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Nebelleuchten Vorne

Themenstarteram 13. Oktober 2008 um 19:10

Hallo ihr!

Ich habe mal eine Frage?

Ab wann darf man die vorderen Nebelleuchten benutzen?

Ich muss sagen das ich sie auch wenn das Wetter schön ist gerne benutze (vor allem Nachts auf der Landstraße um mehr sehen zu können).

Was sagt ihr da zu?

 

Danke für eure Antworten!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von jammerossi

Und an die Leute die die Nebelscheinwerfer einschalten um besser zu sehen habe ich ein paar andere Vorschläge.

1. Scheinwerfer reinigen 2. Brille putzen 3. benutzt doch gleich das Fernlicht da sieht man noch besser.

Zitat:

Original geschrieben von Ändy

Darum frage ich mich auch immer, warum manche Leute auf der AB nächtens bei 200 km/h mit eingeschalteten NSW daherfahren (kein Nebel) ... Damit man besser sieht, wem man reinfährt? :rolleyes:

Ein Kommentar dümmer und überflüssigr als der andere... :rolleyes:

Als hätte ich es auf Seite 1 nicht bereits geahnt: die überkorrekten lassen nicht lange auf sich warten und die diskussion geht in altbekannte richtungen.

 

Jetzt geb ich euch mal was zum nachdenken:

In Österreich sind (oder waren) die NSW z.b. als Tagfahrlicht zulässig. Sind daher alle Österreicher Proleten die auffallen wollen?

Auch in Dtl. war dieses Thema mal im Gespräch, kommt es zu einer Durchsetzung, wäre NSW-Fahren von heute auf morgen ganz regulär zulässig....und euch würde es ganz plötzlich jegliche Diskussionsgrundlage entziehen. weil "wir" ja dann nichts illegales mehr machen würden.

 

 

Dass man mit eingeschalteten NSW nicht weiter sieht, dürfte jedem hier, egal ob gegner oder befürworter klar sein. Hat aber auch NIEMAND hier in diesem Thread behauptet! Woher dann überhaupt diese gegenargumentation kommt, ist mir unklar.

 

Was jedoch - zumindest für mich persönlich - der vorteil ist: es ist fürs auge angenehmer. normales abblendlicht trifft erst ein stück vor dem auto auf die straße, schaltet man die NSW ein, wird genau diese entfernung überbrückt, ausserdem auch noch leicht seitlich vom fahrzeug ausgeleuchtet. Ich persönlich finds einfach angenehmer. Punkt.

Darf jeder gerne selber mal nachts auf einer unbeleuchteten straße testen, welchen effekt die NSW fürs auge bringen. wer keine unterschied erkennt...schön und gut...aber noch lange kein grund, dämliche kommentare denen gegenüber abzugeben, die es für sich persönlich angenehmer finden.

 

Und so ganz nebenbei: klar ist es verboten, jedoch einen "echten" grund gibt es nicht...es steht halt nunmal irgendwo so schwarz auf weiß, also gilt es. aber schaden tut es auch keinem. In anderen Ländern ist es Pflicht mit Licht zu fahren, hier wird man bestraft oder mit seltsamen Aussagen konfrontiert, wenn man es macht. Hauptsache, der Deutsche hat etwas, an dem er sich aufgeilen kann.

 

Danke, ich habe fertig!

 

Martin

 

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Ein Blick in die Straßenverkehrsordnung hilft:

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_17.php

Gruß Meik, ca. 5 Sekunden mit google für die Antwort gebraucht :rolleyes:

Verwendung der NSW ist bei schlechter Sicht zulässig.

Eine exakte Definition von "schlechter sicht" ist nicht vorhanden. Im allgemeinen wird starker Regen/Schneefall sowie Nebel als zulässig angesehen.

Ich hab sie nachts auch fast immer an, ist einfah angenehmer fürs auge, wenns gleichmäßig hell ums auto ist.

 

Aber jetzt geht hier sicherlich gleich wieder die mega diskussion los... :rolleyes:

Themenstarteram 13. Oktober 2008 um 19:18

Wie teuer kann es den werden wenn ich erwischt werde?

Könnte man dafür auch einen Punkt kassieren?

Zitat:

Original geschrieben von TheDuke83

Ab wann darf man die vorderen Nebelleuchten benutzen?

Das sagt ja schon die Bezeichnung: bei Nebel (und bei sehr starkem Regen).

 

Zitat:

Ich muss sagen das ich sie auch wenn das Wetter schön ist gerne benutze (vor allem Nachts auf der Landstraße um mehr sehen zu können).

Dazu verhelfen nur Breitstrahler (so wie sie bei den alten Mercedes-Modellen verbaut waren).

Reine Nebelscheinwerfer bei guter Witterung zu benutzen ist ein Missbrauch der Beleuchtgungseinrichtung (d.h. verboten).

 

Grüsse,   motorina.

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von TheDuke83

Wie teuer kann es den werden wenn ich erwischt werde?

Könnte man dafür auch einen Punkt kassieren?

nein, lediglich geldbuße für falsche beleuchtung. waren mal irgendwas um die 10€.

Ohne Gefährdung (Blendung bei ggf. falsch eingestellten Neblern) 10€ nach Bußgeldkatalog Nr 43. Beleuchtungseinrichtungen nicht oder nicht vorschriftsmäßig genutzt.

