Wieviel Personen im Auto mitnehmen?

Leute, ist diese Weisheit eigentlich Richtig?

- Man darf so viele Personen im Auto mitnehmen wie man will,
Lediglich dürfen die 8 Personen + Fahrer nicht überschritten werden, der Fahrer nicht eingeschränkt werden, die Achlast und zul. Gesamtmasse des Fahrzeuges nicht überschritten werden und der Fahrer nicht beeinträchtigt werden, und nur, solang im Fahrzeugschein keine maximalanzahl von Personen drinnen steht? Alle die einen Gurt haben, müssen angeschnallt sein.

Ist das so richtig?
Also kann ich in den Kombi 8 Leute reinpacken? (2 Vorn, 3 Rücksitz, 2 Kofferraum (wohlgemerkt ohne Notsitz die Sitzen da einfach)

Beste Antwort im Thema

nein, das ist natürlich nicht richtig sondern unsinn. wie kommt man auf so was?????????

im fahrzeugschein unter 11 und 12 ist die zahl der möglichen steh- liege- oder sitzplätze angegeben.

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kann ja sein, das es in A so ist, aber in D geht es def. nicht. Was bringt das Festhalten, wenn das Fahrzeug mit 60 gegen die Wand fährt?

Ich kann ja ein praktischer Beispiel nennen: bis 200x (ich glaub, so 2002 rum) war es bei der Bundeswehr erlaubt, hinten auf der Ladefläche auf so einer Bank 8 Leute zu transportieren.
Dabei saßen diese seitlich zu Fahrtrichtung, die Bank war aus Holz, es waren Gurte vorhanden, aber im Falle des Falles wären die wahrscheinlich nicht sehr wirkungsvoll. Ab dem gewissen Jahr hat man denn diese Bänke gesperrt und aus der Nutzung genommen, da die Sicherheit so Miserabel war.
Jetzt gebt es Recaro-Sitzbänke für die Ladeflächen, da hat auch jeder Einzelsitz und ordentlichen Sicherheitsgurt.

Das Festhalt hat natürlich bei einem Unfall keinen Sinn! Dass man nicht von der Ladefläche rutscht oder bei einer Bodenwelle abhebt verhindert es aber sehr wohl.

Im Übrigen hab ich niemanden empfohlen auf solche Art und Weise Menschen zu transportieren. Es wäre oder war aber erlaubt und das wurde gefragt!

Weil ich zur Zeit auch an diesem Thema etwas interessiert bin folgendes.

Habe einen alten T2 Bus noch vor 1979 und hinten somit keine Gurte. Da es eine Westfalia Ausstattung ist ist es eine ganz normale Sitzcoutch wo man einen Sitzplatz noch nichtmal abgrenzen könnte. (optisch) So laut gesetz wie ich es ja verstanden habe darf ich ja nur soviele mitnehmen wie Sitzplätze vorgeschrieben. Da der Bus ja noch in einer Zeit gebaut wurde in der es diese Bestimmungen nicht gab muss es ja jemanden geben der entscheiden darf wieviele Sitzplätze mein Bus hat. Der TÜV Mann sollte das wie ich finde nicht dürfen weil jeder anders Entscheiden könnte. Ich würde problemlos 4 Schlancke Leute hinten rein bekommen und weil es keine Gurte gibt gibt es auch keine Gurtpflicht. 

Dann weiter kann ich vor der Sitzcoutch weitere Sitze montieren auch ohne Gurt. Da ich ja aber nur 5 eingetragen habe dürfte ich auf meine möglichen 8 Plätze nur 5 Leute verteilen??!! -> Sagen wir mal ich rüste den Sitz nach Fahre zum TÜV und bekomme somit 8 Sitzplätze eingetragen. Wer sagt mir dann bitte, dass ich nicht auf der Vorderen Reihe 2 richtig fette und auf der letzten hinteren Reihe 4 schlancke transportieren darf.

Hier nur mal eine kleine Anregung dazu wie dumm unsere Gesetze doch sind. 

