Wieviel darf ich Tönen?
Hi,
also ich habe gehört man darf bei seinem Auto die hinteren Scheiben und die Heckscheibe tönen. Darf man die Front und Seitenscheiben nicht auch bis zu einer gewissen Prozentzahl tönen und was ist besser:
Folie
oder
es beim Glaser machen lassen?
Brauchen die Folien ein Prüfzertifikat oder müssen sie getestet sein?
Danke Felix
18 Antworten
getönt werden darf bis b-säule weiter nicht !!!
ich hab das auch gehört, dass man die seitenscheiben bis 30% und die Frontscheibe bis 5% oder so tönen darf! Das macht allerdings kein töner (???) (Folienmann😉) ! Bei den meisten Folien bekommt man ein Prüfzertifikat mitgeliefert!
Ich hab für die Black Panther folie von 3m-Scotchline
mit reinkleben fürn 5-türer ca. 170 € bezahlt!!
Hast dann halt auch Garntie, wenn du zum Spezialisten gehst............ beim Glaser dürfte es teurer werden!
Zitat:
Folien an Scheiben von Kraftfahrzeugen
Für die Sicht des Fahrers muss, nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), ein Sichthalbkreis in Fahrtrichtung mit 180° um die Augenpunkte des Fahrzeugführers gewährleistet sein. Das bedeutet, neben der Windschutzscheibe sind auch die vorderen Seitenscheiben von Bedeutung.
Die Forderung gilt bezüglich der Sicht durch die Scheiben als erfüllt, wenn bauartgenehmigte Scheiben eingebaut werden. So müssen die Windschutzscheiben eine Lichtdurchlässigkeit von mindestens 75 % aufweisen, während für andere Scheiben mindestens 70 % gefordert sind. Diese Forderungen sind nur mit klaren oder leicht getönten Scheiben zu erfüllen.
Scheibenfolien mit deutlich sichtbarer Tönung, die von außen dunkel wie eine Sonnenbrille erscheinen, halten die 70%-Forderung nicht ein und dürfen deshalb nicht an Windschutzscheiben und vorderen Seitenscheiben verwendet werden. Damit soll sichergestellt werden, dass beispielsweise Fußgänger und Radfahrer beim Abbiegen auch in der Dunkelheit vom Fahrer noch gesehen werden.
Durch das Aufbringen von - auch minimal - getönten Folien auf den vorderen Seitenscheiben wird erfahrungsgemäß der Grenzwert von 70 % unterschritten. So erreichen selbst geringfügig getönte Folien nur knapp 70 %, scheinbar „glasklare“ Folien gerade 85 % Lichtdurchlässigkeit. Dabei ist der Anteil der Fahrzeugscheibe an der Gesamt-Lichtdurchlässigkeit noch nicht berücksichtigt.
Wenn Sie Folien an den hinteren Seitenscheiben und dem Heckfenster anbringen wollen, sollten Sie sich die dazugehörige Bauartgenehmigung und die Anbauanweisung sorgfältig durchlesen. Darin wird beschrieben,
* an welchen Scheiben die Folien verwendet werden dürfen (in der Regel ist der Verwendungsbereich wie oben beschrieben eingeschränkt),
* wie die Folie an den Scheiben anzubringen sind (z. B. nicht mit der Scheibeneinfassung bzw. Gummidichtung verkleben, auf jedem Folienstück muss ein Prüfzeichen vorhanden sein),
* welche Bedingungen an die Verwendung der Folien bei Anbringung an der Heckscheibe zu beachten sind (zweiter Außenspiegel),
* dass die Bauartgenehmigung im Fahrzeug mitzuführen ist.
Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Ihr TÜV NORD STRASSENVERKEHR
Also das bekleben der Front und Seitenscheibe ist verboten jedoch wird bei mir in der Nähe das Scheibenfluten angeboten. Ich glaube damit wird eine Tönung von 25% erreicht. Danach musste allerdings zum TÜV und das ganze abnehmen lassen. Ein Kumpel hat mir das gesagt und er läßt es sich im Frühjahr auch machen.
Eine Anfrage beim TÜV hat das auch wohl bestätigt, dass dies erlaubt sein soll!!!
MfG Sevendust
Der Golf hat schon eine Serienmäßige minimal tönung an den vorderen Seitenscheiben! Sieht man wenn man das Fenster nur nen Stück runtermach! Das sollen woll die 30% sein haben die mal im TV gesagt! Sprich so gut wie gar nix!
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wenn man nen richtigen autoglaser kennt, tönt der dir auch die beiden vorderen seitenscheiben, mit tüv-gutachten!!! ein kumpel fährt mit solchen an einem bmw rum, is legal. man muss sich nur mal umhören...
mfg
Jedes Fahrzeug mit Klimaanlage hat schon getönte Scheiben, nur fragt mich nicht um wieviel Prozent 🙂
ich kenne es auch so das man durch fluten auch die vorderen scheiben dunkler machen darf aber nur bis zu einem bestimmten grenzwert !
da müßte man mal beim tüv anrufen und nachfragen ! aber das bekleben der vorderen scheiben ist meines wissen nach verboten egal wie stark die tönung ist !
Zitat:
Original geschrieben von hamido12
ich kenne es auch so das man durch fluten auch die vorderen scheiben dunkler machen darf aber nur bis zu einem bestimmten grenzwert !
da müßte man mal beim tüv anrufen und nachfragen ! aber das bekleben der vorderen scheiben ist meines wissen nach verboten egal wie stark die tönung ist !
Ob tönen oder bekleben ist eigentlich egal. Die verbleibende Lichtdurchlässigkeit ist entscheidend und das steht alles oben in dem Auszug vom TÜV.
Zitat:
Original geschrieben von RunnerMan
Der Golf hat schon eine Serienmäßige minimal tönung an den vorderen Seitenscheiben! Sieht man wenn man das Fenster nur nen Stück runtermach! Das sollen woll die 30% sein haben die mal im TV gesagt! Sprich so gut wie gar nix!
Das ist die Colorverglasung:-)
Danke für eure Antworten, mein PC war leider etwas demoliert aber es geht wieder, daher konnte ich erst jetzt antworten. Dann sollte ich das Tönen der Seitenscheiben und der Frontscheibe wohl lieber bleiben lassen.
Grüßle Felix
Zitat:
Original geschrieben von Valer4ik
Das ist die Colorverglasung:-)
Jo aber die wird wohl trotzdem irgendwie darein gerechnet. Aber ich will miene vorderen eh nicht tönen. Wenn ich schon sehe wie das nachts ist wenn ich hintenraus gucken will.
Chromolux von Folia tek kannst benutzen hat ein Bekannter von mir auf nem Benz CLK auch vorne. Hatte damit schon 2 mal seine TÜV Plakette bekommen ohne Probleme
von innen siehst du es fast gar nicht, daß die scheiben getönt sind aber von außen schaut es echt fett aus