Wie soll man sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?

Das Bild unten zeigt: „Ende des gemeinsamen Rad- und Gehwegs“ - soweit klar. Doch was bedeutet das konkret für Radfahrer und Fußgänger? ME ändert sich durch das Schild überhaupt nichts, man sieht es und läuft oder fährt weiter wie bis hierher. Der Weg endet nach knapp 100 m an einer normalen Straße.

Mir ist absolut nicht klar, welchen Sinn das VZ haben könnte und was man damit für die VT bezwecken bzw. erreichen möchte?

Ende Geh- und Radweg
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Da ist der gemeinsame Geh/Radweg zu Ende. Also: Fahrräder schieben, gelaufen darf natürlich weiter.

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Zitat:

@U.Korsch schrieb am 19. Juni 2018 um 21:05:16 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 19. Juni 2018 um 21:04:22 Uhr:


Normalerweise gehört dort dann Zeichen 241 hin.
Und wieder falsch!

Zeichen 241 bedeutet "getrennter Geh- und Radweg". NICHT Ende.

Iss ja gut. Kleiner Denkfehler. Ich bin jetzt ruhig.😎

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 19. Juni 2018 um 21:02:08 Uhr:



Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 19. Juni 2018 um 20:59:00 Uhr:


Die Farbbeschmierte Tafel drunter sagt aber Ende. (wenn ich das richtig sehe)
War also ein kurzes Vergnügen?
Moorteufelchen

Also, doch blind. 😁

NaNaNa,
Nachtreten?
Deiner unwürdig.😎
Moorteufelchen

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 19. Juni 2018 um 21:08:08 Uhr:



Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 19. Juni 2018 um 21:02:08 Uhr:


Also, doch blind. 😁

NaNaNa,
Nachtreten?
Deiner unwürdig.😎
Moorteufelchen

Hab ich ausnahmsweise mal verdient.😉

Zitat:

@spreetourer schrieb am 19. Juni 2018 um 20:28:30 Uhr:



Zitat:

@U.Korsch schrieb am 19. Juni 2018 um 19:26:10 Uhr:


Die relevanten Zeichen dienen nur der Zweckbestimmung dieses Weges und sollen anderen Verkehr ausschließen. Dies gilt insbesondere für den KFZ-Verkehr im VBB: Für diesen ist an der Beschilderung der Gegenrichtung (Anfang) Schluss. Die Aufhebung des VBB ist hier nicht zwingend notwendig - allerdings könnte in der zuerst gezeigten Fahrtrichtung die Beschilderung des Beginns (Zeichen 325.1) sinnvoll sein.

Da wirst du wohl Recht haben. Anbei noch 2 Bilder aus der Gegenrichtung mit Beginn des VBB und 70 m später dessen Aufhebung durch den Beginn des gemeinsamen Rad- und Gehweges (auf der Rückseite dessen Ende). Hier fehlt allerdings aus beiden Richtungen der Hinweis zum VBB.

Auf der Rückseite des einsamen Z325 ist aber schon die Aufhebung, oder?

Welchen Zweck soll denn der Mini VBB haben? Gibt es auf dem Stück irgendwelche Zufahrten oder Bedarf für KFZ Verkehr?

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Zitat:

@Brian Basco schrieb am 19. Juni 2018 um 21:34:44 Uhr:


Auf der Rückseite des einsamen Z325 ist aber schon die Aufhebung, oder?

Ja gibt es. Macht aber keinen Sinn, weil aus dieser Richtung der Anfang/Z325.1 fehlt.

Zitat:

Welchen Zweck soll denn der Mini VBB haben? Gibt es auf dem Stück irgendwelche Zufahrten oder Bedarf für KFZ Verkehr?

Bis 1990 war da eine Fabrik, heute genutzt vom DRK u.a. Alle Zufahrten sind von der richtigen Straße aus (Ostrower Damm), es gibt keinen Verkehr im VBB. Anstelle von Z325.1 hätte auch der Rad- und Gehweg/Z240 beginnen können. Das unsinnige Ende-Zeichen zu Z240 auf der anderen Seite bzw. Gegenrichtung hätte es dann gar nicht gebraucht. Versteht an DER Stelle sowieso niemand. 😉

Sinn macht es -korinthenmäßig- schon, denn die Regelung muss ja für den ausfahrenden Verkehr wieder aufgehoben werden.

Zitat:

@spreetourer schrieb am 19. Juni 2018 um 22:10:00 Uhr:



Das unsinnige Ende-Zeichen zu Z240 auf der anderen Seite bzw. Gegenrichtung hätte es dann gar nicht gebraucht. Versteht an DER Stelle sowieso niemand. 😉

Das Ende-Schild an dieser Stelle könnte mit der Räumpflicht der Stadt zu tun haben. An der Stelle ändert sich der Belag und Zustand. Befestigt/Unbefestigt.
Dann wäre es eine rechtliche Absicherung,
Wie geschrieben.... Könnte.
Moorteufelchen

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 19. Juni 2018 um 18:27:52 Uhr:


Jo. So ist es. Runter vom Fahrrad und schieben.

