023 um 08:57:52 Uhr:
Hat ja auch keiner behauptet, dass bei der aktuellen Situation ein Problem gibt.
Hast du den Thread gelesen, worum es frankenmatze geht?Gruß
Uwe
He? Frankenmatze ist nicht der TE. Du schriebst aber vom TE. Wie soll ich das verstehen, wenn du selbst nicht weißt von wem du sprichst?
Ja sorry, das war ein Fehler von mir und ich meine frankenmatze. Das spielt auch keine Rolle, denn du hast dich an der aktuellen Diskussion beteiligt, mit diesem Beitrag:
Zitat:
@Scimitar83 schrieb am 9. September 2023 um 07:35:49 Uhr:
Die Lösung ist so simpel wie logisch. Wer eine kleine Garage hat, muss eben auch ein kleines Auto fahren.
…und frankenmatze fährt doch ein Auto, dass er tagtäglich in die Garage rein- und auch wieder rausfährt. Entsprecht hat er sich ein entsprechendes Auto gekauft. Insofern ist es dein Beitrag, den nicht nur ich nicht sondern andere auch nicht verstehen.
Gruß
Uwe
Er hat sich doch ein Auto gekauft, welches unter Nutzung des fremden Grundstückes gegenüber in die Garage reinpasst. Das finde ich einen kleinen, aber durchaus feinen, sowie jetzt für ihn sehr ärgerlichen Unterschied. Toll für ihn, dass das bislang so geduldet wurde. Aber davon auszugehen, dass dies immer so bleibt?
Zitat:
@Scimitar83 schrieb am 9. September 2023 um 14:27:39 Uhr:
Er hat sich ein Auto gekauft, welches unter Nutzung des fremden Grundstückes gegenüber in die Garage reinpasst. Das finde ich einen kleinen, aber durchaus feinen, sowie jetzt für ihn sehr ärgerlichen Unterschied.
Du meinst, er darf kein Auto fahren, oder maximal ein Bobbycar, denn auch, wenn der Platz vor der Garage von 6-7 m auf 5 m gekürzt wird, nutzt er doch immer noch das fremde Grundstück der Gemeinde:
Zitat:
@frankenmatze schrieb am 4. September 2023 um 15:05:49 Uhr:
Hintergrund: Vor unseren Garagen (Baujahr 1920-50; Einfahrbreite 202cm; Innenlänge 7m; Innenbreite 2,5m) ist aktuell ein Platz (Abstand zwischen 6,5-8m zum Einparken). ]Nun will die Gemeinde bei uns den Platz verkaufen und da ein Gebäude hinbauen und die Straße auf 5 Meter Breite verkürzen.
Gruß
Uwe
Offensichtlich gehört der Platz der Gemeinde. Diese scheint beschlossen zu haben, den Platz nun zu bebauen.
Ich fände es nicht so lustig, wenn ich nicht auf dem eigenen Grundstück bauen darf, weil der Nachbar den Platz benötigt, um in seine Garage reinzurangieren.
Und nein, es gibt auch Autos größer als ein Bobbycar, was da mit Sicherheit reinpasst.