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Wiederbeschaffungswert für seltene Fahrzeuge?

Themenstarteram 17. April 2016 um 0:12

Hallo zusammen,

im Bekanntenkreis kam es gestern leider zu einem Unfall mit einem eher seltenen Oldtimer - der Unfallgegner hat eine rote Ampel ungebremst überfahren und es kam zu einem recht heftigen Zusammenstoß. Obwohl der Unfallgegner ins Krankenhaus gebracht wurde, scheint sich der Personenschaden in Grenzen zu halten, was schonmal die Hauptsache ist.

Der Schaden ist erheblich, ob ein Wiederaufbau möglich ist wird sich zeigen, je nachdem ob strukturelle Schäden entstanden sind. Mit 10.000€ wird es aber nicht getan sein, da ist man bei einem gut 30 Jahre alten Fahrzeug eigentlich schon bei einem wirtschaftlichen Totalschaden - wenn es denn so einfach Ersatz gäbe.

Was mich nun interessiert: wie wird hier der Wiederbeschaffungswert ermittelt? Mobile zeigt Deutschlandweit etwas über 20 Treffer, darunter mehrere nicht fahrbereite Fahrzeuge. In der Farbe (weiß, für die damalige Zeit alles andere als exotisch) gibt es nur 2 vergleichbare Exemplare - eines mit wesentlich abweichendem Motor (115 statt 180 PS), das andere mit unklarem Erhaltungszustand. Kennt jemand die Vorgehensweise in so einem Fall?

Beste Antwort im Thema

Wenn, dann aber bitte auch alle anführen

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Als Geschädigter, sofern die Schuldfrage geklärt ist,

hat man das Recht auf einen Gutaxhter eigener Wahl.

Die Angebote würde ich ausgedruckt dabei haben

oder auf Tab/Schmatzfon zum zeigen.

Im Gutachten wird dann der Wert ermittelt.

Sobald es Ärger mit der Versicherung gibt, Anwalt einschalten.

Für die Zukunft alle paar Jahre mal ein "Kurzgutachten" (ca150€) machen lassen.

Ich denke, die Wiederbeschaffung bzw Wert dieser, hat nichts mit den Farben zu tun (die am Markt geboten werden), sondern vom Modell bzw Ausstattung und Motor.

Die Farbe ist kein Ansatz für den Preis der Wiederbeschaffung.

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 17. April 2016 um 13:16:48 Uhr:

Die Farbe ist kein Ansatz für den Preis der Wiederbeschaffung.

Seltsam dass die Farbe hier widerrum nicht berücksichtigt wird, aber bei allen anderen Situationen schon...

Es gibt ein relativ aktuelles Wertgutachten, liegt mir allerdings gerade nicht vor.

Mich interessiert eher die prinzipielle Vorghensweise (auch vor dem Hintergrund "worauf muss man achten"), d.h. wie geht in Gutachter in solchen Fällen vor? Bei einem Fahrzeug wie dem in meiner Signatur angegebenen stelle ich mir die Sache beispielsweise sehr einfach vor: dort finden sich im Umkreis von 50km genügend vergleichbare Autos, die man sofort abholen kann. Ich könnte mir vorstellen, dass dann beispielhaft ein paar Angebote herausgezogen werden (womöglich von Händlern mit Gewährleistung/Garantie), dann wäre der Wiederbeschaffungswert schon erwiesen.

Bei Oldtimern wird es schon schwieriger, da spielt ja beispielsweise (hoffentlich?) auch die Qualität der Restaurierung eine Rolle. Was man wiederum vor Ort anschauen müsste - und kein Gutachter wird 1000km durch Deutschland fahren um die Fahrzeuge zu besichtigen... Wenn es nun am anderen Ende Deutschlands ein passendes Fahrzeug gäbe - ist das zumutbar bzw. werden Fahrtkosten oder dergleichen mit berücksichtigt?

Am Ende wäre das Ziel (falls mit noch vertretbarem Aufwand möglich) wohl eher der Wiederaufbau, das Fahrzeug ist noch im Erstbesitz mit komplett dokumentierter Historie und in sehr gutem Zustand. Oder wird in einem solchen Fall gar kein Wiederbeschaffungswert ermittelt, sondern das Wertgutachten herangezogen?

Du hast Anspruch auf einen selbst gewählten Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht und auf einen selbst gewählten, geeigneten Kfz-Sachverständigen.

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Null Problemo ;)

Gute Besserung Deinem Bekannten.

Das Oberwichtigste ist, dass Dein Bekannter selbst einen Gutachter seines Vertrauens aussucht und nicht den Gutachter annimmt, der von der gegnerischen Versicherung beauftragt wird. Jener drückt den Preis massiv. Das ist keine blanko Aussage sondern zeigen viele Erfahrungen von nah und fern. Hierbei muss man z.T. auch hart bleiben, weil die Versicherung den Gutachter auch mal einfach so los schickt. ggf schreibt man, dass man diesem Gutachter das Fahrzeug nicht vorführt und den Zutritt verwehrt. Kann ein paar böse Wortwechsel und Telefonate geben, hab ich selbst erlebt. Hart bleiben, es ist das Recht des Geschädigten, den Gutachter selbst zu beauftragen. Der von Deinem Bekannten beauftragter Gutachter rechnet das Gutachten dann mit der gegnerischen Versicherung ab.