Bei der Sichtweite sind sich die Gerichte weitgehend einig: <150m außerorts und ~70m innerorts. Das ist nicht viel ;)

Die alten "Breitstrahler" bei Mercedes sind ganz normale Nebelscheinwerfer, auch wenn sie im Scheinwerfer verbaut sind. Die relativ kurze, flache und breite Ausleuchtung ist ja eben das was man bei Nebel haben will. Daher sind die im normalen Fahrbetrieb auch so unsinnig da sie korrekt eingestellt die Leuchtweite nicht einen Meter verlängern und nur den Nahbereich vor dem Auto stärker ausleuchten.

Gruß Meik

 

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Daher sind die im normalen Fahrbetrieb auch so unsinnig da sie korrekt eingestellt die Leuchtweite nicht einen Meter verlängern und nur den Nahbereich vor dem Auto stärker ausleuchten.

Genau eben dieses finde ich aber in der Nacht auch als angenehm, wie vom TE angesprochen. Dass seitlich besser ausgeleuchtet ist meine ich :)

Blenden tun die Nebelscheinwerfer ja auch nicht wirklich.

Wenn ich dann allerdings die ganzen "coolen" bei Sonnenschein mitten am Tag mit Standlicht+Nebelscheinwerfer seh... :rolleyes:

Nichtsdestotrotz ist deren missbräuchliche Benutzung untersagt. Wie oben schon gesagt:

Dieses Thema polarisiert und ist auch hier schon zigfach behandelt worden!

*Ironiemodus EIN*

Das Problem der besseren Ausleuchtung der Straße scheinen aber nur Autofahrer (männlich) im Alter von 18 - 25 Jahren zu haben. Danach scheint das Augenlicht besser zu funktionieren. Denn "gesetztere Autofahrer" benötigen dieses Gimmick fast nie. Mit Ausnahme der richtig "Gesetzten"; die vergessen nach ordnungsgemäßer Benutzung ab und zu, selbige wieder auszuschalten.

*Ironiemodus AUS*

Bei dem heutigen Licht (*Ironiemodus AN* insbesondere auch bei Pkw von BMW - diese Fahrer haben vermutlich ein "Nebelscheinwerfer-Dauer-An-Knopf" *Ironiemodus AUS*) sind Nebelscheinwerfer de facto nur bei "erheblicher Sichtbehinderung" (siehe StVO ) zulässig und vonnöten!

Und vermutlich geht die Disukussion wegen dieses Posts wieder los und der Fred wird bald geschlossen!

Munter bleiben

Jens

Eine helle Nahausleuchtung verschlechtert sogar die Sicht ;)

Aus zwei Gründen:

- Die Aufmerksamkeit zieht sich instinktiv auf den hellen Bereich vor dem Auto. Nur ist es zu spät wenn man etwas erst ein paar Meter vor dem Auto erkennt. Dafür ist man im normalen Fahrbetrieb zu schnell.

- Das Auge passt sich auf die Helligkeit vor dem Fahrzeug an und Dinge außerhalb des Lichtkegels werden schlechter wahrgenommen.

Bei Nebel ist man langsam und kann eh nur den ausgeleuchteten Bereich vor dem Auto sehen. In dem Bereich leuchtet klassisches Abblendlicht allerdings zu wenig. Daher fährt man bei dichtem Nebel auch tunlichst mit Neblern+Standlicht und macht das Abblendlicht aus. Das produziert nur viel blendendes Streulicht.

Meine Nebelscheinwerfer brennen normalerweise einmal alle 2 Jahre - wenn der Prüfer beim TÜV guckt ob die noch funktionieren :D

Gruß Meik

Komisch, hatte noch nie Nebler an meinen Autos, und habe die aber auch noch nie vermisst........

Zitat:

Original geschrieben von Opel-Freak´78

Komisch, hatte noch nie Nebler an meinen Autos, und habe die aber auch noch nie vermisst........

So gings den menschen in der DDR auch... :D ;)

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Zitat:

Original geschrieben von Opel-Freak´78

Komisch, hatte noch nie Nebler an meinen Autos, und habe die aber auch noch nie vermisst........

So gings den menschen in der DDR auch... :D ;)

Nee, da waren die Autos selbst Nebler ==> 2-Takter nebeln sehr gut! :D

Und Nebelscheinwerfer gab es durchaus in der DDR, Der VEB Ruhla hat ja nicht nur für das VW-Werk gearbeitet! :)

Genau wie der Meik mit dem 190er ;) seh ichs auch... Das Licht der NSW reicht keine 10 Meter weit, alles was erst durch nen NSW auftauchen sollte wird sowieso mitgenommen, weil man in den 10 Metern selbst ohne Schrecksekunde nicht zum Stehen kommt... Selbst bei sehr schlechter Sicht (50 m bei Nebel) habe ich noch keinen wirklichen Mehrnutzen durch die NSW festgestellt, drum hab ich die auch so gut wie nie an... (Vielleicht mal, wenn mir ein Kfz-Führer bei Regen mit NSW entgegenkommt, da können die Dinger schon mal unangenehm blenden. Da mach ich kurz zu den NSW auch die anderen mir zur Verfügung stehenden Lichtquellen an, um zu sehen, ob meine Sicht auch besser wäre mit diesen Lichtern... ;))

Gruß

Jan

am 14. Oktober 2008 um 13:22

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

[...]

Daher fährt man bei dichtem Nebel auch tunlichst mit Neblern+Standlicht und macht das Abblendlicht aus. Das produziert nur viel blendendes Streulicht.

[...]

Es gibt aber auch Fahrzeuge, da ist dieses Vorgehen unmöglich, da die NSW ausschließlich mit Abblendlicht einschaltbar sind ;)

Grüße

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