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Wiederbeschaffungswert für seltene Fahrzeuge?

Themenstarteram 17. April 2016 um 0:12

Hallo zusammen,

im Bekanntenkreis kam es gestern leider zu einem Unfall mit einem eher seltenen Oldtimer - der Unfallgegner hat eine rote Ampel ungebremst überfahren und es kam zu einem recht heftigen Zusammenstoß. Obwohl der Unfallgegner ins Krankenhaus gebracht wurde, scheint sich der Personenschaden in Grenzen zu halten, was schonmal die Hauptsache ist.

Der Schaden ist erheblich, ob ein Wiederaufbau möglich ist wird sich zeigen, je nachdem ob strukturelle Schäden entstanden sind. Mit 10.000€ wird es aber nicht getan sein, da ist man bei einem gut 30 Jahre alten Fahrzeug eigentlich schon bei einem wirtschaftlichen Totalschaden - wenn es denn so einfach Ersatz gäbe.

Was mich nun interessiert: wie wird hier der Wiederbeschaffungswert ermittelt? Mobile zeigt Deutschlandweit etwas über 20 Treffer, darunter mehrere nicht fahrbereite Fahrzeuge. In der Farbe (weiß, für die damalige Zeit alles andere als exotisch) gibt es nur 2 vergleichbare Exemplare - eines mit wesentlich abweichendem Motor (115 statt 180 PS), das andere mit unklarem Erhaltungszustand. Kennt jemand die Vorgehensweise in so einem Fall?

Beste Antwort im Thema

Wenn, dann aber bitte auch alle anführen

http://www.classic-data.de/service/sachverstaendigen-suche/

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am 4. Juli 2016 um 15:46

Na nun sag doch mal um welchen seltenen 12.000 teuren Oltimer es sich handelt.

B 19

Zitat:

@MrXY schrieb am 4. Juli 2016 um 16:44:02 Uhr:

Für mich beachtlich, wie sich das so hinzieht - ich frage mich was Leute machen, die auf das Geld der Versicherung angewiesen sind und nicht parallel ein neues Fahrzeug kaufen können (da das Fahrzeug im Erstbesitz war und hauptsächlich aufgrund einer gewissen emotionalen Bindung gefahren wurde, wird als Ersatz kein Oldtimer sondern ein Neufahrzeug angeschafft; andernfalls wäre die Abrechnung wahrscheinlich leichter).

Kredit aufnehmen.

Neues Auto finanzieren.

am 4. Juli 2016 um 16:26

Nun würd mich aber auch mal interessieren um welchen Wagen es sich handelt. Das wurde ja im April schon nicht erläutert. ..

Zitat:

@MrXY schrieb am 4. Juli 2016 um 16:44:02 Uhr:

...Für mich beachtlich, wie sich das so hinzieht - ich frage mich was Leute machen, die auf das Geld der Versicherung angewiesen sind und nicht parallel ein neues Fahrzeug kaufen können...

Bei geschicktem Vorgehen und Ablauf entsprechender Zeitspannen, kann der zu beanspruchende Nutzungsausfall auch schon mal höher als der eigentliche Sachschaden ausfallen.

Zitat:

@MrXY schrieb am 4. Juli 2016 um 16:44:02 Uhr:

Für mich beachtlich, wie sich das so hinzieht - ich frage mich was Leute machen, die auf das Geld der Versicherung angewiesen sind und nicht parallel ein neues Fahrzeug kaufen können (da das Fahrzeug im Erstbesitz war und hauptsächlich aufgrund einer gewissen emotionalen Bindung gefahren wurde, wird als Ersatz kein Oldtimer sondern ein Neufahrzeug angeschafft; andernfalls wäre die Abrechnung wahrscheinlich leichter).

Sie knicken ein und nehmen das Angebot der Versicherung an um sich wieder ein Auto kaufen zu können.

Wenn im Recht kann man Kreditaufnahme in Betracht ziehen und die Kosten der gegnerischen Versicherung in Rechnung stellen

Zitat:

Letztlich hat die Versicherung noch einen eigenen Gutachter geschickt

Mit welchem Recht?

Zitat:

@rebizzel schrieb am 5. Juli 2016 um 10:07:09 Uhr:

Wenn im Recht kann man Kreditaufnahme in Betracht ziehen und die Kosten der gegnerischen Versicherung in Rechnung stellen

Aber auch nur wenn eine Bank dabei mitspielt. Das Problem ist das man zwar im Recht sein kann aber die Versicherung vor Gericht die besseren Argumente hat und schon hast Du einen Kredit an der Backe den Du nicht zahlen kannst.

Denn Eines sollte Jedem klar sein, vom Gericht bekommt man ein Urteil und nicht zwangsläufig Recht.

Klar kannst du nicht am ersten Tag nach dem Unfall zur Bank laufen aber bei unverhältnismäßigkeit der Bearbeitung usw geht das schon. Aber hier sollte logischerweise immer ein Rechtsanwalt mit im Boot sein...

Bei zwei Kollegen dauerte es rund ein Jahr bis sie Kohle von der Versicherung gesehen haben. Ist eine lange Zeit wenn man eine schlechte Bonität hat und seit damals sind die Kriterien für die Vergabe von Krediten nicht lockerer geworden.

Gerade in dieser Konstellation kann das für die gegnerische KH-Versicherung richtig teuer werden.

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