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Restwertermittlung der Versicherung durch Restwertbörse?

Themenstarteram 22. April 2012 um 22:12

Hallo,

hatte einen unverschuldeten Unfall.

Die gegnerische Versicherung hat den Wiederbeschaffungswert auf 7500 Euro und den Restwert auf 2880 Euro gesetzt.

Um auf die 2880 Euro zu kommen, wurde mein Wagen für einen Tag bei "AUTOonline" reingesetzt und ein Händler hat halt 2880 Euro geboten.

Soweit so gut, aber kann die Versicherung das einfach als Restwert nehmen?

Das der Händler soviel zahlt, heißt ja nicht, dass der Wagen tatsächlich soviel wert ist, oder?

Ein unabhängiger Gutachter hat den Wagenwert auf 2600 Euro dotiert.

Allerdings hat er auch nur 6300 Euro als Wiederbeschaffungswert angegeben.

Ich hätt natürlich gern den höhsten Wiederbeschaffungswert und den geringsten Restwert.

Also ein Mix aus beidem...

Hab nun ein bisschen Panik, dass wenn die gegnerische Versicherung das Gutachten vom unabhängigen Gutachter sieht, die Daten zu deren Gunsten ändert. Also den Wiederbeschaffungswert runtersetzt...

geht das?

Beste Antwort im Thema

Warum wurden hier eigentlich nur zwei Gutachten in Auftrag gegeben:confused:

Ich war bisher immer der Meinung, dass man so viele Gutachten in Auftrag geben kann, wie man will - so lange, bis einem das Ergebnis gefällt.

Und aus jedem der vielen Gutachten sucht man sich dann einfach die für einen günstigsten Werte heraus und rechnet mit einem Mix aus diesen ab.

 

Im vorliegenden Fall würde ich mindestens noch zwei, besser drei weitere Gutachten erstellen lassen.

Bestimmt kommt bei einem noch ein höherer WBW und bei einem anderen ein noch geringerer RW heraus.

Dann kann man ja mit einem Mix aus allen Gutachten abrechnen.........

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das leben ist kein wunschkonzert - hier geht natürlich nur eins von beiden! akzeptiere den vorschlag der versicherung, erfreue dich an dem wesentlich höheren wiederbeschaffungswert (wie kommt eine solche differenz zustande?) und verkaufe dein auto für die 2880 euro - alternativ kannst du dir auch einen anderen käufer suchen, der ggf. mehr zahlt.

ansonsten.. angebot der versicherung akzeptieren und du verkaufst dein auto an den aufkäufer, welcher 2600 euro bietet.. dann hast du deinen mix aus beiden.. *lol*

Du hast schon nen Anwalt beauftragt, was fragst du uns :mad::mad::mad:

http://www.motor-talk.de/.../...s-ist-noch-zu-retten-t3886632.html?...

Themenstarteram 23. April 2012 um 7:27

Den Anwalt werd ich heut mal fragen.. hoffentlich weiß er dann auch Rat.

Ich würd das zweite unabhängige Gutachten ja verschweigen, allerdings bekommt die Versicherung ja die Rechnung und kriegt das somit dann auch mit...

Wo die Differenz herkommt, ist mir auch ein Rätsel. Ich dachte eigentlich, dass das unabhängige Gutachten mehr zu meinen Gunsten ausfällt.. deshalb macht man das ja.

Aber anscheind hat der von der Versicherung gut gearbeitet..

Was mich ja eigentlich interessiert hat war, ob die Versicherung die Summe als Restwert angeben darf, welche bei AUTOonline erreicht wurde...

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

Du hast schon nen Anwalt beauftragt, was fragst du uns :mad::mad::mad:

http://www.motor-talk.de/.../...s-ist-noch-zu-retten-t3886632.html?...

naja man kann sich ja hier im forum noch 18. fachexpertise zukommen lassen :D:D

Zitat:

Original geschrieben von -n00b-

Den Anwalt werd ich heut mal fragen.. hoffentlich weiß er dann auch Rat.

Ich würd das zweite unabhängige Gutachten ja verschweigen, allerdings bekommt die Versicherung ja die Rechnung und kriegt das somit dann auch mit...

