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Mit 18 Jahren bei SFR 30% ist das Möglich?

Themenstarteram 3. März 2005 um 23:44

Hi an alle!

Ich höre des öfteren von immer mehr Leuten, dass sie mit 18 auf 30% SFR fahren, mit dem Auto der Eltern. Nun weiss ich aber, dass dies nicht Möglich ist, wegen den Risikozuschlägen des Alters und dass man mit mindesten 140% anfangen muss.

Wie läuft das dann in diesen Ausnahmefällen aus? Wird das der VErsicherung einfach nicht gemeldet und ebi Unfall pech gehabt oder gibt es da Möglichkeiten auf so wenig SFR versichert zu werden alss Neuling?

Danke!

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55 Antworten
am 4. März 2005 um 7:09

Re: Mit 18 Jahren bei SFR 30% ist das Möglich?

 

Zitat:

Original geschrieben von ricardo84

Hi an alle!

Ich höre des öfteren von immer mehr Leuten, dass sie mit 18 auf 30% SFR fahren, mit dem Auto der Eltern. Nun weiss ich aber, dass dies nicht Möglich ist, wegen den Risikozuschlägen des Alters und dass man mit mindesten 140% anfangen muss.

Wie läuft das dann in diesen Ausnahmefällen aus? Wird das der VErsicherung einfach nicht gemeldet und ebi Unfall pech gehabt oder gibt es da Möglichkeiten auf so wenig SFR versichert zu werden alss Neuling?

Danke!

Kein 18 jähriger fährt auf SEINEN Namen bei 30% rum, höchstens auf den Namen von Vaddi, Mammi, Oppi oder Ommi.

Trotz des Zuschlags unter 23 bleiben es doch 30%.

Christo

am 4. März 2005 um 7:44

ist nur möglich, wenn du gewerbe angemeldst hast. dann kann man eine gemeinsame verfügung machen. allerdings gehört dir der rabatt dann nicht, sondern deine eltern haben dir den nur geliehen, und können den jederzeit zurückziehen.

am 4. März 2005 um 7:55

Zitat:

Original geschrieben von Kartman

ist nur möglich, wenn du gewerbe angemeldst hast. dann kann man eine gemeinsame verfügung machen. allerdings gehört dir der rabatt dann nicht, sondern deine eltern haben dir den nur geliehen, und können den jederzeit zurückziehen.

Dafür müßte er eine GmbH = juristische Person sein, dann wird die GmbH VN.

Bei einer Personengesellschaft bleibt er der VN und kriegt sie nicht.

Christo

Auf 30 % kann man grundsätzlich nur fahren, wenn der Vertrag 25 und mehr schadenfreie Jahre aufweist.

Der 18-jährige könnte einen solchen Vertrag also frühestens mit 43 Jahren übernehmen.

Dies funktioniert also nur, wenn das Auto, mindestens aber die Versicherung auf eine Person läuft, die diese Zeit erfahren hat.

Daneben gibt es im gewerblichen Bereich Flottenverträge, bei denen bestimmte Regelungen in Abhängigkeit vom Schadensverlauf möglich sind.

Auch klar formuliert:

Es wird viel erzählt um Anzugeben.

Meist sieht die Wahrheit anders aus.

Denkt nur an die ganzen Börsenmillionäre - wo die wohl geblieben sind?

Hi,

ich bin (noch) 18 und fahre auf SF 9 - sprich 45%.

Das ganze läuft (bei mir) so ab:

 

Mein Cousin ist Halter des Fahrzeuges, er steht im Brief, KFZ-Schein, ... . Desweiteren ist er Versicherungsnehmer. Da ich erst auf 140% (dieses Jahr währen es 100%) gefahren bin als Zweitwagen und er aber den Erstwagen aus der Versicherung genommen hat läuft mein Wagen nun mit diesem Rabatt, den er mir sozusagen überlassen hat. Es ist lediglich angegeben, dass andere damit fahren die unter 23 sind.