Außerdem dürfte ich ja wenn ich die vordere Bank einbaue trotzdem vorerst nur 5 Leute insgesamt Transportieren obwohl es rein logisch Platz für 8 gäbe weil es so in meinem Fahrzeugschein eingetragen ist.

Ich finde TÜV nicht abschaffen aber reformieren auf Bremsen Beleuchtung Trägerdurchrostung bzw Geräuschpegel. Das reicht für die Sicherheit des Volkes vollkommen aus und nicht so ein Schwachsinn ob ich einen LED Knauf haben darf oder ob ich meine Gurtlose Sitzbank mit 3 oder 4 Leuten besetzen darf 🙂 

Keiner eine Antwort?

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Doch, TÜV abschaffen find ich gut!

Ob Licht und Bremsen funktionieren kann man relativ leicht selbst feststellen. Und das die Felge XY nicht auf dem Modell A der Marke YZ gefahren werden darf, weil für dieses Model keine Freigabe vorliegt, obwohl dies für alle anderen Modelle der Fall ist, auf diesen Unsinn kann sicher jeder gerne verzichten.

meinte eig. meine Frage, ob ich den 5. Beckengurt einfach rausschmeißen kann, oder ob man das eintragen sollte.😉

Zitat:

Original geschrieben von mealt


Der TÜV Mann sollte das wie ich finde nicht dürfen weil jeder anders Entscheiden könnte.

Der TÜV-Mann ist schon der Richtige und unterschiedliche Entscheidungen sollte es eigentlich auch nicht dabei geben.

So ein TÜV-Mann, genauer ein amtlich anerkannter Sachverständiger einer technischen Prüfstelle (aaSoP / aaSTP) entscheidet anhand der technischen Vorschriften. Er entscheidet nicht nach "gut dünken" oder erlaubt oder verbietet etwas, sondern erklärt "nur", ob etwas den gesetzlichen Vorschriften entspricht und damit zulässig ist, oder nicht und damit unzulässig ist.

Ein Umbau oder hier Nutzung wird nicht zulässig, weil ein aaS diesen Umbau oder Nutzung als zulässig bezeichnet hat, sondern weil der Umbau oder Nutzung zulässig ist.

Problematisch wird das Ganze erst dann, wenn die gesetzlichen Bestimmungen eine gewisse Auslegungsfähigkeit haben, allerdings nicht unbedingt für Dich. Wenn ein aaS bestätigt hat, dass eine bestimmte Nutzung zulässig ist, ist man strafrechtlich aufgrund des dann begangenen Verbotsirrtums raus.

Haftungsrechtlich allerdings nicht. Du hast den Unfall verursacht, damit auch den daraus resultierenden Schaden und damit haftest Du, auch wenn die Personenzahl "legal" war.

Zitat:

Ich würde problemlos 4 Schlancke Leute hinten rein bekommen und weil es keine Gurte gibt gibt es auch keine Gurtpflicht. 

Mag sein, Problem daran ist "nur", dass Du nicht formal beurteilen darfst, ob das zulässig ist oder nicht.

Zitat:

Dann weiter kann ich vor der Sitzcoutch weitere Sitze montieren auch ohne Gurt. Da ich ja aber nur 5 eingetragen habe dürfte ich auf meine möglichen 8 Plätze nur 5 Leute verteilen??!!

Richtig, das Fahrzeug ist nur für 5 Personen zugelassen und das war es dann auch, selbst wenn mehr Sitze zur Verfügung stehen würden.

Selbst wenn auch zugelassene Gurte vorhanden wären.
Beispiel sind die Fahrzeuge, die sowohl 5 wie auch als 7-Sitzer verfügbar sind. Kauft man sich ein derartiges Fahrzeug als 5 Sitzer und baut die zusätzlichen "eigentlich serienmäßige" 2 Sitze nachträglich ein, auch mit den Gurten und allem, was der "echte" 7-Sitzer auch nur hat, dann bleibt es ohne Umtragung auch nur ein 5-Sitzer, bei dem man 5 Personen auf 7 Sitze frei verteilen kann.Sagen wir mal ich rüste den Sitz nach Fahre zum TÜV und bekomme somit 8 Sitzplätze eingetragen. Wer sagt mir dann bitte, dass ich nicht auf der Vorderen Reihe 2 richtig fette und auf der letzten hinteren Reihe 4 schlancke transportieren darf.Keiner, denn das wäre aufgrund der fehlenden Gurte zumindest nicht verboten. Hat die hintere Rücksitzbank allerdings drei Gurte, dann ist auch nichts mit 4 Personen.
Dafür sollte eigentlich der gesunde Menschenverstand ausreichen. Fehlt der, dann wird es immer kritisch.

