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Wiederbeschaffungswert mit ein Auto aus'm Ausland.

Themenstarteram 4. August 2014 um 11:29

Hallo alle.

Ich habe vor 3 Jahren ein Auto in England gekauft (Oldtimer - Relaint Scimitar SE5a bj 75), weil die in Deutschland schwer zu finden sind.

Ich war dabei das Auto hier anzumelden aber noch nicht geschaft und 6 woche nach das Auto vor die Haustür in Berlin steht - immer noch mit Englisches Kennzeichnung - ist jemand rein in die geparktem auto hinter mir gefahren. Alles nach vorne schoben, lang geschicte kurz. Mein Oldtimer ist ein Totalschaden dank der GFK karosserie.

Riesen Anwalts theater, der Fahrer der das unfall gebaut hat, hat die Auto hinter mir mit absicht getroffen.

Jeden falls wir sind jetzt soweit das die Richterin hat ein Sachverständiger vorbei geschickt um das Auto wert zum beurteilen. Der Sagte 7.000,- Wiederbeschafungswert.

Die Versicherung der gegenzeiter bzw deren Anwalt sagte weil ich das Auto in England gekauft habe, muss der Wiederbeschafungswert basiert auf die Preisen in England und NICHT in Deutschland. Was laut deren Anwalt 1.500,- anpsricht.

Stimmt das?

Wenn ich noch ein Auto kaufen möchte, musste ich nach England fliegen, vielleicht mehrmals um Autos zum besichtigung, dann natürlich das Auto nach Deutschland transportieren. Wer erstattet mir die kosten. Oder besser gesagt, wie wäre es wenn ich das auto in ... Neiseeland gekauft hätte?

danke für die Hilfe

Chris

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23 Antworten

Hallo Chris,

wenn ich das recht verstehe, dann wurde der Gutachter vom Gericht beauftragt.

Dieser hatte den Wert des Fahrzeugs hier in Deutschland zu bewerten, denn es ist dein Eigentum hier in Deutschland. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen PKW oder um einen anderen Gegenstand handelt, weshalb die Nichtzulassung hierbei keine Bedeutung hat.

Was die Gegenseite sagt, würde mich nicht weiter interessieren.

Da du einen Rechtsanwalt hast und die Angelegenheit ohnehin bei Gericht anhängig ist, würde ich die das regeln lassen und mir keine Kopfschmerzen machen.

Liebe Grüße

Herbert

Hi,

ich würde auch sagen es zählt der Wiederbeschaffungswert eines vergleichbaren Wagens in Deutschland. Natürlich hat der Wagen aufgrund der fehlenden deutschen Zulassung einen deutlich geringeren Marktwert als ein Fahrzeug mit deutscher Zulassung. Wenn das in den 7000€ berücksichtigt ist gibts da auch nix zu kürzen.

Gruß Tobias

am 5. August 2014 um 5:39

Nicht dass du noch eine Strafe und eine Busse vom Zoll bekommst.....

Der Zoll handelt nicht mit Bussen. Eventuell meintest du ein Bußgeld, dafür wäre dann aber nicht der Zoll zuständig. Etwa 50% aller MT-Mitglieder glauben zwar immer noch, dass Fahrzeug aus anderen EU-Ländern verzollt werden müssen, dem ist aber nicht so, wie ich aus glaubhafter Quelle weiß.

Die Frage ist allerdings, was die zuständigen Behörden dazu sagen oder gesagt haben, dass ein nicht zugelassenes Auto womöglich im Geltungsbereich der StVO geparkt wurde. Der Reliant ist ja in Großbritannien abgemeldet worden (es muss beim Verkauf ins Ausland ein bestimmter Abschnitt des V5-Dokumentes ausgefüllt werden, mit dem der auf Dauer angelegte Verbleib des Fahrzeugs im AUsland angezeigt wird) und war hier noch nicht zugelassen.

Als Unfallverursacher würde mich das besonders interessieren, um eventuell ein Strohhälmchen zu haben, mit dem ich mich aus der Haftung stehlen kann.

Dem TE wünsche ich das aber nicht. Er möge vernünftig entschädigt werden.

Grüße

SpyderRyder

Themenstarteram 5. August 2014 um 9:45

Hallo an alle und danke für die antworten.

