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Verkehrszeichen 253 und 262

Themenstarteram 23. April 2013 um 10:39

Hallo,

nicht die Hände über dem Kopf zusammenschlagen, ich hab da mal wieder so eine "was-wäre-wenn-Frage" ;)

Folgende Situation.

Eine Straße.

1) Von der einen Seite mit Verkehrszeichen 253 beschildert, d. h. "Verbot für Kraftfahrzeuge (mit einer zulässigen Gesamtmasse) über 3,5t, (einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse)."

2) Von der anderen Seite jedoch mit Verkehrszeichen 262 beschildert, d. h. "(Verbot für Fahrzeuge über der angegebenen) tatsächlichen Masse" und dem Wert "3,5 t"

Handelt es sich hier um eine falsche Beschilderung bzw. kann das so gewollt sein? Was gilt hier?

Frage weil:

1) Man kann ja durchaus eine zG von über 3,5 Tonnen haben, aber mit der tatsächlichen Masse unter 3,5 Tonnen liegen.

2) Wenn man ein Kraftomnibus ist (der in der Regel ja über 3,5 Tonnen zG bzw. tatsächliche Masse hat), darf ich von der einen Seite reinfahren, von der anderen aber nicht?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III

Wie ist denn die Begründung für deine Straße? Rein interessehalber.

In der Nähe von der Seite mit dem Einfahrverbot ist eine große Druckerei (Springer mit "Bild", ...) bei der jeden Tag mehr oder minder Verlagseigene 40-Tonner mit den riesen Papierrollen dutzendfach ankommen.

Zwischen der Haupt-Anlieferstelle (Binnenhafen mit Verladebahnhof und riesiger Lagerhalle) und der Druckerei liegt eine Brücke mit Gewichtsbeschränkung und die Straße in der ich wohne (reines Wohngebiet, ruhige und kleine Straßen).

Beladen mit den Papierrollen können die LKW nicht durch das Wohngebiet, weil sie viel zu schwer für die auf 20 Tonnen lastbeschränkte Brücke auf diesem Weg zum Wohngebiet sind und müssen über die Hauptstraßen außen herum fahren.

Aber auf dem Rückweg von der Druckerei zum Papierlager wären sie leicht genug für die Brücke und der Weg durch das Wohngebiet würde gut 5 Minuten Zeitvorteil bringen. Allerdings entsprechenden Chaos, weil jeden Tag für 5 Stunden lang alle 15 Minuten ein riesen LKW durch ein recht enges Wohngebiet fahren würde.

Somit ist das Wohngebiet einseitig für LKW offen, Lieferanten, Müllabfuhr, Umzugswagen, ... und von der anderen Seite für die "richtig großen Jungs" gesperrt.

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Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III

Handelt es sich hier um eine falsche Beschilderung bzw. kann das so gewollt sein?

Sowohl als auch.

Je nach Fahrtrichtung unterschiedliche Limitierungen sind eigentlich ganz bewusst so angeordnet. Eine Begründung findet sich dann auch in den zugehörigen Unterlagen bei der zuständigen Behörde.

Kann aber auch falsch sein.

 

Zitat:

Was gilt hier?

Das, was aufgestellt ist.

Man fällt nicht von oben in die Mitte einer derartigen Strecke hinein, sondern kommt aus einer Richtung an einem Schild vorbei und dieses Schild gilt und ist zu beachten.

am 23. April 2013 um 11:03

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III

Handelt es sich hier um eine falsche Beschilderung bzw. kann das so gewollt sein?

Sowohl als auch.

Je nach Fahrtrichtung unterschiedliche Limitierungen sind eigentlich ganz bewusst so angeordnet. Eine Begründung findet sich dann auch in den zugehörigen Unterlagen bei der zuständigen Behörde.

Kann aber auch falsch sein.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Zitat:

Was gilt hier?

Das, was aufgestellt ist.

Man fällt nicht von oben in die Mitte einer derartigen Strecke hinein, sondern kommt aus einer Richtung an einem Schild vorbei und dieses Schild gilt und ist zu beachten.

Nur wie beweisen, wenn man an der Seite reingefahren ist, wo man darf, parkt 2 Tage und fährt dann da raus, wo man eigendlich nicht rein darf und da wird gerade von der Polizei kontrolliert und der Beamte glaubt einem nicht und will ein Knöllchen verteilen?

Themenstarteram 23. April 2013 um 11:16

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958

Nur wie beweisen, wenn man an der Seite reingefahren ist, wo man darf, parkt 2 Tage und fährt dann da raus, wo man eigendlich nicht rein darf und da wird gerade von der Polizei kontrolliert und der Beamte glaubt einem nicht und will ein Knöllchen verteilen?

Zum Beispiel deswegen hab ich die Frage mal so in den Raum geworfen.

Im Beispiel meines Wohnortes nutzt der Schulbus morgens die Strecke mit Zeichen 253 (erlaubt, Kraftomnibusse sind ja ausgenommen) - mittags in Gegenrichtung und verstößt somit gegen Zeichen 262.

