wieso Restwertermittlung?
Hallo zusammen,
Letzte Woche fuhr uns eine ältere Dame mit ihrem Motorroller in unsern Voyager.
Der Gutachter bezifferte den Schaden auf ca.4500 Euro den momentanen Zeitwert (vor dem Unfall) auf ca 6000-6800 Euro.
Das war erst mal nur der Gutachtertermin - schriftliches Gutachten steht noch aus.
Nun erklärte er meinem Mann daß, wenn er den Schaden ausbezahlt haben möchte, der Restwert ermittelt würde und wir dann nur die Differenz zwischen Restwert und Wiederbeschaffungswert erhalten würden. Unter Umständen - so der Gutachter könne es passieren, daß irgendein Händler 6000 Euro bieten würde und wir dann nur ein paar hundert Euro erhalten würden. Ich habe bereits gestern den Gutachter angerufen (war beim Termin nicht dabei) und ihm gesagt, er solle auf das Einstellen in einer Restwertbörse verzichten und uns den Restwert benennen, den wir hier am regionalen Markt erzielen können. Meines Wissens nach bin ich doch nicht verpflichtet, den Wagen in einer Restwertbörse einstellen zu lassen, oder?
Übrigens behauptete der Gutachter meinem Mann gegenüber, dass es für uns besser wäre, wenn er den Wagen in die Restwertbörse stellt, als wenn dies die Versicherung tut.
Nun verhält es sich so, dass wir den Wagen auf jeden Fall fahren werden, bis er "auseinanderfällt" sind mit 4 Kindern auf ein großes Auto angewiesen und eine Neuanschaffung ist für uns momentan nicht denkbar. Wir würden uns gern zunächst den Schaden auszahlen lassen - grundsätzlich möchten wir aber später dennoch reparieren lassen. Wenn wir nun nur ein paar peanuts bekommen, können wir die Reparatur in Höhe von ca. 4500 Euro doch später gar nicht davon bezahlen. Warum wird da so gehandelt? Der Schaden ist ja nun mal in der Höhe beziffert.
Klärt ne Dumme mal auf, bitte.
Beste Antwort im Thema
Man liest ja sehr viel geistigen Dünnpfiff in den Foren, aber das hier sprengt dann wohl doch jeden Rahmen:
Ein BGH-Urteil als:
Zitat:
Original geschrieben von die Sachverstaendige
Dann sollten Sie zu diesem Urteil aber auch genauer Stellung beziehen und klarstellen, dass es sich um einen Einzelfall als solches handelt.
ist derartig lächerlich, dass man sich fragt, ob hier schlichte Ahnungslosigkeit oder einfach nur eine an Dummheit grenzende Ignoranz vorliegt, welche versucht wird, mit marktschreierischem Getöse zu kaschieren.
Geschätzte Frau unSachverständige (es fällt mir bei einem solchen Blödsinn, welchen Sie hier absondern, leider kein passenderer Titel ein):
Nur einmal im Ansatz darüber nachgedacht (ich weiss: Ich verlange jetzt eine ganze Menge von Ihnen), dass das Gutachten ein reiner Parteivortrag der Geschädigtenseite ist?
Auch mal davon gehört, dass die Versicherungen derartige Parteivorträge prüfen?
Und vielleicht mal darüber nachgedacht (ich weiss: Ich verlange jetzt schon wieder sehr viel), dass der Gutachter in der Haftung für sein erstelltes Gutachten steht?
Zwar trägt der Anspruchsteller nicht das Prognoserisiko für ein Gutachten, wenn dieses aber nachweislich fehlerhaft ist (weil z.B. kein Restwert ermittelt wurde - was im vorliegenden Grenzfall unumgänglich ist), steht der Sachverständige hierfür ggf. in der Haftung.
Mittlerweile scheint eine Mentalität um sich zu greifen, die da lautet:"Ich beauftrage meinen eigenen Sachverständigen (was zweifelsohne das gute Recht eines jeden Geschädigten ist), aber dafür schreibe ICH ihm vor, was er in das Gutachten aufzunehmen hat und was nicht".
Bestärkt wird diese Mentalität dann auch noch durch derartige Beiträge von (Möchtegern-)Sachverständigen (weibliche Form).
Oh weh oh weh - SIE erweisen Ihrer Branche (sofern Sie überhaupt aus dieser Branche stammen sollten, Zweifel sind hier angebracht) wirklich einen Bärendienst - können Sie stolz drauf sein!!