Das Auto war beim Unfall in England NICHT abgemeldet. Sondern in England zugelassen und Versichert. Ich habe noch famile dort und habe es dort angemeldet gelassen bis ich die Deutsche zulassung organisiert hatte. Man darf 90 Tage im Ausland pro jahr mit ein auto fahren bevor man es dort anmelden MUSS oder zurück bringen.

Natürlich hat das Auto etwas weniger wert weil es kein Deutsches Zulassung hatte.

Am anfang haben die gegenseite eine entschädigung komplett angeleht (angeblich normal für die R+V versicherung) und dadurch musste ich Klagen. 2 1/2 Jahre spaeter das Prozess läuft immer noch, und die R+V bestreitten ALLES!!! Wirklich unglaublich.

Ich melde mich wenn ich was vom Anwalt oder gericht höre.

danke

Chris

Zitat:

Original geschrieben von chris500monza

...

Das Auto war beim Unfall in England NICHT abgemeldet. Sondern in England zugelassen und Versichert. Ich habe noch famile dort und habe es dort angemeldet gelassen bis ich die Deutsche zulassung organisiert hatte. Man darf 90 Tage im Ausland pro jahr mit ein auto fahren bevor man es dort anmelden MUSS oder zurück bringen.

...

Hallo Chris,

dann sieht die Sache u. U. etwas anders aus.

Du hast das Fahrzeug vor drei Jahren in England gekauft.

Auf wen war das Fahrzeug denn zugelassen, evtl. ein Familienmitglied?

Dann hättest du vermutlich ein Problem zu beweisen, dass es sich um dein Fahrzeug handelt und es sich nicht nur um eine Urlaubsreise handelte.

Liebe Grüße

Herbert

Dieses Problem sehe ich auch. Hier ist ja schon öfter über die Frage disktutiert worden, wie die Benutzung eines im Ausland zugelassenen Autos steuerrechtlich usw. zu sehen ist.

Wenn es aber - auf wen auch immer - zugelassen und versichert war, sehe ich keinen vernüftigen Grund, warum der Eigentümer (ist es der TE?) nicht entschädigt werden soll.

Gibt es eventuell noch weitere Umstände, die wir hier nicht kennen? Gibt es eine Begründung der gegnerischen Versicherung für ihr Verhalten?

Grüße

SpyderRyder

Themenstarteram 5. August 2014 um 13:16

Um es kurz zu klären,

In England gibts keine anmeldestelle. Man muss sich NICHT anmelden. Ist nicht Plicht.

Wir haben auch kein Zulassungsstelle wie hier, Nur eine für das ganze land und alles wird per Post gemacht.

Um ein Auto anzumelden, man braucht NUR eine Post adresse.

So, das Auto war in meine Name angemeldet. Ich habe die gekauft in England, dort restorieren lassen (wegen ersatzteile besorgen war das sinnvoll) in Oktober 2011 nach Deutschland gefahren. Direkt zum TüV um eine Liste zu haben für was ich ändern müsste für ein Deutsches zulassung. H4 Scheinwerfer z. B..

Am 21. Januar 2012 ist das Unfall passiert. Also, Auto gehört mir, eindeutig, ist auch schon bewiesen. War noch Angemeldet, sonnst wäre es nicht mehr versichert und ich wäre nicht damit fahren dürften können.

Also alles einfach Praktisch und legal gemacht.

Das alles vor fast 3 Jahren war, ist wie lang das Process hat bisher gedauert.

Danke

Chris

Hallo Chris,

wenn das Fahrzeug in England auf dich zugelassen war, dann doch wohl auch mit einem englischen Wohnsitz, oder?

Liebe Grüße

Herbert

Zitat:

Original geschrieben von chris500monza

Direkt zum TüV um eine Liste zu haben für was ich ändern müsste für ein Deutsches zulassung. H4 Scheinwerfer z. B..

Sorry für Off-Topic...aber H4-Scheinwerfer sind nicht viorgeschrieben. Was der TÜV-Onkel meinte, waren vermutlich Scheinwerfer für Rechtsverkehr. Das können aber auch Scheinwerfer für klassische Bilux-Scheinwerfer sein. Die sind zwar aus heutiger Sicht recht schwach und aus der Mode, aber nicht illegal.

Zurück zum Thema: Chris, was war denn die Begründung dafür, dass die Versicherung am Anfang des Streits gar nicht zahlen wollte? Was hat man dir vorgeworfen?