Zitat:

Hier nur mal eine kleine Anregung dazu wie dumm unsere Gesetze doch sind. 

Gesetze sind nicht "dumm", sie können nur halbwegs aktuell sein.

Diese "Dummheit der Gesetze" in Deinem Fall liegt nicht an den Gesetzen, sondern am technischen Fortschritt mit Gesetzesänderungen unter Berücksichtigung vom Bestandsschutz in Verbindung mit dem abschalten des gesunden Menschenverstands.

Gäbe es den Bestandsschutz nicht, dann wäre doch alles ganz sauber und auch sicher, allerdings die Pflicht auch für Altfahrzeuge Gurte nachzurüsten. Die hier angesprochene "Dummheit" ensteht erst durch den Bestandsschutz und dessen Auslegungsfähigkeit.

Zitat:

Außerdem dürfte ich ja wenn ich die vordere Bank einbaue trotzdem vorerst nur 5 Leute insgesamt Transportieren obwohl es rein logisch Platz für 8 gäbe weil es so in meinem Fahrzeugschein eingetragen ist.

Richtig.

Aber wo ist da eine "Dummheit"? Das Ganze entsteht nur durch einen eintragungs- bzw. abnahmepflichtigen Umbau, den Du nicht eintragen lässt.

Zitat:

Das reicht für die Sicherheit des Volkes vollkommen aus und nicht so ein Schwachsinn ob ich einen LED Knauf haben darf oder ob ich meine Gurtlose Sitzbank mit 3 oder 4 Leuten besetzen darf 🙂 

Ein wenig Polemik, die ohne Wissen nach hinten losgeht ?

Du darfst auf Deiner gurtlosen Sitzbank 4 Leute unterbringen, wer verbietet Dir das ?
Dir ist nur verboten mehr Leute in das Fahrzeug reinzustopfen, als das Fahrzeug zugelassen ist. Wenn der Wagen als 8-Sitzer eingetragen ist, dann darfst Du (von der Fahrzeug-Zulassung her) 7 Leute auf der gurtlosen Sitzbank unterbringen (Fahrer muss ja irgendwie auf dem Fahrersitz bleiben). Fahren darfst Du damit allerdings trotzdem nicht, da gibt es noch weitere Vorschriften, die eingeführt worden sind, weil doch viele Fahrer ihr Gehirn gegen die punktgenaue Auslegung der StVO beim Einsteigen tauschen.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


Ob Licht und Bremsen funktionieren kann man relativ leicht selbst feststellen.

Wenn es ein "Kann-Problem" wäre, würde es doch viele machen, machen sie aber nicht.

Schaue Dir die festgestellten Mängel in den Jahresberichten des TÜV einfach an, wie viele "Könner" denn so rumfahren und damit eine Kontrollpflicht sogar dieser Selbstverständlichkeiten zwingend notwendig machen.

Ich persönlich halte es für grundsätzlichen Schwachsinn, dass man überhaupt ein Verbot für das Fahren mit defekter Bremsanlage haben muss. Allerdings zeigt die Realität, dass es genug Schwachsinnige auf der Straße gibt, dass derartige Gesetze notwendig sind.

Zitat:

Original geschrieben von Murksmeister


... ob ich den 5. Beckengurt einfach rausschmeißen kann, oder ob man das eintragen sollte.

Beides ja.

Rausschmeißen können ist nicht verboten und eintragen sollte sollte man es auch um Zweifel bei einer Kontrolle durch einen eher unwissenden Polizisten und nachfolgender Mängelkarte und damit Rennerei zu vermeiden.

