Wieder mal eine Vorfahrtfrage

Hallo Leute, es geht um folgende Situation:

Luftbild

Straßenguck

Ich komme mit dem Fahrrad von Südost aus dem für KFZ gesperrten Abschnitt der Willi-Brandt-Straße und will geradeaus weiter über die Moltkebrücke. Vorfahrtregelnde Verkehrszeichen sind nicht vorhanden. Die Fahrbahnmarkierungen suggerieren aber irgendwie eine abbiegende Hauptstraße. Muß mich der linksabbiegende Verkehr dennoch durchfahren lassen?

Mischkolino

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Zitat:

@Wolf-Dieter08 schrieb am 9. Juni 2016 um 22:54:44 Uhr:


Die Verkehrsführung ist eindeutig. Bei einer Prüfungsfahrt wäre man durchgefallen!

Und Herr Fahrprüfer, wer hat nun Vorfahrt und warum?

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Zitat:

@Steel_Lynx1978 schrieb am 20. Juni 2016 um 12:39:06 Uhr:


Muss mich hier jetzt auch mal einmischen. :-D

Nachdem ich die Bilder gesehen habe, würde ich als Autofahrer auch um die Kurve fahren und es als meine Vorfahrt ansehen.
Und als Fahrradfahrer würde ich anhalten.
Wenn man sich das auf diesem Bild ansieht ( https://www.google.de/.../...369T2fWEgkG0ToRSlAWc8Q!2e0!7i13312!8i6656 ), kann man deutlich erkennen das hier "überall" eine durchgezogene Linie ist, bis auf den kleinen Bereich direkt vor dem Radweg. Und dort war mal (wie ja beschrieben wurde) ein Sperschild.

So oder so, dass überfahren einer durchgezogenen Mittellinie ist weder in parallel, noch in querfahrt erlaubt. Somit dürftest du, selbst wenn du Vorfahrt hast, nicht aus der Straße herraus geradeaus auf die rechte Fahrbahnseite wechseln.

Meines erachtens heißt es: Anhalten, zu Fuß die Seite wechseln, weiterfahren!

Und auch sonst. Vorfahrtsrecht durchgesetzt und tot, bringt dir auch nichts!

Würde, hätte, könnte, sollte, usw... bringt jetzt aber auch nicht wirklich weiter.

Fakt ist: Durch die Straßenmarkierung entsteht eine Vorfahrt für die geradeaus fahrenden Radfahrer, da hat Mischkolino völlig recht.

Fakt ist aber auch, dass vermutlich die meisten Autofahrer das überhaupt nicht so registrieren und einfach weiter fahren.

Man sollte etwas tun, um die Situation zu entschärfen.
Entweder für die Radler das Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) und für die PKW Zeichen 301 (Vorfahrt an der nächsten Kreuzung od. Einmündung) oder aber die PKW mit dem Schild 102 auf eine Kreuzung mit Vorfahrt von rechts hinweisen.

Ich halte das schon für eine ziemlich gefährliche Stelle.

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 20. Juni 2016 um 16:10:37 Uhr:



@Steel_Lynx1978 schrieb am 20. Juni 2016 um 12:39:06 Uhr:
Ich halte das schon für eine ziemlich gefährliche Stelle.

Total gefährlich. Man kann jedem Radfahrer nur dazu raten nicht auf sein Vorfahrtsrecht zu bestehen.

Erschwerend kommt noch hinzu, dass im Vorfeld (und Nachgang) das Zeichen 306 steht und dieses auch nicht aufgehoben wird.

Steht das da irgendwo? Ich habe es auf den Bildern nicht gesehen.

Dann müsste man doch nur ein Ende des Radweges kennzeichnen, dann wäre alles in Ordnung - oder endet der Radweg ohnehin an der gestrichelten Linie - oder begehe ich jetzt einen Denkfehler?

😕

Naja du musst bis zur nächsten Kreuzung zurück gehen. Und ich meine natürlich mit dem Zeichen 306, dass dieses für die Autofahrer gilt.

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Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 20. Juni 2016 um 16:10:37 Uhr:


[...] Fakt ist: Durch die Straßenmarkierung entsteht eine Vorfahrt für die geradeaus fahrenden Radfahrer, da hat Mischkolino völlig recht. [...]

Nee, nee, so habe ich das nicht geschrieben. Durch Markierungen "entsteht" nämlich keine Vorfahrt, was wäre dann bei Schneefall? Vorfahrt hat vielmehr, wer von rechts kommt, oder wer dem Linksabbieger entgegenkommt und seine Fahrtrichtung beibehält/nach rechts abbiegt. Wenn nicht durch Verkehrszeichen Anderes geregelt ist, aber diese findet man an der Einmündung eben nicht.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 20. Juni 2016 um 16:48:56 Uhr:


[...] Erschwerend kommt noch hinzu, dass im Vorfeld (und Nachgang) das Zeichen 306 steht und dieses auch nicht aufgehoben wird.