Nö.

Wäre das korrekt ausgeschildert, würde daneben ein Schild angebracht sein, wo nur Fußgänger drauf sind.

So endet dieser spezielle Weg für beide Gruppen, also für Radfahrer und Fußgänger gemeinsam; theoretisch dürften ab diesem Schild sogar Kfz langfahren? (Die bis zu diesem Schild geschoben werden müssten).

Schild sagt doch eindeutig "Ende gemeinsamer Rad bzw. Gehweg".
Ob das nun Privatgrund ist wo die Stadt nix zu sagen hat oder ein Trampelpfad der geduldet ist, ist doch egal.
Das Eindeutigste ist Radweg Ende.

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 20. Juni 2018 um 05:57:56 Uhr:


Das Ende-Schild an dieser Stelle könnte mit der Räumpflicht der Stadt zu tun haben. An der Stelle ändert sich der Belag und Zustand. Befestigt/Unbefestigt.
Dann wäre es eine rechtliche Absicherung,
Wie geschrieben.... Könnte.

In der Gegenrichtung steht rechts neben Z225.1 (VBB Beginn) ein Warnschild "Kein Winterdienst!".

Zitat:

@BMWRider schrieb am 19. Juni 2018 um 20:21:57 Uhr:



Zitat:

@Erwachsener schrieb am 19. Juni 2018 um 18:37:42 Uhr:


Und nun die Gretchenfrage: Welches Schild steht - wenn überhaupt - in der Gegenrichtung?

Spielt erstmal keine Rolle, es zählen die Zeichen in Fortbewegungsrichtung.

Fragen darf ich aber, ja? 😎

Und es hat schon seinen Sinn, denn immerhin wissen wir jetzt, dass auf der Westseite zuerst ein VBB ausgeschildert ist, der nicht endet, sondern in einen gemeinsamen Rad- und Gehweg übergeht. Insgesamt eine nicht wirklich durchdachte Beschilderung, möchte ich mal vorsichtig sagen.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 20. Juni 2018 um 09:09:07 Uhr:



Zitat:

@BMWRider schrieb am 19. Juni 2018 um 20:21:57 Uhr:



Spielt erstmal keine Rolle, es zählen die Zeichen in Fortbewegungsrichtung.
Fragen darf ich aber, ja? 😎

Und es hat schon seinen Sinn, denn immerhin wissen wir jetzt, dass auf der Westseite zuerst ein VBB ausgeschildert ist, der nicht endet, sondern in einen gemeinsamen Rad- und Gehweg übergeht. Insgesamt eine nicht wirklich durchdachte Beschilderung, möchte ich mal vorsichtig sagen.

Klar darfst du fragen und hast von mir ja auch nur eine Antwort bekommen 😉

Die Beschilderung ist in der Tat suboptimal, da man aus der Richtung nicht erkennen kann, dass man sich in einem VBB befindet, in dem ja auch für Radfahrer Schrittgeschwindigkeit und Rücksichtnahme auf FG gelten. Hier fehlt also klar das Schild.

Hier endet der gemeinsame Weg für Radfahrende und Zufußgehende!
Die folgende Verkehrsfläche ist nicht mehr ausschließliche für diese Verkehrsteilnehmer reserviert.
Es können auch andere Fahrzeuge dort verkehren (Autos, Motorräder, LKW, E-Bikes, Mofas, ...)

Zitat:

@coolhh schrieb am 20. Juni 2018 um 10:30:55 Uhr:


Hier endet der gemeinsame Weg für Radfahrende und Zufußgehende!
Die folgende Verkehrsfläche ist nicht mehr ausschließliche für diese Verkehrsteilnehmer reserviert.
Es können auch andere Fahrzeuge dort verkehren (Autos, Motorräder, LKW, E-Bikes, Mofas, ...)

Das ist für "Radfahrende und Zufußgehende" aber nicht ersichtlich. Allerdings spielt das bei der (dort geltenden) Praxis keine Rolle, weil der aus Gegenrichtung ausgeschilderte VBB für Kfz eine ca. 70 m lange Sackgasse ist und bisher noch kein Kfz-Lenker auf die Idee gekommen ist, da reinzufahren. Wozu auch? Zumal der Schotterweg für die meisten zu schmal zum Wenden wäre.

Zitat:

@spreetourer schrieb am 20. Juni 2018 um 11:25:50 Uhr:


Das ist für "Radfahrende und Zufußgehende" aber nicht ersichtlich.

Warum?

Ende Rad- und Fußweg heißt doch: Es ist kein Rad- und Fußweg mehr!

Ich sehe aber eine Verkehrsfläche (kein Loch, keine Grünfläche, offensichtlich halbwegs befestigt).

Also: auf alles einstellen, nicht nur auf Fußgänger.

Richtig ist: die besonderen Regeln des VB kann man hier aus Unwissenheit nicht beachten, außer man ist ortskundig (wozu ich wieder eine spezielle Meinung habe, die den Rahmen dieses Fadens sprengen würde)

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