Wobei das "sollte" tatsächlich nur ein "sollte" und kein "muss" ist. Fehlt der mittlere Gurt, dann darf dort niemand mehr sitzen, aber eine Austragung bzw. Korrektur der Sitzplatzzahl ist nicht pflicht.

Supi, der stört nämlich enorm(mich jedenfalls)

Da du dich ja scheints mit sowas auskennst: Der Vorbesitzer des Jetta hatte da so dämliche M3-Spiegel drangebaut, ich hab wieder die Originalen dran, wegen der Verstellung von innen. Da die M3 ja noch in den Papieren stehen, muss ich da die ABE dabeihaben, oder kan ich die dann daheimlassen? Oder doch besser umschreiben?

Das Auto steht schon ne weile abgemeldet bei mir, wills demnächst zulassen und da halt Ärger vermeiden, außerdem hab ich meinen Führerschein teuer genug bezahlt, da leg ich Wert drauf, das mir kein Außenstehender an den Karren fahren kann, bzw. mir der Tüv die Karte zeigt.

Hey Pflaumenkuchen,

natürlich gebe ich dir recht, dass Gesetze nicht dumm sind. Aber trotzdem verursachen zu viele Gesetze (und das ist bei uns in Deutschland sicherlich der Fall) auch weitere Probleme und bringen nonsens. Allgemein kann mir keiner sagen, dass es in anderen EU Ländern unsicherer ist Auto zu fahren und das obwohl die andere Vorschriften bezüglich KFZ haben. Das ist eigentlich das was ich mit meinem Beispiel ansprechen wollte. Ich würde den nicht TÜV abschaffen, man sollte sich aber mal Gedanken machen wofür dieser zuständig ist oder sein sollte und er wäre bei -Tragenden teilen, Beleuchtung, Geräuschentwicklung und wirklich wichtigen Dingen besser aufgehoben. Ein weiteres Beispiel sind die verdunkelten Scheibenfolien wofür ich eine ABE *LOL brauche. Ich finde persönlich das ist quatsch und bringt keinem etwas. Außerdem durch die neuen EU Gesetze darf ich mich überall in der EU niederlassen darf aber mal rechtlich nach den deutschen Gesetzen als Deutscher mit Hauptsitz in D nicht mit einem Ausländischen Auto in D fahren. Fährst du trotzdem und bekommst eine Klage dann klagst du einfach in der bei der EU und die werden zu 90% entscheiden, dass es in Ordnung ist.
-> Gesetze sind nicht dumm, aber so wie wir es haben ist es Blödsinn bezogen auch auf meine Geschichte mit dem Bus. Und zudem könnte ich mir auch vorstellen, dass ich erfolgreich die Entscheidung anfechten könnte, dass in meinem Auto nur 5 Personen transportiert darf denn immerhin muss ich keine Gurte nachrüsten genauso wie es vor 1979 nicht bestimmt war für wieviele Leute die Sitzreihe gedacht ist.

Zitat:

Original geschrieben von Murksmeister


Der Vorbesitzer des Jetta hatte da so dämliche M3-Spiegel drangebaut, ich hab wieder die Originalen dran, wegen der Verstellung von innen. Da die M3 ja noch in den Papieren stehen, muss ich da die ABE dabeihaben, oder kan ich die dann daheimlassen? Oder doch besser umschreiben?

Wenn auf Serienteile (also die Teile, die an dem Wagen serienmäßig vorhanden waren) zurückgerüstet wird, dann ist eine Austragung nicht nötig.

Nur dann, wenn mit der "Alt"-Eintragung andere Dinge in Zusammenhang stehen, also zB. eine andere Rad-/Reifenkombi mit notwendiger Anpassung des Tachos. Rüstet man nun auf Serienbereifung zurück, dann wäre auch der Tacho betroffen, also in dem Falle dann eine Austragung (genauer Änderungsabnahme) notwendig.

Zitat:

Original geschrieben von mealt


Aber trotzdem verursachen zu viele Gesetze (und das ist bei uns in Deutschland sicherlich der Fall) auch weitere Probleme und bringen nonsens.

Die bringen nur "nonsens", wenn man nicht zu Ende denkt.