Wenn er schon einmal ein Gutachten zum Oldtimer anfertigen lassen hat, was spricht denn dagegen, den gleichen Gutachter wieder zu nehmen?

Alles andere dann im Vorgespräch mit dem Gutachter klären.

Man muss sich nicht mit dem Wert des ersten bei Fahrzeugbörsen verfügbaren Auto (nicht fahrbereit) zufrieden geben... Alle Details sind im Wert zu berücksichtigen. (Bis auf die Farbe, das ist wohl wahr, es sei denn, es ist ein Flick-Flack-Lack)

Wenn alles glatt läuft, die Polizei den Unfall aufgenommen hat und der Rotfahrer keinen Stress macht, muss man hier noch keinen Anwalt einschalten.

Jedoch für den Personenschaden würde ich einen Anwalt konsultieren. Man weiß nie was in Zukunft eine Verletzung bringt. Ich habe seit meinen unverschuldeten Unfall im Jahr 2000 immer noch massive Probleme und kann die Versicherung nicht mehr packen, weil wir alles falsch gemacht haben... Am besten man geht zu einem Fachanwalt für Versicherungsrecht und lässt ihm auf schreiben, was der Arzt zu machen hat. Das klingt krass. Jedoch hat der Arzt eben Medizin studiert und keine Rechtswissenschaften, ein falsches Kreuz im Fragebogen gesetzt und man hat nur Probleme... Ich kann ein Lied von singen. Leider. Hat man eigene Private Versicherungen, diesen die Sache Anzeigen. Fristen beachten!

Zitat:

@Oetteken schrieb am 17. April 2016 um 21:57:52 Uhr:

Null Problemo ;)

:D;)

am 18. April 2016 um 15:58

Zitat:

@romanusko schrieb am 17. April 2016 um 22:15:28 Uhr:

 

... Am besten man geht zu einem Fachanwalt für Versicherungsrecht und lässt ihm auf schreiben, was der Arzt zu machen hat.

Der war lustig :D

Wenn ich das nächste mal krank werde, frage ich am besten auch erst mal einen Anwalt, was mein Arzt machen soll

Nicht wenn Du krank bist, sondern wenn >Dich< jemand geschädigt hat, und Spätfolgen nicht auszuschließen sind!

am 18. April 2016 um 16:21

Zitat:

@romanusko schrieb am 18. April 2016 um 18:01:47 Uhr:

Nicht wenn Du krank bist, sondern wenn >Dich< jemand geschädigt hat, und Spätfolgen nicht auszuschließen sind!

Würde ja gern antworten - aber das hat mit der Eingangsfrage so rein gar nichts zu tun

@TE

Entscheidend ist die Auswahl des richtigen Sachverständigen. Das sollte schon ein Experte für Oldtimer sein und keiner der üblichen "Dellenzähler" wobei ich den Dellzaehler hier im Forum ausdrücklich als Dellenzähler ausschliesse :cool: Der hat sich nämlich schon mehrfach hier als Oldtimerkenner "geoutet"

Derzeit werden Oldtimer u.a. aufgrund der Niedrigzinsphase als Kapitalanlage mit jährlichen Steigerungen von 10% und mehr gehandelt. Diese Oldtimerblase wird sicherlich irgendwann einmal platzen; wann das sein wird, ist aber noch nicht abzusehen.

Schreib doch mal was es für ein Fahrzeug ist. Wir haben hier ja den einen oder anderen Dellenzähler an Bord. Der Zsutand wird natürlich vom Gutachter bewertet. Wenn es keine vergleichbaren Fahrzeuge gibt wird es schwierig für den Sachverständigen aber nicht unmöglich. Dein Verwandter müsste ja auch ein Wertgutachten haben, das wollen die meisten Versicherungen haben wenn es um eine Oldtimerversicherung geht. Dort wurde ja auch ein Preis ermittelt. Würde mir der Unfall mit dem Buick passieren würde ich einfach das Wertgutachten als Basis nehmen. Wobei man natürlich die aktuelle Priesentwicklung berücksichtigen muß.

MfG

Mike

Themenstarteram 4. Juli 2016 um 14:44

Ich hole das nochmal hoch, das Thema ist immer noch nicht abgeschlossen. Ein Sachverständiger hat einen Wert von ~ 13.000 € ermittelt. Es gibt ein Wertgutachten, ca. 1 Jahr alt, damals wurden 12.000 € angesetzt.

Letztlich hat die Versicherung noch einen eigenen Gutachter geschickt, der etwa 6.000 € ermittelt hat. Mehr weigert sich die Versicherung nun zu zahlen, offenbar ist der Klageweg nötig. Mein Gefühl liegt irgendwo dazwischen, für 6000 € wird man sicher nichts vergleichbares bekommen.

Für mich beachtlich, wie sich das so hinzieht - ich frage mich was Leute machen, die auf das Geld der Versicherung angewiesen sind und nicht parallel ein neues Fahrzeug kaufen können (da das Fahrzeug im Erstbesitz war und hauptsächlich aufgrund einer gewissen emotionalen Bindung gefahren wurde, wird als Ersatz kein Oldtimer sondern ein Neufahrzeug angeschafft; andernfalls wäre die Abrechnung wahrscheinlich leichter).

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