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Wie soll man sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?

Themenstarteram 19. Juni 2018 um 15:58

Das Bild unten zeigt: „Ende des gemeinsamen Rad- und Gehwegs“ - soweit klar. Doch was bedeutet das konkret für Radfahrer und Fußgänger? ME ändert sich durch das Schild überhaupt nichts, man sieht es und läuft oder fährt weiter wie bis hierher. Der Weg endet nach knapp 100 m an einer normalen Straße.

Mir ist absolut nicht klar, welchen Sinn das VZ haben könnte und was man damit für die VT bezwecken bzw. erreichen möchte?

Ende Geh- und Radweg
Beste Antwort im Thema

Da ist der gemeinsame Geh/Radweg zu Ende. Also: Fahrräder schieben, gelaufen darf natürlich weiter.

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Themenstarteram 20. Juni 2018 um 9:59

Zitat:

@coolhh schrieb am 20. Juni 2018 um 11:31:17 Uhr:

Zitat:

@spreetourer schrieb am 20. Juni 2018 um 11:25:50 Uhr:

Das ist für "Radfahrende und Zufußgehende" aber nicht ersichtlich.

Warum?

Ende Rad- und Fußweg heißt doch: Es ist kein Rad- und Fußweg mehr! ... Also: auf alles einstellen, nicht nur auf Fußgänger.

Warum? Man weiß ja nicht, wie die Gegenrichtung beschildert ist. Da könnte z.B. auch Z260 stehen statt VBB.

Es Endet ich sag mal der Verantwortungsbereich der Stadt, könnte ja Privatgelände anfangen-geuldetes Niemandsland-Privatland

Zitat:

@spreetourer schrieb am 20. Juni 2018 um 11:59:02 Uhr:

Zitat:

@coolhh schrieb am 20. Juni 2018 um 11:31:17 Uhr:

 

Warum?

Ende Rad- und Fußweg heißt doch: Es ist kein Rad- und Fußweg mehr! ... Also: auf alles einstellen, nicht nur auf Fußgänger.

Warum? Man weiß ja nicht, wie die Gegenrichtung beschildert ist. Da könnte z.B. Z260 stehen statt VBB.

Genau, man muss bei der Beschilderung davon ausgehen, dass der Nutzer den Weg das erste Mal nutzt und daher nicht weiß, wie die Gegenrichtung beschildert ist. Es gilt immer die eigene Nutzungsrichtung.

Theoretisch kann ich also aus der Richtung mit dem Rad durchfahren, aus der Gegenrichtung muss ich Schrittgeschwindigkeit fahren.

Themenstarteram 20. Juni 2018 um 10:24

Zitat:

@BMWRider schrieb am 20. Juni 2018 um 12:09:33 Uhr:

Theoretisch kann ich also aus der Richtung mit dem Rad durchfahren, aus der Gegenrichtung muss ich Schrittgeschwindigkeit fahren.

Genauso ist es, interessiert aber keinen, weil (fast) alle ortskundig sind und zudem der VBB das Wort nicht verdient wegen relativ geringer Frequentierung und der Abwesenheit von Kfz und Kindern.

Mal ne Frage zur Argumentationslogik hier: "Ich weiß ja nicht, was auf der Gegenseite beschildert ist." Wie bitte kommt den ein Kraftfahrzeugführer an diese Stelle, wenn er nicht zuvor in der Gegenrichtung am VBB-Schild vorbei (!) in die Sackgasse gefahren ist? Also "mißverständlich" kann dieses Schild demnach nur für Leute sein, die innerhalb des VBB-Bereiches ein Kraftfahrzeug gebaut oder eingeflogen haben. Nun ja, ich nenn das mal "eher unwahrscheinlich" :-)

Für die Nutzer des Weges sagt das Schild nix weitar aus als es schon auf Seite 1 dieses Threads passend erläutert wurde: Ausschließlichkeit für Radfahrer und Fußgänger beendet, ab sofort alles mögliche auf diesem Weg unterwegs - inkl. Droschken und Hundegespanne...

Und nein, für einen Radfahrer ist das Schild ebenfalls nicht unverständlich, denn selbiger muß im VBB keine Schrittgeschwindigkeit einhalten. Diese STVO-Regelung gilt für KRAFTfahrzeuge. Andernfalls müßte selbst ein Jogger oder Skater sich dann wegen "Raserei" verantworten, da der ja auch schneller als 6 km/h läuft...

Im Klartext also: Fußgänger und Radler aufpassen, ab jetzt seid Ihr nicht mehr die Einzigen...not more. Und ja diese Beschilderung macht Sinn, da die andere Seite des Wegstücks ja als VBB von Kfz befahren werden dürfte - selbige also berechtigte Verkehrsteilnehmer wären, vor denen die Nutzer -von dieser Seite aus- gewarnt werden müssen. Alles ganz korrekt nach Vorschrift - wenn auch dem gelegentlichen Nutzer sicher kaum verständlich... :-)

Gruß

Roman

Zitat:

@RomanL schrieb am 20. Juni 2018 um 13:09:10 Uhr:

Und nein, für einen Radfahrer ist das Schild ebenfalls nicht unverständlich, denn selbiger muß im VBB keine Schrittgeschwindigkeit einhalten. Diese STVO-Regelung gilt für KRAFTfahrzeuge. Andernfalls müßte selbst ein Jogger oder Skater sich dann wegen "Raserei" verantworten, da der ja auch schneller als 6 km/h läuft...

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_3.html

Da steht Fahrzeug, nicht Kraftfahrzeug

Themenstarteram 20. Juni 2018 um 12:00

Zitat:

@Bitboy schrieb am 20. Juni 2018 um 12:04:44 Uhr:

Es Endet ich sag mal der Verantwortungsbereich der Stadt, könnte ja Privatgelände anfangen-geuldetes Niemandsland-Privatland

Hat denn das was mit der Beschilderung zu tun? Aus der Gegenrichtung steht ja das Schild 325.1 zum VBB, das würde man kaum auf einen Privatweg stellen.

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