Wieviel Personen im Auto mitnehmen?

Leute, ist diese Weisheit eigentlich Richtig?

- Man darf so viele Personen im Auto mitnehmen wie man will,
Lediglich dürfen die 8 Personen + Fahrer nicht überschritten werden, der Fahrer nicht eingeschränkt werden, die Achlast und zul. Gesamtmasse des Fahrzeuges nicht überschritten werden und der Fahrer nicht beeinträchtigt werden, und nur, solang im Fahrzeugschein keine maximalanzahl von Personen drinnen steht? Alle die einen Gurt haben, müssen angeschnallt sein.

Ist das so richtig?
Also kann ich in den Kombi 8 Leute reinpacken? (2 Vorn, 3 Rücksitz, 2 Kofferraum (wohlgemerkt ohne Notsitz die Sitzen da einfach)

Beste Antwort im Thema

nein, das ist natürlich nicht richtig sondern unsinn. wie kommt man auf so was?????????

im fahrzeugschein unter 11 und 12 ist die zahl der möglichen steh- liege- oder sitzplätze angegeben.

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Ist heute Tag der offenen Tür in einer Einrichtung für Leichenschänder??? 😁

Ich hatte es schon gesehen, suchte aber nach einer rechtlichen Antwort und habe sie für andere Angehangen.

Zitat:

Original geschrieben von kl-II


Ich hatte es schon gesehen, suchte aber nach einer rechtlichen Antwort und habe sie für andere Angehangen.

Ich entschuldige mich gleich im Vorhinein.

Diese Frage Wieviel Personen im Auto mitnehmen? kann doch nur jemand stellen, der Des Lesens nicht mächtig ist.

Steht in der Zulassung unter Anzahl der Sitzplätze

Im Datenblatt unter Nr. 42

Eben nicht, schau dir die Urteile mal an und dann überlege mal wer des Lesens mächtig ist.

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Zitat:

Original geschrieben von kl-II


Eben nicht, schau dir die Urteile mal an und dann überlege mal wer des Lesens mächtig ist.

Was bedeutet Anzahl der Sitzplätze im Auto ?? 🙂

Im Kofferraum dürfen gesetzlich keine Personen befördert werden.

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl



Zitat:

Original geschrieben von kl-II


Eben nicht, schau dir die Urteile mal an und dann überlege mal wer des Lesens mächtig ist.
Was bedeutet Anzahl der Sitzplätze im Auto ?? 🙂
Im Kofferraum dürfen gesetzlich keine Personen befördert werden.

Ich finde es mal wieder zum schreien hier... Wozu alles Gehacke auf irgendwelchen §??? Wer so wenig gesunden Menschenverstand besitzt mehr Leute mitnehmen zu wollen als Sicherungseinrichtungen geprüfter und zugelassener Natur vorhanden sind... Der sollte meiner Meinung nach mal zur MPU. Das sind dann diejenigen die nach einem Unfall schreien wieso das nicht in der Bedienungsanleitung des Autos stehen... Und das sind diejenigen die uns "regeltreuen" als Lemminge bezeichnen... Sollen sie... Bei mir steht die Zahl der Sitzplätze in dem entsprechenden Teil der Zulassungsbescheinigung und ist damit für mich verbindlich.

Zitat:

Original geschrieben von kl-II


Eben nicht, schau dir die Urteile mal an und dann überlege mal wer des Lesens mächtig ist.

meinst du dein eigenes gepostetes? dann richtig lesen. es ging in der anklage um den vermeintlich benötigten führerschein und als was das fahrzeug zulassungtechnisch angesehen wird und nicht um den tatbestand ob da 8 oder 9 passagiere drinnen saßen

Zitat:

Original geschrieben von RonCaddyHoschi


Ich finde es mal wieder zum schreien hier... Wozu alles Gehacke auf irgendwelchen §??? Wer so wenig gesunden Menschenverstand besitzt mehr Leute mitnehmen zu wollen als Sicherungseinrichtungen geprüfter und zugelassener Natur vorhanden sind... Der sollte meiner Meinung nach mal zur MPU...

