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Wieviel Personen im Auto mitnehmen?

Themenstarteram 30. September 2005 um 20:06

Leute, ist diese Weisheit eigentlich Richtig?

- Man darf so viele Personen im Auto mitnehmen wie man will,

Lediglich dürfen die 8 Personen + Fahrer nicht überschritten werden, der Fahrer nicht eingeschränkt werden, die Achlast und zul. Gesamtmasse des Fahrzeuges nicht überschritten werden und der Fahrer nicht beeinträchtigt werden, und nur, solang im Fahrzeugschein keine maximalanzahl von Personen drinnen steht? Alle die einen Gurt haben, müssen angeschnallt sein.

Ist das so richtig?

Also kann ich in den Kombi 8 Leute reinpacken? (2 Vorn, 3 Rücksitz, 2 Kofferraum (wohlgemerkt ohne Notsitz die Sitzen da einfach)

Beste Antwort im Thema

nein, das ist natürlich nicht richtig sondern unsinn. wie kommt man auf so was?????????

im fahrzeugschein unter 11 und 12 ist die zahl der möglichen steh- liege- oder sitzplätze angegeben.

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also ich kann dazu nur soviel beitragen, dass das beförden von 9pers. (incl. fahrer) mit fahrzeugen, die dafür auch ausgelegt sind ohne bef.-schein legal ist.....

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§21 Personenbeförderung

(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. Es ist verboten, Personen mitzunehmen

Herausgeber LPS, Beratungsstelle für Verkehrssicherheit

Aktualisierungsdatum 02.01.2007

Um vielleicht doch etwas Klarheit zu schaffen....

http://www.polizei.rlp.de/.../...f5711f80&conPage=1&conPageSize=50.htm

am 8. Dezember 2007 um 18:21

Ich schließe mich aufgrund meiner Erfahrung auch an, dass man neuerdings nurnoch so viele Personen mitnehmen darf, wie Sicherheitsgurte vorhanden sind.

Bis von einem oder zwei Jahren durfte ich was hier schon mal angesprochen wurde so viel mitnehmen wie unter normalen Umständen rein passten. Also auf der Rückbank z.B. vier schlanke Mädchen anstatt 3 erwachsene, dicke Männer. Es durfte nur nicht sein, dass die vier Mädchen übereinander liegen oder so. Sie mussten nebeneinander normal auf dem Rücksitz platz haben. Von den vieren mussten sich die wos ging anschnallen. Wenn eine oder zwei der vieren nicht angeschnallt war, weil es aufgrund der Anordnung der Gurte nicht ging bzw. ja einer zu wenig war, konnte es nicht verwarnt werden, also weder wegen Ladung/Besetzung, noch wegen Gurtpflicht.

Nun (ich glaube ab 2007) darf ich im gleichen Fall tatsächlich im normalfall nur noch drei Personen mitnehmen auf der Rückbank, weil bzw. wenn tatsächlich nurnoch drei Gurte vorhanden sind.

Soviel zur Ladung und Besetzung. Was das Verwarnen von der Gurtpflicht angeht ists wie früher. Kann ich mich nicht anschnallen, weil garkein Gurt vorhanden ist, kann mir auch nicht vorgeworfen werden, den Sicherheitsgurt nicht angelegt zu haben. Sind die vier Mädels also jetzt immer noch nebeneinander und zwei sind nicht angeschnallt, weil sie gar nicht an den Gurt kommen und es nur drei Gurte sind, kann ich wegen Ladung/Besetzung verwarnen aber nicht wegen Gurt.

Hallo !

Zitat:

Original geschrieben von masterxy

laut diesem urteil ist es mir aber erlaubt auch mehrere personen mitzunehmen solange das zul. gesamtgewicht nicht überschritten wird und alle plätze mit gurten belegt sind und die leute angeschnallt sind.

Besetzung von Kfz.

