Wie verlässlich ist der Felgenkonfigurator von reifen.com?
Hallo Motor-Talk Community,
habe für einen Audi TT (Coupe TFSI45, quattro , BJ 2019, ACJ000033) bei reifen.com Winterräder konfiguriert und bestellt. Borbet CC 7x17 ET 50 mit 225/50 R17. Sollten laut Konfigurator passen, und ich erhielt von reifen.com eine Nachricht die Rad-Reifen-Kombination würde passen und zum Partnerbetrieb gesendet. Heute sollten dieses beim Premio-Partner montiert werden. Ergebnis: die Räder passen nicht, angeblich wegen der Bremse. Sie suchen nach einer Lösung (Spurplatten) und melden sich, Termin in ca. 4 Wochen. Da war meine Laune schon im Keller.
Anmerkung: Es sind die serienmäßigen Bremsen montiert, mit denen das Auto ausgeliefert wurde!
Dann habe ich beim Audi-Kundendienst angerufen. Als ich die Sache erklärte wurde ich schon abgewürgt: "Schauen Sie in das COC-Papier, dort stehen alle zulässigen Rad-Reifen-Kombinationen drin." Meine Frage nach der Bremse im Auto wurde ignoriert, dafür gab es den Hinweis ich solle doch zu einem Audi-Händler gehen. Die sind ja sooo viel kompetenter!
Dann mein Anruf bei reifen.com. "Laut Gutachten passt das!" "Wir nehmen nichts zurück!!!!", das war der wichtigste Satz! Also ich bin der Meinung wenn ich etwas kaufe, von dem der Verkäufer mir zusichert, dass es technisch passt, und es dann nicht passt, ist das nicht mein Problem! Mein Versuch technisch zu ergründen, was denn wo schief gelaufen sei, verlief im Nichts. Der Kundenberater wurde ungehalten und hat das Gespräch abgebrochen. Ich solle die Bremse ausmessen, und wenn ich das nicht wolle sei alles vergeblich! Schade, eigentlich wollte ich nur, dass der Fehler ergründet und beseitigt wird. Davon hätten alle profitiert, aber daran scheint reifen.com nicht interessiert zu sein! Abgesehen davon, dass ich mir lösungsorientierte Gespräche anders vorstelle, meine Frage an Euch:
Wie verlässlich ist denn so ein online-Konfigurator? Dort müssten doch auch Daten über die Größe der Bremse beachtet werden, sonst macht das doch keinen Sinn. Ist die TSN+VSN Eingabe in den Konfigurator an dieser Stelle nicht eindeutig? Haben verschiedene Firmen unterschiedliche Konfiguratoren oder nutzen alle den selben?
Ich bin gespannt auf eure Antworten, ich möchte die Ursache halt ergründen!
Beste Grüße
autofahrer35i
Beste Antwort im Thema
Da würde ich doch meinen, daß du die Räder nach Fernabsatzgesetz ohne Begründung innerhalb von zwei Wochen zurückschicken kannst.
Ich habe es gerade gelesen, da hast du eventuell mit Zitronen gehandelt. Allerdings wenn du sie direkt bei reifen.com bezahlt hast, dann wäre das doch wieder eine Chance nach FAG.
41 Antworten
Da würde ich doch meinen, daß du die Räder nach Fernabsatzgesetz ohne Begründung innerhalb von zwei Wochen zurückschicken kannst.
Ich habe es gerade gelesen, da hast du eventuell mit Zitronen gehandelt. Allerdings wenn du sie direkt bei reifen.com bezahlt hast, dann wäre das doch wieder eine Chance nach FAG.
Wenn 2 Wochen noch nicht verstrichen, greift auf jeden Fall Fernabsatzgesetz !
Fallstrick könnte sein, dass die sagen: Wunschreifen auf Felge ist extra angefertigt ....
ABER:
auch ich habe zufällig ein Auto, bei dem ALLE von mir benutzten Internet Konfigdinger
entweder eine von mir gesuchte Größe nicht erscheint ODER sie kommt tatsächlich als passend
und dann im heruntergeladenen Gutachten steht mein Auto gar NICHT dabei !!
( der S4 2013 steht dann zwar in der Sammelzeile mit A4 S4 A5 S5 ... aber unten bei Auflagen
passt es dann NUR für die A5 und S5 Modelle ! )
@Stuntman Bob
Also bei mir müsste die Felge laut Gutachten sogar passen, der TT mit passendem Baujahr etc. wird aufgelistet, die Zusätze im Anhang lassen dieses Baujahr zu! Daher bin ich umso verwirrter, dass die Felge nicht passt. Wie schon geschrieben würde ich das Rätsel gerne auflösen, denn momentan kann mir keiner sagen, welche Felge denn tatsächlich passt...
