Wie vorgehen bei Vorschlag Versicherung Teilung Kosten?
Guten Morgen,
ich hatte vor einigen Tagen einen Unfall auf einem Parkplatz.
Ich wollte rückwärts ausparken, bin dazu eine halbe Wagenlänge aus der Parklücke, habe dann aber angehalten, da man auf Grund der Parkplatzsituation fast nie in einem Rutsch aus der Lücke kommt (Parkplatz Fitnessstudio).
Ich hatte den Rückwärtsgang schon wieder herausgenommen, da knallt es. Ein Suzuki ist mir hinten längs der Stoßstange entlang ins Auto gefahren. Die Fahrerin wollte auch ausparken, sie fuhr also auch rückwärts. Sie stand mir aber nicht direkt gegenüber, sonder ist ein ganzes Stück rückwärts auf dem Parkplatz gefahren, quasi im 90 Grad Winkel zu mir.
Dementsprechend hat sie den Schaden an der äußersten linken Ecke der Stoßstange inkl. Felge, mein Schaden beginnt Mitte der Stoßstange und geht fast bis an den Rand der Stoßstange (Golf 5 Variant)..
Meine Stoßstange ist in der Mitte richtig aufgeschlitzt, die Spuren ihrer Reifen und der roten Farbe sind auf der ganzen Fläche des Schadens vorhanden.
Polizei gerufen (sie übrigens, ich sollte Schuld sein), die kam und war sich einig: Sie ist Verursacher!Es gibt übrigens keine Zeugen.
Ich ihre Versicherung angerufen und ich sollte den Sachverhalt beschreiben inkl. Skizzen (habe ich auch getan), nun habe ich einen Brief in der Post (abgeschickt, bevor mein Brief angekommen sein kann!), in dem sinngemäß steht: beide hätten aufpassen müssen, in diesen Fällen würden die Kosten geteilt, ich solle einen Kostenvoranschlag schicken, das wäre halt so.
Ich denke, Sie wird früher oder später meine Versicherung kontaktieren und ähnliches vorlegen.
Ich möchte aber nicht hochgestüft werden, daher meine folgende Fragen:
- Was heißt teilen? Werden beide Kostenvoranschläge in Topf geworfen, durch 2 geteilt und das bekommt dann jeder? Die Schäden werden vermutlich nicht gleich hoch sein (meiner ist evtl. höher), ich hätte dadurch einen Nachteil
- Oder heißt das: jede Versicherung übernimmt den Schaden des anderen? Das will ich nicht, wegen Hochstufung
Was nun? Dagegen angehen? Laut Versicherung gäbe es eindeutige Urteile dazu (Teilung der Kosten)
Meine Idee: Kostenvoranschlag abgeben, hoffen, dass ihrer niedriger ist und Ihren Schaden mit dem Geld, was ich bekomme, ausgleichen und mit der Differenz bzw. Restbetrag meinen reparieren (mit Eigenleistung). Könnte aber auch in Hose gehen, wenn beide gleich hoch sind oder Ihrer höher (eher unwahrscheinlich, aber man kennt ja die Geschichten mit Kostenvoranschlägen...)
- Lieber Gutachten oder Kostenvoranschlag von VW vorlegen?
Vielen Dank für Tipps....
Gruß
Hobbit
Beste Antwort im Thema
@rübezahl1:
Viel Info und viele Fragen. Ich versuche mal eine kurze Anrtwort.
1. Es ist nicht IMMER so, dass bei Unfällen auf Parkplätzen 50:50 abgerechnet wird.
Nach Deiner Schilderung wurde der Zusamenstoß vom Gegner verursacht und er würde dafür voll haften.
Ob er das auch so seiner Versicherung schildert, wissen wir natürlich nicht. An der Stelle sind schon viele Autofahrer unehrlich geworden... Abwarten.
2. Wenn es zu einer Haftungsquote käme, wären auch die SV Kosten nur anteilig vom Gegner zu tragen.
Wenn Du ein Kostenrisiko vermeiden willst, kannst Du die gegnerische Versicherung den SV beauftragen lassen. Dann kostet es Dich nichts.
Und bevor die ganzen "Um HIMMELSWILLEN keinen Versicherungsgutachter an das Auto lassen" Brüllaffen loslegen, mach am besten eine Rechnung auf.
