Wieviel Platz vor Garage nötig zum Ausparken

Hey,

wir ziehen demnächst um und haben eine Garage in einem recht engen Garagenhof. Auf einer Seite sind Garagen und gegenüber Stellplätze. Ich habe es ehrlich gesagt noch nicht ausgemessen wie groß der Abstand ist.

Mich würde mal interessieren wieviel Platz man in etwa bräuchte um einen X1 (F48) (ca. 4,43m lang) einzuparken und auszuparken. Also wieviel Platz bräuchte man um ohne rangieren rauszukommen und wieviel als minimum (mit rangieren dann).
Gibt es da ne grobe Angabe?

Hab noch keine Schlüssel daher konnte ich es noch nicht selbst testen.

Danke euch schon mal 😉

Beste Antwort im Thema

Smart Fortwo wäre optimal, den fährst du vorwärts rein, wendest in der Garage und vorwärts wieder raus.

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In der Regel kann nicht direkt das Lenkrad voll einschlagen, weil links und rechts Hindernisse sind. Ich brauche 5 m freie Fläche hinter mir.

Doch das hilft mir im Prinzip schon. Ich habe es noch nicht ausgemessen, aber da das Haus von 86 ist, bin ich noch guter Dinge das da doch mehr Abstand ist als man das mit dem Auge so abschätzen kann. Wird schon schief gehen. In einem Zug wird sicher sehr optimistisch sein. Aber solang ich da rein und wieder rauskomme. Vielleicht ist der Stellplatz davor ja frei zum Mieten. Das wäre natürlich optimal. Weiss ich aber noch nicht.

P. S. Natürlich der x1 ist ein Panzer 😁

Eine wirkliche Formel zur Berechnung habt ihr aber nicht gefunden, oder?

Hintergrund: Vor unseren Garagen (Baujahr 1920-50; Einfahrbreite 202cm; Innenlänge 7m; Innenbreite 2,5m) ist aktuell ein Platz (Abstand zwischen 6,5-8m zum Einparken). Nun will die Gemeinde bei uns den Platz verkaufen und da ein Gebäude hinbauen und die Straße auf 5 Meter Breite verkürzen.

Aktuell komme ich mit Limousinen (5er, 7er BMW, Mercedes..), Tesla Model S (ok, sehr eng), VW Sharan super rein. Man muss aber absolut recht Winkel einparken. Mit 5 Meter Abstand komme ich bei Autos, die gut 5 Meter sind aber nicht mehr in die Garage.

Vielleicht könntest Du eine Simulation mit Kartons vorbereiten und einen der Gemeindeplaner bitten, mal vorbeizukommen, um sich das anzuschauen. In kleineren Gemeinden kann man mit den Leuten schon mal persönlich reden.

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Ich kenne das Dilemma jetzt nur von der Nachbarin die immer genau gegenüber unserer Ausfahrt geparkt hat.
Es sind die bekannten 3,05 Meter. Die breite deiner Zufahrt bzw. der Einfahrt ist dein Problem.

Nein, zum Bestandsschutz gehört nicht nur die Substanz, sondern auch deren Nutzbarkeit. Wir hatten das Theater mit unserer Garage auch. Manche Stadtplaner müssen da ggf. neu synchronisiert werden.

Zitat:

@-jacky- schrieb am 11. Mai 2020 um 22:13:09 Uhr:


Ich hoffe einfach mal das es passt ohne das man zich mal hin und her rangieren muss 😉

Ja, und wenn es doch so ist, dann wirst du eben etwas kurbeln müssen mit deinem X1.

Das ist immer noch das kleinere Übel im Vergleich zu einem erneuten Umzug. 😁 😉

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 4. September 2023 um 18:26:26 Uhr:


Vielleicht könntest Du eine Simulation mit Kartons vorbereiten und einen der Gemeindeplaner bitten, mal vorbeizukommen, um sich das anzuschauen. In kleineren Gemeinden kann man mit den Leuten schon mal persönlich reden.

Ich habe eine Fotostory beim Einparken erstellt, die dann bei den Stadtplanern vorgestellt wurde. Die Antwort war dann "Das Rest des Platzes wird Privateigentum, das müssen sie dann mit denen ausmachen". Da hilft dann wohl nur der Rechtsweg und dann wundert man sich, warum sich Bauvorhaben um Jahre verzögern.

Zitat:

@frankenmatze schrieb am 4. September 2023 um 15:05:49 Uhr:


Eine wirkliche Formel zur Berechnung habt ihr aber nicht gefunden, oder?

Hintergrund: Vor unseren Garagen (Baujahr 1920-50; Einfahrbreite 202cm; Innenlänge 7m; Innenbreite 2,5m) ist aktuell ein Platz (Abstand zwischen 6,5-8m zum Einparken). Nun will die Gemeinde bei uns den Platz verkaufen und da ein Gebäude hinbauen und die Straße auf 5 Meter Breite verkürzen.

Also es gibt technische Regeln und die sind einzuhalten. Bei geringem Schwerlastverkehr gilt die Mindestbreite von 4,50m. Rechnet man dann noch die Gehwege dazu, sollte ausreichend Platz zum rangieren zur Verfügung stehen.

5 m breite ist ja eigentlich noch komfortabel. Mehrfaches rangieren um in die Garage zu kommen wäre zulässig. Wenn es gar nicht mehr geht müsste man die Garage evtl. Umbauen. Wenn die gesammte Breite von 2,5m zur Verfügung steht sollte es mit dem rein fahren wieder klappen.

Es gibt keine Gewege und ohne mehrfaches Rangieren kommt man bei wenigen Zentimetern Seitenabstand über einen halben Meter Länger sowieso nicht ein. Umbauen ist wegen Statik & Denkmalschutz sowieso nicht möglich.

Zitat:

@Rainy01 schrieb am 12. Mai 2020 um 07:47:53 Uhr:



Zitat:

@-jacky- schrieb am 11. Mai 2020 um 21:45:52 Uhr:


Mich würde mal interessieren wieviel Platz man in etwa bräuchte um einen X1 (F48) (ca. 4,43m lang) einzuparken und auszuparken.

Entscheidend ist nicht das Auto, welches man fährt, sondern (in Deutschland) die sog. Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) des entsprechenden Bundeslandes. In Bayern wird das dort in § 4 (2) geregelt: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGaV/true

Natürlich ist das Auto entscheidend. Die Stellplatz-/Garagenverordnung ist sowieso inzwischen vollkommen überholt und in vielen Fällen realitätsfremd.
Mit einem aktuellen großen SUV wirst du dort überall Probleme haben, mit einem 500er Fiat aus den 60er ehr weniger. Es gibt kaum noch Fahrzeuge unter 2 Metern. Bei den üblichen 2,2-2,3m Breite für einen Stellplatz oder Garage wird es dann schon eng

@JoergFB schrieb am 5. September 2023 um 13:07:50 Uhr:

Zitat:

Natürlich ist das Auto entscheidend....

Du hast einen Brief vom Amt in Briefkasten, ich wohne gegenüber und hab mir ne lange S-Klasse gegönnt. Du hast 14 Tage Deinen Gartenzaun 1m einzurücken und pflastern wäre nett.

mWn bleiben Verordnungen gültig bis sie förmlich gestrichen oder durch neue ersetzt werden. Da könnte auch noch Ellen als Maß angegeben sein, trotzdem bleibt sie verbindlich bis was nachrückt.

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