Wiederbeschaffungswert vs. Kaufvertrag

Hallo Zusammen,

leider ist mir ein Hirsch vors Auto gelaufen, so das dieser ein Totalschaden ist...

Jetzt kam der Gutachter der Versicherung (kein unabhängiger) und möchte mir gerne knapp 4000 Euro weniger geben wie ich vor 5 Monaten noch dafür bezahlt habe.

Mit Argumenten wie "in der Schweiz stehen Fahrzeuge zu diesem Preis" muss ich mich abfinden.

Nun muss man halt ehrlicherweise auch sagen das es halt kein Golf sondern ein Jaguar ist.
Dementsprechend regional keine 2000 Fahrzeuge zu finden sind, zumal nicht in der Spezial Edition.
Aber muss ich mich dennoch damit abfinden?!

Sämtliche Fahrzeuge im Umkreis von 200 km kosten um den Betrag den ich gezahlt habe und nicht das was im Gutachten veranschlagt ist.

Finde das ganze ziemlich dubios...
Auch das ein "Versicherungsinterner Gutachter" kommt.

Vielen Dank schonmal für die Hilfe
Sollte ich Fragen offen gelassen haben, stellt sie einfach ;-)

Lg

Beste Antwort im Thema

Falls der TE seine Versicherungsbedingungen nicht wieder findet, in meinen (HUK24) steht das so:

A.2.10 Meinungsverschiedenheit über die Schadenhöhe (Sachverständigenverfahren)

A.2.10.1 Bei einer Meinungsverschiedenheit über die Höhe des Schadens einschließlich der Feststellung des Wiederbeschaffungswerts oder über den Umfang der erforderlichen Reparaturarbeiten entscheidet ein Sachverständigenausschuss.
A.2.10.2 Für den Ausschuss benennen Sie und wir je einen Kfz-Sachverständigen. Wenn Sie oder wir innerhalb von 2 Wochen nach Aufforderung keinen Sachverständigen benennen, wird dieser von dem jeweils Anderen bestimmt. A.2.10.3 Soweit sich der Ausschuss nicht einigt, entscheidet ein weiterer KfzSachverständiger als Obmann, der vor Beginn des Verfahrens von dem Ausschuss gewählt werden soll. Einigt sich der Ausschuss nicht über die Person des Obmanns, wird er über das zuständige Amtsgericht benannt. Die Entscheidung des Obmanns muss zwischen den jeweils von den beiden Sachverständigen geschätzten Beträgen liegen.
A.2.10.4 Die Kosten des Sachverständigenverfahrens sind im Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen von uns bzw. von Ihnen zu tragen.

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Bei kaskoschäden kommt immer der Vs-Gutachter! Rest über Anwalt

Wie stehen denn da die Chancen bei?

Und muss ich das Fahrzeug so lange hier stehen lassen ?

Wie sieht das aus mit einem eigenen Gutachter bzw. KFZ Schiedsstelle. Ist es zumutbar einen Ersatz in der Schweiz zu kaufen und wie sieht das mit der Überführung aus. Ersatzbeschaffung sollte doch nicht Weltweit sein.

Anwalt wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, ansonsten Ombudsman und die Versicherung direkt anschreiben. Woher kommst Du? Deutschland oder Schweiz? Die Aussage in der Schweiz kostet es so und so viel ist Müll. Er muss sich auf die Regionalen Dir zugänglichen Märkte beziehen. Schweiz ist ja noch nicht mal EU (da würde ja noch Einfuhrzoll dazu kommen).
Wenn Du mit dem Gutachten an sich einverstanden bist, brauchst Du das FZG nicht mehr. Wenn Du ein Gegengutachten (meist auf eigene Kosten) machen lassen willst, wäre es Sinnvoll das FZG dafür zur Verfügung zu haben, ansonsten kann sich der Gutachter nur auf das berufen, was im jetzigen Gutachten steht, kann aber trotzdem zu einem anderen Urteil kommen.

Grundsätzlich gilt Kaufvertrag ist egal. Solltest Du mehr als im Gutachten bezahlt haben, hast DU zu viel bezahlt, hast du weniger bezahlt war es ein Schnäppchen. 😉

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HUK24? 😛

Ich komme aus Deutschland.
Westdeutschland, also nicht mal eben 100 km in die Schweiz ??.

Er meinte halt das diese Fahrzeuge einen gewissen Spezial Markt hätten.

Ich werde wohl zum Anwalt gehen Bzw erst mal die Versicherung fragen wie wir das ganze lösen.

Nein, keine HUK Versicherung, sondern bin bei der AXA, Bzw DBV.

Nur noch zu der Aussage "Sämtliche Fahrzeuge im Umkreis von 200 km kosten um den Betrag den ich gezahlt habe und nicht das was im Gutachten veranschlagt ist.".