Warum sollte die gegnerische Versicherung zwei Gutachten bezahlen?

Zitat:

Original geschrieben von -n00b-

 Ich dachte eigentlich, dass das unabhängige Gutachten mehr zu meinen Gunsten ausfällt.. deshalb macht man das ja.

Dann wäre er aber kein unabhängiger Gutachter. :D

Zitat:

Original geschrieben von wvn

Warum sollte die gegnerische Versicherung zwei Gutachten bezahlen?

Machen sie öfter. Dann wenn sie mit dem Gutachten des Geschädigten nicht einverstanden sind und ein Vergleichsgutachten erstellen lassen. Hier klingt es aber so als wenn das erste Gutachten der Versicherung in Absprache mit dem Geschädigten erstellt wurde, dann wird natürlich erstmal kein zweites Gutachten gezahlt. Es sei denn es geht vor Gericht, dann muss man sehen was dabei heraus kommt. In dem Falle wird aber eh ein weiterer Gutachter vom Gericht beauftragt der zu keiner der beiden Parteien gehört.

Bei der Restwertbörse ist es so eine Sache, wo kommt der Höchstbietende denn her? Bekannte Firma aus deiner Gegend? Wenn nein ist das eh Gebot hinfällig, lt. BGH zählen im Haftpflichtschadenfall nur Angebote des lokalen Marktes, nicht irgendwelche Bieter aus Börsen von Weitweitweg. Normalerweise hat die Börse bei Haftpflichtschäden nichts verloren da es kein üblicher für den Geschädigten frei zugänglicher Markt ist, so die übliche Rechtsprechung. Strittig ggf. eben nur wenn der Höchstbietende der Börse ein lokaler Händler ist.

So wie die Zahlen aussehen: zweites Gutachten in Ablage rund und gut ist. ;)

 

Moin,

 

wenn Du Jemanden findest, der Dir mehr RW gibt, als 2880,-, kannst Du Dein KFZ an dem verkaufen.

 

Aber von der Versicherung bekommst Du nicht mehr als den Gesamtwert von 7500,- ersetzt, wenn Du 3000,- erzielen kannst, bekommst Du als Entschädigung nur 4500,- von der Versicherung.

 

Ein kleiner Gewinn ist nicht möglich.

 

Warum wurden hier eigentlich nur zwei Gutachten in Auftrag gegeben:confused:

Ich war bisher immer der Meinung, dass man so viele Gutachten in Auftrag geben kann, wie man will - so lange, bis einem das Ergebnis gefällt.

Und aus jedem der vielen Gutachten sucht man sich dann einfach die für einen günstigsten Werte heraus und rechnet mit einem Mix aus diesen ab.

 

Im vorliegenden Fall würde ich mindestens noch zwei, besser drei weitere Gutachten erstellen lassen.

Bestimmt kommt bei einem noch ein höherer WBW und bei einem anderen ein noch geringerer RW heraus.

Dann kann man ja mit einem Mix aus allen Gutachten abrechnen.........

Themenstarteram 1. Mai 2012 um 20:40

Habe garkeine Info bekommen, dass hier zu dem Thema noch gepostet wurde.. schade.

Wär mir neu, wenn ich soviele Gutachten machen kann, wie ich möchte...

Das kann ja keine Versicherung bezahlen.. wenn ich schon sehe, was das Gutachten kostet, welches ich in Auftrag gegeben hab.

Was neues im dem Fall gibts leider noch nicht.. außer das die Versicherung bestätigt hat, dass ich keine schuld bzw. mitschuld habe. Das ist ja schonmal gut..

Zu der Restwertbörse:

Im Prinzip kann man ja schlecht was gegen den Restwert aus dem Gutachten sagen, obwohl er über diese Restwertbörse ermittelt wurde. Denn immerhin hat man dann auch schon gleich einen Käufer für diesen Restwert. Das Angebot ist ja angeblich verbindlich...

Die Angebote kamen aus ganz Deutschland.. das Höhstgebot aus der Nähe.. die können ja auch mehr bieten, da sie nicht so hohe Anfahrtskosten haben, so denke ich :)

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