Zitat:
Original geschrieben von die Sachverstaendige
und werde mich jetzt in Ruhe um meine Familie kümmern.
Zu dieser Entscheidung darf man herzlich gratulieren und mehr Sachverstand als in den Postings bei Motor-Talk wünschen.
44 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Ich und andere User haben Sie in einem anderen Fred schon mehrfach gefragt.In welchen Gesetz steht etwas über die Ermittlung von Restwerten und Wiederbeschaffungswerten ?
Die Antwort sind Sie bis heute schuldig geblieben.
Ich und andere User.....
habe mal gelernt der Esel nennt sich immer zuerst. 😁
Das, "in welchem Gesetz steht............." ist doch min. 2 Wochen her.
Ich habe die Hoffnung längst aufgegeben, dass da noch was kommt.
Gruß
Frank
Zitat:
Original geschrieben von Frank128
Ich und andere User.....Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Ich und andere User haben Sie in einem anderen Fred schon mehrfach gefragt.
In welchen Gesetz steht etwas über die Ermittlung von Restwerten und Wiederbeschaffungswerten ?
Die Antwort sind Sie bis heute schuldig geblieben.
habe mal gelernt der Esel nennt sich immer zuerst. 😁Weis gar nicht was du da gelesen hast...... 😎😁😉
Das, "in welchem Gesetz steht............." ist doch min. 2 Wochen her.
Ich habe die Hoffnung längst aufgegeben, dass da noch was kommt.
Gruß
Frank
Ist doch Logisch Frank.........
So ein Gesetz gibt es nicht.
Ist immer ein wenig Kacke, wenn man einen auf Fred wichtig machen will, aufgesetzt und ein bisschen Arrogant auftritt und mehr darstellen möchte, wie man eingentlich ist.........
Da können solche Fauxpasse schon mal vorkommen.
Aber zweimal in so kurzer Zeit? ...... nun ja.......🙄
Da bin ich doch lieber der Proll, der sagt was er denkt und den (fast) jeder versteht....... 😛
In diesem Sinne grüßt dich
Delle
Lieber Herr Dellenzähler,
ich bleibe niemanden eine Antwort schuldig, eher bizzar ist es, dass Sie mir dieses unterstellen ohne auf eine PN geantwortet zu haben.
Sie als versierter Fachmann sollten die Ermittlung des Wiederbeschaffung- und Restwertes eben so kennen wie alle anderen Fachleute hier im Forum auch. Dazu gehört sicherlich auch in gewissen Maßen das Internet, und wie Sie in einem anderem Thread passend dargelegt haben: "viele Menschen haben heute Internet und nutzen es!" Auch wenn dadurch tagtäglich Gebrauchtwagen angeboten und veräußert werden gilt dieses weniger für Unfallfahrzeuge. Restwertbörsen sind und bleiben ein Sondermarkt der davon für den normalen Geschädigten außen vor bleibt.
Der Ottonormalverbraucher kann sicherlich sein Fahrzeug bei mobile und Co. einstellen. Dieses ist für ihn kostenfrei und mit sehr wenig Aufwand verbunden. Ebay macht dabei bereits eine Ausnahme als kostenpflichtige Bieterbörse und ist dazu noch bindent.
Das alles ändert aber nichts daran das der *Sondermarkt* Restwertbörsen NUR für regestrierte Händler, Versicherer und Sachverständige zugänglich ist und so für den normalen Geschädigten außen vor bleibt. So sieht es die derzeitige Rechtssprechung. Das eventuell Handlungsbedarf besteht, steht außer Zweifel. Allerdings nicht solange, wie utopische Zahlen in den Raum geworfen werden wie die, die wir vergangene Woche aufgetischt bekamen:
VW Passat Bj. 1998 Grundmodell 1,8l, 66kw mit einer Laufleistung von 192t km. Zubehör: Radio mit Cas. und ZV ohne Fernbedienung
WBW: 3600 Euro steuerneutral
RepKo: 2350 Euro netto
Rest am Markt durch unser Büro: 800 Euro brutto
Rest durch AO: 4099 Euro brutto inkl. Abholung (einfache Strecke 620 km)
Rest durch C TV 4207 Euro brutto inl. Abholung (Bieter ca. 100km vom Standort)
Wie rechnet sich ein solches Auto bitte schön?
