Wieviel Platz vor Garage nötig zum Ausparken
Hey,
wir ziehen demnächst um und haben eine Garage in einem recht engen Garagenhof. Auf einer Seite sind Garagen und gegenüber Stellplätze. Ich habe es ehrlich gesagt noch nicht ausgemessen wie groß der Abstand ist.
Mich würde mal interessieren wieviel Platz man in etwa bräuchte um einen X1 (F48) (ca. 4,43m lang) einzuparken und auszuparken. Also wieviel Platz bräuchte man um ohne rangieren rauszukommen und wieviel als minimum (mit rangieren dann).
Gibt es da ne grobe Angabe?
Hab noch keine Schlüssel daher konnte ich es noch nicht selbst testen.
Danke euch schon mal 😉
Beste Antwort im Thema
Smart Fortwo wäre optimal, den fährst du vorwärts rein, wendest in der Garage und vorwärts wieder raus.
152 Antworten
Danke für Eure Ratschläge.
Im Moment wird erstmal öffentlich eine Änderung des Bebauungsplan bekannt gegeben. Da muss man als Anreiner nicht persönlich informiert werden. Da muss man höllisch aufpassen, dass man das überhaupt mitbekommt.
Es war schon geschickt, diesen in der Ferienzeit Mitte im August zu stellen und dass dann zufällig in unserer Straße das Bekanntmachungsblatt einmal nicht verteilt wird (es kommt immer, nur dieses eine Mal wurde es vergessen).
Erst wenn der Bebauungsplan geändert wurde, kann der Bauantrag gestellt werden. Auf diesem Bebauungsplan tauchte auf einmal das Parkhaus auf.
Zitat:
@frankenmatze schrieb am 06. Sept. 2023 um 08:38:45 Uhr:
Im Moment wird erstmal öffentlich eine Änderung des Bebauungsplan bekannt gegeben.
Aus diesem Grund mein Rat, bereits dies prüfen zu lassen.
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 6. September 2023 um 09:16:06 Uhr:
Aus diesem Grund mein Rat, bereits dies prüfen zu lassen.
Wir haben das Glück, dass wir einer der Anwohner Jurist ist und damit Erfahrungen hat.
Dadurch konnten wir schon in Vorgesprächen herausfinden, dass die Stadt öffentlichen Grund ohne Ausschreibung verkauft hat.
Bis Ende September können Einwände eingebracht werden. Sollte dann eine Änderung des Bebauungsplan erteilt werden, kann man dagegen juristisch vorgehen. Vorher kann der Anwalt noch nicht aktiv werden.
Wenn die politische Mehrheit in der Gemeinde die Beseitigung von Garagenanlagen (Vereinslösung oder Einzelmietverträge ... oder Erbpacht / Moratorienthematiken der Wiedervereinigung() durchsetzen will, dann müsste man letztlich etwas für eine andere politische Vorstellung von Stadtentwicklung tun. Sofern als ersatz ein Parkhaus vom Cousin des Schwagers des Bürgermeisters hingestellt wird, ist fast alles i.O.. Es wird dann halt teurer.....
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Zitat:
@-jacky- schrieb am 11. Mai 2020 um 21:45:52 Uhr:
...
Mich würde mal interessieren wieviel Platz man in etwa bräuchte um einen X1 (F48) (ca. 4,43m lang) einzuparken und auszuparken. Also wieviel Platz bräuchte man um ohne rangieren rauszukommen und wieviel als minimum (mit rangieren dann).
Gibt es da ne grobe Angabe?
Um auf die Ursprungsfrage zurück zu kommen:
Fahrzeugbreite plus ca. 2-5 cm, zum Rangieren Fahrzeugdiagonale plus ca. 30 cm
Hängt natürllich auch von den Fahrkünsten ab. Manche brauchen den Platz von einem Volvo R100 oder Liebherr T284 und kriegen es doch nicht gebacken 😁
Zitat:
@JoergFB schrieb am 6. September 2023 um 13:09:05 Uhr:
Zitat:
@-jacky- schrieb am 11. Mai 2020 um 21:45:52 Uhr:
...Um auf die Ursprungsfrage zurück zu kommen:
... Fahrzeugdiagonale plus ca. 30 cm
Das kann nicht stimmen. Bei einem Wagen der 4,53 x 1,83 ist brauche ich an der engsten Ausfahrt (ca. 6,5m) 6-7 Lenkmanöver - bei weniger bremst mich der Parkassistent aus.
