Wieder mal eine Vorfahrtfrage
Hallo Leute, es geht um folgende Situation:
Ich komme mit dem Fahrrad von Südost aus dem für KFZ gesperrten Abschnitt der Willi-Brandt-Straße und will geradeaus weiter über die Moltkebrücke. Vorfahrtregelnde Verkehrszeichen sind nicht vorhanden. Die Fahrbahnmarkierungen suggerieren aber irgendwie eine abbiegende Hauptstraße. Muß mich der linksabbiegende Verkehr dennoch durchfahren lassen?
Mischkolino
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Wolf-Dieter08 schrieb am 9. Juni 2016 um 22:54:44 Uhr:
Die Verkehrsführung ist eindeutig. Bei einer Prüfungsfahrt wäre man durchgefallen!
Und Herr Fahrprüfer, wer hat nun Vorfahrt und warum?
56 Antworten
Update: eine Antwort auf meine E-Mail habe ich immer noch nicht aber mittlerweile wurde der schöne Kandelaber mit einem VZ205 verschandelt 🙂:
Interessant ist auch das Schild "Charlottenburg nach links", wo es doch nur geradeaus geht … 😉
Leider Lese ich erst jetzt mit.
Aber ein Problem habe ich seit Beginn. Das Bild ist von 2009, das von 2010, das Bild stimmt so nicht mehr, das musst du dir auch anders denken.
Wie wäre es von Anfang an mit aktuellen Bildern und am besten auch noch eingezeichnet wie du fahren möchtest?
Denn eines habe ich von Anfang NIE gesehen, nämlich die für dich angeblich geöffnete Sicherheitslinie.
Auch auf diesem neusten Bild von 21.37 Uhr sehe ich KEINE geöffnete Sicherheitslinie. Somit dürftest du von diesem Bild aus gesehen gar nichts geradeaus fahren. Weil du dazu eine Sicherheitslinie überqueren musst und das ist auch für dich verboten.
Ausserdem kann ich auf keinem der Bilder, die ja alle ziemlich alt sind, erkennen ob das andere eine Hauptstrasse ist oder nicht. Denn wenn ja, dann wäre die Sachlage klar. Ich bin die Bilder bis zur nächsten Kreuzung auf beiden Seiten zurück gegangen und habe nichts gesehen, somit wären beides Nebenstrassen. Aber eben, da du eine Sicherheitslinie überahren musst, erledigt es sich sowieso.
Die andere Kreuzung fehlt mir auch etwas. Da ist ein allgemeines Fahrverbot ausgeschildert. Steht auf dem Zusatzschild unten dran wirklich das du mit dem Fahrrad durchfahren darfst?
Wenn Nein, wäre die Sachlage sowieso klar und falls doch, wäre die Sachlage eventuell auch klar.
Hier kommt ein Problem für mich erschwerend hinzu, ich komme aus der Schweiz und wir haben nur zu 95% identische Verkehrsregeln. In der Schweiz hat niemand der aus einem Fahrverbot heraus kommt Vortritt. Wenn das in DE auch so ist, dann wäre die Sachlage auch dort ganz klar, nämlich das DU KEIN Vortritt hast. Da es zum Glück in Deutschland auch Gesetzbücher gibt, wer kennt das richtige und kann den Gesetzesartikel mal nachschlagen und hier nennen?
Guten Morgen! 😉
Mit der einseitigen Strichellinie hast Du allerdings recht, man sieht sie auf dem Foto nicht. Und im Vorbeifahren sah sie irgendwie sehr blaß aus. Ob sie weggefräst wurde? Aber warum das denn schon wieder? Ich schaue nächstes Mal genau hin. Vor 3 Wochen war die Strichellinie aber definitiv noch da und auf dem hier eingestellten Bild von 2010 ist sie auch klar erkennbar:
http://www.motor-talk.de/.../...l-eine-vorfahrtfrage-t5718875.html?...
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Zitat:
@birscherl schrieb am 14. Juli 2016 um 22:19:38 Uhr:
Interessant ist auch das Schild "Charlottenburg nach links", wo es doch nur geradeaus geht … 😉
Ist mir als Ortskundiger gar nicht aufgefallen. Touristenverarschung...🙂
Wieder ein Foto von 2010 das ja scheinbar nicht mehr der Realität entspricht.
Wie schon gesagt, es muss ein echtes aktuelles Foto her auf dem genau eingezeichnet ist was du vorhast. Nur so spricht jeder vom gleichen und jeder weis was du vorhast.