Dann schick mal alle Busfahrer der Nation geschlossen zur MPU, die nehmen doch tatsächlich täglich 10 tausende von Menschen ungesichert auf ihren Sitzplätzen mit... 🙄 Was macht der Oldtimerfahrer der vielleicht garkeine Gurte hat? Was mache ich, der in einem offensichtlichen 2+2 Sitzer 8 Plätze im Schein stehen hat? Fragen über Fragen, am besten alle zur MPU...

Zitat:

Original geschrieben von Hellhound1979



Zitat:

Original geschrieben von RonCaddyHoschi


Ich finde es mal wieder zum schreien hier... Wozu alles Gehacke auf irgendwelchen §??? Wer so wenig gesunden Menschenverstand besitzt mehr Leute mitnehmen zu wollen als Sicherungseinrichtungen geprüfter und zugelassener Natur vorhanden sind... Der sollte meiner Meinung nach mal zur MPU...
Dann schick mal alle Busfahrer der Nation geschlossen zur MPU, die nehmen doch tatsächlich täglich 10 tausende von Menschen ungesichert auf ihren Sitzplätzen mit... 🙄 Was macht der Oldtimerfahrer der vielleicht garkeine Gurte hat? Was mache ich, der in einem offensichtlichen 2+2 Sitzer 8 Plätze im Schein stehen hat? Fragen über Fragen, am besten alle zur MPU...

Wer lesen kann ist klar im Vorteil... Ich habe soviel Transferleistung beim Denken und Lesen vorausgesetzt, dass der Teil mit den geeigneten Sicherungsmöglichkeiten mit einbezogen wird. Um deine ausgefeilte Argumentation beneide ich dich und merke dazu das Folgende an:

Busse: Haltestangen, Halteschlaufen sind vorhanden und aus genau diesem Grund haben Busse mit Stehplätzen eine Geschwindigkeitsbeschränkung. Und diese Busse haben die entsprechende Zulassung für diese Anzahl von Personen und die Stehplätze.

Der Oldtimerfahrer hat ein Fahrzeug aus vergangenen Zeiten in denen sich noch keiner Gedanken über solche Sachen gemacht hat. Der fährt aber auch in aller Regel nicht im Alltag damit. Früher wurden viele Sachen gemacht die sich als neagtiv herausgestellt haben...

Was du mit deinem 2+2=4 machst überlasse ich deiner Gnade. Lies den Satz über die Sicherungsmöglichkeiten nochmal und entscheide dann.

Hallo, @alle,

im Grunde genommen ist es ganz einfach:

Werden mehr Personen im Fahrzeug mitgenommen, als Sitzplätze eingetragen sind, ist allenfalls eine Verwarnung fällig.

Das Problem für die Insassen:

Die allermeisten Polizeibeamten werden eine Weiterfahrt untersagen, wenn zu viele Personen befördert werden, so dass man sehen muss, wie die überzähligen Personen weiter kommen und dass kann dann durchaus ins Geld gehen.

Für den Fahrer ist das Ganze auch noch aus einem anderen Grund sehr heikel:

Bei nicht angegurteten Mitfahrern ist das Verletzungsrisiko wesentlich höher als bei denen, die angegurtet sind.

Verursacht er einen Unfall und einer der Mitfahrer wird verletzt, weil zu viele Personen im Fahrzeug waren, bekommt der Fahrer eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Mit einer Einstellung des Verfahrens wird man in so einer Situation auch nicht rechnen können.

Dazu kommt, dass die Mitfahrer eventuell sogar eine Mitschuld bekommen, wenn sie nicht angegurtet waren und sich verletzt haben und das kann bei schweren Verletzungen durchaus teuer werden.

