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Wieviel % Drittwagen

Themenstarteram 18. Juni 2005 um 11:43

Hallo!

Ich wollte mal fragen, wieviel % oder welche SF-Klasse ein Drittwagen hat.

Ich bin Führerscheinneuling (18 Jahre) und will bald ein Auto anmelden, da bei meinem Vater leider die 50% verfallen sind da er 7 Jahre lang kein Auto hatte will ich mein zukünftiges Auto (ich weiß noch nicht welches) auf unsere Nachbarn anmelden und Versichern.

Die haben 2 Autos, der Erstwagen weiß ich nicht welche SF-Klasse und der Zweitwagen fährt auf 50%.

Wieviel & oder welche SF-Klasse würde jetzt ein Drittwagen haben, ganz normal ohne Fahrer unter 25, also wenn nur meine Nachbarn das Auto fahren würden? Und wieviel wenn sie mich mit eintragen?

Wenn ich auf meinen Vater verscihern würde wäre es SF 1/2, also 140%, auf mich wärens 240%....

Im Internet un hier im Forum hab ich leider keine eindeutigen Antworten gefunden!

MfG

NeoAnderson

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18 Antworten

Dritt- wie Zweitwagen.

Zweitwagen siehe Suche oder erste Seite (Thema kommt öfter vor).

Es gibt Versicherungen, die auch ältere Rabatte akzeptieren. Einfach mal fragen.

Beim Anmelden auf Nachbarn solltest du mit bedenken, dass du grundsätzlich die schadenfreien Jahre nicht vom Nachbarn auf dich übertragen kannst. (Übertragung nur in erster Verwandtschaftslinie möglich.)

Gib dich auf jeden Fall als Fahrer mit an, alles andere gibt im Ergebnis nur einen Riesenärger.

Versuch mal Versicherung auf deinen Vater und dann einen guten Rabatt aushandeln, mit dem Hintergrund dass dein Vater ja schon einige schadenfreie Jahre hatte, die allerdings leider verfallen sind.

Von deinem Vater kannst du die dann mit diesem Auto erfahrenen schadenfreien Jahre problemlos übernehmen.

Die Übertragung unter Nichtverwandten ist bei vielen Versicherungen möglich, wenn auch nicht bei allen.

am 19. Juni 2005 um 9:56

Geh nicht gleich davon aus, dass der SFR deines Vaters verfallen ist, nur weil er 7 Jahre kein Auto zugelassen hatte.

Viele Versicherer machen da auch Ausnahmen und geben trotzdem den SFR. Und es gibt Versicherer, wo nach 7 Jahren die Punkte nicht verfallen, sondern zurücklaufen Jahr für Jahr, in etwa so, wie sie sich mal runtergefahren haben.

Oder habe ich das falsch verstanden, und ihr habt schon mit der Versicherung gesprochen??? Also hat die euch gesagt, dass der SFR verfallen ist???

Da würde ich auf jeden Fall nochmal genau nachfragen.

MfG

Motoele

Mal ne zwischenfrage.

Welche Versicherer übertragen denn noch Prozente von nicht Verwandten??

am 19. Juni 2005 um 15:07

Hab mal gehört, dass das bei der Alianz unter Umständen möglich sein soll.

Bin selbst aber nicht dort versichert.

MfG

Niederbrecher,

frag umgekehrt (Welche nicht?), dann wird die Liste kürzer.

Themenstarteram 19. Juni 2005 um 19:17

hm... na dann mal gucken, mein Vater geht morgen zur Versciherung und erkundigt sich nochmal ganz genau!

schonmal danke für die antworten, manche waren echt hilfreich!

mfg

Mag ja sein, dass es in der Praxis häufig genug vorkommt, dass Rabatte unter Nichtverwandten übertragen werden. Einen Anspruch darauf gibt es aber nicht. Deswegen wäre ich sehr vorsichtig, jetzt ein paar Jahre Rabatte auf Nachbar's Namen zu erfahren. Wenn die Übertragung dann schief geht, ist der Ärger natürlich groß.

Habe schon bei mehreren Versicherungen angefragt:

Huk Zürich Gotha Devk ...

Alle sagten mir nur bei Verwandten nich bei Bekannten und Freunden.

Also nenn mir doch bitte ma 2 oder 3 die es machen.

Vielen Dank

probier mal der directline die letzten versicherungsdaten von deinem dad zu geben und erklär ihnen die situation und warum das verfallen ist.

die haben ja auch diese extrem günstigen zweitwagentarife, vielleicht übernehmen sie auch eigentlich verfallene sf-jahre.

bleib aber hartnäckig, wenn sie erst mal abwiegeln und dir ne teurere einstufung verkaufen wollen.

viel glück jedenfalls

am 21. Juni 2005 um 8:03

Wird nicht klappen - die sind nicht ohne Grund billig.

Ganz abgesehen davon, dass sie deswegen aber nicht unbedingt günstig sind ;)

Und die Zweitwageneinstufung hat nen völlig anderen Hintergrund, denn in dem Fall ist der erste Wagen ja bereits da-.

Also ich will nicht für die DL sprechen (auch nicht gegen) aber in dem Fall wirds nix werden, da bin ich mir ziemlich sicher.

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 21. Juni 2005 um 18:21

Hi!

Also um das vom Nachbarn umschreiben lassen auf mich oder meinen Vater wollen wir gar nicht, wir versichern nur über ihn weil es günstiger ist das Geld knapp ist im Moment! Mein Vater war auch bei der Versicherung, er fängt auf jeden Fall wieder bei 100% an!

So, jetzt hab ich nochmal ne andere Frage:

Wenn wir den Wagen von unseren Nachbarn versichern lassen, muss ihr Name auch im Fahrzeugschein stehen, sonst wird die die Versicherung teurer! Kann man nun aber den Namen von meinem Vater in den FahrzeugBrief eintragen lassen, aber im Fahrzeugschein den vom Nachbarn? Kann man das der Zulassungstelle so sagen und so machen lassen?

MfG

am 21. Juni 2005 um 18:27

Erstmal abklären, ob ein abweichender Halter außerhalb der Familie akzeptiert wird, dass macht auch nicht jede Gesellschaft.

Der Halter im Brief, ist auch der Halter im Schein.

Ich persönlich würde den Unsinn mit dem Nachbarn nur machen, wenn ihr definitiv Eigentümer des Fahrzeuges bleibt, wenn nicht ist ein Auto eben zu teuer und die Versicherung ist nicht unbedingt der höchste Kostenfaktor.

Christo

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