Zitat:
Original geschrieben von die Sachverstaendige
Lieber Herr Dellenzähler,ich bleibe niemanden eine Antwort schuldig, eher bizzar ist es, dass Sie mir dieses unterstellen ohne auf eine PN geantwortet zu haben.
Liebe Sachverständige,
schön das sie niemanden eine Antwort schuldig bleiben.
Dann haben sie wahrscheinlich nur vergessen die Quelle für das "Gesetz über die Ermittlung von Restwerten und Wiederbeschaffungswerten" hier bei MT hereinzustellen.
Freue mich schon auf den Text.
Gruß
Frank
Ähnliche Themen
mhhh.....
und was hat das jetzt mit diesem Thema hier zu tun ?
Hier ist auch keine PN von Ihnen offen, habe die alle beantwortet.
Aber zu ihrem Fall.
Vieleicht ist ja Ihr WBW etwas zu gering bemessen?
Und.......für 800 Euro RW nehme ich das Auto sofort (ungesehen), wo kann ich ihn abholen.
Frau Sachverständige nun mal im Ernst......
Soll ich weiter was dazu sagen ?
Lieber nicht.
OT an : Aber weil es gerade so schön passt, Frau Kollegin,
habe ich gerade fertig gemacht:
VW Polo 9N / EZ 03/2003
KM Stand 42500
KW 47 (Euro 4)
SZB: Klima el. Fenster, ZV
Repko Brutto 4.152 Euro
WBW 7.500 Euro (differenzbesteuert)
RW AO 3.590 Euro
RW Regional 3.600 Euro
so kann es kommen ..............
Hab noch einen beim Aufräumen gefunden (vom 21.10.2008)
VW Touareg V10 TDi
EZ 10/2005
KW 230
SZB: so ziemlich alles...
Repko Brutto 8.811 Euro
WBW 38.000 Euro (differenzbesteuert)
RW AO 7.500 Euro
RW Regional 10.000 Euro
OT aus
echt schlimm mit diesen RW Börsen.....
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
...........
RW AO 3.590 Euro
RW Regional 3.600 Euro
so kann es kommen ..............
Was heißt RW AO?
Bin schließlich "nicht Sachverstandiger"
"IdA"
Gruß
Frank
Auto Online. Das ist eine Restwertbörse genau wie Car TV und Car Casion.
Nun habe ich wohl die führenden genannt, nicht das es heißt Delle macht hier Schleichwerbung, wie die Kiewel beim ZDF... 😁
Nacher werde ich hier noch von Schreddi gekündigt........ 🙁
Gruß
Delle
Danke.
Ist keine Schleichwerbung. Bist ja gefragt worden. 😁
Gruß
Frank, der jetzt weiß was RW "AO" bedeutet.
Zitat:
Original geschrieben von die Sachverstaendige
Das alles ändert aber nichts daran das der *Sondermarkt* Restwertbörsen NUR für regestrierte Händler, Versicherer und Sachverständige zugänglich ist und so für den normalen Geschädigten außen vor bleibt.Und deswegen ist es ein *Sondermarkt* ?
Wo hat den der Anspruchsteller hier ein Problem ?
Der Sachverständige ermittelt für seinen Kunden einen Restwert und präsentiert Ihm auch noch den Aufkäufer.
Ist es ein *Sondermarkt*, weil der Geschädigte sein Fahrzeug dort selber nicht anbieten kann?
Muss er doch auch gar nicht.
Da machen Sie jetzt aber irgendwie einen Denkfehler Frau Sacherständige
Das eventuell Handlungsbedarf besteht, steht außer Zweifel.
Nun gut, ist ja schon einmal ein Konsens, wie sieht der Handlungsbedarf Ihrer Meinung nach aus ?
Dann mal ein entgegengesetztes Beispiel:
Opel Astra-G 3 türig
1,6 / 55 KW
258.000 km
WBW: 3200,00 €
Reparaturkosten: 3190,00 € (brutto)
Restwert AO: 3100,00 €
Restwert regional: 1600,00 €
Zitat:
Original geschrieben von KSV
Dann mal ein entgegengesetztes Beispiel:
Opel Astra-G 3 türig
1,6 / 55 KW
258.000 km
WBW: 3200,00 €
Reparaturkosten: 3190,00 € (brutto)
Restwert AO: 3100,00 €
Restwert regional: 1600,00 €
Ja, ist irgendwie schon komisch......
woran kann das liegen ?
Zitat:
woran kann das liegen ?
