wieder einmal Thema Scheinwerfer
Hallo,
habe immer noch das Problem mit zu geringer Leuchtweite, bei Nacht ist fast kein Fahren mehr möglich (25m-30m). Nach mehrfach erfolglosem Schrauben durch FOH, war ich gestern bei A.T.U. - Aber auch nicht's - weil angeblich XENON nur über Neukalibrierung des Steuergerätes eingestellt werden kann. Wenn das so wäre, sollte dann nicht der FOH das wissen und nicht mit Schraubenzieher erfolglos schrauben?
Kann mir von Euch da bitte weiterhelfen ?
Gruß
hias-r
55 Antworten
Der andere, mein Haus- und Hof FOH is 12km weiter weg und da ich an dem eh vorbeigefahren bin, dachte ich ich probiers halt mal 😁.
Der Techniker hatte ganze Arbeit geleistet, links war total verstellt und rechts war quasi Fernlicht. Hab mind. zu 30% die Bäume angeleuchtet oder den Innenraum anderer Fahrer erhellt.
Bin dann heute kurzerhand doch zu meinem Spezi gefahren *g*. War sogar beim Einstellen dabei. Sieht wirklich aus als obs jetzt richtig eingestellt ist. Alles weitere werde ich heute Abend/Nacht erfahren *g*.
Inwiefern war der Linke verstellt?
Am Anfang also vor der weiteren Verpfuschung gestern, ungefähr so wie bei dir SoD.
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Na dann viel spass mit dem nun endlich richtig eingestellten Flutlicht 😉
*Seufz* Jetzt hab ich die alte Ausleuchtung wieder 🙄. Ok der linke Scheinwerfer zeigt minimal nach links rüber aber das wars schon.
Landstraße:
linke Fahrbahn bis zum ersten Drittel der rechten Fahrbahn eine Sicht von knapp 20m. Ab dann hebt sich der rechte Scheinwerfer und leuchtet weiter. Es ist zum Grausen. Je weiter man rechts schaut desto besser die Ausleuchtung, je weiter nach links desto näher rückt die Nacht.
Soll das etwa die optimale Einstllung sein??? Das kann ich nicht glauben aber ich war doch dabei beim Einstellen. Der Techniker hats genauso eingestellt wie es auf der Anzeige im Lichtmessgerät oder wie man das nennt, sein soll 🙁.
Dann lasse den Linken noch ein minimy höher stellen. Meinen hat der TÜV-Mitarbeiter auch deutlich höher eingestellt, als die normalen oder speziellen Werte, die hier im Forum mal zu lesen waren. Aufgeregt hat sich bisher noch keiner aus dem Gegenverkehr.
Zitat:
Original geschrieben von SoulOfDarkness
Meinen hat der TÜV-Mitarbeiter auch deutlich höher eingestellt, als die normalen oder speziellen Werte, die hier im Forum mal zu lesen waren.
Die empfohlenen Neigungswerte stehen, zumindest bei den Hallogen-Scheinwerfern, auf den selbigen. Irrc auf so nem schwarzen Kunststoffhalter.
Hab gerade mit meinem FOH telefoniert und er meinte es sollte dann eigentlich eine gute Ausleuchtung haben wenn es richtig eingestellt ist. Wenn man es höher einstellen würde, würde es ja den Gegenverkehr blenden. Jetzt soll ich übernächste Woche mal anrufen um da nen Termin auszumachen, damit das Auto mal son (halben) Tag zum prüfen da ist.
Oder sollte ich vielleicht einfach mal zum örtlichen TüV gehen und nachfragen?
Also nochmal mein "Leidensweg":
1. Feststellung, dass irgendwie verhältnissmässig wenig licht vorn ist
2. kontrolle beim FOH. Einstellung mit Messgerät. Höher als Standard-Werte
3. Noch immer nicht zufriedenstellend
4. Feststellung der zu rechtslastigen Ausleuchtung des linken Scheinwerfers
5. Neueinstellung dieses Scheinwerfers durch TÜV: noch höher UND Korrektur nach Links!
Ergebnis: Endlich perfekte Ausleuchtung. Ohne Blendeffekt! Bei meinen Scheinwerfern sind also NICHT mehr die vorgegebenen Werte eingestellt.
Zitat:
Original geschrieben von SoulOfDarkness
Ohne Blendeffekt!
kann ich bestötigen 😁 😁 😁
MAL WIEDER hab ich nen Foh aufgesucht, nämlich genau den, der mir das Licht um 100 Ecken gestellt hat.
Hab mir den Typ gepack und gesagt so und so siehts aus.
Hat sich alles angehört und gemeint ja man könne nur die Höhe verstellen. Hörte sich komisch an in meinen Augen, also sind wir zum Wagen und er zeigte mir was er meinte. Er hat das Abbiegelicht verstanden und es mit dem Kurvenlicht gleichgesetzt. Trotzdem komisch das deswegen die Xenon Brenner als halbes Fernlicht durchgingen 🙄.
Hab vorher zuhause ein Bildche vorgezeichnet das darstellen sollte wie die Ausleuchtung auf der Straße rüberkommt (meine Ausleuchtung im Originalzustand). Er meinte das sei vollkommen normal und das schreibt der Gesetzgeber vor, auf meine Frage ob man den linken Scheinwerfer nicht ein wenig erhöhen und nach links "drehen" können, meinte er, dies ginge nicht man könne AFL nicht nach links oder rechts verstellen.
Ich geh morgen zum TüV und lass den mal schauen und erklär ihm mein Problemchen. Andernfalls geh ich halt doch nochmal zu nem anderen OH *genervt ist*. Werde mal gucken ob ich ne Grafik anhängen kann von meiner Zeichnung, das man sieht was ich meine.
@ SoD woher weisst du das da nichts blendet? Achtest du auf den Gegenverkehr von wegen Lichthupe oder wie hat der TüV Prüfer das gecheckt?
ganz einfach:
1. der TÜV-Mensch hat nur soweit verstellt, wie er es verantworten konnte ==> reichte aber für eine deutliche Verstellung oberhalb der Originaleinstellung!
2. bisher hat sich noch keiner aus dem Gegenverkehr mit Lichthupe beschwert. Wenn, dann wars ein Bekannter, der nur grüssen wollte 😁
3. konnte es Bochen bestätigen. Bin ja oft genug hinter ihm gefahren. Da ich Tagfahrlicht habe, waren die Lampen also auch immer an, wenn ich hinter ihm war 😉
iirc ist es normal, dass der rechte scheinwerfer höher als der linke leuchtet.