So würde ich das auch machen, wenn es ein reines Online-Geschäft war, ist das ja problemlos.
Kaufen würde ich für den TT bei Egay einen Satz Originalfelgen und die dann nach Wahl in einer origoalen Dimension bereifen.
Das ist insgesamt nicht teurer und man spart auch die Schrauben.
Zitat:
@golfer0510 schrieb am 11. November 2020 um 21:25:36 Uhr:
Da würde ich doch meinen, daß du die Räder nach Fernabsatzgesetz ohne Begründung innerhalb von zwei Wochen zurückschicken kannst.Ich habe es gerade gelesen, da hast du eventuell mit Zitronen gehandelt. Allerdings wenn du sie direkt bei reifen.com bezahlt hast, dann wäre das doch wieder eine Chance nach FAG.
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Hallo,
im Gutachten steht auch die Auflage E85. Trifft das auf deinen TT zu? Ich davon aus das du 180 KW Leistung hast.
MfG
Highway0815
Zitat:
@Olli_E60 schrieb am 11. November 2020 um 17:49:51 Uhr:
Wenn der Händler zusichert, dass die Räder zu dem Fahrzeug passen, müssen sie auch passen, sonst liegt ein Mangel vor.
Es dürfte darauf ankommen, ob und wie verbindlich der Händler die Eigenschaft zugesichert hat. Wenn beim Konfigurator irgendwo steht, dass das Ergebnis unverbindlich ist, dürftest Du aber in die Röhre gucken.
reifen.com schreibt vielversprechend:
"Bitte beachten Sie! Bei Komplettrad- oder Felgenbestellungen prüft reifen.com vorab auf technische Korrektheit der Felgen-Fahrzeugkombinationen und übergibt erst danach den Auftrag an den Premiumpartner. Bitte achten Sie daher auf Rückfragemails zu Ihrem Auftrag"
Das ist für mich schon eine Zusicherung, oder?
Zitat:
@Highway0815 schrieb am 11. November 2020 um 23:08:15 Uhr:
Hallo,im Gutachten steht auch die Auflage E85. Trifft das auf deinen TT zu? Ich davon aus das du 180 KW Leistung hast.
MfG
Highway0815
Hallo Highway0815,
ja, habe 180 kW. E85 besagt "Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination 255/30R20 a. 9x20, ET 52 eingetragen haben." Genau diese Kombination steht im COC-Papier.
Ich hab jetzt mal in die ABE einer vergleichbaren Felge (7x17 ET49) geschaut, und dort gibt es für Dein Fahrzeug noch diese beiden Einschränkungen:
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
BEO) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 338 mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
Trifft möglicherweise letzteres bei Dir zu? Es kann natürlich sein, dass diese Einschränkungen nur für diese spezielle Felge zutreffen. Es könnte andererseits aber auch ein Indiz dafür sein, dass das Gutachten für Deine Felgen nicht alle Fahrzeugvarianten kennt. Der VAG-Konzern ist leider traditionell sehr erfinderisch im Verbau von unterschiedlichen Bremsenvarianten.
Ich würde mich parallel an den Kundenservice von Borbet wenden. Wenn die Dir den Fehler im Gutachten bestätigen, hättest Du bessere Karten bei der Rückgabe der Räder.
@alex_grease
kleinste Radgröße laut COC ist 7,0Jx17 mit 225/50 R17, Bremse ist serienmäßig, Bremsscheibendurchmesser kenne ich aktuell nicht, habe mal bei Audi angefragt. Parallel habe ich auch eine Email an Borbet gesendet. Ich denke beide brauchen ein paar Tage für die Antwort.
Ich werde hier berichten sobald ich neue Erkenntnisse habe.
Es kommt durchaus vor, dass OE-Räder aufgrund einer anderen Kontur der Radschüssel passend sind und Zubehör-Räder in gleicher Dimension sich als ungeeignet erweisen.
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 12. November 2020 um 12:49:07 Uhr:
Es kommt durchaus vor, dass OE-Räder aufgrund einer anderen Kontur der Radschüssel passend sind und Zubehör-Räder in gleicher Dimension sich als ungeeignet erweisen.
Das kann durchaus sein aber deswegen muß so etwas vom Hersteller abgenommen werden und laut Gutachten oder ABE bescheinigt werden.
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 11. November 2020 um 17:24:55 Uhr:
Zitat:
@autofahrer35i schrieb am 11. November 2020 um 17:18:37 Uhr:
@W-on-W-on-Mobil: die AGB's muss ich jetzt mal bis ins Detail durchlesenDas kannst Du dir sparen, weil der Konfigurator lediglich eine „Verkaufs- und Zuordnungshilfe“ darstellt und auch stets darauf verwiesen wird, dass einzig die Inhalte der Prüfzeugnisse Gültigkeit haben.