1 Bei Pkw wie bei Pkw-Kleinbussen stellt die im FzSchein angegebene Anzahl

der Sitzplätze lediglich eine unverbindliche Höchstzahl dar. Das bedeutet für die

Besetzung dieser Fz, dass die Zahl der mitgenommenen Personen unter Hinzurechnung

des mitgeführten Gepäcks die Nutzlast voll ausnutzen darf, dh weder die

zul Achslasten noch das zul Gesamtgewicht dürfen überschritten werden. Auch

dürfen keine Behinderungen des Fahrers oder Beeinträchtigungen der Sicherheit

der Fahrgäste eintreten (§ 23 Abs 1 StVO).

2 Zur Beförderung von mehr als 8 Personen in einem Pkw-Kleinbus wird nach den

derzeit geltenden Vorschriften kein Führerschein der Fahrerlaubnisklassen D oder

D1 (§ 6 FeV) benötigt. Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen ist

für die nicht gewerbemäßige Beförderung von mehr als 8 Personen der Führerschein für die Klasse B ausreichend. Nur wer einen Kom (ein nach Bauart u Einrichtung

zur Beförderung von Personen bestimmtes Fz mit mehr als 8 Fahrgastplätzen)

führt, bedarf einer Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1. (2001)

Dazu:

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. 10. 1975, 3 Ss OWi 1116/75, VRS 50, 315: Es

stellt keinen Verstoß dar, wenn die Zahl der in einem Pkw beförderten Personen die

Anzahl der im FzSchein angegebenen Sitzplätze überschreitet, solange dabei das

zul Gesamtgewicht eingehalten u die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird.

OLG Karlsruhe, 3. StrSen, Beschluss vom 11. 8. 1980, 3 Ss 96/80, VerkMitt 1981

Nr 40: Die höchstzulässige Zahl von in einem Pkw zu befördernden Personen ist

gesetzlich nicht bestimmt.

... und die Erde ist eine Scheibe ????

Das ist doch alles uralt !

§21 StVO Personenbeförderung

(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind.

Quelle:

Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung vom 11.05.2006

http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s1160.pdf

zu 2.

§ 6 FeV Einteilung der Fahrerlaubnisklassen

(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:

...

Klasse B:

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)

Klasse C:

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

....

Klasse D:

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

Klasse D1:

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als acht und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

Quelle:

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung/FeV) vom 18. August 1998 (BGBl. I S. 2214)

@rallediebuerste

Zitat:

Original geschrieben von rallediebuerste

Übrigens ist das Maximum ohne Personenbeförderungsschein nicht 9:

Angenommen, ich fahre für eine Baufirma nen Laster mit großer Kabine (6 Sitzplätze). Auf der Ladefläche dieses Lasters ist eine Bank mit 8 Sitzplätzen (alle mit Gurt) festgeschraubt - dann darf ich 6+8+Fahrer = 15 Personen in einem Fahrzeug transportieren... und das ganz legal und ohne Schein.

Ich gebe zu, das ist ein extremes Beispiel, aber erlaubt ist das, richtig?

FALSCH !

Siehe oben Klasse C

und

§21 StVO Personenbeförderung

...

(2) Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht, soweit auf der Ladefläche oder in Laderäumen mitgenommene Personen dort notwendige Arbeiten auszuführen haben. Das Verbot gilt ferner nicht für die Beförderung von Baustellenpersonal innerhalb von Baustellen. Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.

Quelle:

Vierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (40. StVRÄndV) v.22.12.2005 gültig ab 01.01.2006

http://www.buzer.de/gesetz/7071/a140649.htm

Also:

max Fahrer + 8 Personen,

keine Personen auf der Lädefläche (außer Ausnahmen)

Bruno

Also mein fahrlehrer meinte/weiß ....

Man darf 8 personen mitnehmen! (z.b. in einen audi a3)

Mann muss die VORHANDENDEN sicherheitsdinge nutzen *das heißt alle gurte die vorhanden sind müssen genutzt werden bei 5 gurten und 8 personen müssen 5 personen angeschnallt sein! die anderen können sich quer legen! xD

hört sich blöd an aber is so. :D

Dann das gesammtgewicht darf nicht durch die zusätzliche masse der personen nicht verschritten werden.