Viele Grüße,

Uhu110

Was ist eigentlich die Grundlage für die Frage? Zielt es ab auf Zeitungsberichte, dass immer wieder mal ein Van oder Kleinbus gestoppt wird, aus dem dann in dem einen Fall an die 19 Personen ausgestiegen sind?

also um das eigentliche Thema noch einmal auf zu nehmen, ich fuhr einen Schulbus, als PKW zugelassen, also 8 Spl plus Fahrer, jedoch hatte dieses Fahrzeug eine Sondergenehmigung wobei 4 Rollstuehle mit genommen werden duerften. -Zu S1: (9) davon max 4 rollstuhlplaetze... Abweichend von Paragr. 30D1 (omnibus) und Parag 35a stvzo... BZW DIN 75078 Teil 2 gelten Rollstuhlplaetze nicht als Sitzplatz im Sinne von Parag 30D (omnibus). Ich habe nur einen PKW Fuehrerschein! darf ich mit 8 Kindern plus ein Kind im Rollstuhl sitzend fahren???
also demnach waehren es 9 kinder plus Fahrer = 10 Personen gewesen!
Mittlerweile fahre ich allerdings nicht mehr fuer diese Firma, da ich mich geweigert habe mit defekter Bremsanlage zu fahren, und somit fristlos entlassen wurde. Natuerlich geht das ganze vors Arbeitsgericht, und noch einiges mehr! Jedoch will ich wissen ob das rechtens war, zu fahren mit 9 Kindern, denn ich habe mich bereits bei der Polizei, Strassenverkehrsamt, Schulamt etc gemeldet und will diese Tatsache nicht vertuschen. Von der Fuehrerscheinstelle aus wurde mir versichert ich duerfte eben wegen dieser Ausnahmegenehmigung 9 Kinder befoerdern. Auch, nur mit einem PKW Fuehrerschein. einen Personenbefoerderungsschein hatte ich damals noch nicht, welches ja sowieso nichts aendert an meinem Fuehrerschein! Mittlerweile habe ich den Nachgeholt, alleine schon um zu zeigen das ich den machen kann!

im voraus schon mal vielen dank fuer KLARE Antworten. Bitte lasst mal das ganze von, ich denke, und meiner Meinung nach, einfach weg. Sowieso wird diese Sache wie noch so einiges mehr vor Gericht gehen, nur moechte ich gerne im Vorfeld wissen woran ich bin. Gerne werde ich den weiteren Verlauf hier posten.

Ein Schulbus mit 9 Sitzplätzen einschließlich Fahrer plus
Sondergenehmigung für 1 oder 2 Rollstühle ist die eine Sache .
Ändert aber nix an der Tatsache Führerschein 3 oder B :
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Wenn dann nur mit Führerschein D1 mit max . 16 Personen + Fahrer .

Naja, aber wenn die FS-Stelle ihm versichert, dass er wegen Ausnahmegenehmigung diesen Bus tatsächlich mit Pkw-Führerschein fahren darf?

Zumindest das Limit von 3,5 Tonnen kann bei insgesamt nur 10 Passagieren ja durchaus eingehalten sein.

(Und soweit ich weiß, gibt es auch von den 3,5 Tonnen manchmal Ausnahmegenehmigungen für "Bürgerbusse" oder freiwillige Feuerwehr.)

Also die Fuehrerscheinstelle hat die Aussage bereits revidiert. mit einem PKW Fuehrschein sind nur 8 Fahrgaeste erlaubt plus natuerlich einen Fahrer.

Es handelte sich zwar um ein Mehrzweckfzg aber trotzdem um einen PKW! einen Omnibus haette ich sowieso nicht fahren duerfen!

Meiner Meinung haette ich einen -Sitz- blockieren oder anderweitig kennzeichnen muessen dass dieser nicht besetzt werden darf sobald ich den im Rollstuhl sitzenden hinten rein schob.

Es ist jedoch die Frage offen ob es sich nur um ein Bussgeld handeln wuerde, oder um Fahren ohne FE da es sich um einen PKW handelte. Ueberladen vom Gewicht ist aus zu schliessen!

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