 

Somit ist das alles völlig Rechtens und mit der Versicherung abgeklärt. Ob das immer geht weiß ich aber nicht.

 

mfg

Dies ist völlig legal und läuft immer so.

Stand so auch bereits oben:

Zitat:

Dies funktioniert also nur, wenn das Auto, mindestens aber die Versicherung auf eine Person läuft, die diese Zeit erfahren hat.

am 4. März 2005 um 15:20

@svendrae: Das bedeutet aber auch gleichzeitig, das du persönlich keinen Freiheitsrabatt erfährst. Meldest Du also selbst irgendwann ein KFZ an, wirst du einem Fahranfänger gleichgestellt und das bedeutet Stufe M. Die meisten Versicherungen geben SF0, wenn der FS bereits drei oder mehr Jahre im Besitz ist.

Anders ist die Lage bei Übernahme eines Rabattes: Der "Spender", in diesem Falle Oma oder Opa mit SF19 (=35%) überträgt diesen Rabatt auf Kinder oder (wenn möglich) Enkelkinder.

Aber auch hier gilt: Maximaler SF ist dann der, den man hätte erfahren können. Hast Du also 4 Jahre den FS, gibt es höchstens SF4, niemals aber die SF19.

Alles andere sind Ammenmärchen.

@OlafST:

Die Versicherung hat mir versichert, dass ich den Rabatt den ich in dieser Zeit erfahren <könnte> nachher auch bekomme bei ihr. Ich habe nicht vor irgendwann mal eine andere Versicherung zu nutzen.

 

mfg

bin mit 18jahren auf 85% auf meinen namen angefangen

Wechsel mal die Versicherung und schaue was passiert. Du wirst unangenehm überrascht sein.

am 4. März 2005 um 16:38

Zitat:

Original geschrieben von OlafSt

Meldest Du also selbst irgendwann ein KFZ an, wirst du einem Fahranfänger gleichgestellt und das bedeutet Stufe M. Die meisten Versicherungen geben SF0, wenn der FS bereits drei oder mehr Jahre im Besitz ist.

Ganz so schlimm ist es nicht: SF0 für absolute Anfänger, SF1/2 wird meistens für Leute gegeben, die schon drei Jahre Führerschein haben oder über 23 sind.

SF0 ist nahe bei SF M, aber SF1/2 ist dann doch etwas besser als SF0...

MfG, HeRo

@mad:

wie gesagt, ich hab nicht vor zu wechseln irgendwann. Sollte es dochmal nötig sein verdiene ich dann mehr als mein jetziges Azubigehalt und ich kanns besser verkraften ;)

Außerdem hab ich ja jetzt schon 100% selbst erfahren die mir zumindest auch bei ner andern anerkannt werden.

 

mfg

am 5. März 2005 um 0:36

Also, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, würde ich dann z.B bei 140% anfangen? Habe seit Feb. 97 mein Führerschein, aber nie ein Fahrzeug auf meinen Namen laufen lassen, wenn ich es jetzt machen würde, müßte ich dann bei 140% anfangen?

am 5. März 2005 um 9:03

Ja, mit SF1/2, was bei den meisten Versicherern dann tatsächlich 140% sind.

Aber in dem Fall würde ich mich persönlich an die Versicherungen wenden, wo du schon irgendwas versichert hast, falls zutreffend auch an die, wo deine Freundin/Frau/Eltern schon ihre Autos versichert haben. SF2=85% dürfte eigentlich mit ein bisschen verhandeln auch drin sein. Ist jedenfalls meine Einschätzung.

Für Ehepartner oder Partner in eheähnlicher Lebensgemeinschaft gibt es oft die verbesserte Zweitwagenregelung direkt mit SF2. Allerdings nur beim selben Versicherer wie dem Erstwagen.

MfG, HeRo

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