"Früher" ging es nicht mal um die Anzahl der Sitzplätze, sondern nur um die Begrenzung durch die Fahrerlaubnis. Mit dem damals 3er, jeute B sind 7 Mitfahrer zulässig und wenn man diese 7 Leute in einem 5-Sitzer alle auf dem Beifahrersitz untergebracht hat, dann war das "zulässig".
(Mal abgesehen von Bedienbarkeit und Übersicht, vielleicht auch Achslasten oder zGG, die unter diesen Bedingungen nicht mehr ganz zulässig waren).

"Früher" hat das mit deratig noch "komischeren" Gesetzen auch im Straßenverkehr funktioniert. "Heute", wo nur nach den Möglichkeiten aus der Kommasetzung eines Gesetzestextes geforscht wird und irgendwelche fiktiven Geschichten erdacht werden müssen, was denn das Gesetz "erlaubt", entstehen plötzlich "Merkwürdigkeiten".

Problematisch heute, dass tatsächlich viele nicht mehr nach gesundem Menschenverstand sondern nach den maximalen Möglichkeiten der Gesetze fahren. Genau derartiges Verhalten lässt entsprechende Vorschriften folgen und dann wieder mit einer "Überregulierung" gegen argumentieren.

Es gibt viele Vorschriften NICHT, weil eben praktisch keiner auf die Idee kommt, das zu machen, bzw. so wenige das machen, dass sich eine gesonderte Gesetzgebung nicht lohnt, zB. Kanibalismus ist in Deutschland weder bestraft noch verboten. Weil: macht keiner.

Dass es tatsächlich Gesetze gibt, die Vorschreiben, im Dunkeln Licht einzuschalten, bei Gegenverkehr das Überholen zu unterlassen, macht mir tatsächlich Angst. Das man derartige Dinge machen oder eben zu unterlassen hat, dafür sollte der IQ einer Bratwurst ausreichen. Dass aber derartige Dinge tatsächlich in ausreichender Zahl gemacht werden, dass es dafür Vorschriften geben muss, lässt nicht die Dummheit von Gesetzen erkennen, sondern die genügende Anzahl von geistigen Bratwürsten hinter dem Steuer.

Zitat:

Allgemein kann mir keiner sagen, dass es in anderen EU Ländern unsicherer ist Auto zu fahren und das obwohl die andere Vorschriften bezüglich KFZ haben.

Die haben keine anderen Vorschriften, es sind die gleichen EU-Richtlinien mit den gleichen Folgen für die Fahrzeuge.

Zitat:

Ich würde den nicht TÜV abschaffen, man sollte sich aber mal Gedanken machen wofür dieser zuständig ist

Genau da geht es los und genau da haben einige sich deutlich zu wenige Gedanken gemacht, Du auch:

Der TÜV (neue Bundesländer) und die Dekra (alte Bundesländer) sind ganz sicher keine Organisationen, die etwas verbieten, sondern tatsächlich nur Organisationen, die etwas erlauben.

Ein Umbau außerhalb der vom Fahrzeughersteller per Genehmigung erhaltenen Ausführung lässt IMMER die (technische) Zulässigkeit erlöschen, das Fahrzeug entspricht nicht mehr seinem Genehmigungszustand und damit ist Feierabend.

Nicht weil der TÜV es so will oder behauptet, sondern weil es so die EU-weite Vorschrift ist. Der deutsche TÜV hat die (rein nationale) Sondergenehmigung (in der StVZO so vorgesehen), dass Umbauten begutachtet werden können und , wenn der Umbau nicht gegen Vorchriften verstößt, genehmigt werden können und somit das Fahrzeug seiner technische Zulässigkeit wieder erhält. Die Unzulässigkeit ist durch den Umbau entstanden!

Die Abschaffung des TÜV bedeutet damit die Abschaffung der Genehmigung / nachträgliche Zulassung von Umbauten. Ein kein TÜV, bzw. die Forderung nach der ausschließlichen Beibehaltung von AU/HU und mehr nicht, sind die Forderung nach Italienischen Verhältnissen:
Umbau mit Teilen ohne EU-Genehmigung bedeutet das sofortige Stilllegen des Fahrzeugs, Plaketten runter und abgeschleppt. Es gibt in Italien keinen TÜV, der was auch immer genehmigen darf.

