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Wiederbeschaffungswert ?!

Themenstarteram 8. April 2007 um 11:22

Frohe Ostern

Mal ein folgender fall, der mich interresiert.

Und vielleicht könnt ihr mir da weiter helfen.

Mein Bruder hatte einen Selbstverschuldeten/Teilschuld Unfall (wird noch geklärt).

Sein Auto war vollkasko versichert also zahlt diese erstmal. Der Gutachter der Versicherung hat sich das Auto angeguckt und ein Gutachten erstellt.

Beim Gutachten kam raus.

Wiederbeschaffungswert ca 18500€

Repaearturkosten wären ca 21500€

somit lohnt es sich nicht diesen Wagen zu Reparieren. das ist ganz klar.

Nur hat sich mein Bruder gedacht okay wenn der Wiederbeschaffungswert ca 18500€ ist , dann holl ich mir so einen ähnlichen (ausstattugn und Motor).

Einmal bei einem Marken händler gewesen und dann noch mal im Internet gesucht und raus kam.

Händler ca 22000-23000€

Privat. ca 20000-21000€

wie wir sehen haben wir da einen Unterschied von ca 2000-4000€

Hat die Versicherung den Wiederbeschaffungswert falsch ausgerechnet , weil man kann sich ja für 18500€ nicht so ein Auto wiederbeschaffen.

Kann man von der Versicherung den Mehrbetrag verlangen ? Mit der begründeung das der Wiederbeschaffungswert höher ist ?

Oder seh ich da was Falsch?

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18 Antworten
am 8. April 2007 um 14:04

Hi,

wenn ihr euch sicher seid, sprecht den Gutachter an und verlangt eine Korrektur - ihr werdet sehen, was er antwortet.

Zumindest aber muss er Euch zeigen wie er auf den Wert gekommen ist.

Erst wenn das Gutachten korrigiert wurde, muss auch die Versicherung ihre Auzzahlung anpassen.

Grüße

Schreddi

am 9. April 2007 um 5:53

Der Gutachter muss euch Fahrzeuge bringen können die dem alten und dem WBW entsprechen

Es kann dem VN aber zugemutet werden auch 600km durch deutschland zu fahren um ein passendes Auto zu finden, die fahrkarte zahlt natürlich die Versicherung

Wie gesagt, setz dich mit dem Gutachter zusammen und kläre das

Grundsätzlich sollte man bei Preisdifferenzen mit dem Gutachter reden.

Der kann die Differenz ggf. erklären oder eben sein Gutachten entsprechend nachbessern.

Selbstverständlich ist es hilfreich die Verkaufsangebote vorlegen zu können und so die Marktpreis belegen zu können.

 

Was gerne übersehen wird:

Zwischen Händlereinkaufspreis, Privatverkaufspreis und Händlerverkaufspreis liegen stets ein paar EUR.

Der Händler investiert Arbeit, Kapital und ggf. Material in den Wagen und muß anders als der private Verkäufer Gewährleistung und Haftung erbringen. Auch muss er auf Umsatz (!) und Gewinn Steuern zahlen und ein Verlustrisiko kalkulieren.

Im konkreten Fall wird das in beide Richtungen (EK bzw. VK)ein vierstelliger Betrag sein.

Es kommt noch hinzu, das prospektierte Preise unverhandelt sind, d.h. der Wagen geht nicht zu den aufgrufenen Kursen über den Tisch.

ein ordentlicher Gutachter stellt den WBW so fest, dass ein Geschädigter damit zurecht kommen kann. Wir der Gutachter von der Versicherung geschickt, so ist mit einem (falschen-nicht neurtalen )Gutachten im Sinne der Versicherung zu rechnen. Sie können sich immer noch einen unabhängigen Gutachter nehmen und dann gehen Sie zum Anwalt und klagen den richtigen WBW ein.

am 10. April 2007 um 16:46

Hallo,

ein Gutachter sollte wissen, dass im Kaskofall nicht gleich zum eigenen Gutachter und Anwalt geraten werden sollte....

Die Behauptung des "falschen Gutachtens" sollte erstmal bewiesen werden, anonsten gehört sie nicht hierher sondern an den Stammtisch.

Bitte studier dein Postfach - das ist von mir ernst gemeint.

Grüße

Schreddi

wenn der Geschädigte für die billige Ersatzleistung, die die Versicherung ihm zugedenkt keinen gleichwertigen Ersatz bekommen kann, dann war das Gutachten des Versicherungsgutachteres erheblich untersetzt, somit falsch.

In diesem Fall ist das Gutachten eines Neutralen-SV, der eine richtiges GA erstellt zu tragen, auch in Kasko. So entscheiden die Höheren Gerichte.

 

Scheint mir sehr, als wenn diese Formum irgendwie von der Versicherungswirtschfaft kontrolliert ist , lieber Herr Schreddi !

am 10. April 2007 um 16:56

Sehr geehrter Herr SV Dr.Ing.Feld,

was ist gegen den zunächst vorgeschlagenen Weg einzuwenden?

Desweiteren verbitte ich mir derartige Unterstellungen - ich bitte dich vielmehr, meine PN noch einmal ausgiebig zu lesen...

Grüße

Schreddi

Hallo Herr H. aus FFB

na? wieder genesen?