Das kosten die FZG nicht, sondern die Verkäufer wollen das dafür haben. Ob sie das bekommen hängt vom Käufer ab. Heißt auch nicht, dass die FZG soviel Wert sind. Autopreise sind normal keine Fixpreise sondern Verhandlungssache. Bei manchen kann man mehr als 30% runterhandeln, muss man aber mögen. 😉

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 21. September 2017 um 14:44:41 Uhr:


Nur noch zu der Aussage "Sämtliche Fahrzeuge im Umkreis von 200 km kosten um den Betrag den ich gezahlt habe und nicht das was im Gutachten veranschlagt ist.".

Das kosten die FZG nicht, sondern die Verkäufer wollen das dafür haben. Ob sie das bekommen hängt vom Käufer ab. Heißt auch nicht, dass die FZG soviel Wert sind. Autopreise sind normal keine Fixpreise sondern Verhandlungssache. Bei manchen kann man mehr als 30% runterhandeln, muss man aber mögen. 😉

Schwacke, DAT und Co. geben auch 1500 mehr wie der Gutachter veranschlagt.
Hinzu kommen noch meine Aufwendungskosten in dieser Rechnung.
Dementsprechend;-)

Warum hat der Gutachter nicht gleich geschrieben, dass das FZG in Weißrussland günstiger repariert werden kann?!

Schwacke ist schon nicht Verbraucherfreundlich und dann noch darunter? War der Wagen in so einem schlechten Zustand? War da eine Leiche im Kofferraum (den Geruch bekommt man nicht mehr raus)? LoL

Versicherung anschreiben, dass man mit dem ermittelten Wiederbeschaffungswert nicht einverstanden ist, Kopie des Kaufvertrages und Vergleichsangebote in der Umgebung beilegen und fragen wie man sich einigen kann.

Evtl. darauf hinweisen, dass man sich zu deren Kosten einen Anwalt nimmt und den Ombudsmann einschaltet.

Wenn die nicht reagieren oder den Wert erhöhen geht wohl nichts um den Anwalt. Evtl. den Ombudsmann anschreiben, der kann bis zu 25.000 Euro entscheiden und die Versicherung ist daran gebunden.

www.versicherungsombudsmann.de

"leider ist mir ein Hirsch vors Auto gelaufen, so das dieser ein Totalschaden ist..."

Aha, der Hirsch ist ein Totalschaden 😛.

Nein, im Ernst. Schau mal in deine Versicherungsbedingungen. Da steht genau beschrieben, was in diesem Falle gemacht werden muss.

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 21. September 2017 um 14:44:41 Uhr:


Nur noch zu der Aussage "Sämtliche Fahrzeuge im Umkreis von 200 km kosten um den Betrag den ich gezahlt habe und nicht das was im Gutachten veranschlagt ist.".

Das kosten die FZG nicht, sondern die Verkäufer wollen das dafür haben. Ob sie das bekommen hängt vom Käufer ab. Heißt auch nicht, dass die FZG soviel Wert sind. Autopreise sind normal keine Fixpreise sondern Verhandlungssache. Bei manchen kann man mehr als 30% runterhandeln, muss man aber mögen. 😉

Ich Wette wenn die Versicherung das Auto beim Verkäufer soweit runterhandelt das der Versicherungsnehmer es für die 4000€ unter dem Preis bekomm den er bezahlt hat, nimmt er es :-)

Dann soll sich die Versicherung mal bemühen beim Handeln....

Falls der TE seine Versicherungsbedingungen nicht wieder findet, in meinen (HUK24) steht das so:

A.2.10 Meinungsverschiedenheit über die Schadenhöhe (Sachverständigenverfahren)

A.2.10.1 Bei einer Meinungsverschiedenheit über die Höhe des Schadens einschließlich der Feststellung des Wiederbeschaffungswerts oder über den Umfang der erforderlichen Reparaturarbeiten entscheidet ein Sachverständigenausschuss.
A.2.10.2 Für den Ausschuss benennen Sie und wir je einen Kfz-Sachverständigen. Wenn Sie oder wir innerhalb von 2 Wochen nach Aufforderung keinen Sachverständigen benennen, wird dieser von dem jeweils Anderen bestimmt. A.2.10.3 Soweit sich der Ausschuss nicht einigt, entscheidet ein weiterer KfzSachverständiger als Obmann, der vor Beginn des Verfahrens von dem Ausschuss gewählt werden soll. Einigt sich der Ausschuss nicht über die Person des Obmanns, wird er über das zuständige Amtsgericht benannt. Die Entscheidung des Obmanns muss zwischen den jeweils von den beiden Sachverständigen geschätzten Beträgen liegen.
A.2.10.4 Die Kosten des Sachverständigenverfahrens sind im Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen von uns bzw. von Ihnen zu tragen.

Jetzt wollen die allen ernstes die Haare am Fahrzeug zugesandt haben.

Bin ich dazu verpflichtet?

Warum sollte ich kooperativ sein, wenn die Versicherung nicht kooperativ ist und mir so dumme Gutachter schickt.
Sollen se die Haare holen kommen.

Hattest du keine Unfallaufnahme durch Polizei oder Wildhüter-bestätigung??

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