Wieviel Platz vor Garage nötig zum Ausparken
Hey,
wir ziehen demnächst um und haben eine Garage in einem recht engen Garagenhof. Auf einer Seite sind Garagen und gegenüber Stellplätze. Ich habe es ehrlich gesagt noch nicht ausgemessen wie groß der Abstand ist.
Mich würde mal interessieren wieviel Platz man in etwa bräuchte um einen X1 (F48) (ca. 4,43m lang) einzuparken und auszuparken. Also wieviel Platz bräuchte man um ohne rangieren rauszukommen und wieviel als minimum (mit rangieren dann).
Gibt es da ne grobe Angabe?
Hab noch keine Schlüssel daher konnte ich es noch nicht selbst testen.
Danke euch schon mal 😉
Beste Antwort im Thema
Smart Fortwo wäre optimal, den fährst du vorwärts rein, wendest in der Garage und vorwärts wieder raus.
152 Antworten
Du hast nun aber geschrieben, dass er sein Fahrzeug so zu wählen hat, dass er kein fremdes Grundstück zu befahren hat. Auch die in Zukunft verbleibenden 5 m sind ein fremdes Grundstück, also nach dir, darf er auch die jetzt schon nicht befahren.
Wenn jetzt plötzlich doch, wie hätte er beim Kauf seines Fahrzeugs wissen können, dass irgendwann nur 5 m verbleiben werden?
Gruß Uwe
Das kann keiner wissen. Damit sollte man aber rechnen.
Sind die 5m vor der Garage denn öffentlicher oder privater Raum?
@Scimitar83
Lies doch die paar Seiten Thread, in denen das Anliegen von frankenmatze diskutiert wird. Dann fällt es viel einfacher, sachkundige und informierte Beiträge zu schreiben. 🙄
Das habe ich doch längst getan, ich verfolge den Thread seit seiner Fragestellung, aber aus dem "Geblubber" ergibt sich nicht wirklich ein Informationsmehrwert. Deswegen meine knappe Schlussfolgerung.
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Eigentlich ist der Fall doch gelöst, soweit es nach dem derzeitigen Sachstand möglich ist.
Und es ist nicht ganz klar, was Beiträge wie "du musst halt ein passendes Auto kaufen" hier leisten können.
Ja, ein Umdenken in der Anspruchshaltung. Oder wenigstens ein Nachdenken darüber. Muss ja nicht jeder derselben Meinung sein.
Zitat:
@Scimitar83 schrieb am 09. Sept. 2023 um 18:54:28 Uhr:
Ja, ein Umdenken in der Anspruchshaltung. Oder wenigstens ein Nachdenken darüber.
Das ist für die hiesige Fragestellung ein doch sehr weit hergeholtes Resümee. Und erschreckend weit links.
Zitat:
@Scimitar83 schrieb am 9. September 2023 um 16:48:23 Uhr:
. Damit sollte man aber rechnen.
Mit Sicherheit nicht.
Wenn einer jetzt auf die Idee kommt, Deine Straße auf 1.80 Einfahrtsbreite zu beschränken, kaufst Du Dir ein anderes Auto?
Das ist öffentlicher Grund. Ich nutze keinen Privatgrund, um in meine Garage zu gelangen.
Würdest du mehrere Quadratmeter deines Grundstückes abgeben, damit dein Nachbar bequemer mit dem Auto in die Garage reinkommt?
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 9. September 2023 um 20:49:07 Uhr:
Zitat:
@Scimitar83 schrieb am 09. Sept. 2023 um 18:54:28 Uhr:
Ja, ein Umdenken in der Anspruchshaltung. Oder wenigstens ein Nachdenken darüber.Das ist für die hiesige Fragestellung ein doch sehr weit hergeholtes Resümee. Und erschreckend weit links.
Das ist lediglich eine andere Sichtweise auf das Problem. Ob das jetzt links/rechts/oben/unten/drüber oder drunter ist, ist mir herzlichst egal :-)
Beantworte doch die Frage von Windelexpress.
Und welche "andere Sichtweise auf das Problem"?
Eine Gemeinde will öffentlichen Grund zu Privatgrund machen und damit einem Bürger die Nutzung seiner Garage zugunsten irgendeines Privaten (egal ob natürliche Person oder Unternehmen) erschweren bis verunmöglichen. Mehr steckt nicht dahinter.
Welches große (gesamtgesellschaftliche?) Problem siehst du da, das du orakelnd beschwörst?
Oder ist es völlig richtig, dass eine Gemeinde über die Lebensweise und das Eigentum ihrer Bürger verfügt, nur weil sie es (vielleicht) kann?
Und, mehr noch: Nicht die Gemeinde verfügt, sondern eine der Personen, die an ihre Spitze gestellt wurden. Ist das eine sachgerechte und legale Amtsausübung und Mandatsauffassung?
Die von dir hier https://www.motor-talk.de/.../...oetig-zum-ausparken-t6858289.html?... gestellte Frage ist abwegig und verkehrt das Problem ins Gegenteil.
Die Gemeinde hat die Aufgabe, im Sinne ihrer Bürger mit den Finanzen verantwortlich umzugehen. Wenn dazu gehört, ein Grundstück zu veräußern, dann darf/muss sie das tun.
Aber nicht einfach so, dass sie anderen die Nutzung ihres Eigentums verunmöglicht. 🙄
Außerdem ist die Veräußerung von Gemeinvermögen zur kurzfristigen Finanzaufbesserung höchst umstritten.
Zitat:
@Scimitar83 schrieb am 10. September 2023 um 11:34:42 Uhr:
Die Gemeinde hat die Aufgabe, im Sinne ihrer Bürger mit den Finanzen verantwortlich umzugehen.
Nicht nur der Umgang mit den Finanzen hat im Sinne der Bevölkerung(der Gemeinde) zu erfolgen, sondern sämtliche Entscheidungen.
Deshalb gibt's eine Gemeindevertretung, die dem Bürgermeister und der Verwaltung vorsteht.
Leider wird lieber über die Entscheidungen der GV lieber gemeckert,als sich an den Sitzungen zu beteiligen und Einwände anzubringen.
Die Grundstücks Angelegenheiten werden zwar im nichtöffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung besprochen, aber das geplante Bauvorhaben wird öffentlich bekannt gemacht und somit kann man als Betroffener seine Einwände kundtun. Was hier unbedingt mit einem Fachanwalt und so früh wie möglich getan werden sollte.
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 10. September 2023 um 12:28:16 Uhr:
Aber nicht einfach so, dass sie anderen die Nutzung ihres Eigentums verunmöglicht. 🙄
Außerdem ist die Veräußerung von Gemeinvermögen zur kurzfristigen Finanzaufbesserung höchst umstritten.
Ich sehe eine Einschränkung, keine Verunmöglichung. Und da stellt sich wieder die allseits beliebte Frage hierzulande, das Recht Einzelner oder das Recht vieler? Wer weiß, wofür das Geld benötigt wird? Evtl. sind hier wie nahezu überall im Lande die Kita-Plätze knapp und es muss ein Neubau her, wofür das Tafelsilber nun verkauft werden muss?