Wiederbeschaffungswert vs. Kaufvertrag
Hallo Zusammen,
leider ist mir ein Hirsch vors Auto gelaufen, so das dieser ein Totalschaden ist...
Jetzt kam der Gutachter der Versicherung (kein unabhängiger) und möchte mir gerne knapp 4000 Euro weniger geben wie ich vor 5 Monaten noch dafür bezahlt habe.
Mit Argumenten wie "in der Schweiz stehen Fahrzeuge zu diesem Preis" muss ich mich abfinden.
Nun muss man halt ehrlicherweise auch sagen das es halt kein Golf sondern ein Jaguar ist.
Dementsprechend regional keine 2000 Fahrzeuge zu finden sind, zumal nicht in der Spezial Edition.
Aber muss ich mich dennoch damit abfinden?!
Sämtliche Fahrzeuge im Umkreis von 200 km kosten um den Betrag den ich gezahlt habe und nicht das was im Gutachten veranschlagt ist.
Finde das ganze ziemlich dubios...
Auch das ein "Versicherungsinterner Gutachter" kommt.
Vielen Dank schonmal für die Hilfe
Sollte ich Fragen offen gelassen haben, stellt sie einfach ;-)
Lg
Beste Antwort im Thema
Falls der TE seine Versicherungsbedingungen nicht wieder findet, in meinen (HUK24) steht das so:
A.2.10 Meinungsverschiedenheit über die Schadenhöhe (Sachverständigenverfahren)
A.2.10.1 Bei einer Meinungsverschiedenheit über die Höhe des Schadens einschließlich der Feststellung des Wiederbeschaffungswerts oder über den Umfang der erforderlichen Reparaturarbeiten entscheidet ein Sachverständigenausschuss.
A.2.10.2 Für den Ausschuss benennen Sie und wir je einen Kfz-Sachverständigen. Wenn Sie oder wir innerhalb von 2 Wochen nach Aufforderung keinen Sachverständigen benennen, wird dieser von dem jeweils Anderen bestimmt. A.2.10.3 Soweit sich der Ausschuss nicht einigt, entscheidet ein weiterer KfzSachverständiger als Obmann, der vor Beginn des Verfahrens von dem Ausschuss gewählt werden soll. Einigt sich der Ausschuss nicht über die Person des Obmanns, wird er über das zuständige Amtsgericht benannt. Die Entscheidung des Obmanns muss zwischen den jeweils von den beiden Sachverständigen geschätzten Beträgen liegen.
A.2.10.4 Die Kosten des Sachverständigenverfahrens sind im Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen von uns bzw. von Ihnen zu tragen.
24 Antworten
Doch.
Aber das ist mein 2. wildunfall in diesem Jahr.
Die wollen die Haare um zu überprüfen das diese vom wild stammen.
Jetzt dauert das Ergebnis bis zu 3 Wochen.
Für mich ist das nur noch Schikane..
Zitat:
@Bitboy schrieb am 25. September 2017 um 09:19:54 Uhr:
Hattest du keine Unfallaufnahme durch Polizei oder Wildhüter-bestätigung??
..ebend..daher, wozu noch die Haare ?
Btw. es kann bis zu 6-Wochen dauern, bis Du das Geld bekommst, wenn
alles "glatt" läuft..
Guggst Du auch hier:
http://blog.schadenladen.de/.../
Ich würde mir das mit der Schweiz von der Versicheurng bestätigen lassen. Wenn ja bedeutet es für mich mich Flugkosten, Hotelrechnung, Zoll usw. wird dennen alles in Rechnung gestellt. Könnte 4 Wochen dauern bis ich dann ein Auto gefunden habe.
Oder mal bei einen Importeur anrufen und sich eine Kostenschätzung schicken lassen wenn er sich darum kümmert so ein Auto aus der Schweiz zu holen.
Ich glaube auch das es nichts wird ohne Anwalt, ich hoffe du hast eine Rechtschutzverischerung für so etwas.
MfG
Mike
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Zitat:
Jetzt wollen die allen ernstes die Haare am Fahrzeug zugesandt haben.
Bin ich dazu verpflichtet?
Nach deinen angaben wurde dein Auto bereits von einem durch deine Versicherung beauftragten Sachverständigen besichtigt. Dann wäre es dessen Aufgabe gewesen bei der Besichtigung auch Haare des Wildes sicherzustellen für eine eventuelle Untersuchung.
Zitat:
Jetzt kam der Gutachter der Versicherung (kein unabhängiger)
Dem hast du mit Abschluss deines Versicherungsvertrages zugestimmt.
Zitat:
Mit Argumenten wie "in der Schweiz stehen Fahrzeuge zu diesem Preis"
Nach deinen Angaben lebst du aber in Westdeutschland und da ist der regionale Markt eben nicht die Schweiz.
Wurde das jetzt beschädigte Fahrzeug für den deutschen Markt produziert und hat auch in Deutschland seine Erstzulassung? Wenn dem so ist, dann ist natürlich auch der Wert eines für Deutschland produzierten Autos zugrunde zu legen!
Die Schweizer Ausstattung ist nicht bei allen Modellen mit der Deutschen identisch, ebenso gibt es teilweise Unterschiede bezüglich der Motoren und Schadstoffeinstufung. Zudem musst du ein Fahrzeug aus der Schweiz erst nach Deutschland importieren, deutsche Papiere beantragen mit entsprechender Vollabnahme. So etwas kostet natürlich auch einiges an Geld. Wenn du dieses importierte Fahrzeug später einmal verkaufst musst du auch ggf. mit einem deutlichen Minderwert gegenüber einem ursprünglich für Deutschland produzierten Auto rechnen.
Wenn du keine gütliche Einigung erzielen kannst, dann bleibt dir nur das Sachverständigenverfahren.
Und der nächste Knaller der Versicherung.
Haare hab ich eingesendet.
Jetzt will jemand vorbei kommen und die Unfallstelle begutachten.
Aber der hat erst mal 2 Wochen Urlaub.
Ich versteh ja das binnen 2 Jahren 2 identische Unfälle seltsam wirken aber...
Muss ich mir das noch alles gefallen lassen?!
Die Begleichung der kosten würde so mind. 6 Wochen dauern.
Ich komm mir langsam ein wenig verarscht vor von denen.
Wer hat Dir den Vertrag vermittelt? Sollte ein Makler dahinter stehen, würde ich den freundlich daran erinnern, seine Arbeit zu machen!
Er soll ja nicht den Schaden bezahlen, abermals solche Spirenzchen, wenn der Versicherer das Fahrzeug schon besichtigt hat, würde ich nicht akzeptieren... Dann soll er zumindest die Beschwerde beim Ombudsmann mit Dir machen... Lies mal Deinen Maklervertrag! Ich bin fast sicher, dass da was drin steht von wegen, dass er bei der Schadenregulierung unterstützt!
Hat zwar wenig mit Hilfe zu tun, aber solche Spielereien kenne ich auch von Versicherung.
Nach einem Wildunfall, der Schaden lag glaube ich bei ~1000€ wurde ich obwohl ich mit damals mit 10 schadensfreien Jahren noch nie die KFZ Versicherung in Anspruch nehmen musste, weder in der Haftpflicht noch in der Kasko gefragt was ich denn Nachts um 2 Uhr auf der Landstrasse zu suchen gehabt hätte.
Bin damals auch vom Glauben ab gefallen und dies hat mich dann dazu bewogen mir eine andere Versicherung zu suchen.
Und die Versicherung war kein Direktversicherer.
Grüsse