Zitat:

Ein weiteres Beispiel sind die verdunkelten Scheibenfolien wofür ich eine ABE *LOL brauche. Ich finde persönlich das ist quatsch und bringt keinem etwas.

Auch hier gilt das Gleiche: eine ABE oder bei Scheibenfolien ABG sind ausschließlich nationale Geschichten, gäbe es diese nationalen Geschichten (sind immerhin Erlaubnisse) nicht, dann darfst Du auch keine Folien an die Scheibe kleben, denn ein EU-Recht auf Folien gibt es nicht.

Entweder sich freuen, dass wir (Deutschland) es unter Einhaltung bestimmter nationalen Auflagen überhaupt haben dürfen, oder nach EU-Recht die Dinger niemals ranmachen dürfen.

Zitat:

Außerdem durch die neuen EU Gesetze darf ich mich überall in der EU niederlassen darf aber mal rechtlich nach den deutschen Gesetzen als Deutscher mit Hauptsitz in D nicht mit einem Ausländischen Auto in D fahren.

Das ist EU-Recht, einen Franzosen geht es nicht anders und wenn Du Dich als deutscher in Frankreich niedergelassen hast, dann darfst Du kein deutsches Auto (zulassungsrechtlich) mehr fahren.

Zitat:

Fährst du trotzdem und bekommst eine Klage dann klagst du einfach in der bei der EU und die werden zu 90% entscheiden, dass es in Ordnung ist.

Das ist zu 100% falsch.

Die Pflicht das Fahrzeug dort zuzulassen, wo der Lebensmittelpunkt ist, ist eine EU-Vorschrift. Somit wird es niemals ein EU-Urteil geben, dass Du als deutscher in Deutschland mit Lebensmittelpunkt in Deutschland ein ausländisches Fahrzeug fahren darfst. Oder jedwede andere Kombination mit einem EU-Bürger in einem anderen Land.

Zitat:

Gesetze sind nicht dumm, aber so wie wir es haben ist es Blödsinn bezogen auch auf meine Geschichte mit dem Bus.

"Wie Wir es haben" ?

Mal nach Italien gesehen, die im praktisch gesamten KFZ-Bereich alle EU-Richtlinien ohne Bestandsschutz umgesetzt haben ?

Da wäre Dein Bus mit Gurten auszurüsten gewesen und dann gäbe es auch keine "Merkwürdigkeiten" mehr. Wenn Dir dieses lieber ist, dann rüste doch Deinen Bus mit Gurten aus und halte Dich an die aktuellen Versionen der Vorschriften.

Zitat:

..., dass ich erfolgreich die Entscheidung anfechten könnte, ...

Einfach die StVZO lesen und die zugehörigen Übergangsvorschriften, da steht drinn, wie Dein Bus zulassungstechnisch auszusehen hat. Dann die StVO mit den zugehörigen Übergangsvorschriften, da steht dann drin, wie Du deinen Bus zu benutzen hast, Vermutungen über Prozessausgänge braucht man dann nicht mehr machen.

So lieber Pflaumenkuchen ich kann leider  nicht auf alles eingehen was du so schreibst weil ich nicht die Zeit dazu habe aber leider vergisst du irgendwelche Paragraphen etc. anzufügen sondern versuchst nur mit toll klingenden Sätzen zu überzeugen. Fahr mal ins EU Ausland, da wirst du sehen, dass dort Autos mit Autogas Anlagen rumfahren (legal) die in Deutschland nieeeeee und nimmer vom TÜV Genehmigt worden wären- das habe ich sogar selbst am eigenen Leib erlebt. 

Das was du zu dem fahren von Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen geschrieben hast ist vollkommener Quatsch. Es gibt ein EU Urteil, das entschieden hat, dass ein Deutscher nicht zu bestrafen war der in Deutschland mit einem Fahrzeug von über 7,5Tonnen gefahren ist. Jetzt sag mir bitte nicht, dass es einen Unterschied für den Richter macht ob du ein Fahrzeug von über 7,5 oder unter 7,5 oder auch unter 3,5 fährst. In diesem Fall ging es halt nur um über 7,5 Tonnen. 