Au weia! Ist mir noch gar nicht aufgefallen. Und der (ortsunkundige) Radfahrer weiß ja nichts von der Vorfahrtstraße. Dann wäre es doch folgerichtig, den Bordstein mit 1-2cm Auftritt um die Kurve herumzuziehen und ein Stück Aufpflasterung herzustellen. Oder eine abbiegende Hauptstraße ausschildern, wäre jedenfalls billiger. Aber so wie jetzt geht das gar nicht. Vielleicht schreibe ich mal 'ne mail ans Bezirksamt...

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 20. Juni 2016 um 21:04:20 Uhr:



Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 20. Juni 2016 um 16:10:37 Uhr:


[...] Fakt ist: Durch die Straßenmarkierung entsteht eine Vorfahrt für die geradeaus fahrenden Radfahrer, da hat Mischkolino völlig recht. [...]

Nee, nee, so habe ich das nicht geschrieben. Durch Markierungen "entsteht" nämlich keine Vorfahrt, was wäre dann bei Schneefall?

Nicht lesbare Markierungen und Schilder sind immer ein Sonderfall, das sollte man hier nicht auch noch unterstellen.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 20. Juni 2016 um 21:16:50 Uhr:


Au weia! Ist mir noch gar nicht aufgefallen. Und der (ortsunkundige) Radfahrer weiß ja nichts von der Vorfahrtstraße. Dann wäre es doch folgerichtig, den Bordstein mit 1-2cm Auftritt um die Kurve herumzuziehen und ein Stück Aufpflasterung herzustellen. Oder eine abbiegende Hauptstraße ausschildern, wäre jedenfalls billiger. Aber so wie jetzt geht das gar nicht. Vielleicht schreibe ich mal 'ne mail ans Bezirksamt...

Nein, niemand begreift das, was was hier gemacht wurde, weder Autofahrer noch Radfahrer. Das ist der letzte Murks! Hier ist die Verkehrsführung zu 99,99% Schuld wenn es knallt ... und am Ende gibt es nur Opfer und keine Täter (außer die im Amt).

Mach die Meldung da hin, die ist überfällig.

Ob es hilft, ist immer fraglich, aber mehr als versuchen geht nicht.

P.S.:
Bei der Straßenführung wäre die einzige sichere Nummer das Schild 205 für die Radfahrer aufzustellen. Alles andere hilft sicher nicht wirklich.

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 20. Juni 2016 um 16:10:37 Uhr:



Würde, hätte, könnte, sollte, usw... bringt jetzt aber auch nicht wirklich weiter.

Fakt ist: Durch die Straßenmarkierung entsteht eine Vorfahrt für die geradeaus fahrenden Radfahrer, da hat Mischkolino völlig recht.

Fakt ist aber auch, dass vermutlich die meisten Autofahrer das überhaupt nicht so registrieren und einfach weiter fahren.

Man sollte etwas tun, um die Situation zu entschärfen.
Entweder für die Radler das Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) und für die PKW Zeichen 301 (Vorfahrt an der nächsten Kreuzung od. Einmündung) oder aber die PKW mit dem Schild 102 auf eine Kreuzung mit Vorfahrt von rechts hinweisen.

Ich halte das schon für eine ziemlich gefährliche Stelle.

Das "würde, hätte, könnte , sollte, usw", habe ich nicht eingesetzt um meine Darstellung zu relativieren, sondern weil ich an dieser Örtlichkeit noch nie gewesen bin.

Und Fakt ist, dass laut StvO hier KEIN Vorfahrtssituation für Geradeausfahrer entsteht.
Hier gilt §40 Absatz 3.3 das Zeichen 295 (durchgezogenen Linie).
Die durchgezogene Linie gilt sowohl als FahrBAHN-, als auch als Fahrspur-Begrenzung. Ein Überfahren der Selbigen stellt laut StvO sogar einen Bußgeldbestand dar.
Man sieht dies auch an den jeweiligen Einmündungen. Dort sind sowohl Autospur, als auch Fahradspuhr in die jeweilige Richting mit einer gestrichelten Linie versehen, aber nicht in die jeweilige Gegenrichtung (Man sieht also eine Doppellinie, gestrichelt und durchgezogen)
Dies ändert aber nichts an der Tatsachen, dass die Mittellinie eine durchgezogene Linie ist. Deren Überquerung ist nicht gestattet. Somit dürfte man als Radfahrer zwar nach rechts abbiegen, aber ein Links abbiegen (geradeaus fahren) ist nicht erlaubt, weil man dann die durchgezogenen Linie überqueren müsste oder auf der falschen Straßenseite fährt.

Durch die Fahrbahnbegrenzung wird hierbei auch die Straßenführung klar. Die eigentliche Strasse beschreibt hier eine Kurve. Die geradeaus Spur ist, bedingt durch Zeichen 295, eine untergeördnete Strasse.
Auch wenn diese Art der Markierung selten ist und es optisch und begreifbar einfacher wäre hier den Bordstein durchzuziehen, ist diese Art der Verkehrsführung und Markierung durch die StvO abgedeckt und rechtens.

(Wie man an den Bildern auch sehen kann, wird selbst der Fußgänger-Weg hier durch eine durchgezogene Linie abgetrennt.)