Nätürlich darf man mit dem ka schein da den man zusätztlich machen kann den die taxifahrer haben über 8 personen befördern aber der muss nach nen paar jahren ka wann genau neu aufgesetzt werden!

Und zu letzt darf man den fahrer nicht behindern...

so das wars! ALLE ANGABEN SIND MIT GEWEHR xD

wers nicht glauben will fragt am besten einen fahrlehrer der sich ständig informiert...

bitte danke bay ^^

Zitat:

Original geschrieben von Nastway

Also mein fahrlehrer meinte/weiß ....

Man darf 8 personen mitnehmen! (z.b. in einen audi a3)

Mann muss die VORHANDENDEN sicherheitsdinge nutzen *das heißt alle gurte die vorhanden sind müssen genutzt werden bei 5 gurten und 8 personen müssen 5 personen angeschnallt sein! die anderen können sich quer legen! xD

hört sich blöd an aber is so. :D

Dann das gesammtgewicht darf nicht durch die zusätzliche masse der personen nicht verschritten werden.

Nätürlich darf man mit dem ka schein da den man zusätztlich machen kann den die taxifahrer haben über 8 personen befördern aber der muss nach nen paar jahren ka wann genau neu aufgesetzt werden!

Und zu letzt darf man den fahrer nicht behindern...

so das wars! ALLE ANGABEN SIND MIT GEWEHR xD

wers nicht glauben will fragt am besten einen fahrlehrer der sich ständig informiert...

bitte danke bay ^^

Schwachsinn...

Eine Bekannte von mir durfte einen gewissen Geldbetrag an die Herren in gruen-weiss ueberweisen, da 6 Personen in einem 5-Personen-Auto mitgenommen.

Zitat:

so das wars! ALLE ANGABEN SIND MIT GEWEHR xD

wers nicht glauben will fragt am besten einen fahrlehrer der sich ständig informiert...

Peng, erschossen und den Fahrlehrer gleich mit.

Steht doch unmissverständlich ein Posting drüber:

§21 StVO Personenbeförderung

(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind.

und dann eben die Sondergenehmigung bei Oldtimern und ähnlichem.

Die 8 Personen sind die Begrenzung der Fahrerlaubnisklasse "B", sind es mehr, dann ist es ein Fahren ohne Fahrerlaubnis wenn man den "D" nicht hat.

 

Zitat:

Eine Bekannte von mir durfte einen gewissen Geldbetrag an die Herren in gruen-weiss ueberweisen, da 6 Personen in einem 5-Personen-Auto mitgenommen.

Wenn es dabei bleibt, dann war es noch halbwegs glimpflich.

Üblicherweise darf man nur mit "korrekter Beladung" weiterfahren, bedeutet dann: was zu viel ist muss aussteigen und fährt ganz sicher nicht in dem Wagen weiter. Dann bleibt nur Losen und Laufen, oder mal den Fahrlehrer fragen ob er mal kurzfristig vorbeikommen könnte ...

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Zitat:

so das wars! ALLE ANGABEN SIND MIT GEWEHR xD

wers nicht glauben will fragt am besten einen fahrlehrer der sich ständig informiert...

Peng, erschossen und den Fahrlehrer gleich mit.

Steht doch unmissverständlich ein Posting drüber:

§21 StVO Personenbeförderung

(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind.

und dann eben die Sondergenehmigung bei Oldtimern und ähnlichem.

Die 8 Personen sind die Begrenzung der Fahrerlaubnisklasse "B", sind es mehr, dann ist es ein Fahren ohne Fahrerlaubnis wenn man den "D" nicht hat.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Zitat:

Eine Bekannte von mir durfte einen gewissen Geldbetrag an die Herren in gruen-weiss ueberweisen, da 6 Personen in einem 5-Personen-Auto mitgenommen.

