Wie verhalte ich mich richtig? Teil 3
Darf ich in abgebildeten Situationen (für die, die es nicht erkennen: Schnee- und Sandsturm) die Nebelschlußleuchte benutzen?
§17, Abs.3 StVO erlaubt den Einsatz der Nebelschlußleuchte nur bei Nebel, die Nebelscheinwerfer hingegen auch bei Regen und Schneefall.
Wünsche angeregte Diskussionen.
Beste Antwort im Thema
Doch die NSL darf bei Sichtweiten unter 50 Metern benutzt werden, egal ob es durch Sand, Regen, Heuschreken oder Nebel verursacht wird. Allerdings darf man dann auch nicht schneller als 50km/h fahren. Wenn du so viele unklare Fragen hast, solltest du nochmal in den Theorieunterricht einer Fahrschule, oder machst du jetzt ein Quiz draus?
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54 Antworten
Ich halte die gesamte NSL für überflüssig. Man kann nicht alle Verkehrssituationen regeln und abdecken. Abertausende von Fahrzeugen mit NSL auszustatten, die während der gesamten Lebensdauer des Fahrzeugs vielleicht ein oder zwei Mal genutzt werden, halte ich für stark übertrieben. In die gleiche Schublade packe ich übrigens die Verbandkästen. Ich hab noch nie einen verwendet.
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Wenn die Nebelschlußleuchte Witterungsleuchte heißen würde, hätte sich keine Sau aufgeregt. Ansonsten ist es mir scheiß egal, was in der STVO steht. Ist die Sicht schlecht, geht das Ding an.
Ja super wenn irgendwelche Blindvögel bei 3 Tropfen schon nichts mehr sehen🙄
Weil die Geblendeten dann auch nichts mehr sehen, gibts nen Dominoeffekt und alle fahren 50😁
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Nebel stellt eine hohe Partikeldichte in der Umgebungsluft dar. Es ist nicht festgelegt, ob es Flüssigkeits- oder Feststoffpartikel sind.Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Nebel ist Nebel und kein Schnee oder Sand.
In der StVO steht aber nunmal bei Nebel ist diese einzuschalten und nicht bei einer Partikeldichte.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Im geschilderten Fall darf die NSL eingeschaltet werden. Die StVO ist hier eindeutig.
Ist sie nicht.
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von diezge
Sagt eindeutig aus, nur bei Nebel.
Und Nebel ist auch eindeutig definiert, siehe dazu ein Auszug aus der Wikipedia:
Unter Nebel versteht man in der Meteorologie einen Teil der Atmosphäre, in dem Wassertröpfchen fein verteilt sind, und der in Kontakt mit dem Boden steht, wobei die Wassertröpfchen durch Kondensation des Wassers der feuchten und gesättigten Luft entstanden sind.Also nix mit Feststoffpartikel.
Einige User legen die StVO eben anders aus, nichts anderes sieht man jeden Herbst. Da wird schon bei 200 M und leichtem Regen das Ding eingeschaltet. Schade, dass das Auto dann nicht auf 50 km/h begrenzt ist aber dann würden die Pfeifen bestimmt in die Werkstatt fahren😰
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Im geschilderten Fall darf die NSL eingeschaltet werden. Die StVO ist hier eindeutig.
Ist sie nicht.
Mal eine andere Frage, könnt ihr euch noch erinnern, wann ihr die NSL das letzte mal benutzt habt? Bei mir ist es mindestens 5 Jahre her, aber eher mehr. 😁
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Wenn die Nebelschlußleuchte Witterungsleuchte heißen würde, hätte sich keine Sau aufgeregt. Ansonsten ist es mir scheiß egal, was in der STVO steht. Ist die Sicht schlecht, geht das Ding an.
aber dann bitte auch nur 50 km/h fahren ...... 😎
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Mal eine andere Frage, könnt ihr euch noch erinnern, wann ihr die NSL das letzte mal benutzt habt? Bei mir ist es mindestens 5 Jahre her, aber eher mehr. 😁
Seeeehr selten, bei mir kommt die Funzel erst an wenn ich wirklich sehr langsam fahren muss weil die Sicht so schlecht ist.
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Mal eine andere Frage, könnt ihr euch noch erinnern, wann ihr die NSL das letzte mal benutzt habt? Bei mir ist es mindestens 5 Jahre her, aber eher mehr. 😁
Freitag in und um den Raum Frankfurt, da ging mal garnix bei dem Nebel am Vormittag.
P.S.: Schon intressant, wenn einer sich die STVO in sachen Geschwindigkeit auslegt/auslebt wie er will, wird auf Ihn gnadenlos eingeschlagen.
Hier ist es ja in Ordnung weils einem selber passt.
Schon seltsam teilweise...
Einen schönen Tag allen
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Ist sie nicht.Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Im geschilderten Fall darf die NSL eingeschaltet werden. Die StVO ist hier eindeutig.
Nee, natürlich nicht.
§17 Abs. 3 StVO: Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Eindeutiger gehts doch gar nicht.
Ja und? Nebel aber nichts anderes.
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Mal eine andere Frage, könnt ihr euch noch erinnern, wann ihr die NSL das letzte mal benutzt habt? Bei mir ist es mindestens 5 Jahre her, aber eher mehr. 😁
Bei mir vorgestern, wollte morgens im Dunkeln an der Ampel im Rückspiegel sehen, ob da eine reudige Blondine im Auto hinter mir saß. 😁
Aber dieses Rotlicht schmeichelt nicht wirklich. 😉
Wie ja schon richtig aus der STVO zitiert wurde, darf die Nebelschlussleuchte nur bei Nebel unter 50 mtr. Sichtweite eingeschaltet werden.
Von Sandsturm, Starkregen oder Schneefall wird nichts in der STVO geregelt.
In der STVO steht dies schwarz auf weiss und es handelt sich dabei um eine "Verordnung" für jeden Teilnehmer im Strassenverkehr.
Letztens erst wieder auf der AB oder Landstrasse festgestellt:
Nebel mit Sicht von ca. 150 mtr. aber die NSL brennt. Von dem vorgeschriebenen TL von 50 km/h bei Verwendung der NSL ist leider nichts zu sehen, da wird man munter mit 100 km/h auf der Landstrasse noch von so einem überholt. Auf der AB genau dasselbe Spiel.
Viele wissen gar nicht was sie dem Hintermann antun wenn diese Leuchte brennt bzw. falsch benutzt wird. Deshalb mache ich nur die NSL im Extremstfall an, und dann auch nur als letzter einer Kolonne. Fährt ein weiteres Fahrzeug auf mache ich meine NSL aus.
Wäre das Einschalten der NSL mit einem Tempobegrenzer, der bei 50 km/h abriegelt, gekoppelt. Dann würde auch die NSL richtig benutzt werden.
Zitat:
Original geschrieben von Roter-Baron
Wäre das Einschalten der NSL mit einem Tempobegrenzer, der bei 50 km/h abriegelt, gekoppelt. Dann würde auch die NSL richtig benutzt werden.
jetzt hast du aber wieder ordentlich zündstoff für die "antibevormundungsfraktion" geliefert .... 😉
Zitat:
Original geschrieben von F.Kannenberg
.....In die gleiche Schublade packe ich übrigens die Verbandkästen. Ich hab noch nie einen verwendet.
Selten so einen geistigen Dünnschiss gelesen wie diesen hier. Aber vielleicht bist auch Du mal auf jemanden angewiesen, der einen Verbandskasten im Auto hat. Hat er aber keinen dabei hast Du dann halt Pech gehabt.... ist ja eh überflüssig. 😛