Ostern haben Sie wohl in Lourdes verbracht ? :D

grundsätzlich besteht zwischen Haftpflicht und Kasko nur ein Unterschied bezüglich des Weisungsrechts und der Wertminderung.

Legt die Versicherung ein unbrauchbares Gutachten vor, weil es der VS-Gutachter "zu gut" mit seinem Auftraggeber gemeint hat, so geht das Weisungsrecht gemäß BGH auf den AS über.

Im übrigen stelle ich nur fest, was schon einige neutrale und unabhängige Kollegen von mir vorher festgestellt haben, die mir den Tipp gegeben haben, mich mal hier unmzusehen. Die Kollegen wurden von Ihnen angeblich unter vorgeschobenen Gründen ausgeschlossen, weil diese nicht im Sinne Ihrer Auftraggeber geschrieben hatten, dies ist sehr traurig.

Von so einem Forum sollte der Verbraucher eigentlich Neutralität erwarten dürfen. Wenn ich hier die Foren nennen würde, die im Sinne der Verbrauchers sind, so würde ich auch ganz sicher von Ihnen ausgeschlossen, Herr Schreddi, Sie machen Ihrem Namen wirklich Ehre - brawo.

am 10. April 2007 um 17:20

Hallo,

@Ing...

Neutralität heißt, dass Polemik und Stimmungsmache nicht (!) geduldet werden - eben weil dies Mittel der einseitigen Berichterstattung sind. Neutralität gibt dem Threadersteller Hinweise, die er in der Praxis auch verwerten kann ohne sofort in einen langen Rechtsstreit zu ziehen.

Die beiden ausgeschlossenen Usern sind nach mehreren Hinweisen des Forums verwiesen worden.

Ich werde dein Tun hier beobachten, solltest du damit nicht einverstanden sein, wende dich bitte an einen anderen Mod. Dieses Mittel steht dir frei.

Desweiteren sind ja keineswegs alle deine Beiträge entfernt - ich möcht dih erneut bitten, die ausgeprochene Verwarnung ernst zu nehmen.

Weitere Konversation hat über PN zu erfolgen - nicht im Forum.

Ansonsten BTT bitte, sollte sich der TE nochmal melden.

Mit freundlichen Grüßen

Schreddi - der die Assoziation mit dem Namen nicht versteht..

Themenstarteram 10. April 2007 um 17:21

so hat sich alles geklärt, war wohl nur ein tippfehler auf dem gutachten, wird jetzt korregiert, auf kurz vor 20000€. und somit marktgerecht.

ihm wurde auch ein beispiel gezeigt. und mit den 19xxx€ ist er einverstanden , den der gutachter hat ihm gezeigt das man so ein auto mit gleicher ausstattung auch bekommen kann. (also alles ganz gerecht)

@ schreddi

ich habe hier werder namen noch sonstige infos gegeben. und wollte nur wissen was man machen kann und wollte hier keinen anschwärzen oder schlecht reden.

ich dachte hier sind wir in einem forum, und das ist halt ein frage antwort spiel.

Was soll diese Spiegelfechterei ?

Daß versicherungsfreundliche Falschgutachten , falsch im Sinne der BGH-Rechtsprechung, erstellt werden (Stundenverrechungssätze, Restwertbörse, MWST beim Wiederbeschaffungswert usw.), ist gelebte Praxis.

Zum Thema WBW im Kaskofall:

Die Versicherung hat hier das Recht den Gutachter ihres Vertrauens zu beauftragen. Soweit so schlecht.

Wenn der Wiederbeschaffungswert laut Gutachten nicht ausreicht, um gleichwertiges Fahrzeug anzuschaffen, gibt es auch im Kaskofall Mittel und Wege, zu seinem Recht zu kommen.

1. Gutachten durch einen qualifizierten, freien Sachverständigen überprüfen lassen.

2. Wenn sich herausstellt, daß der WBW zu niedrig angesetzt wurde

kann ein sogenanntes Sachverständigenverfahren angestrebt werden.

Das bedeutet stark vereinfacht:

Beide Gutachtermeinungen werden durch einen dritten, meist vom Amtsgericht bestimmten Sachverständigen überprüft und bewertet.

Oft erzeugt die Erwähnung eines Sachverständigenverfahrens beim Erstgutachter unerwartete Gesprächsbereitschaft, weil verlorene SV-Verfahren an der Reputation nagen.

Nachteil des Sachverständigenverfahrens:

Es verbleibt ein Kostenrisiko. Wenn der Schiedssachversändige

dem Anspruchsteller nicht zu 100% recht gibt, muß von diesem auch ein entsprechender Anteil der Verfahrenskosten getragen werden.

Außer man hat eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, die Sachverständigenverfahren mit abdeckt.

Das tun bei weitem nicht alle. Warum wohl?

am 10. April 2007 um 17:24

Hi,

@HighspeedRS:

na das freut einen doch - Glückwunsch zum recht reibungslosen Ablauf :) Und danke natürlich auch für die Rückmeldung, ist leider nicht selbstversändlich.

Deinen letzten Absatz aber versteh ich leider nicht - ich hab dir doch gar nix dergleichen vorgeworfen? *grübel*

Grüße

Schreddi

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