Das wäre doch dann eine reine Spekulation, warum jemand 1200 km fahren will um ein beschädigtes Auto abzuholen, wenn auf seinem regionalen Markt* einige vergleichbare und nur 100 € teurere ohne Unfallschaden angeboten werden.
* aufgrund des Gebots habe ich mir die Marktpreise auch am regionalen Markt des Bieters angesehen. Das Preisniveau war jedoch am regionalen Markt des Halters indentisch mit dem regionalen Markt beim Bieter.
Zitat:
Original geschrieben von KSV
Das wäre doch dann eine reine Spekulation, warum jemand 1200 km fahren will um ein beschädigtes Auto abzuholen, wenn auf seinem regionalen Markt* einige vergleichbare und nur 100 € teurere ohne Unfallschaden angeboten werden.
* aufgrund des Gebots habe ich mir die Marktpreise auch am regionalen Markt des Bieters angesehen. Das Preisniveau war jedoch am regionalen Markt des Halters indentisch mit dem regionalen Markt beim Bieter.
Richtig, reine Spekulation.
Genauso, warum die von mir ermittelten Restwerte bei Auto Online teilweise deutlich unter denen am regionalen Markt liegen, respektive gelegen haben.
Und aus diesem Gründen kann man wohl eher weniger eine "Seriösität" oder "Unseriösität" aus den Geboten der Bieter ableiten.
Aber um noch einmal auf die Eingangsfrage vom TE zu kommen:
Eine Ermittlung des Restwertes ist hier auf jeden Fall erforderlich.
Das dürfte unstreitig sein.
Die Art der Abrechnung obliegt der juristischen Würdigung.
Der Sachverständige liefert die Zahlen, nicht mehr und nicht weniger. Auch wenn einige hier glauben Sie haben die Berufung für etwas anderes......
Bestimmt nicht.
Gruß
Delle
Man liest ja sehr viel geistigen Dünnpfiff in den Foren, aber das hier sprengt dann wohl doch jeden Rahmen:
Ein BGH-Urteil als:
Zitat:
Original geschrieben von die Sachverstaendige
Dann sollten Sie zu diesem Urteil aber auch genauer Stellung beziehen und klarstellen, dass es sich um einen Einzelfall als solches handelt.
ist derartig lächerlich, dass man sich fragt, ob hier schlichte Ahnungslosigkeit oder einfach nur eine an Dummheit grenzende Ignoranz vorliegt, welche versucht wird, mit marktschreierischem Getöse zu kaschieren.
Geschätzte Frau unSachverständige (es fällt mir bei einem solchen Blödsinn, welchen Sie hier absondern, leider kein passenderer Titel ein):
Nur einmal im Ansatz darüber nachgedacht (ich weiss: Ich verlange jetzt eine ganze Menge von Ihnen), dass das Gutachten ein reiner Parteivortrag der Geschädigtenseite ist?
Auch mal davon gehört, dass die Versicherungen derartige Parteivorträge prüfen?
Und vielleicht mal darüber nachgedacht (ich weiss: Ich verlange jetzt schon wieder sehr viel), dass der Gutachter in der Haftung für sein erstelltes Gutachten steht?
Zwar trägt der Anspruchsteller nicht das Prognoserisiko für ein Gutachten, wenn dieses aber nachweislich fehlerhaft ist (weil z.B. kein Restwert ermittelt wurde - was im vorliegenden Grenzfall unumgänglich ist), steht der Sachverständige hierfür ggf. in der Haftung.
Mittlerweile scheint eine Mentalität um sich zu greifen, die da lautet:"Ich beauftrage meinen eigenen Sachverständigen (was zweifelsohne das gute Recht eines jeden Geschädigten ist), aber dafür schreibe ICH ihm vor, was er in das Gutachten aufzunehmen hat und was nicht".
Bestärkt wird diese Mentalität dann auch noch durch derartige Beiträge von (Möchtegern-)Sachverständigen (weibliche Form).
Oh weh oh weh - SIE erweisen Ihrer Branche (sofern Sie überhaupt aus dieser Branche stammen sollten, Zweifel sind hier angebracht) wirklich einen Bärendienst - können Sie stolz drauf sein!!
Zitat:
Original geschrieben von die Sachverstaendige
und werde mich jetzt in Ruhe um meine Familie kümmern.
Zu dieser Entscheidung darf man herzlich gratulieren und mehr Sachverstand als in den Postings bei Motor-Talk wünschen.