Zitat:

Original geschrieben von mealt


... rumfahren (legal) die in Deutschland nieeeeee und nimmer vom TÜV Genehmigt worden wären- das habe ich sogar selbst am eigenen Leib erlebt. 

Auch hier liegt eine Fehleinschätzung des EU-Rechts vor:

Der Grundsatz: "Ein Bürger eines EU-Staates darf nicht schlechter gestellt werden, als ein anderer Bürger eines anderen EU-Staates" gilt zwar, bezieht sich aber ausschließlich auf geltendes EU-Recht und nicht auf Landesrecht.

Ländergesetzgebung darf die "eigenen" Bürger besser als das EU-Recht stellen, "nur" nicht schlechter. Wenn nun ein Land "bessere" Vorschriften hat, dann hat es das auch völlig legal, allerdings ergibt sich daraus kein Recht für Bürger anderer Länder. Was Du hier machst, ist Rosinenpicken von Einzelvorschriften aus allen EU-Ländern, das ist aber nicht EU-Recht. Somit wirst Du auch nicht mit einer EU-Klage eine Chance haben.

Nationale Eigenheiten bleiben das auch weiterhin. Bei einer EU-weiten "Gleichschaltung" kann nunmal nur EU-Recht eingeführt werden und damit würden alle nationalen Vorteile wegfallen. ABE, ABG, Teilegutachten, gutachterliche Stellungnahmen, wiederherstellen der Fahrzeug-Zulassung durch Begutachtung/Eintragung, ... sind alles ausschließlich deutsche Eigenheiten, die im EU-Recht nicht existieren und bei einer "gleiches Recht für alle" erlöschen.

Ausschließliches EU-Recht im technischen Fahrzeugbereich ist Italien, keine nationalen Sonderrechte, kein TÜV, der etwas nachträglich genehmigen kann. Somit bleibt in Italien ausschließlich die Nutzung von Anbauteilen/Veränderungen, für die eine EU-BE vorliegt, also zB. Sportauspuffanlagen mit EU-Bauartzulassung.

Alles andere lässt die Bauartzulassung des Fahrzeugs erlöschen und das ist EU-Recht.

Dein Sitzplatz und Gurtproblem wäre auch ganz eindeutig in Italien ohne jede "Merkwürdigkeiten": es gilt aktuelles EU-Recht ohne Bestandsschutz, somit:
Nachrüsten von Gurten unter Einhaltung der EU-Richtlinien (Sitzplatzbreite, Statik der Befestigungspunkte und alles durch Dich nachzuweisen) und je eingebauten Gurt eine Person. Kein Gurt, kein Sitzplatz.

Das ist EU-Recht und das kannst Du auch in Brüssel einklagen, mehr allerdings nicht.

Was die gewünschten Vorschriften angeht, ich denke, wenn Du dich im EU-Recht so gut auskennst, dann sollte Du doch Wissen, woher Dein Wissen stammt. Ansonsten reicht ein Blick in die ECE-Bestimmungen der UN, die EU-Verfassung und die ganzen EU-Richtlinien, wie zB. die 76/756/EWG für die Fahrzeugbeleuchtung und ähnliche.

Deine Sitzplatz-/Gurtproblem erklärt sich in der
ECE-R14 - Verankerung der Sicherheitsgurte - BGBL. 1995 II, S. 227
ECE-R16 - Sicherheitsgurte für Erwachsene - BGBL. 1997II, S. 1518
ECE-R17 - Widerstandsfähigkeit Sitze/Verankerung - BGBL. 1992 II S.279 - BGBL. 1996 II S. 2482
Diese Dinge sind "Welt-Recht" und darauf hast Du nicht nur "Anspruch" sondern ist Deine vor der EU auch einklagbaren Rechte allerdings auch Deine Pflicht, wenn Du die nationalen Eigenheiten nicht haben willst und da such nunmal irgendwas von Altrechten oder Bestandsschutz.