[Scherz] Mir persönlich ist das ja egal, wenn ich mal mit ´nem schwereren Fahrzeug unterwegs bin und "da durch muss", mach ich einfach die blauen Lampen und das Tatü an. [/Scherz]

Aber dass die Straße das rein baulich aushalten muss, zeigt ja die Tatsache, dass sie grundsätzlich erstmal für Kraftomnibusse (wenn auch nur in eine Richtung, wiegen halt mehr als 3,5 t) freigegeben ist.

Würde es an einer baulichen Hürde scheitern (Gewichtsbeschränkung etwa durch eine alte Brücke oder so), dann würde man ja gleich Zeichen 262 aufstellen.

---

[Offtopic]

Interessant finde ich Zeichen 262 deswegen, weil man (je nach angegebener Tonnage) da auch mal mit ´nem leeren LKW durchfahren darf, beladen aber nicht. Eröffnet einem mehr Perspektiven bei der Routenplanung. Da erinnere ich mich noch an meine Fahrschulzeit für Klasse C.

- Leergewicht 7.040 kg, zG 14.500 kg. Mit Fahrlehrer, 2 Fahrschülern und ein bisschen Krimskrams im Cockpit hatten wir noch unter 8.000 kg auf der Waage. Streckenbegrenzung durch Zeichen 262 war bei "9 t". Hinfahrt ok. Auf der Rückfahrt hatten wir den LKW voll ausgeladen, sind die gleiche Strecke nochmal gefahren - und der Fahrlehrer wollte mal testen, ob wir da wieder reinfahren (beliebte Durchfallmethode bei manchen Fahrprüfern in unserer Region).

[/Offtopic]

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958

Nur wie beweisen, wenn man an der Seite reingefahren ist, wo man darf, ...

Die Beweislast liegt bei demjenigen, der das Knöllchen verteilt.

Unschuldsvermutung und Schuldbeweis sind die richtigen Stichworte. Dreht man das um, dann wird es immer eng, aber nicht wegen der unzulässigen Einfahrt sondern wegen dem Mordvorwurf.

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III

Aber dass die Straße das rein baulich aushalten muss, ...

Es gibt noch viele andere Gründe, die nicht unbedingt für einen Fahrer oder Anwohner offensichtlich sein müssen.

Einfach bei der zuständigen Behörde nach fragen, vielleicht tatsächliche eine fehlerhafte Aufstellung, die in der Behörde nicht bekannt ist und aufgrund der Anfrage dann korrigiert wird.

Ich wohne selbst in einer Straße, in der von der einen Seite die Einfahrt für LKW verboten ist (Zeichen 253) und von der anderen Seite keinerlei Limitierung besteht. Aus der reinen Erkennbarkeit vor Ort in keinster Weise nachvollziehbar, aber mit der dahinter liegenden Begründung dann absolut korrekt und plötzlich richtig gut.

Themenstarteram 23. April 2013 um 12:52

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III

Aber dass die Straße das rein baulich aushalten muss, ...

Es gibt noch viele andere Gründe, die nicht unbedingt für einen Fahrer oder Anwohner offensichtlich sein müssen.

Einfach bei der zuständigen Behörde nach fragen, vielleicht tatsächliche eine fehlerhafte Aufstellung, die in der Behörde nicht bekannt ist und aufgrund der Anfrage dann korrigiert wird.

Ich wohne selbst in einer Straße, in der von der einen Seite die Einfahrt für LKW verboten ist (Zeichen 253) und von der anderen Seite keinerlei Limitierung besteht. Aus der reinen Erkennbarkeit vor Ort in keinster Weise nachvollziehbar, aber mit der dahinter liegenden Begründung dann absolut korrekt und plötzlich richtig gut.

Kann ich die Tage mal machen, also bei der Behörde fragen.

Wie ist denn die Begründung für deine Straße? Rein interessehalber.

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III

Wie ist denn die Begründung für deine Straße? Rein interessehalber.

In der Nähe von der Seite mit dem Einfahrverbot ist eine große Druckerei (Springer mit "Bild", ...) bei der jeden Tag mehr oder minder Verlagseigene 40-Tonner mit den riesen Papierrollen dutzendfach ankommen.

Zwischen der Haupt-Anlieferstelle (Binnenhafen mit Verladebahnhof und riesiger Lagerhalle) und der Druckerei liegt eine Brücke mit Gewichtsbeschränkung und die Straße in der ich wohne (reines Wohngebiet, ruhige und kleine Straßen).

Beladen mit den Papierrollen können die LKW nicht durch das Wohngebiet, weil sie viel zu schwer für die auf 20 Tonnen lastbeschränkte Brücke auf diesem Weg zum Wohngebiet sind und müssen über die Hauptstraßen außen herum fahren.

Aber auf dem Rückweg von der Druckerei zum Papierlager wären sie leicht genug für die Brücke und der Weg durch das Wohngebiet würde gut 5 Minuten Zeitvorteil bringen. Allerdings entsprechenden Chaos, weil jeden Tag für 5 Stunden lang alle 15 Minuten ein riesen LKW durch ein recht enges Wohngebiet fahren würde.

Somit ist das Wohngebiet einseitig für LKW offen, Lieferanten, Müllabfuhr, Umzugswagen, ... und von der anderen Seite für die "richtig großen Jungs" gesperrt.

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