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Wiederholt geblitzt...

Themenstarteram 27. Oktober 2022 um 16:33

Wollte nur mal kurz was fragen. Ich hatte mein Auto verkauft und der Käufer ist wohl bei der Probefahrt geblitzt worden. Jetzt bekomme ich 4 Wochen später die entsprechende Post. Na ja, 6 km/h zu schnell, 30€, also nix wildes. Habe den Käufer angeschrieben, er will das auch bezahlen, also alles eigentlich kein Problem. Da der Käufer aus Österreich ist, denken wir, dass es einfacher ist, dass ich das einfach bezahle und er mir das erstattet. Ausserdem hab ich eigentlich auch keinen Bock darauf, da jetzt noch groß Widerspruch einzulegen, den Fahrer anzugeben usw.

Jetzt frage ich mich nur folgendes. Hat das für mich irgendeinen Nachteil, wenn ich das bezahle und quasi "auf meinen Deckel" nehme? Also wenn ich selber dann z.B. innerhalb von 12 Monaten nochmal geblitzt werde? Oder ist dass irgendwie erst ab einer bestimmten Überschreitung so, dass es dann teurer wird?

MfG

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31 Antworten

Ob der TE schon mit ihm im Bett war kann ich dir nicht sagen.

Angaben zum Fahrer machen und gut. Dann sollen die zusehen das die an ihr Geld kommen.

nur als Hypothese: können die aus billigem Ermessen sagen, "nö, länderübergreifend zu aufwändig bei dem Bagatell-Betrag, Halter muss zunächst in Vorleistung treten - eigenes Risiko zu dem Zeitpunkt"?

Zitat:

@jaro66 schrieb am 28. Oktober 2022 um 09:26:15 Uhr:

Den Kaufvertrag zum Ordnungsamt schicken kost 85 Cent und ist die Einfachste und Normalste Sache der Welt, in diesem Falle.

Den Bußgeldbescheid per Mail/Whatsapp an den Käufer schicken (der den dann direkt bezahlt) kostet gar nix und man muß auch nicht zum Briefkasten laufen. ;)

Gruß Metalhead

Die Frage des TE wurde bereits mit der ersten Antwort von @ktown beantwortet. Von daher ist die ganze übrige Diskussion völlig über.:rolleyes:

Zitat:

@situ schrieb am 27. Oktober 2022 um 19:03:31 Uhr:

Ab 25 EUR kann D<>AT beidseitig eingetrieben werden (Sondervertrag).

Steiermark z. B. macht das -> D.

Ob D -> AT das auch praktiziert, weiß ich nicht. Die erforderliche Rechtsgrundlage gibt es.

Ich wohne in Österreich und wurde schon 3 mal in Deutschland geblitzt. Gekommen ist bis heute noch nie etwas. Waren aber, nach Abzug der Toleranz, bestimmt nie mehr als 10 km/h Überschreitung.

Wer weiß ob bei dem Käufer jemals was ankommt wenn du seine Adresse bekannt gibst.

Ich würde auch sagen - bezahlen und Geld wiederholen. Der Kollege scheint ja kooperativ zu sein.

Rein formal hast du einen Nachteil, wenn du selbst ein notorischer Schnellfahrer wärst und ständig geblitzt werden würdest. Denn da kann die Behörde von Behaarlichkeit ausgehen und das eine Foto könnte das Faß zum überlaufen bringen.

Aber das Unterstelle ich dir mal nicht und wäre nur die eine hypothetische Situation wo es dir zum Nachteil kommen könnte.

Hier noch ein wenig Text dazu:

Zitat:

Die Bußgeldbehörde legt Ihr wiederholtes Fehlverhalten als Beharrlichkeit aus. Gemäß § 25 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) können Sie dann zusätzlich zu den üblichen Sanktionen ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten auferlegt bekommen. Alternativ dazu hat die Behörde gemäß § 4 Abs. 4 der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) die Möglichkeit, Ihnen ausnahmsweise ein höheres Bußgeld anstelle eines Fahrverbots aufzuerlegen.

Ob die Bußgeldbehörde von Beharrlichkeit ausgeht oder nicht, wird immer nach Einzelfall entschieden. Dabei berücksichtigt sie nicht nur, wie oft und in welchem Zeitraum der Täter gegen die Verkehrsregeln verstoßen hat, sondern auch die Schwere der Taten und unter welchen Umständen diese begangen wurden.

https://www.bussgeldkatalog.de/.../

Zitat:

@real_Base schrieb am 28. Oktober 2022 um 11:31:22 Uhr:

Ich würde auch sagen - bezahlen und Geld wiederholen. Der Kollege scheint ja kooperativ zu sein.