Grüße

SpyderRyder

Themenstarteram 5. August 2014 um 16:22

@Herbert: Ja wohnsitz von meine Mutter. Nicht von mir.

@Spyder: Das mit dem scheinwerfer war weil die eine geschlossene teil sind. Ohne Gluhbirne. Wenn es Kapput geht muss man das Ganze ding austauschen. Und natürlich rechtsverkehr umbau.

Die versicherung haben es abgelehnt weil die haben Versicherungs betrug im Verdacht gehabt. Nicht zu tun mit mir - ich bin einfach ein collateral schaden, sowie das Auto vor mir - Das Auto der hinter mir war, angeblich, mit absicht von der LKW getroffen. Alles NIE bewiesen natürlich aber die R+V haben troztdem ALLE abgeleht.

Gruß

Chris

Zitat:

Original geschrieben von chris500monza

@Herbert: Ja wohnsitz von meine Mutter. Nicht von mir.

...

Hallo Chris,

es wäre schön, wenn man dir die Würmer nicht aus der Nase ziehen müßte ;)

Wie ist dass denn nun in England, kann man da ein Fahrzeug aus sich zulassen, ohne dort einen Wohnsitz zu haben und hast du eventuell auch einen offiziellen Wohnsitz bei deiner Mutter in England?

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 6. August 2014 um 9:41

Hallo Herbert,

Ofiziellenwohnsitz als begriff paßt nicht. In England gibts kein Anmeldestelle, auch keine verplichtung dazu.

Wenn du, Herbert, ein Kumpel in England hast, der in England wohnt und würde Post für dich weiterleiten, könntest du als Deutsche ein Auto in England anmelden.

Die Fahrzeugschein (V5) ist Multifunktional! Du kaufst dir ein Auto/Fz. Ein teil der V5 soll der vor bestitzer ausfullen mit der Name und Anschrift von neu besitzer und er schickt das per Post an die ZLS.

Du als neue bestizer hast ein ein teil zum ausfullen, Name und Anschrift, auch an der ZLS per post senden.

Ein Teil muss du behalten um gleich fahren zu durfen.

Ca. 10 Tage spaeter kommt per Post die neu Fahrzeugschein (V5) an dein angegeben Anschrift.

Kennzeichnung bleibt wie es ist von EZ bis Schrottplatz.

Das wars. In Theorie könntest du ein Name und Anschrifft aus denken die nicht gibt und alles per post los schicken. Aber dann würdest du dein neu Fzschein nicht bekommen und auch nicht in deinem Name.

Vom Prinzip her es regelt sich von alleine statt das ein Beamter/in alles kontrolliert. Und funktioniert auch so.

Also Ofiziellenwohnsitz in England habe ich zeit 14 Jahren nicht mehr, das Auto war/ist angemeldet an die Adresse von meine Mutter in meinem Name. Das ganze kann man nicht wirklich vergleichen mit wie es hier funktioniert.

Jedenfalls, zurück zu meinem Problem/Frage. Auto gehört mir. Ist bewiesen. Ich wohne hier, auch angemeldet. Der kauf vom Auto ist auch ein übersichtlich prozess gewesen. Gekauft, FZschein in meinem Name. Der Auto ist direkt zum Karroserie bauer gegangen zum restorieren. Gleich danach nach DE gebaracht und ab zum DEKRA. Paar woche spaeter ist das Unfall passiert. Ich bin NIE mit dem Auto in England gefahren. Aber für den sinn und zweck von in DE anmelden habe ich es Versichert so das ich hier sofort fahren könnte während ich mich an die DEKRA nötwendige sachen gekummert habe.

Das einzig was im Frage steht ist: Soll der Wiederbeschafungswert basiert auf der Deutschen Automarkt oder der Britische Automarkt sein?

Gruß

Chris

Hi,

wenn es nach Englischen Recht legal ist schön und gut. Nach deutschem Recht ist es das nicht. Dein Fahrzeug muß dort angemeldet werden wo du deinen Hauptwohnsitz hast also in Deutschland. Streng genommen ist das Steuerhinterziehung.

Wenn das Fahrzeug offiziell auf deinen Namen in England gemeldet ist,dann könnte es wirklich sein das der Wiederbeschaffungswert in England zählt. Denn wenn du dich korrekt verhälst ist der Standort des Fahrzeugs eben England und damit auch der Widerbeschaffungsort.

Gruß Tobias

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