Dieser Versuch von Reifen.com sich abzusichern dürfte letztendlich vor keinem Gericht bestand haben. Auch die AGB's sind hier m.M.n. hinfällig.
Wenn ich als Kunde meine Fahrzeugdaten eingebe und mir dann Felgen angezeigt werden, kann und darf ich davon ausgehen das diese für mein Auto passend sind. wenn dann etwas geliefert wird was nicht passt, habe ich anspruch auf nacherfüllung.
@TE: Wenn Reifen.com sich anstellt ab zum Anwalt, so ein Alukomplettrad kostet auch nicht wenig. Das erste schreiben vom Anwalt unter androhung von Klage dürfte schon locker ausreichen damit die sich bewegen 🙂
Zitat:
@autofahrer35i schrieb am 11. November 2020 um 23:41:52 Uhr:
Zitat:
@Olli_E60 schrieb am 11. November 2020 um 17:49:51 Uhr:
Wenn der Händler zusichert, dass die Räder zu dem Fahrzeug passen, müssen sie auch passen, sonst liegt ein Mangel vor.
Es dürfte darauf ankommen, ob und wie verbindlich der Händler die Eigenschaft zugesichert hat. Wenn beim Konfigurator irgendwo steht, dass das Ergebnis unverbindlich ist, dürftest Du aber in die Röhre gucken.reifen.com schreibt vielversprechend:
"Bitte beachten Sie! Bei Komplettrad- oder Felgenbestellungen prüft reifen.com vorab auf technische Korrektheit der Felgen-Fahrzeugkombinationen und übergibt erst danach den Auftrag an den Premiumpartner. Bitte achten Sie daher auf Rückfragemails zu Ihrem Auftrag"
Das ist für mich schon eine Zusicherung, oder?
Würde ich auch so interpretieren. Ich habe mir die Website aber selbst nicht angesehen.
Zitat:
@autofahrer35i schrieb am 11. November 2020 um 21:20:15 Uhr:
@golfer0510
bestellt habe ich sie bei reifen.com aber mit Lieferung / Montage über einen ihrer Premium-Partner. Laut Punkt 10 der AGB von reifen.com ist dann wohl der Premiumpartner mein Vertragspartner. Ist aber sehr juristisch formuliert, daher bin ich mir nicht ganz sicher und muss noch die Profis fragen. ;-)
1) Warum hast du sie nicht direkt über den Partner geordert? Diese hin und her Spiele mache ich seit langem nicht mehr mit. Führt nur zu Problemen.
Mit Reifen.com habe ich eigentlich nur gute Erfahrungen gemacht. Der Konfigurator ist nur ein Indiz. Normalerweise bestellst du bei denen, die Prüfen nochmal (allerdings so, wie du es suach gemacht hast) und dann passt das oder nicht.
Ich hatte allerdings auch schon Bestellungen, die nicht gepasst haben (hatte mich verklickt bei meiner Frau und aus Versehen einen RFT-Reifen bestellt statt einem normalen, aber RFT kann sie nicht fahren. Kein Problem, man hat mir einen anderen besorgt.
Umgekehrt: Ähnliches Spiel, wie bei dir: Bei meinen Winterreifen hatte man es geprüft und meinte dann vor Ort "Oh, das passt bei der Bremse nicht." Ich meinte, sie sollen es prüfen, denn gem. Gutachten passt es. Voila, es passt. Ist nicht viel Platz und man muss beim Reifenwechsel vorsichtig sein, aber es passt.
2) Wie beim letzten Punkt geschrieben: hatte eine ähnliche Situation und es passte. Daher die Frage: Haben sie nur gesagt, es passt nicht, oder haben sie es ausprobiert?
Zitat:
@autofahrer35i schrieb am 11. November 2020 um 23:50:35 Uhr:
Zitat:
@Highway0815 schrieb am 11. November 2020 um 23:08:15 Uhr:
Hallo,im Gutachten steht auch die Auflage E85. Trifft das auf deinen TT zu? Ich davon aus das du 180 KW Leistung hast.
MfG
Highway0815
Hallo Highway0815,
ja, habe 180 kW. E85 besagt "Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination 255/30R20 a. 9x20, ET 52 eingetragen haben." Genau diese Kombination steht im COC-Papier.
Auflage E85 ist im Widerspruch zu Auflage EF0
E85) Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination
255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
Bei der Auflage E85 ist offensichtlich ein Schreibfehler passiert und nur durch nicht zu ersetzen!?
Das wird Borbet mit dem TÜV NORD klären müssen.
btw: Ein Felgenkonfigurator kann nur so verläßlich sein,
wie die vom Gutachten übermittelten Daten 😉