Rein formal hast du einen Nachteil, wenn du selbst ein notorischer Schnellfahrer wärst und ständig geblitzt werden würdest. Denn da kann die Behörde von Behaarlichkeit ausgehen und das eine Foto könnte das Faß zum überlaufen bringen.

Aber das Unterstelle ich dir mal nicht und wäre nur die eine hypothetische Situation wo es dir zum Nachteil kommen könnte.

dann wollen wir mal hoffen, dass diese Gedanken unbegründet sind, der Threadtitel könnte auch zu anderen Assoziationen verleiten.

Stimmt - da hast du recht. Ich glaube ja erstmal an das Gute im Menschen :)

Zitat:

@AS60 schrieb am 28. Oktober 2022 um 11:10:53 Uhr:

Die Frage des TE wurde bereits mit der ersten Antwort von @ktown beantwortet. Von daher ist die ganze übrige Diskussion völlig über.:rolleyes:

Hat das die Community jemals interessiert?:D

nach den Infos wäre sie beendet, wenn alles genaus so war und nichts vom TE verschwiegen wurde. Der Threadtitel bleibt merkwürdig, warum formuliert das jemand so, wenn der Sachverhalt momentan eigentlich nicht so ist??

Zitat:

@real_Base schrieb am 28. Oktober 2022 um 11:31:22 Uhr:

Rein formal hast du einen Nachteil, wenn du selbst ein notorischer Schnellfahrer wärst und ständig geblitzt werden würdest. Denn da kann die Behörde von Behaarlichkeit ausgehen und das eine Foto könnte das Faß zum überlaufen bringen.

Du verlangst aber von unseren Ordnungsbehörden hier doch ein bisschen viel.:D Bei solchen Überschreitungen landet das, nach Zahlung im Archiv (wir Deutschen knechten uns ja zur Aufbewahrungspflicht) und fertig ist die Akte. Sollte man nun nicht ständig im selben Bezirk auffällig werden, wird das niemandem auffallen.

Erst ab bestimmen Geschwindigkeitsüberschreitungen greift der Automatismus.

der "Automatismus" kann u.U. sehr schnell greifen, wenns ganz dumm läuft (zeitnah). Dann kann schon das "2. Mal" einmal zuviel sein.

Deshalb hab ich auch weiter vorne geschrieben, die Temposchilder mal die nächste Zeit genau im Auge zu behalten - nur um keine schlafenden Hunde zu wecken (Heilige sind war alle nicht was Tempobeschränkungen angeht).

@audijazzer Hab ich jemals was anderes behauptet? Die Beharrlichkeit fällt, bei geringen Verkehrsverstößen bei einer Dienststelle auf. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie länderübergreifend auffällt tendiert gegen Null. Dazu hat erstens jeder Sachbearbeiter absolut keine Zeit und zweitens kommunizieren die Systeme nicht miteinander.

Die Mechanismen greifen also nur, wenn er immer wieder beim selben Amt namentlich auftaucht oder aber ein Verstoß vorliegt der schwerwiegender ist.

Aber es ist ja nicht länderübergreifend. Der TE aus DE hat sein Auto zu Probefahrt angeboten. Der Fahrer, nicht aus DE, ist dann geblitzt worden (leichte Überschreitung).

Bis jetzt herscht die Meinung (die ich auch erstmal vertrete), dass der TE dies bezahlt, es also auf seine Kappe nimmt, und sich das Geld privat vom Probefahrenden holt.

Das Risiko besteht nun, dass der TE bei einem weiteren Dilekt oder 2-3 weiteren ins Raster der Behörden fallen könnte. Denn das Delikt bei der Probefahrt wurde ja bestimmt im Aktionsgebiet des TEs begangenen und wenn der TE dort noch weitere Aktionen auslöst, dann kann die dafür regionale zuständige Behörde schon spitze Ohren bekommen.

Nichts mit länderübergreifend.

Zwar dennoch alles theoretisch und wir haben noch keine weiteren Informationen außer dem Threadtitel "Wiederholt geblitzt..." aber halt theoretisch möglich. Und das war ja auch die Ausgangsfrage des TEs ob ihm daraus ein Strick gemacht werden könnte. Antwort - Theoretisch ja.

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