Zitat:

Es gibt ein EU Urteil, das entschieden hat, dass ein Deutscher nicht zu bestrafen war der in Deutschland mit einem Fahrzeug von über 7,5Tonnen gefahren ist. Jetzt sag mir bitte nicht, dass es einen Unterschied für den Richter macht ob du ein Fahrzeug von über 7,5 oder unter 7,5 oder auch unter 3,5 fährst.

Natürlich macht es einen Unterschied, die wenigsten Fahrzeuge über 7,5 Tonnen werden als Privatfahrzeuge genutzt.

Natürlich gibt es auch weitere Unterschiede, oder fährst Du mit einem Fahrtenschreiber und beachtest als Fahrer die Lenkzeitbegrenzungen oder das Sonntagsfahrverbot, mal abgesehen von Feuerlöscheinrichtungen, Bremsklotz, "großer" erste Hilfe Ausstattung und hast eine Fahrerlaubnis, die pünktlich mit 50 ohne Gesundheitsprüfung automatisch erlischt.

Hier liegt vermutlich eine gewerbliche Nutzung vor, eher die Variante eines deutschen Mitarbeiters einer ausländischen Spedition, deren Fahrzeuge auch am Sitz der Firma in einem EU-Land liegt. Das ist nichts unzulässiges.

Aber auch hier wieder der gleiche Denk- oder Handlungsfehler bei Dir, Du suchst Dir einen Satz aus einem Urteil, ohne die Hintergründe anzuschauen. Jedes Urteil ist immer eine Einzelfallentscheidung, denn es geht immer um eine Geschichte zwischen einer Partei (mit Besonderheiten) und einer anderen Partei (mit Besonderheiten) in einer sehr speziellen Situation. In Deiner Beschreibung fehlen somit drei "Feinheiten", die aber massiven Ausgang für das so und nicht anders gesprochene Urteil bedeuten.

Erst wenn alle diese "Feinheiten" auch mit Deiner Situation oder Fragestellung übereinstimmen, dann ist dieses Urteil auch für Dich anwendbar. Gibt es aber nur eine Differenz wo auch immer, dann ist das Urteil nicht so "allgemeingültig", wie Du es gerne hättest.

Ich hatte daher auch das Wörtchen "Lebensmittelpunkt" geschrieben, was den Fahrer angeht, zusätzlich kommt dann noch der "Hauptstandort" des Fahrzeugs hinzu. Das Fahrzeug muss nunmal an seinem Hauptnutzungsort zugelassen sein und den technischen Bestimmungen an seinem Zulassungsort entsprechen.

Natürlich ist es Dir möglich als Deutscher in Deutschland ein in Frankreich zugelassenes Fahrzeug zu fahren. ZB. in der Variante für Deutschland tätigen Außendienstmitarbeiters einer französischen Firma. Fahrzeug dementsprechend in Frankreich zugelassen. Geht problemlos und legal bis zu maximal 184 Tage im Jahr.

185 Tage allerdings nicht, 185 Tage sind nach EU-Urteil die Mehrheit eines Jahres und damit liegt dann ein Zulassungsverstoß vor. Bekommst Du spätestens nach 184 Tage einen neuen Firmenwagen, dann ist das völlig legal.

Problematisch sind eben diese 185 Tage und wenn Du die Möglichkeit hast, unter 185 Tagen zu bleiben, dann kannst Du das auch als Privatmensch machen. Somit eine mögliche Variante: Zwei Fahrzeuge, jeweils nach (spätestens) 184 Tagen zu tauschen, damit jedes Fahrzeug mindestens 185 Tage in seinem EU-Zulassungsland genutzt wird. Genutzt und nicht nur in der Garage rumsteht, denn das entscheidende Wort heißt Hauptnutzung und nicht nur Hauptaufenthalt.

Um die eigentliche frage mal zu beantworten:

StVo
§21 Personenbeförderung

(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind.

Für weiter einzelheiten einfach mal nach der StVo googlen 😉

Gruß GrafZahl

Schaut euch mal die Urteile an

openjur.de/u/483047.html

Schau mal auf das Datum des Threads ;-)

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