Zitat:
@frankenmatze schrieb am 6. September 2023 um 20:44:23 Uhr:
...
Das kann nicht stimmen. Bei einem Wagen der 4,53 x 1,83 ist brauche ich an der engsten Ausfahrt (ca. 6,5m) 6-7 Lenkmanöver - bei weniger bremst mich der Parkassistent aus.
Den Parkassistenten kann man i.d.R. ausschalten. Es hat ja auch keiner behauptet das des mit 30cm mehr als die Fahrzeugdiagonale einfach ist, aber machbar und benötigt halt ein paar mehr Manöver als wenn man, vorne/hinten jeweils 2-3 M Platz hat.
Parkassistenten sind meist Platzverschwender. Wer sein Auto kennt und zudem noch eine RFK hat braucht nicht mehr.
Wenn du viel in Großstädten unterwegs bist, lernst du Parken auf geringsten Raum 😁
Zitat:
Parkassistenten sind meist Platzverschwender. Wer sein Auto kennt und zudem noch eine RFK hat braucht nicht mehr.
Wenn du viel in Großstädten unterwegs bist, lernst du Parken auf geringsten Raum 😁
No way, den Parknotbremsassistant von VW schalte ich nie wieder ab. Der hat mir schon einige Mini-Rempler erspart oder wirklich übersehene Hindernisse erspart. Ich komme auch in jede noch so geringe Parklücke rein - früher, ohne Piepser, war es ganz normal, dass man seitwärts eingeparkt hat und nur wenige Zentimenter zum anderen hatte.
Aber ich bin auch vollkommen irrelevant. Es muss auch ein Rentner in der Lage sein dort einzuparken und das muss gewährleistet bleiben.
Auch der Rentner ist irrelevant. Wenn der nicht mehr fahren kann oder nie konnte bzw. mit einem Q8 oder GLS 580 ohne Assistenten ankommt, die mit Spiegeln locker die 2,20m Breite reißen.
Es gelten einfach nur die, wenn auch überholten, Bauvorschriften. Z.B. Länge 5,0m, Breite 2,30m LBO Hessen. Alles andere ist das Problem des Fahrers/Halters
Zitat:
@JoergFB schrieb am 7. September 2023 um 07:18:42 Uhr:
Den Parkassistenten kann man i.d.R. ausschalten. Es hat ja auch keiner behauptet das des mit 30cm mehr als die Fahrzeugdiagonale einfach ist, aber machbar und benötigt halt ein paar mehr Manöver als wenn man, vorne/hinten jeweils 2-3 M Platz hat.
Die Diagonale ist 4,89 m und die der geplante Platz hinter der Garageneinfahrt 5 m und das macht keine 30 cm, sondern nur 11 cm.
Zitat:
@JoergFB schrieb am 7. September 2023 um 20:06:14 Uhr:
Es gelten einfach nur die, wenn auch überholten, Bauvorschriften. Z.B. Länge 5,0m, Breite 2,30m LBO Hessen. Alles andere ist das Problem des Fahrers/Halters
Es ist irrelevant, was in irgendwelchen Bauvorschriften steht, denn die Breite der Garageneinfahrt des TE ist 2,02 m und kann aufgrund der Statik und Denkmalschutz nicht geändert werden.
Bei 2,02 m und somit nicht einmal 10 cm Abstand zu jeder Seite kann man nur mit minimalen Lenkradeinschlag aus der Garage fahren und so optimistisch wie du, dass dies bei dem geringen Platz nach hinten noch zumutbar funktioniert, wäre ich da nicht.
Gruß
Uwe
@Uwe Mettmann Es muss sein.....sorry...😁 aber es war nicht der TE.
Aber im Grunde hat JoergFB in teilen schon Recht. Es gelten die gültigen Bauvorschriften und zwar die RASt 06.
Man sollte letztlich mit einem Fachanwalt dagegen vorgehen und das frühzeitig.