Wenn es dabei bleibt, dann war es noch halbwegs glimpflich.

Üblicherweise darf man nur mit "korrekter Beladung" weiterfahren, bedeutet dann: was zu viel ist muss aussteigen und fährt ganz sicher nicht in dem Wagen weiter. Dann bleibt nur Losen und Laufen, oder mal den Fahrlehrer fragen ob er mal kurzfristig vorbeikommen könnte ...

Jop dann mal eher mit dem fahrlehrer reden weil die netten menschen in grün-weiss mit den tollen flitzern mit den farben silber-blau wissen nicht alles und mache fehler und da alle glauben die müssten das wissen is doch klar das nen großes fragezeichen da entsteht...;)

Und was passieren kann, wenn Autos mit Personen "überladen" sind:

klick

Nur mal so als abschreckendes Beispiel...

MfG

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Zitat:

Eine Bekannte von mir durfte einen gewissen Geldbetrag an die Herren in gruen-weiss ueberweisen, da 6 Personen in einem 5-Personen-Auto mitgenommen.

Wenn es dabei bleibt, dann war es noch halbwegs glimpflich.

Üblicherweise darf man nur mit "korrekter Beladung" weiterfahren, bedeutet dann: was zu viel ist muss aussteigen und fährt ganz sicher nicht in dem Wagen weiter. Dann bleibt nur Losen und Laufen, oder mal den Fahrlehrer fragen ob er mal kurzfristig vorbeikommen könnte ...

Aso, ja die 6. Person musste natuerlich aussteigen.

Ich dachte das waer klar. :)

Zitat:

Original geschrieben von dr.beispiel

Und was passieren kann, wenn Autos mit Personen "überladen" sind:

klick

Nur mal so als abschreckendes Beispiel...

MfG

Also ich denke mal GELDSTRAFE... so recht weiß ich nicht aber punkte gibt es ja ab nen bestimmten betrag d.h. ich denk e zwischen 50-70 euro darf der spaß liegen... IS aber nur geschätzt ausprobieren will ich es jedoch nicht ;)

ich würde gerne wissen wie die das auf die schnelle nachprüfen wollen...

Zitat:

Original geschrieben von Nastway

Zitat:

Original geschrieben von dr.beispiel

Und was passieren kann, wenn Autos mit Personen "überladen" sind:

klick

Nur mal so als abschreckendes Beispiel...

MfG

am 18. Oktober 2008 um 7:44

Na Supi, ich dacht, ich müsste nen eigenen dafür aufmachen.

Kurz und Knapp:

Jetta 2 Bj. 92, 5-Sitzer. Wenn ich den hinteren mittleren Gurt rausmachen will, muss ich dann da was eintragen lassen, oder wie ist das geregelt?

Dankeschön und nen Tach noch, Murksmeister.

Hab in der Fahrschule noch gelernt: Man darf auf einer Ladefläche bis zu 8 Personen mitnehmen, vorrausgestzt sie können sich festhalten und werden nicht von der Ladung gefährdet! Außerdem dürfen nicht mehr als 8 Personen plus Fahrer befördert werden.

Das war vor 4 Jahren und in Österreich.

Unklar bleibt was eine Ladefläche ist.

am 18. Oktober 2008 um 14:58

Tut mit Leid.

Ich finde diese Diskussion "teilweise schwachsinnig"

Wer einmal in einen Unfall mit Verletzten verwickelt war, wer gesehen hat was passieren kann wenn Personen nicht angeschnallt und aus dem Fahrzeug geschleudert wurden.

So jemand kann über Beiträge wie, 8 Personen "vorausgesetzt sie können sich festhalten" nur den Kopf schütteln.

Mir ist wurscht was ein Fahrlehrer, der sollte es eigentlich besser wissen, sagt.

Im Fahrzeug sollte sich "jeder" angurten, damit er nicht nur sich sondern auch nicht andere gefährdet.

Gruß

Frank

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