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Wieso fahren zur Zeit viele mit Nebelscheinwerfern?

Themenstarteram 6. Januar 2009 um 0:24

Ist das sicherer? Warum?

Beste Antwort im Thema

Weil sie sich damit als coole Sau fühlen?

Weil sie damit ein falsches Sicherheitsgefühl haben?

Weil sie zu blöd zum ausschalten sind?

Die Gründe sind vielfältig aber selten im Einklang mit der STVO.

Wenn man schneller als 50 fährt bringen sie mangels Reichweite eh nichts mehr und damit sind sie relativ überflüssig geworden.

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am 6. Januar 2009 um 0:27

Schneit es wärend dessen?

Weil sie sich damit als coole Sau fühlen?

Weil sie damit ein falsches Sicherheitsgefühl haben?

Weil sie zu blöd zum ausschalten sind?

Die Gründe sind vielfältig aber selten im Einklang mit der STVO.

Wenn man schneller als 50 fährt bringen sie mangels Reichweite eh nichts mehr und damit sind sie relativ überflüssig geworden.

am 6. Januar 2009 um 0:58

Zitat:

Original geschrieben von BobbyAnton

 

Wieso fahren zur Zeit viele mit Nebelscheinwerfern?

Warum nicht?

 

Gerade bei schlechten Sichtverhältnissen am Tage wird ein beleuchtetes Fahrzeug von anderen Verkehrsteilnehmern besser wahrgenommen. Bei der Nutzung des normalen Fahrlichtes besteht jedoch immer die Gefahr, entgegenkommende Fahrzeugführer zu blenden, z.B. bedingt durch Bodenwellen oder an Straßenkuppen. Bauartbedingt ist dies bei Nebelscheinwerfern nicht möglich, weshalb es ausgesprochen sinnvoll ist diese entsprechend zu verwenden.

am 6. Januar 2009 um 4:19

Hier ein Thread zu diesem Thema.

Wenn du viel Zeit hast. :D

Klick mich

Gruß

Frank

SirDonald: Ich glaube, du verwechselst das mit den Nebelschlussleuchten.

Hadrian hat Recht.

Frank128 hat schon einen anderen Thread gefunden, also @Mod.-Team: Bitte schließen.;)

am 6. Januar 2009 um 9:39

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

 

Wenn man schneller als 50 fährt bringen sie mangels Reichweite eh nichts mehr und damit sind sie relativ überflüssig geworden.

Woher diese exakt 50 km/h?

50km/h sind 13,89m/Sekunde und ungefähr diese Sichtweite bieten NSW,ich hab da nichts verwechselt.Einschalten darf man sie bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen,Schnee oder Nebel.Gerichte haben die erhebliche Sichtbehinderung mit ca 100m Sichtweite definiert.

 

@Flinx

Ein Blick in die STVO zeigt das hadrian nicht Recht hat.

am 6. Januar 2009 um 11:12

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

50km/h sind 13,89m/Sekunde und ungefähr diese Sichtweite bieten NSW,ich hab da nichts verwechselt.Einschalten darf man sie bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen,Schnee oder Nebel.Gerichte haben die erhebliche Sichtbehinderung mit ca 100m Sichtweite definiert.

@Flinx

Ein Blick in die STVO zeigt das hadrian nicht Recht hat.

Wenn ich bezüglich NSW in die StVO gucke, lese ich da folgendes:

Zitat:

(3)

1Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren.

2Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.

3Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.

4An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden.

5Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Ich sehe jetzt nicht, warum Hadrian unrecht hat. Außer vielleicht, dass man bauartbedingt mit Neblern niemanden Blendet bei Bodenwellen. Denn meine Nebler sind im Hauptscheinwerfer und ich denke, dass durch die Bauhöhe durchaus bei Bodenwellen geblendet werden kann.

Aber davon steht nichts in der StVO.

Ebenso halte ich von diesen 100m durch Gerichte nicht viel. Hervorragende Sicht bedeutet (zb auf einer Autobahn), dass ich weit über einen Kilometer Sicht habe. Wenn ich also aufgrund von Gischt nur noch auf etwa 400m unbeleuchtete Fahrzeuge erkenne, sehe ich durchaus einen Grund für das Fahren mit NSW. Jedoch nicht für die NSR.

am 6. Januar 2009 um 11:13

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

 

Einschalten darf man sie bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen,Schnee oder Nebel.Gerichte haben die erhebliche Sichtbehinderung mit ca 100m Sichtweite definiert.

Die Nutzung von Nebelscheinwerfern bereits bei schlechten Sichtverhältnissen ist m.E. sinnvoll. Daß es tatsächlich Gesetze gibt in diesem unserem Lande, die dies verbieten, und es tatsächlich Gerichte gibt, die nichts bessere zu tun haben als sich mit einem solchen Unsinn zu beschäftigen, macht einen schon betroffen.

am 6. Januar 2009 um 11:15

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

50km/h sind 13,89m/Sekunde und ungefähr diese Sichtweite bieten NSW,ich hab da nichts verwechselt.Einschalten darf man sie bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen,Schnee oder Nebel.Gerichte haben die erhebliche Sichtbehinderung mit ca 100m Sichtweite definiert.

@Flinx

Ein Blick in die STVO zeigt das hadrian nicht Recht hat.

Heißt das jetzt ich soll bei 100 Meter Sichtweite nur noch 50 km/h fahren, oder heißt das ich soll bei 100 Meter Sichtweite die Nebelscheinwerfer noch nicht einschalten, weil sie deiner Meinung nach bei höheren Geschwindigkeiten eh nichts bringen?