Zitat:

@Steel_Lynx1978 schrieb am 21. Juni 2016 um 08:36:09 Uhr:


Dies ändert aber nichts an der Tatsachen, dass die Mittellinie eine durchgezogene Linie ist.

Zum wiederholten Male, ist sie nicht. Die Google-Maps Bilder sind alt, der TE hat in Post 16 ein neueres Bild gepostet wo klar zu erkennen ist, wie es heute der Fall ist. Einfach mal ansehen.

Linien sind auch Verkehrszeichen, in diese Straße darf ich nur rein fahren über die gestrichelte Linie und muss die Vorfahrt der Radler beachten, ich bin dann auch Abbiegen da die Hauptstraße leicht links abbiegt.
Wenn Schnee liegt ist es ein Sonderfall, dann gilt gegenseitige Rücksicht.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 20. Juni 2016 um 22:09:12 Uhr:


[...] Mach die Meldung da hin, die ist überfällig. [...]

Grad gemacht, hat das Amt morgen früh auf dem Monitor. Ich berichte dann von dessen Antwort.

zur eingangsfrage:
->für den autofahrer ist klar erkennbar, dass er nicht geradeausfahren kann.
->für ihn biegt die straße ab. seine leitlinien gehen um die kurze
->der muß dort nichtmal blinken um abzubiegen würde ich behaupten

du als radfahrer möchtest dagegen leitlinien überqueren.
->schon aus diesem grund würde ich anhalten.

ich würde mich hier als ganz klar an die linien halten (und aufgrund der strichelung darfst du sie durchaus überqueren) und nicht an eine rechts-vor-links regel (die du meinst aufgrund von fehlenden vorfahrtszeichen dort zu sehen)

es wäre in dem zusammenhang nun natürlich spannend wie die linien vorfahrtsrechtlich tatsächlich zu bewerten sind

---------------------------
was deinen zweiten geschiderten fall angeht:
solange da gerade aus kein verkehrsberuhigter bereich ist sondern lediglich das einfahrtsverbot, bin ich der meinung dass du ganz klar vorfahrt hast, wenn du aus diesem bereich kommst
entgegenkommende autos können nur abbiegen und überfahren dabei ganz klar die leitlinien deines geradeausführenden radwegs.
die autos sind hier also abbieger die entsprechend zu warten haben.
->es ist aber tatsächlich so, dass autofahrer beim abbiegen sich leider oft nicht am tatsächlichen verkehr orientieren sondern eine rote fußgängerampel (die für sie überhaupt nicht gilt!) als grund nehmen nicht mehr schauen zu müssen ob jmd die straße überquer. das kann für radfahrer die oftmals länger grün haben als fußgänger richtig böse gefährlichwerden - sowohl wenn der radfahrer sich parallel zum pkw verkehr bewegt, aber auch ganz klar, wenn der parellele radweg entgegen der fahrrichtung befahren werden darf (da ist bei manchen kreuzungen die fußgängerampel schon 2 sekunden oder länger rot und die als autofahrer kann trotzdem noch ein radfahrer entgegenkommen der eine grüne radfahrerampel hatte).

Daher sollte man sich als Autofahrer ganz klar am Verkehr orientieren und nicht an Ampeln die für einen überhaupt nicht gelten (sprich ist die fußgänger ampel rot hupe ich weder einen fußgänger an noch überfahre ich einen radfahrer)
Das problem fängt hier schon in der Fahrschule an - mein Fahrlehrer zb brachte mir bei an ampeln regelmäßig die fußgöngerampel des querverkehrs zu beachten - schaltet diese auf rot ist meine grüne Fahrampel oft nicht mehr weit.
Das ist durchaus ein nützliches hilfsmittel.
Dennoch darf ich nicht eine rote fußgängerampel in meiner fahrtrichtung bzw im gegenverkehr dazu benutzen beim abbiegen nicht schauen zu müssen ob sich ein fußgänger auf der fahrbahn befindet oder ein radfaher gerade aus fährt oder mir geradeaus entgegenkommt. Ich muss beim Abbiegen immer gucken und andere ampeln als meine haben mich nicht zu interessieren.

Zitat:

@newt3 schrieb am 22. Juni 2016 um 01:26:08 Uhr:



es wäre in dem zusammenhang nun natürlich spannend wie die linien vorfahrtsrechtlich tatsächlich zu bewerten sind

Gar nicht, weil eine gestrichelte Leitlinie keine Aussage zur Vorfahrt macht.

Die mail wurde von der Straßenaufsicht zur Straßenverkehrsbehörde weitergeleitet. Ich berichte wieder...

Zitat:

@newt3 schrieb am 22. Juni 2016 um 01:26:08 Uhr:


[...] Daher sollte man sich als Autofahrer ganz klar am Verkehr orientieren und nicht an Ampeln die für einen überhaupt nicht gelten (sprich ist die fußgänger ampel rot hupe ich weder einen fußgänger an noch überfahre ich einen radfahrer)[...]

Beim zweiten Fall habe ich mich mittlerweile auf die Ampelphasen eingeschossen und bin schneller über die Kreuzung, als daß mir die Linksabbieger Probleme bereiten können 😉

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