Vielleicht fällt das Vers-GA geringer aus, weil nicht die höchsten Stundensätze angesetzt werden etc, vielleicht...
Das macht vielleicht 150 EUR Unterschied aus. Bezahlt wird die Differenz aber auch bei einem Fremdgutachten nicht. Allenfalls wenn Du die Differenz erfolgreich einklagst.
Ganz sicher kostet der Fremdgutachter aber Geld. Bei der Schadenhöhe locker 400 EUR.
Die Hälfte zahlst Du bei einer 50% Quote selbst.
Da sollte man schon mal ins Grübeln kommen...
3. Zu den Auskünften der WS:
Im Grunde richtig. Bagatellgrenze für Gutachten liegt eher bei 700 bis 800 EUR aber Du bist ja sowieso drüber.
Wenn die gegnerische Versicherung nur 50% zahlt, würde Deine VK den Rest abzüglich SB übernehmen.
Du würdest 2x hochgestuft: einmal VK, einmal HP für den generischen Schaden.
17 Antworten
Wie gesagt, hast Du alle Möglichkeiten, aber eben auch ein gewisses Kostenrisiko.
Grundsätzlich kannst Du fiktiv abrechnen. Dann bekommst Du den Fahrzeugschaden netto zur jeweiligen Quote.
Wenn die Versicherung einen KVA will, lass halt einen machen. Aber bei 3000 Eur würde ich darauf wetten, dass da noch Diskussionen kommen.
Wenn Du Dich mit einem freien SV sicher fühlst, beauftragst Du den. Das Gutachten wird geprüft und der dann verbleibende netto Betrag wird ebenfalls quotiert erstattet.
Die Kosten trägst Du zur Quote.
Die dritte Variante hatte ich ja schon geschildert.
Mit dem Geld kannst Du dann den Lackierer etc zahlen. Die anfallende MwSt. kannst Du dann noch nachfordern, natürlich auch nur quotiert.
So, da will ich als TE auch noch mal etwas sagen 😉
Es geht noch ein bisschen hin und her. Ich musste den Schaden nochmals beschreiben, also für die gegnerische Versicherung, aber bevor ich das abgeschickt hatte, hatte ich schon ein Schreiben mit der 50%-Regelung in der Post. Auch meine Versicherung sagt, das wäre halt so....
Inzwischen war ich auch beim Gutachter, der meinte: Sie haben zu 100 % gestanden, der andere nicht..Das würde man eindeutig erkennen....Bringt aber wohl nichts, es bleibt bei 50% Erstattung jeweils für beide... Ätzend! Ich hätte den Unfall nur verhindern können, in dem ich zu Hause geblieben wäre und das kann es echt nicht sein.
Mein Schaden ist übrigens auch ca. 1000 €, wie Ihrer. Also auch hier patt...
Eine Möglichkeit habe ich noch: Meine Versicherung will auf Grund des Gutachtens 70:30 vorschlagen. Immerhin!
Mal abwarten!
Zitat:
Original geschrieben von Hobbit73
So, da will ich als TE auch noch mal etwas sagen 😉Es geht noch ein bisschen hin und her. Ich musste den Schaden nochmals beschreiben, also für die gegnerische Versicherung, aber bevor ich das abgeschickt hatte, hatte ich schon ein Schreiben mit der 50%-Regelung in der Post. Auch meine Versicherung sagt, das wäre halt so....
Inzwischen war ich auch beim Gutachter, der meinte: Sie haben zu 100 % gestanden, der andere nicht..Das würde man eindeutig erkennen....Bringt aber wohl nichts, es bleibt bei 50% Erstattung jeweils für beide... Ätzend! Ich hätte den Unfall nur verhindern können, in dem ich zu Hause geblieben wäre und das kann es echt nicht sein.
Mein Schaden ist übrigens auch ca. 1000 €, wie Ihrer. Also auch hier patt...
Eine Möglichkeit habe ich noch: Meine Versicherung will auf Grund des Gutachtens 70:30 vorschlagen. Immerhin!
Mal abwarten!
Dann hättest Du viel Glück. Selbstverständlich kann ein Gutachter feststellen, ob ein Fahrzeug gestanden hat.
Nur nicht wie lange, d.h. 1/10 Sekunde oder 5 Sekunden. Daher ist die Aussage des Gutachters für die Ermittlung der Quote ohne Belang.
Grüße von Klaus