Zitat:

Wenn man schneller als 50 fährt bringen sie mangels Reichweite eh nichts mehr und damit sind sie relativ überflüssig geworden.

Irgendwas an deiner Argumentation ist komisch...

am 6. Januar 2009 um 11:59

Hallo Tony!

Die Frage danach, ob Du bei 100m Sichtweite nur noch 50 fahren darfst ist doch rethorisch - oder???

Es steht ganz klar drin, daß Du innerhalb der halben Sichtweite zum stehen kommen mußt. Wie es mit dem Licht aussieht sollte sich daraus ableiten.

am 6. Januar 2009 um 12:10

Zitat:

Original geschrieben von Koyota

Hallo Tony!

Die Frage danach, ob Du bei 100m Sichtweite nur noch 50 fahren darfst ist doch rethorisch - oder???

Du willst mir jetzt nicht ernsthaft erzählen, dass du bei 100 Meter Sichtweite mit 50 km/h rumschleichst?!

Zitat:

Es steht ganz klar drin, daß Du innerhalb der halben Sichtweite zum stehen kommen mußt. Wie es mit dem Licht aussieht sollte sich daraus ableiten.

Steht WO drin?!

 

Meinst du die STVO???

Zitat:

Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht.

Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann.

Bei Tempo 100 schaff ich es ja wohl innerhalb von 100 Metern anzuhalten...

Gut, bei 100 Metern Sicht fahr ich vielleicht 70-80 km/h. Da schafft es wohl wirklich jeder rechtzeitig anzuhalten...

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

ist m.E. sinnvoll. Daß es tatsächlich Gesetze gibt in diesem unserem Lande, die dies verbieten, und es tatsächlich Gerichte gibt, die nichts bessere zu tun haben als sich mit einem solchen Unsinn zu beschäftigen, macht einen schon betroffen.

Die Gerichte verbieten die Nutzung der NSW doch gar nicht.Nur stellen sie klar das die erste eingesetzt werden dürfen wenn sie Vorteile gegenüber dem regulären Fahrlicht,auch Abblendlicht genannt,bringen.

NSW können ihre Vorteile aber erst ausspielen wenn die Sichtweite so stark verkürzt wird das das Abblendlicht mehr blendet als das es Nutzen bringt.Sorry,aber in den ganzen Jahren seit ich Auto fahre hatte ich 1-2mal Situationen wo NSW was gebrahct hätten,nurt hatten meine damaligen Autos keine.

So lange ich mit dem normalen Licht weiter sehe als mit den NSW bringen sie mir keinen Vorteil.

 

 

@Tony Tough

 

 

Zitat:

Bei Tempo 100 schaff ich es ja wohl innerhalb von 100 Metern anzuhalten...

Viel Luft bleibt da aber nicht.100km/h bedeuten das du in der Sekunde 27,78m zurücklegst.Wenn du also ein stehendes Hindernis plötzlich auftauchen siehst hast du nach der Schrecksekunde,man muß ja erst mal registrieren das da was im Weg ist, noch 72,22m zum Hindernis.Dann nochmals ca  die gleiche Zeit bis zur Vollbremsung sind noch 44,5m zum Stillstand,was dann je nach Auto, Reifen und Strassenverhältnissen schlicht nicht mehr reicht.Bei Nebel sind die Strassen selten trocken und damit liegen die Bremswege eher bei 50m als unter 40.Die einzige Chance wäre schneller zu kapieren das ein Hindernis vorhanden ist,oder wie die Ansage von Koyota.Nur so schnell fahren das man in der halben Sichtweite anhalten kann,dann hat man auch ein Sicherheitspolter.

100-150m Sichweite sind sehr gefahrlich,man kann da so schnell wie immer fahren,nur kann man dann unter Umständen nicht mehr rechtzeitig anhalten,siehe die Massenunfälle im Nebel.

 

 

Zitat:

Irgendwas an deiner Argumentation ist komisch...

Was denn?Weil ich den Sinn der NSW in Frage stelle?Liegt vermutlich daran das ich in den letzten 25 Jahren öfters im Nebel mit den Teilen rumexperimentieren konnt.Deren Reichweite beschränkt sich nun mal auf einen Bereich mit allerhöchstens 20m vor das Auto und ehrlich gesagt interessiert mich der kein Stück da ich alles was dort auftaucht ungebremst über den Haufen fahre.Mich interessiert der Bereich ab 50m bis zur Sichtgrenze.

Ausser ich fahre so langsam das ich innerhalb dieser 20m anhalten könnte,dann bis ich aber langsamer als 50km/h.

Wenn man die Geschwindigkeiten mal von km/h in Meter je Sekunde umrechnet sieht man einiges klarer.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Warum nicht?

Gerade bei schlechten Sichtverhältnissen am Tage wird ein beleuchtetes Fahrzeug von anderen Verkehrsteilnehmern besser wahrgenommen. Bei der Nutzung des normalen Fahrlichtes besteht jedoch immer die Gefahr, entgegenkommende Fahrzeugführer zu blenden, z.B. bedingt durch Bodenwellen oder an Straßenkuppen. Bauartbedingt ist dies bei Nebelscheinwerfern nicht möglich, weshalb es ausgesprochen sinnvoll ist diese entsprechend zu verwenden.

Kann ich mir jetzt im Geringsten nicht vorstellen, dass das Abblendlicht andere Verkehrsteilnehmer blenden würde. Dann wäre ja demnach das Abblendlicht verboten.

Zudem sind die Nebelscheinwerfer in meinen Augen eher dazu geeignet den Gegenverkehr zu blenden.

Wäre mir also neu, dass das Abblendlicht bei Regen, Schnee oder Gischt vorboten ist.

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