Und was ist mit dem anderen bezüglich dem Fahrverbot? Was steht da auf dem Schild? Meine Zeit in Berlin ist schon zu lange her, da war dieses Schild noch nicht :-)
Dieser Thread ist schon ein paar Tage alt und ganz offensichtlich wurde immer wieder was geändert.
Unterm Strich ist aktuell aber ein Stand erreicht, wo die Nummer vernünftig geregelt ist. Dabei ist egal ob die Strichelung nun noch da ist oder weggefräst wurde.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 16. Juli 2016 um 12:34:40 Uhr:
Dieser Thread ist schon ein paar Tage alt und ganz offensichtlich wurde immer wieder was geändert.
Und selbst wenn vor Ort nichts geändert worden wäre, wüssten wir nicht wirklich wie es vor Ort ausgesehen hat.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 16. Juli 2016 um 12:34:40 Uhr:
Unterm Strich ist aktuell aber ein Stand erreicht, wo die Nummer vernünftig geregelt ist. Dabei ist egal ob die Strichelung nun noch da ist oder weggefräst wurde.
Nein das ist eben nicht egal. Wenn die zusätzliche offene Linie noch vorhanden ist, darf drüber gefahren werden, ansonsten eben nicht. Das ist schon ein grosser und vorallem wichtiger Unterschied
Zitat:
@Benzli2013 schrieb am 16. Juli 2016 um 15:00:39 Uhr:
Und selbst wenn vor Ort nichts geändert worden wäre, wüssten wir nicht wirklich wie es vor Ort ausgesehen hat.
Das war ja auf den Bildern nachvollziehbar.
Erst war die Linie durchgezogen, da war alles gut, denn links abbiegen war nicht erlaubt.
Dann hat jemand die gestrichelte Linie dazu gepinselt und damit das Abbiegen erlaubt und gleichzeitig rechts vor links praktisch eingeführt.
Jetzt kam das Vorfahrt gewähren Schild dazu.
Zitat:
@Benzli2013 schrieb am 16. Juli 2016 um 15:00:39 Uhr:
Nein das ist eben nicht egal. Wenn die zusätzliche offene Linie noch vorhanden ist, darf drüber gefahren werden, ansonsten eben nicht. Das ist schon ein grosser und vorallem wichtiger Unterschied
Es ist kein wichtiger Unterschied mehr in Bezug auf die Ausgangsfrage im Thread hier. Mit dem Vorfahrt gewähren Schild muss der Radfahrer warten. Die Vorfahrt ist jetzt eindeutig geregelt.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 16. Juli 2016 um 15:29:08 Uhr:
[...] Dann hat jemand die gestrichelte Linie dazu gepinselt und damit das Abbiegen erlaubt und gleichzeitig rechts vor links praktisch eingeführt.
Jetzt kam das Vorfahrt gewähren Schild dazu.[...]
"Jetzt" heißt 8 Jahre nach der geänderten Radwegführung.
Zitat:
@Benzli2013 schrieb am 15. Juli 2016 um 21:56:22 Uhr:
Wieder ein Foto von 2010 das ja scheinbar nicht mehr der Realität entspricht.
Wie schon gesagt, es muss ein echtes aktuelles Foto her auf dem genau eingezeichnet ist was du vorhast. Nur so spricht jeder vom gleichen und jeder weis was du vorhast.Und was ist mit dem anderen bezüglich dem Fahrverbot? Was steht da auf dem Schild? [...]
Außer Tomate/Mozzarella steht auf dem Fahrverbot-Schild nichts.😁 Aber auf dem Zusatzschild darunter "BVG, Radfahrer und Zufahrt Bundeskanzleramt frei". Kann man alles beim von mir bereits am Anfang verlinkten Google Street View Bild interaktiv anklicken, rundumdrehen, heranscrollen usw. Dort sieht man sogar neben der dicken Sperrlinie ein Stück weggefräste Strichellinie (3 Striche), die dann seit etwa 2010 wieder aufgemalt und jetzt offensichtlich wieder entfernt wurde. "Denn sie wissen nicht, was sie tun"... 😁
Jetzt habe ich erstmal Urlaub, aber ich mache danach noch mal ein paar Fotos. Und zu Deiner Theorie mit der nicht zu überfahrenden Sperrlinie: dazu gehört dann n.m.M. auch ein VZ 209-20 an den Laternenmast.
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 19. Juli 2016 um 23:30:22 Uhr:
[...] Jetzt habe ich erstmal Urlaub, aber ich mache danach noch mal ein paar Fotos. [...]
Eins habe ich heute mal gemacht. Die Strichellinie in der Mitte ist tatsächlich "weg", warum auch immer. Man kann sie nur noch erahnen.