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Wie verhalte ich mich richtig? Teil 3

Darf ich in abgebildeten Situationen (für die, die es nicht erkennen: Schnee- und Sandsturm) die Nebelschlußleuchte benutzen?

§17, Abs.3 StVO erlaubt den Einsatz der Nebelschlußleuchte nur bei Nebel, die Nebelscheinwerfer hingegen auch bei Regen und Schneefall.

Wünsche angeregte Diskussionen.

Schneesturm
Sandsturm
Beste Antwort im Thema
am 24. Oktober 2011 um 15:13

Doch die NSL darf bei Sichtweiten unter 50 Metern benutzt werden, egal ob es durch Sand, Regen, Heuschreken oder Nebel verursacht wird. Allerdings darf man dann auch nicht schneller als 50km/h fahren. Wenn du so viele unklare Fragen hast, solltest du nochmal in den Theorieunterricht einer Fahrschule, oder machst du jetzt ein Quiz draus?

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Zitat:

Original geschrieben von JOE 666

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron

Wäre das Einschalten der NSL mit einem Tempobegrenzer, der bei 50 km/h abriegelt, gekoppelt. Dann würde auch die NSL richtig benutzt werden. 

jetzt hast du aber wieder ordentlich zündstoff für die "antibevormundungsfraktion" geliefert .... ;)

umgekehrt wäre es besser, sagen wir mal bei Tacho 60 geht sie einfach aus ;)

am 25. Oktober 2011 um 9:39

Zitat:

Original geschrieben von JOE 666

jetzt hast du aber wieder ordentlich zündstoff für die "antibevormundungsfraktion" geliefert .... ;)

Kann nichts dafür. Wenn die zu doof sind einfachste Dinge zu befolgen, dann muss man sie halt anders erziehen.

am 25. Oktober 2011 um 9:46

Unbegreiflich ist für mich, dass das Fernlicht jeder bedienen kann und bei Gegenverkehr oder vorausfahrenden Fahrzeugen auf Abblendlicht umschält. 

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron

Unbegreiflich ist für mich, dass das Fernlicht jeder bedienen kann und bei Gegenverkehr oder vorausfahrenden Fahrzeugen auf Abblendlicht umschält. 

Dafür gibt es aber mittlerweile auch Systeme...:D

am 25. Oktober 2011 um 9:52

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron

Unbegreiflich ist für mich, dass das Fernlicht jeder bedienen kann und bei Gegenverkehr oder vorausfahrenden Fahrzeugen auf Abblendlicht umschält. 

Jeder ist ein wenig optimistisch, ich erlebe es recht häufig, dass sehr spät oder gar nicht abgeblendet wird.

Zitat:

Original geschrieben von diezge

Weiter oben wurde es schon zitiert:

§17 Absatz 3 StVO:

...Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Sagt eindeutig aus, nur bei Nebel.

Und Nebel ist auch eindeutig definiert, siehe dazu ein Auszug aus der Wikipedia:

Unter Nebel versteht man in der Meteorologie einen Teil der Atmosphäre, in dem Wassertröpfchen fein verteilt sind, und der in Kontakt mit dem Boden steht, wobei die Wassertröpfchen durch Kondensation des Wassers der feuchten und gesättigten Luft entstanden sind.

Wo ist den in der StVO (oder einem Gesetzeskommentar) festgeschrieben, daß sich der §17 Absatz 3 auf die meteorologische Definition von Nebel beschränkt?

:confused:

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von diezge

Weiter oben wurde es schon zitiert:

§17 Absatz 3 StVO:

...Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Sagt eindeutig aus, nur bei Nebel.

Und Nebel ist auch eindeutig definiert, siehe dazu ein Auszug aus der Wikipedia:

Unter Nebel versteht man in der Meteorologie einen Teil der Atmosphäre, in dem Wassertröpfchen fein verteilt sind, und der in Kontakt mit dem Boden steht, wobei die Wassertröpfchen durch Kondensation des Wassers der feuchten und gesättigten Luft entstanden sind.

Wo ist den in der StVO (oder einem Gesetzeskommentar) festgeschrieben, daß sich der §17 Absatz 3 auf die meteorologische Definition von Nebel beschränkt?

:confused:

Hallo,

durch das Wort Nebel ist es doch eindeutig definiert? Nebel ist Nebel und keine Staub- oder Rauchwolke.

 

Gruß,

diezge

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron

Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg

.....In die gleiche Schublade packe ich übrigens die Verbandkästen. Ich hab noch nie einen verwendet.

Selten so einen geistigen Dünnschiss gelesen wie diesen hier. Aber vielleicht bist auch Du mal auf jemanden angewiesen, der einen Verbandskasten im Auto hat. Hat er aber keinen dabei hast Du dann halt Pech gehabt.... ist ja eh überflüssig. :p

Liebes Forumsmitglied, man sollte und soll immer höflich bleiben. Ich habe meinen Verbandskasten in mehreren Jahrzehnten noch nie benutzt. Mag daran liegen, dass ich in einer Großstadt wohne und professinelle Hilfe schnell vor Ort ist. Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, dass ich mit dem Inhalt eines Verbandskastens irgendwelche lebensrettenden Massnahmen einleiten oder vornehmen könnte. Vielleicht klärst Du mich mal auf, dann täte mir das Geld für die meiner Meinung nach unsinnige Ausgabe nicht so leid.

Auch wenn es offtopic ist: Mit dem Inhalt des Verbandkastens kannst Du mal eben einen Druckverband machen. Du weist doch sicher noch, wie das geht?

Das kann im Einzelfall schon mal ein Leben retten, bevor die Profis vor Ort sind.

Ansonsten habe ich - auf dem flachen Land wohnend - meinen Kasten auch kaum gebraucht. Zuletzt war es ein etwa 8-jähriger Junge, der sich eine harmlose Schürfwunde am Knie zugezogen hatte. Lebensrettend war mein Verband sicher nicht, aber bis seine Mutter nach rund 30 Minuten ankam, war mir sein Blick die Ausgabe von iirc 6 Doppelmark schon wert.

am 26. Oktober 2011 um 5:41

Viele fahren auch erst mal an einer Unfallstelle vorbei und tun so, als wenn sie es nicht gesehen hätten, z.B. auch aus Angst was falsch zu machen. Wer weiß schon, dass die Inhalte die heute in den lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort teilweise komplett anders sind, als noch vor einigen Jahrzehnten. Das mit dem einfach ignorieren wurde mal getestet.

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